Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

- Meine Damen und Herren, ich möchte eigentlich anhand der Vielzahl von Zusatzfragen unterstellen, dass Sie ein großes Interesse an dem Thema - an den Fragen wie an den Antworten - haben. Deswegen noch einmal mein Appell, die Geräuschkulisse herunterzufahren und Nebengespräche und Verhandlungen und alles, was es sonst noch gibt, einzustellen.

Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der SPD. Kollege Markus Brinkmann, Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Kosten wären für den Landeshaushalt mit einem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes verbunden?

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist eine Frage, die der Haushälter stellen muss, die man aber nicht so leicht beantworten kann, und zwar deshalb, weil man Landesrecht naturgemäß nicht gegen geltendes Bundesrecht erlassen kann. Man muss natürlich die Rahmenbedingungen beachten.

Das, was wir regeln könnten, wären z. B. zusätzliche Transplantationsbeauftragte, deren Kosten wiederum per se bei den Krankenhäusern anfallen. Wenn wir aber besondere Freistellungszeiten über ein Landesgesetz regeln sollten, so ergäbe sich das Phänomen, dass das noch immer bei den Krankenhäusern anfiele. Aber die Krankenhäuser

befinden sich - das ist bekannt - in einer finanziell sehr prekären Situation. Wir wissen, dass im Moment ungefähr 70 % der Kliniken in Niedersachsen rote Zahlen schreiben. Insofern wäre es unbillig, weitere Regelungen zu treffen, die Krankenhäuser einseitig belasten.

Sollte es so sein, dass wir z. B. erhöhte Freistellungszahlen über ein Landesgesetz fordern, wäre zu überlegen, ob man das dann nicht aus Landesmitteln finanziert.

Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der SPD: Frau Dr. Thela Wernstedt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, in welchem Umfang Transplantationsbeauftragte freizustellen sind.

Danke schön. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der Stelle hat es sich der Bundesgesetzgeber einfach gemacht, weil er vorgeschrieben hat: Das muss im erforderlichen Umfang geschehen. - Seitdem spekulieren alle Fachleute genau über die Frage: Was ist denn der erforderliche Umfang? Ich hatte in meiner Rede vorhin schon angedeutet, dass es im Moment Überlegungen der Beteiligten gibt - das wären sowohl die Bundesärztekammer als auch die Krankenhausgesellschaften als auch die Deutsche Stiftung Organspende -, ob es sich um 0,1 Stellen handeln könnte. Aber das ist noch nicht fertig und zu Ende gedacht. Dies ist für uns im Moment vielleicht eine Anhaltszahl, wie es aussehen könnte.

Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion der CDU, Kollege Reinhold Hilbers. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie die Absicht der Bundesregierung beurteilt, ein Melderegister im

Hinblick auf die Bereitschaft zur Organspende einzurichten.

Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ein Melderegister würde es uns sicherlich erleichtern, uns einen Überblick darüber zu verschaffen, in welcher Art und Weise insbesondere die einzelnen Entnahmekliniken infrage kommende Spendeorgane melden. Insofern spricht nichts dagegen, es zu tun. Das müsste sicherlich ein bürokratisch sehr beschränkt aufwendiger Bereich sein, über den man das abwickelt; aber ansonsten spricht nichts dagegen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der SPD. Herr Dr. Pantazis hat das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, wer trägt eigentlich die Kosten der Transplantationsbeauftragten?

Danke schön. - Frau Ministerin für die Landesregierung. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ganz formal ist es schlicht so, dass diese Mitarbeiter dann Beschäftigte des Krankenhauses wären; möglicherweise wären es auch Externe, die vom Krankenhaus beauftragt wären. Das würde schlicht und ergreifend heißen, dass die Kosten bei den Krankenhäusern anfallen.

Es gibt aber, wie erläutert, Möglichkeiten der Refinanzierung. Auf der einen Seite ist eine Refinanzierung über die Bundesebene möglich. Im Jahr 2013 standen dort 6 Millionen Euro, im Jahr 2014 stehen 12 Millionen Euro und aufwachsend stehen danach 18 Millionen Euro zur Verfügung, die in Anspruch genommen werden können, wenn die Krankenhäuser als Entnahmekliniken wirklich registriert sind, wenn sie die Voraussetzung erfüllen, eine Transplantationsbeauftragte oder einen

Transplantationsbeauftragten zu haben. Das heißt, originär fallen die Kosten zunächst einmal beim Krankenhaus an. Eine Refinanzierung aus diesem Topf ist jedoch möglich.

Danke schön, Frau Ministerin Rundt. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der SPD der Kollege Holger Ansmann. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche anderen Bundesländer bereits ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes haben.

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Rundt. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Dazu brauche ich einen Zettel; denn es sind inzwischen acht Länder, die ein solches Transplantationsgesetz erlassen haben. Das sind die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Dabei gibt es in Nordrhein-Westfalen noch die Besonderheit, dass es zusätzlich zu einem solchen Landes-Transplantationsgesetz ein Krankenhausgestaltungsgesetz gibt, das ebenfalls Regelungen zu diesem Bereich enthält.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es folgt für die Fraktion der FDP der Kollege Försterling.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der folgenden Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Sommer 2012 - ich zitiere -:

„Bei der postmortalen Spende wird bei Kenntnis von der Homosexualität des potenziellen Spenders eine entsprechende Testung durchgeführt, die ein geringes diagnostisches Fenster aufweist. Die Organe des Spenders werden dann über Eurotransplant mit dem ausdrücklichen Hinweis

auf die Homosexualität des Spenders angeboten. Die Transplantationszentren wägen dann Nutzen und Risiken im individuellen Fall ab.“

frage ich die Landesregierung: Erstens. Haben Sie Kenntnis darüber, dass Organe genau aus diesen Gründen nicht für die Transplantation verwendet worden sind? Zweitens. Wird die Landesregierung sich angesichts des einmütigen Beschlusses dieses Hauses hinsichtlich der Blutspende und der Knochenmarkspende dafür einsetzen, dass auch hier Diskriminierung abgebaut wird?

(Beifall im ganzen Haus)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. Das waren unstreitig zwei Fragen. - Frau Ministerin Rundt antwortet für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich kann Ihnen leider keine Zahlen dazu nennen, inwieweit Spenderorgane aus diesem Grunde abgelehnt worden sind, kann Ihnen aber versichern, dass wir gemeinsam - wie es auch im Bereich der Blutspende gewesen ist - auf jeden Fall darauf achten werden, dass das Ganze diskriminierungsfrei für bestimmte Personengruppen, auch für Menschen mit entsprechender sexueller Identität, laufen wird; denn es kann im Bereich der Organtransplantation genauso wenig wie im Bereich der Blutspende sein, dass es hier eine Diskriminierung gibt. Es ist - das ist klar - natürlich auch das Wohl der Empfängerinnen und Empfänger zu beachten. Das muss medizinisch entsprechend gut geprüft sein. Aber ich denke, ansonsten sind wir da ganz auf einer Linie, dass Diskriminierung auch in diesem Bereich nicht sein kann.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der CDU der Kollege Volker Meyer. Bitte!

Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie sprachen vorhin von einer zurückgehenden Transplantationsbereitschaft auch in anderen Bundesländern. Können

Sie etwas zur Organspendestatistik in den anderen Bundesländern sagen?

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich weiß, dass wir auch in anderen Bundesländern genau diese Erfahrung machen. Statistische Zahlen kann ich Ihnen hier aus dem Stand leider nicht sagen. Sie können sie gerne aus dem Hause bekommen, wenn es Sie interessiert.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der CDU die Kollegin Astrid Vockert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass es - wie ich in einem Bericht von Panorama bzw. Monitor gehört habe - noch eine Gesetzeslücke geben soll, die darin besteht, dass die in einer Patientenverfügung - wie ich sie z. B. auch habe - getroffene Festlegung, dass man unter bestimmten Bedingungen nicht an lebenserhaltende Apparate angeschlossen werden möchte, in dem Moment nicht mehr gelten würde, in dem der Betreffende einen Organspendeausweis hat - wie ich ihn bis zu dem Bericht auch hatte -, weil dieser bedeuten würde, dass man doch an die Apparate angeschlossen werden müsste, um bestimmte Organe so lange zu erhalten, bis man sie verwenden kann. Gibt es eine solche Gesetzeslücke, und wird die Landesregierung darauf reagieren und irgendetwas tun, um diese Diskrepanz zu beseitigen?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es ist völlig richtig, es gibt diese Gesetzeslücke. Es ist medizinisch erforderlich, dass an Apparate angeschlossen wird, um die Organe wirklich lebensfähig zu halten. Insofern ist dieser Bericht, dass es diese Regelungslücke gibt, durchaus zutreffend. Es wird unsere Aufgabe sein, sie zu schließen.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt wiederum für die Fraktion der CDU die Kollegin Gudrun Pieper.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin eine neue Kampagne zur Organspende vorgestellt haben, die sehr ansprechend wirkt, frage ich Sie: Ist auch eine Evaluation geplant, sodass man sehen kann, ob der Spendenaufruf Erfolg hatte, und, wenn ja, für wann ist sie geplant, damit man auch ablesen kann, wo man noch nachsteuern könnte?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Rundt. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir haben nicht geplant, speziell für diese Kampagne eine Evaluation zu machen, zumal die Kampagne noch gar nicht richtig angelaufen ist. Wir wollen z. B. mit Veranstaltungen in die Fläche gehen, wollen Veranstaltungen machen, zu denen wir alle Interessierten einladen, zu denen wir auch Betroffene einladen, die auf ein Organ warten, um dies wirklich in die Fläche zu tragen.

Was wir bekommen, sind natürlich die statistischen Zahlen über die Entwicklung der Organspende, insbesondere in den einzelnen Bereichen, auch was die einzelnen Organe betrifft. Insofern haben wir relativ gute Zahlen dazu, wie die Entwicklung ist. Aber wir werden das nicht alleine auf die Kampagne zurückführen können, sondern wir werden insgesamt sehen müssen, dass wir mit der Kampagne ein positives Klima schaffen, das dann hoffentlich wieder zu insgesamt steigenden Zahlen führt.