Markus Brinkmann

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt heute über den vorliegenden Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank zu entscheiden. Mit dem Staatsvertrag werden die Trägerverhältnisse der Bank neu geordnet. Die Bremer Landesbank hat bislang drei Träger: das Land Bremen, die Norddeutsche Landesbank und den Sparkassen- und Giroverband Niedersachsen.
Das Land Niedersachsen ist nicht Träger der Landesbank und wird es auch nicht. Durch die Übernahme der Trägeranteile der Freien Hansestadt Bremen und des Sparkassen- und Giroverbands wird die Norddeutsche Landesbank jedoch alleiniger Träger der Bremer Landesbank. Diesem Umstand trägt der vorliegende Staatsvertrag Rechnung.
Ich betone das, weil dazu und auch hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten des Landes Niedersachsen sowie der Beteiligung des Landtages in der öffentlichen Berichterstattung gelegentlich das eine oder andere etwas durcheinander gebracht wird. Oder, um es unmissverständlich zu formulieren, Herr Grascha: Wir entscheiden heute eben nicht über den Kaufvertrag oder damit verbundene Vereinbarungen zwischen den bisherigen Eigentümern der Bank,
sondern wir entscheiden heute im Kern über die auf staatsvertraglicher Ebene neu zu treffenden Regelungen zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf die wesentlichen Regelungen des Staatsvertrags eingehen.
Erstens. Der vorliegende Staatsvertrag baut weitgehend auf den Regelungen des bisherigen Staatsvertrags aus dem Jahr 2012 auf.
Zweitens. Mit dem Staatsvertrag wird die Rechtsaufsicht über die Bremer Landesbank künftig vom Niedersächsischen Finanzministerium ausgeübt, bei wichtigen Entscheidungen im Benehmen mit der Senatorin bzw. mit dem Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen.
Drittens. Die Rechnungsprüfung der Bank wird auf den Niedersächsischen Landesrechnungshof übertragen.
Viertens. Mit dem Staatsvertrag wird sichergestellt, dass die in diesem Jahr gewählten Personalvertretungen der Bremer Landesbank im Amt verbleiben und dass künftig das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz gilt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen. Nachrichtlich möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass die Bremer Bürgerschaft
- übrigens bereits gestern, genau! - mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
bei Stimmenthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD dem Staatsvertrag zugestimmt hat.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie zukünftig bei der Verwendung entsprechender Finanzhilfen die Transparenz sichergestellt werden soll.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage zu den Prüfberichten des Landesrechnungshofs der Jahre 2002 und 2003 ist von der Sozialministerin eben beantwortet worden, sodass ich meine Frage zurückziehen möchte.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach unserer Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit der Landeshaushaltsordnung bedürfen Grundstücksveräußerungen bei einer Überschreitung der Wertgrenze von größer als 1 Million Euro der Einwilligung bzw. Zustimmung durch den Landtag. In der Zeit von 2003 bis 2012 sind in Hannover insgesamt 23 landeseigene Grundstücksveräußerungen mit einem Gesamtkaufpreis von rund 17 Millionen Euro getätigt worden - dies, soweit erforderlich, jeweils nach vorheriger Beratung im Haushaltsausschuss und mit Zustimmung durch den Landtag, jeweils ohne Aussprache.
Auch über den Verkauf des landeseigenen Grundstückes in der Adolfstraße 2/3 in Hannover ist in zwei Sitzungen des Haushaltsausschusses ausführlich beraten worden. Alle Fragen bzw. Nachfragen, insbesondere durch die Vertreter der Opposition, sind umfassend schriftlich und mündlich beantwortet worden. Gewünschte Unterlagen, tabellarische Übersichten sind zeitnah, korrekt und vollständig vorgelegt worden.
Es kann also keine Rede davon sein, dass hier ein Verkauf durchgepeitscht werden soll.
Dass die Oppositionsfraktionen nun ausgerechnet bei dieser Grundstücksveräußerung auf einer Aussprache im Landtag bestanden haben, ist jedenfalls vor dem Hintergrund des Beratungsverlaufs im Haushaltsausschuss nicht nachvollziehbar.
Aber offensichtlich, Herr Grascha, soll diese Grundstücksangelegenheit hier heute zu einem politischen Höhenflug der Oppositionsfraktionen werden.
Bei näherer Betrachtung handelt es sich bei diesem Höhenflug allerdings bestenfalls um einen Höhenflug in der Thermik selbst erzeugter Winde; denn die Fakten zu diesem Grundstücksverkauf sprechen eine klare und eindeutige Sprache.
Erstens. Das Grundstück in der Adolfstraße 2/3 ist derzeit an einen privaten Parkplatzbetreiber verpachtet und kann kurzfristig veräußert werden.
Zweitens. Für das Grundstück hat die Stadt Hannover das Bauplanungsrecht. Nach dem derzeitigen Bebauungsplan besteht an dieser Stelle kein unmittelbares Baurecht für ein allgemeines Verwaltungsgebäude. Eine Nutzung als Baugrundstück für eine landeseigene Immobilie scheidet somit aus.
Die Landeshauptstadt sieht auf diesem Grundstück vielmehr Flächenpotenzial zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Drittens. Wir können mit dem Verkauf dieses Grundstücks mit 5,2 Millionen Euro einen sehr guten Verkaufspreis erzielen, der auch einen wichtigen Beitrag zum Landeshaushalt darstellt.
Viertens. Wir haben derzeit ein Verhältnis von landeseigenen zu angemieteten Räumen im Verhältnis von 80 : 20. Dieses Verhältnis ist auch angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Verwaltungsmitarbeiter zumindest mittel- und langfristig nicht steigen wird, sinnvoll und vertretbar. Vor diesem Hintergrund besteht für den Neubau eines landeseigenen Verwaltungsgebäudes in Hannover derzeit kein aktueller Handlungsbedarf.
Ich möchte abschließen und zusammenfassen: Aus den dargestellten Gründen ist es wirtschaftlich, das Grundstück zu veräußern. Es ist entbehrlich, weil die städtebauliche Planung in Richtung Wohnbebauung geht und weil wir angesichts der günstigen Marktumstände einen ausgesprochen guten Verkaufswert realisieren können.
Ich bin mir sicher, dass ich mit meinen Argumenten die Mehrheit dieses Hauses überzeugt habe,
und freue mich auf die Zustimmung zu diesem Antrag.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der von der CDU-Fraktion, von Herrn Hilbers und von anderen vorgetragenen Kritik an der Veränderung bei der Städtebauförderung frage ich die Landesregierung, ob und, wenn ja, in welchem Umfang es Kürzungen und Einsparungen bei der Städtebauförderung in den Jahren 2003 bis 2012 gegeben hat.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein lieber Kolpingbruder Reinhold Hilbers!
„Man versteht es in unserer Zeit meisterlich, viele und schöne Worte zu machen, große und prachtvolle Verheißungen zu fabrizieren, über alles und jedes zu räsonieren und zu schwadronieren, aber wenn es aufs Handeln, auf die Tat, ankommt, lässt man es entweder bei den bloßen Worten oder fängt großartig an, hört bald klein und elendig auf, kann im besten Falle die Taten mit den Verheißungen nicht in Einklang bringen.“
Dieses Zitat des seligen Adolph Kolping ist, wie ich finde, eine hervorragende Beschreibung der Haushalts- und Finanzpolitik unserer Vorgängerregierung, meine Damen und Herren.
Mit dieser Art von Haushaltspolitik in Niedersachsen ist nun - Gott sei Dank! - spätestens seit dem 13. Dezember 2013 endgültig Schluss. Am 13. Dezember 2013 haben wir mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Landeshaushalt für das Jahr 2014 beschlossen, über den wir jetzt reden.
Mit dem Landeshaushalt 2014, Kollege Hilbers, kehren wir in Niedersachsen endlich zu einer soliden und nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik zurück. Wir werden keine unsinnigen Vermögensveräußerungen wie z. B. bei den Landeskrankenhäusern vornehmen,
wir werden die Nettokreditaufnahme in realistischen Schritten abbauen und die Schuldenbremse bis spätestens 2020 einhalten.
Er hat gerade gesprochen. Er kann jetzt einen Moment warten.
Die erfolgreiche Arbeit unseres Finanzministers Peter-Jürgen Schneider steht deshalb exemplarisch für den erfolgreichen Politikwechsel in Niedersachsen. Und - das ist das Wesentliche - der Landeshaushalt 2014 ist verantwortungsvoll und bietet nachhaltige, spürbare Verbesserungen für die Menschen in Niedersachsen.
Wir haben angepackt. Wir haben es besser gemacht. Im Gegensatz zu anderen haben wir es nicht bei Ankündigungen oder Absichtserklärungen belassen, sondern, Herr Dürr, wir haben tatsächlich geliefert:
Wir bauen den Sanierungsstau bei den Landesstraßen und den Landesliegenschaften ab.
Wir beseitigen die unzureichende Personalausstattung in den Finanzverwaltungen. Bis 2017 werden wir rund 100 zusätzliche Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter einstellen.
Wir korrigieren die schlimmste sozialpolitische Entgleisung der Vorgängerregierung: Wir haben das Landesblindengeld zum 1. April von 265 Euro auf 300 Euro erhöht. Zudem erhalten Taubblinde künftig 2 500 Euro pro Jahr. Das ist nahezu eine Verdoppelung.
Wir haben Tausende von sozialversicherungsrechtlich zweifelhaften Honorarverträgen an niedersächsischen Schulen dauerhaft rechtssicher in einem Vergleich umgestellt.
Wir haben den sogenannten A-11-Erlass bei der niedersächsischen Polizei beseitigt und somit für 1 500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten gesorgt.
Wir haben die sozial ungerechten Studiengebühren in Niedersachsen abgeschafft, und wir investieren zum 1. August zusätzlich 23 Millionen Euro in Bildung und frühkindliche Bildung.
Diese und andere Maßnahmen haben wir mit einem soliden Haushalt finanziert, den Stillstand somit beendet, mit der Erneuerung Niedersachsens begonnen und die Einkommens- und Lebensbedingungen der Menschen in Niedersachsen verbessert. Wir werden deshalb unsere solide Haushaltspolitik auf der Grundlage des beschlossenen Haushalts konsequent fortsetzen.
Meine Damen und Herren, auch die Steuerschätzung vom Mai bestätigt unseren Weg und bietet keinerlei Anlass für einen Nachtragshaushalt. Die Ergebnisse der Steuerschätzung für Niedersachsen sind tatsächlich weit weniger üppig ausgefallen, als Sie dies im vorliegenden Antrag vorgaukeln wollen. Die Steuerschätzung bestätigt vielmehr unsere bisherige Einnahmeerwartung. Aber es handelt sich eben nur um eine Steuerschätzung. Entscheidend für den Landeshaushalt sind die tatsächlichen Einnahmen, ist das tatsächliche Ergebnis. Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Unterschied zwischen Schätzungen, Prognosen und Hochrechnungen einerseits und einem tatsächlichen Ergebnis andererseits dürfte Ihnen allen spätestens seit den Abendstunden des 20. Januar 2013 bestens bekannt sein.
Abschließend und zusammenfassend: Erstens. Bei CDU und FDP war der Landeshaushalt ganz unten. Wir haben die Trendumkehr mit Erfolg eingeleitet und befinden uns wieder auf dem Weg nach oben.
Zweitens. Für die Forderung nach einem Nachtragshaushalt gibt es keinerlei sachliche Begründung.
Drittens. Auch in diesem Plenarsaal sind die Gesetzmäßigkeiten der Mathematik nicht außer Kraft gesetzt, und nach den Gesetzmäßigkeiten der Mathematik sind 69 nun mal mehr als 68.
66 sind übrigens auch mehr als 65. Mit anderen Worten: Ihr Antrag wird keine Mehrheit finden. Deshalb und vor dem Hintergrund der erfolgreichen Arbeit unserer Landesregierung können wir die bevorstehende Sommerpause aus vollster Überzeugung unter das Motto stellen: Wohlauf in Gottes schöne Welt!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurzmachen. Das größte Problem bei vielen Rednerinnen und Rednern besteht darin, dass sie nicht sagen, worüber sie sprechen. Ich habe über den Landeshaushalt 2014 gesprochen.
Was die Erfolge der Vorgängerregierung angeht, so gibt es ja das schöne Zitat:
„Erfolg ist die Fähigkeit, von einer Niederlage zur nächsten zu schreiten, ohne dabei die Begeisterung zu verlieren.“
Insoweit wünsche ich Ihnen, Herr Hilbers: Behalten Sie Ihre Begeisterung. Wir behalten unsere Mehrheit und setzen die gute Arbeit für das Land Niedersachsen fort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie sich die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen in Niedersachsen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich einerseits die Ausgaben für den Landeshaushalt beim Einkauf/Aufkauf sogenannter Steuer-CDs dargestellt, und welche Einnahmen konnten daraus für den Landeshaushalt erzielt werden?
(Reinhold Hilbers [CDU]: Wie viel hätte das Schweizer Abkommen gebracht?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Kosten wären für den Landeshaushalt mit einem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes verbunden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau wie im Jahr 2002 hat uns im Sommer 2013 ein schweres Hochwasser getroffen, und zwar nicht in Nieder
sachsen allein. Am Ende waren 11 von 16 Bundesländern von diesem Hochwasser ernsthaft betroffen. Die Rekordpegelstände von 2002 - das war ein sogenanntes Jahrhunderthochwasser - wurden vielerorts übertroffen, in einigen Regionen sogar weit übertroffen.
Die Schadensbilder des Jahres 2013 gleichen denen des Jahres 2002. Menschen wurden zu Zehntausenden evakuiert und standen fassungslos vor ihren verwüsteten Häusern und Wohnungen. Die Bilder vom Hochwasser 2013 gleichen sich von Passau über Meißen, Bitterfeld und Magdeburg bis Lüchow-Dannenberg. Es war und ist eine Naturkatastrophe nationalen Ausmaßes.
Während des Hochwassers waren bundesweit Tausende von professionellen, ehrenamtlichen und freiwilligen Hilfskräften im Einsatz, unter ihnen auch mehr als 19 000 Soldaten.
Die Feuerwehren hatten bis zu 75 000 Männer und Frauen im Einsatz. Vor diesem Hintergrund ist von dem größten Feuerwehreinsatz seit dem Zweiten Weltkrieg die Rede. Dieses gegenseitige Füreinanderdasein ist, finde ich, ein großartiges Zeichen eines starken gesellschaftlichen Zusammenhalts. Deshalb an dieser Stelle nochmals allen Helferinnen und Helfern ein ganz herzliches Wort des Dankes.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen: Die Beseitigung der neuen Hochwasserschäden und der Wiederaufbau übersteigen die Leistungsfähigkeit der einzelnen betroffenen Bundesländer. Deshalb ist hier eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung erforderlich.
Mit dem noch vor der Sommerpause zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Aufbauhilfefonds 2013 mit einem Gesamtvolumen von mehr als 8 Milliarden Euro konnte ein gemeinsamer Rahmen verabredet werden. Wie bekannt, wird der Aufbauhilfefonds jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert. Das Ergebnis ist gut.
Es ist allerdings eine gewaltige Anstrengung sowohl für den Bund als auch für die Länderhaushalte. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2013 hat die Landesregierung deshalb die notwendigen Voraussetzungen für die Beteiligung des Landes Niedersachsen an einer schnellen Hilfe geschaffen. Mit einem einstimmigen Votum hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am 21. Juni - also noch vor der Sommerpause - dem
Nachtragshaushalt zugestimmt und auch eine Vorwegfreigabe erteilt.
Meine Damen und Herren, zwei Punkte sind mir noch besonders wichtig:
Erstens. Alle Mittel aus dem Aufbauhilfefonds sind Hilfe zur Selbsthilfe für die vom Hochwasser betroffenen Menschen.
Zweitens. Alle Bundesländer leisten ihren Beitrag. Das ist Ausdruck eines funktionierenden föderalen Systems. Alle Länder übernehmen für den Zeitraum von 20 Jahren die Tilgungs- und Zinslasten. Die Lasten sind dabei anteilig verteilt. Auch das ist Ausdruck unseres funktionierenden föderalen Systems.
Mit unserer Zustimmung zu diesem Nachtragshaushalt setzen wir ein klares Zeichen, dass wir die Opfer der Flut und auch die betroffenen Bundesländer beim Wiederaufbau nicht im Stich lassen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion hat unter dem vielversprechenden Titel „Ohne Steuererhöhungen runter vom Schuldenberg - Für einen sparsamen, nachhaltigen sowie generationen- und leistungsgerechten Staat“ einen Antrag vorgelegt,
in dem gewissermaßen gefordert wird, das Wahlprogramm der FDP zur Grundlage der Haushalts- und Finanzpolitik dieser Landesregierung zu erheben.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen allerdings mitteilen, dass es hierzu dieses Antrages gar nicht bedurft hätte.
Die Abstimmung über die haushalts- und finanzpolitischen Vorstellungen der FDP hat nämlich längst stattgefunden - am 20. Januar 2013.
Am 20. Januar, meine Damen und Herren, haben die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Niedersachsen Ihren Vorstellungen eine Absage erteilt.
Die Bürgerinnen und Bürger haben nämlich die Nase voll davon, dass Sie ihnen immer sagen: Keine Sorge, wir senken Steuern, wir senken Schulden, wir geben mehr für Bildung und alles Mögliche aus. - Diese Versprechungen glaubt Ihnen inzwischen kein Mensch mehr.
Worauf es jetzt ankommt, ist, zu sagen, wie wir das, was wir den Bürgerinnen und Bürgern versprechen, eigentlich bezahlen wollen.
- Seien Sie doch nicht so aufgeregt!
- Vielleicht haben Sie sich auf Usedom nicht so gut erholt, Herr Kollege Hilbers. Dann fahren Sie da doch vielleicht einfach noch mal für ein paar Tage hin!
Wir sagen den Bürgern jedenfalls klar und deutlich: Wir wollen eine andere Steuerpolitik - eine Steuerpolitik, die es ermöglicht, dass die Lasten in unserem Land wieder fair verteilt werden. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt in der Tat ein Bild der Wirklichkeit. Die vermögensstärksten 10 % vereinigen mehr als die Hälfte des Nettovermögens auf sich, die unteren 50 % gerade einmal 1 %. Der Armutsbericht deckt darüber hin
aus schonungslos auf: Jenseits einer kleinen Oberschicht mit rasant steigenden Einkommen und Vermögen hat die Masse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Steigerung des Wohlstandes keinen Anteil. So, meine Damen und Herren, kann das nicht weitergehen!
Ich glaube, es kommt jetzt darauf an festzustellen, dass sich die Wirklichkeit in Deutschland verändert hat und dass die Lastenverteilung nicht so unfair belassen werden darf. Deshalb hat übrigens auch Frau von der Leyen in ihren Armuts- und Reichtumsbericht so mutig geschrieben, was man da jetzt machen muss.
- Frau von der Leyen, ja.
Die Bundesregierung prüft, ob und wie über die Progression in der Einkommenssteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir den Bürgerinnen und Bürgern vor der Landtagswahl klar gesagt, wie wir uns eine faire Finanzierung der öffentlichen Haushalte vorstellen,
nämlich durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 % ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 100 000 Euro pro Person und durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die den Ländern bis zu 10 Milliarden Euro mehr für Ganztagsschulen, Kindergärten und Hochschulen verschaffen würde.
Für die SPD-Landtagsfraktion gilt nach wie vor: Wir dürfen die Staatsverschuldung einerseits nicht noch weiter anwachsen lassen. Wir müssen aber andererseits gerade jetzt und auch weiterhin zusätzlich in die Zukunft unseres Landes investieren. Eine verantwortliche Haushaltspolitik steht daher vor der Herausforderung, diese Ziele in Einklang zu bringen. Deshalb ist es auch vor dem Hintergrund der Schuldenbremse ein zwingendes Erfordernis, auch und gerade über die Gestaltung der Einnahmeseite des Staates neu nachzudenken und zu diskutieren.
Abschließend und zusammenfassend: Meine Damen und Herren von der FDP, Sie rudern mit Ihrem Antrag in die falsche Richtung.
Sie geben in Ihrem Antrag keine Antworten auf die von Ihnen verursachten, drängenden Haushaltsprobleme unseres Landes. Sie wollen mit Ihrem Antrag die soziale Spaltung in unserem Land weiter vergrößern.
Sie ignorieren die Wirklichkeit in unserem Land. Das werden wir nicht durchgehen lassen,
heute nicht, in den Ausschussberatungen nicht und bei der abschließenden Beratung dieses Antrages auch nicht. So machen wir das.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Er kann sich ja zu einer Kurzintervention melden.
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinterlässt die alte Landesregierung von CDU und FDP in finanzieller Hinsicht einen Scherbenhaufen?
In der Landeskasse fehlen laut HAZ vom 2. Februar 2013 rund 500 Millionen Euro. „Wir übernehmen in finanzieller Hinsicht von der Vorgängerregierung einen Scherbenhaufen“, sagte der designierte Ministerpräsident Stephan Weil. Deshalb solle nach dem Kassensturz im Zusammenhang mit der Mai-Steuerschätzung eine intensive Überprüfung aller Aufgaben stattfinden.
Der scheidende Finanzminister Hartmut Möllring hat dem in einer Pressemitteilung vom 4. Februar 2013 widersprochen und erklärt: „Die Einschätzung von Herrn Weil teile ich nicht. Die von uns vorgelegten Zahlen sind solide. Unabhängig davon, wie sich die Konjunktur und die Tarifverhandlungen entwickeln, verbleibt der neuen Landesregierung finanzieller Spielraum.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die aktuelle Situation des Haushalts 2013 - auch angesichts des Tarifabschlusses vom Wochenende - tatsächlich dar?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der gegenwärtigen Haushaltssituation und der konjunkturellen Entwicklung für die Fortschreibung der Mittelfristigen Planung 2013 bis 2017?
3. Welche Schritte zur Konsolidierung des Landeshaushaltes sind angesichts dieser Einschätzung von der Landesregierung geplant?