Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was man ausgestalten könnte, wäre z. B. die Frage der zusätzlichen Freistellung in den Kliniken. Was man ausgestalten könnte, wären z. B. Regelungen zum Thema Lebendspende. Auch das ist auf Bundesebene nicht wirklich abschließend geregelt. Man müsste auch schauen, ob man möglicherweise gemeinsam mit den Krankenhäusern noch weitere Regelungen schafft, was z. B. die Frage der Qualifizierung von Transplantationsbeauftragten angeht.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt ebenfalls von der Fraktion der SPD. Kollegin Dr. Gabriele Andretta, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie Überlegungen zur Zusammenlegung der niedersächsischen Transplantationszentren?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Rundt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein bisschen schwierig zu beantworten, weil das gerade ein laufender Prozess ist.

Das Universitätsklinikum Göttingen und die Medizinische Hochschule Hannover sind 1998 durch Erlass des MWK zu Transplantationszentren erklärt worden, weil sie natürlich der Aufsicht des MWK unterliegen. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen ein drittes Transplantationszentrum, nämlich das Nephrologische Zentrum Niedersachsen, das ebenfalls 1998 zum Transplantationszentrum geworden ist, allerdings auf einer anderen Rechtsgrundlage. Das ist damals über einen sogenannten Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen geschehen. Dort gibt es eine mehr oder weniger normale OP-Station, die insbesondere im Bereich Urologie tätig ist und dann auch Nierentransplantationen durchführt. Der Träger dieses dritten Krankenhauses ist die AWO. Es handelt sich dabei also um ein AWO-Krankenhaus, dessen Gesellschafter der AWO-Bezirksverband Hannover ist.

Wenn man Gespräche darüber führt, wie zukünftig die Aufgaben zwischen den einzelnen Transplantationszentren verteilt werden, muss man also sowohl die Medizinische Hochschule Hannover als auch das Universitätsklinikum Göttingen als auch den freigemeinnützigen Träger des Transplantationszentrums in Hann. Münden einbeziehen.

Es wäre sicherlich klug, sich untereinander abzustimmen und nicht nur die entsprechende Qualität gemeinsam zu definieren, sondern auch die Aufgaben so zu verteilen, dass keine Konkurrenzsituation entsteht, sondern für die Menschen das Beste gemacht wird. Das heißt, aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, dass sich das Universitätsklinikum Göttingen als auch die Medizinische Hochschule Hannover und die AWO als Träger dieses Krankenhauses zusammensetzen, ein gemeinsames Konzept zur Transplantationsmedizin in Niedersachsen erarbeiten und dieses Konzept mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur abstimmen. Mit dem MS wird es dann sowieso abgestimmt. Wenn alle Beteiligten da guten Willens sind - ich habe das Gefühl, dass das der Fall ist -, wäre es in der Tat klug, hier solche Aufgaben auch im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung zusammenzubringen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ronald Schminke [SPD]: In Hann. Münden haben wir das beste Krankenhaus!)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Kollegin Gudrun Pieper, bitte sehr!

Danke schön, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie eben ausgeführt haben, dass Sie verloren gegangenes Vertrauen gerne zurückgewinnen wollen - was wir auch sehr begrüßen -, frage ich die Landesregierung, welche Erkenntnisse sie über die Auswirkungen der Berichterstattung über deutsche Transplantationsskandale auf die Organspendebereitschaft auch im europäischen Ausland hat.

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Rückgang der Zahlen in Niedersachsen habe ich eben genannt. Dieser Rückgang tritt nicht nur in Niedersachsen ein, sondern ist bundesweit zu erleben, zumal das Universitätsklinikum Göttingen nicht das einzige Problem in diesem Bereich dargestellt hat.

Man kann das relativ schlecht mit dem Ausland vergleichen, weil dort erstens andere gesetzliche Regelungen in Kraft sind und es zweitens einzelne Länder gibt, in denen ohnehin eine deutlich höhere Bereitschaft besteht, Organe zu spenden. Bei anderen gesetzlichen Lösungen wird unterstellt, dass jeder per se Organspender ist. Nur wer widerspricht, spendet dann seine Organe nicht. Das heißt, Zahlen einfach zu vergleichen, bringt uns an dieser Stelle nicht weiter; denn wir haben nun einmal extrem unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen, was die Entscheidung der Menschen für die Organspende betrifft. Ich gehe aber davon aus, dass zumindest eine gewisse Verunsicherung auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus eingetreten ist.

Danke schön, Frau Ministerin.

(Unruhe)

- Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf darum bitten, dass etwas mehr Ruhe einkehrt.

Meine Damen und Herren, die nächste Frage kommt von der Fraktion der CDU. Herr Kollege Böhlke, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Landesregierung fragen: Trifft es zu, dass ein niedersächsisches Ausführungsgesetzes zum Thema Transplantation erst durch die Skandalsituation in Göttingen und nicht zuletzt auch aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der juristischen Aufarbeitung sowie insbesondere der klinikinternen Aufarbeitung nunmehr einen entsprechenden Stellenwert bekommen hat?

Des Weiteren würde ich gerne wissen - das ist meine zweite Frage -, ob es Kooperationen und gemeinsame Initiativen der Bundesländer gibt, um das verloren gegangene Vertrauen in die Transplantationsmedizin gemeinsam wieder zurückzu

gewinnen; denn das Ganze endet bekanntlich nicht an den jeweiligen Bundesländergrenzen.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. Das waren zwei Fragen von dem Kollegen Böhlke. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Rundt. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist die Frage eines Niedersächsischen Transplantationsgesetzes mit Blick auf die Skandale, die wir hier in Niedersachsen, u. a. in Göttingen, erlebt haben, erneut diskutiert worden. Dieses Thema steht aber schon deutlich länger auf der Agenda.

So hat es - ich war damals nicht dabei - am 28. April 2004 einen ersten Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP gegeben. Darin ging es darum, ein Ausführungsgesetz vorzulegen, Transplantationsfürsprecher einzusetzen - so hieß das Ganze damals noch -, ein Verfahren zur Umsetzung der Meldepflicht zu schaffen usw. Das Ganze ist am 27. Mai 2004 im Plenum behandelt worden.

Am 24. Juni 2004 hat es dann eine fast einstimmige Landtagsentschließung dahin gehend gegeben, die Landesregierung solle den Entwurf eines Ausführungsgesetzes möglichst bis Ende 2004 vorlegen - und das auch noch nach bayerischem Muster. Das muss man jetzt nicht unbedingt begrüßen. Aber die Frage, warum es entgegen diesem Beschluss des Landtags 2004 doch nicht dazu gekommen ist, können, glaube ich, andere besser beantworten als ich.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Norbert Böhlke [CDU]: Die zweite Frage ist nicht beantwortet!)

- Die zweite Frage. - Bitte sehr!

Entschuldigung; nennen Sie mir bitte noch einmal ein Stichwort, Herr Böhlke.

(Norbert Böhlke [CDU]: Gemeinsame Initiativen der Bundesländer!)

Wir diskutieren dieses Thema im Moment auf der Ebene der Gesundheitsministerkonferenz noch nicht intensiv, muss ich sagen. Das Ganze ist damals diskutiert worden, als im Jahr 2012 das Bundesgesetz kam. Im Moment haben wir dort keinen intensiven Kontakt zu diesen Themen. Offensichtlich sind uns andere Themen drängender. Es ist aber ein guter Hinweis, das wieder aufzunehmen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Immer wieder gerne, Frau Ministerin! - Gegenruf von Petra Tiemann [SPD]: Dann komm rüber!)

Wie leicht man hier doch Freude machen kann! - Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Kollegin Joumaah, bitte sehr!

(Karl-Heinz Klare [CDU] - zu Norbert Böhlke [CDU] -: Schleimer! - Gegen- rufe von der SPD: Oh! - Herr Klare! - Heiterkeit)

- Frau Abgeordnete, einen Moment!

Nichts gegen ein bisschen Heiterkeit hier im Hause. Die können wir hin und wieder gebrauchen. Aber jetzt kommt die nächste Frage von der Kollegin Petra Joumaah. Bitte sehr!

Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie könnte der Einsatz externer Transplantationsbeauftragter konkret dazu beitragen, dass sich Missstände wie in der Universitätsmedizin Göttingen nicht wiederholen, und welche gesetzlichen Vorgaben wären dazu nötig?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass es nicht unbedingt eine Frage von „extern“ oder „intern“ ist, ob man die Einhaltung der Richtlinien, die es ja in diesem Bereich in sehr strenger Weise gibt, wirklich gewährleisten kann. Bei den Transplantationsbeauftragten, so wie sie

gesetzlich vorgesehen sind, handelt es sich um unabhängige Mediziner, die der jeweiligen Klinikleitung, und zwar der ärztlichen Leitung, also dem Ärztlichen Direktor, dem Ärztlichen Vorstand, direkt unterstellt sind. Insofern glaube ich, dass auch interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus in der Lage sind, unabhängig darauf zu achten, dass die entsprechenden Richtlinien und Vorschriften wirklich beachtet werden.

Für einen externen Transplantationsbeauftragten spricht, dass nicht alle Krankenhäuser z. B. einen solchen Spezialisten im Umfang einer vollen Stelle brauchen, sondern dass man vielleicht versuchen könnte, über mehrerer Krankenhäuser hinweg einen Spezialisten bei einem Haus anzusiedeln und andere Krankenhäuser von dort aus mitbetreuen zu lassen. Für diese wäre das dann ein externer Beauftragter. Insofern glaube ich, dass sich die Frage einer externen Betreuung eher aufgrund der Auslastung und Inanspruchnahme stellt, als dass es dabei wirklich um die Qualität geht. Diese ist in meinen Augen sowohl von innen als auch durch externe Beauftragte sicherzustellen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion der SPD, Kollegin Andrea Schröder-Ehlers. Frau Schröder-Ehlers, Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie viele bzw. welche Krankenhäuser brauchen denn überhaupt Transplantationsbeauftragte?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eben gesagt: Nach den Voraussetzungen des § 9 a des Transplantationsgesetzes - das ist, wie Juristen so sein können, alles hoch kompliziert formuliert; Entschuldigung, Frau Schröder-Ehlers -, sind es letztlich Krankenhäuser, die entweder über den Krankenhausplan zugelassen sind oder aber sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen und die aufgrund ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organe zu entnehmen. In der Praxis bedeutet das, dass mindestens

ein Intensivbett in diesem Krankenhaus existieren muss. In Niedersachsen gibt es, wenn man einmal stramm durchzählt, ca. 120 Krankenhäuser, für die das jeweils zutreffen würde, die also als Entnahmekrankenhäuser infrage kommen und die dann ihrerseits einen Transplantationsbeauftragten haben müssten. Genau deshalb stellt sich auch die Frage von Stellenanteilen und möglicher externer Begleitung.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich möchte eigentlich anhand der Vielzahl von Zusatzfragen unterstellen, dass Sie ein großes Interesse an dem Thema - an den Fragen wie an den Antworten - haben. Deswegen noch einmal mein Appell, die Geräuschkulisse herunterzufahren und Nebengespräche und Verhandlungen und alles, was es sonst noch gibt, einzustellen.