Holger Ansmann

Sitzungen

17/7 17/9 17/14 17/20 17/30 17/32 17/38 17/53 17/54 17/56 17/65 17/73 17/74 17/92 17/93 17/97 17/100 17/104 17/110 17/118 17/121 17/123 17/129 17/133

Letzte Beiträge

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung stellt ein zentrales Anliegen der Landesregierung dar. Der demografische Wandel und andere gestellte gesellschaftliche Faktoren an die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte machen es erforderlich, die ärztli
che und die pflegerische Versorgung im ländlichen Raum weiterzuentwickeln. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer flächendeckenden, leistungsfähigen und finanzierbaren gesundheitlichen Versorgung.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist die Sicherung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in einigen Landesteilen Niedersachsens eine Herausforderung. Ziel ist es, dass alle Menschen in Niedersachsen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko eine leistungsfähige, sichere und flächendeckende medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf den Hausärzten, denen gerade in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle zukommt.
Sozialministerin Cornelia Rundt macht deutlich: „Auf Landesebene wird bereits aktiv gehandelt, und es wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung umgesetzt. Unter dem Titel ‚Gut versorgt in Niedersachsen‘ werden verschiedene vorbildliche Initiativen in der Praxis umgesetzt, mit denen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen insgesamt verbessert werden soll.“
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits umgesetzt, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern?
2. Welche Maßnahmenpakete wird die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen umsetzen, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum weiter zu stärken?
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, um insgesamt eine hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung in Niedersachsen sicherzustellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der vielen zum Teil sehr komplexen Gesetzesvorhaben, die bereits verabschiedet wurden, frage ich die Landesregierung, wie sich aus ihrer Sicht die Zusammenarbeit mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags darstellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Gibt es bereits Kooperationen einzelner Gesundheitsregionen in Niedersachsen mit dem Ziel der Entwicklung regionsübergreifender Projekte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, mit welchem Finanzbedarf sie in den kommenden Jahren für die Förderung von Landesbuslinien rechnet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung am 25. Januar den Aktionsplan Inklusion vorgestellt hat, frage ich, welche Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr hierzu geplant sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche baulichen Sicherungsmaßnahmen hat es in den letzten Jahren im Maßregelvollzug gegeben, um Entweichungen zu verhindern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der bereits angesprochenen Personalausstattung des Kompetenzzentrums für Sicherheit im Maßregelvollzug frage ich die Landesregierung: Wie ist der konkrete Stand der Vorbereitungen, und welche Aufgabenstellung erhält dieses Kompetenzzentrum?
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen ist ein wirtschaftlich starkes und erfolgreiches Bundes
land. Die positive Entwicklung bei der Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze hat aktuell zu einer im Vergleich zu früheren Jahren erheblich geringeren Arbeitslosenquote von aktuell 5,9 % im Durchschnitt des Landes geführt. Dabei dürfen wir allerdings nicht vergessen: Hinter dieser Quote stehen fast 250 000 Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen.
Was die Spaltung des Arbeitsmarktes besonders deutlich macht: Über 90 000 Menschen suchen seit einem Jahr oder länger einen Arbeitsplatz. Das ist eine Situation, die wir nicht akzeptieren können und bei der es unserer engagierten Unterstützung bedarf, um mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Dazu sind wir bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei der Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit gibt es natürlich starke regionale Unterschiede. In meiner Heimatstadt Wilhelmshaven mit einer Arbeitslosenquote von über 11 % betreut das Jobcenter allein fast 4 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in den letzten Jahren nicht wirklich vorangekommen und stellt eine der größten Herausforderungen in der Arbeitsmarktpolitik in Niedersachsen dar.
Mit dem vorliegenden Antrag mit der Überschrift „Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!“ stellen sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dieser Herausforderung.
Wir wollen Beschäftigung in einem verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt schaffen und einem Personenkreis, der so nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar ist, eine Perspektive mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und einer Entlohnung mindestens auf der Basis des geltenden Mindestlohns anbieten.
Wir verstehen dabei die öffentliche Beschäftigung als zusätzliche Beschäftigung in Kommunen oder sozialen Betrieben, vor allem in den Bereichen Erziehung, Bildung, Pflege, Gesundheit und Kultur. Hier gibt es viele sinnvolle Einsatzfelder, die keine reguläre Beschäftigung verdrängen.
Ohnehin ist der Antrag in unserer Fraktion ein echtes WiSo-Projekt: beraten und eingebracht in guter
Zusammenarbeit von den Arbeitskreisen Wirtschaft und Soziales.
An dieser Stelle möchte ich daher folgerichtig die Mitberatung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beantragen.
Wir wissen natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Grundlage für ein verlässliches und langfristig angelegtes Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose neben der Definition der Zielgruppe die Finanzierung ist.
Bei der Zielgruppe wollen wir uns auf die Menschen konzentrieren, die mindestens zwei Jahre lang im SGB-II-Bezug waren, mindestens 50 Jahre alt sind und mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen. Darunter sind im Übrigen viele Frauen mit einer aufgrund ihrer Familiensituation ohnehin oftmals brüchigen Erwerbsbiografie. Der genannte Personenkreis hat es auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders schwer.
Bei der Finanzierung eines allgemeinen öffentlichen Beschäftigungsmarktes brauchen wir eine enge Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“.
Im Vorfeld unseres heutigen Antrages haben wir uns in einer fraktionsinternen Anhörung mit Vertretern der Jobcenter, der Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der kommunalen Ebene, aber insbesondere auch mit Verantwortlichen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ausgetauscht, die mit ihren Landesprogrammen für öffentlich geförderte Beschäftigung auf bundesweite Aufmerksamkeit gestoßen sind.
Grundlage für die Finanzierung von öffentlichen Beschäftigungsprogrammen ist der sogenannten Passiv-Aktiv-Tausch, bei dem der Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. Darüber hinaus werden Mittel des Eingliederungstitels und der Länder benötigt.
Vorrangig ist der Bund gefordert - so auch der Tenor unseres Antrages -, zusätzliche Mittel in den Eingliederungstitel einzustellen und gesondert auszuweisen, um die Finanzierung sozialer Arbeitsmärkte in den Ländern zu gewährleisten. Dafür ist es auch notwendig, dass die Finanzierung eines sozialen Arbeitsmarktes auf der Basis eines
Passiv-Aktiv-Tausches vom Bundesgesetzgeber im SGB II festgeschrieben wird.
Bis dahin wollen wir jedoch die bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes und der Jobcenter im Rahmen eines Landesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit optimal nutzen.
Mit dem Instrument der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II kann die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen für die Dauer von maximal 24 Monaten mit bis zu 75 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts gefördert werden. Für eine zeitnahe Realisierung eines von uns gewünschten sozialen Arbeitsmarktes in Niedersachsen sind daher ergänzende Mittel des Landeshaushalts notwendig. Hierüber werden wir im Zusammenhang mit den anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2017 und 2018 entscheiden.
Unser Ziel ist, gemeinsam mit unseren Partnern in den Jobcentern und Kommunen zeitnah 1 000 Arbeitsplätze in einem verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt in Niedersachsen zu schaffen.
Wir erhoffen uns dadurch - wir sind ja heute erst am Anfang unserer Beratungen - natürlich die Unterstützung des gesamten Niedersächsischen Landtages. Somit sind alle Fraktionen eingeladen, mit uns gemeinsam ein Signal für die Menschen zu senden, die zu den schwächeren in unserer Gesellschaft gehören.
Bei unseren Beratungen im Ausschuss werden wir über das Auswahlverfahren, die notwendige Beratung des ausgewählten Personenkreises und Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen und psychischen Betreuung sprechen. Bei diesem ganzheitlichen Ansatz soll der Blick natürlich auch immer auf die Möglichkeit einer späteren Rückkehr in den Arbeitsmarkt gerichtet sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Hilbers, wir wissen, dass wir mit unserem Vorhaben nur einen Teilbereich der Langzeitarbeitslosen erreichen und damit die Probleme einer verkrusteten Langzeitarbeitslosigkeit in Niedersachsen nicht gänzlich lösen. Wir schaffen aber Perspektiven und Chancen für langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien und erhöhen das Selbstwertgefühl derjenigen, die dann im öffentlichen sozialen Arbeitsmarkt unter
ganz normalen und geregelten Beschäftigungsbedingungen tätig werden.
Wir schaffen wieder Teilhabe an unserer Gesellschaft, von der sich so viele Langzeitarbeitslose oftmals ausgegrenzt fühlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Etablierung eines öffentlichen Beschäftigungssektors in Niedersachsen als Perspektive für den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit haben wir eine große, aber, ich denke, auch schöne Aufgabe vor uns. Die heutige Beratung soll hierfür nur der Anfang sein. In diesem Sinne freue ich mich auf die in Kürze folgenden Ausschussberatungen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass das Land auch Unterstützungsleistungen für den kommunalen Straßenbau erbringt, frage ich die Landesregierung, ob die finanzielle Verantwortung für diese Unterstützung allein beim Land liegt oder ob es hier weitere Möglichkeiten gibt.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachfolgend die Dringliche Anfrage der Fraktion der SPD: Eröffnet der Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ Chancen und Perspektiven für ganz Niedersachsen?
Die soziale Gesundheitswirtschaft ist ein zentrales Zukunftsfeld für die Gesundheitsversorgung und wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen. Die Landesregierung begreift diesen Bereich als Querschnittsthema und hat Handlungsansätze im Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ zusammengefasst. Gemeinsames Ziel ist es, in der Gesundheitswirtschaft die Prinzipien guter Arbeit zu berücksichtigen und zu fördern, was faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und weniger befristete Beschäftigungsverhältnisse beinhaltet. Ergebnisse der Forschung sollen schnell in die Praxis überführt werden sowie eine hochwertige, flächendeckende und bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Niedersachsen gewährleistet werden. Darüber hinaus gilt es, die Potenziale der Gesundheitswirtschaft für die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu fördern und weiterzuentwickeln.
Für Niedersachsen spielt die Gesundheitswirtschaft als eine der größten und beschäftigungsintensivsten Branchen eine bedeutende Rolle als wichtiger Impulsgeber und Innovationstreiber. Mit mehr als einer halben Million Erwerbstätigen, rund 582 000 Menschen, zählt die Gesundheitswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktoren in Niedersachsen. Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste zählen zu den großen Arbeitgebern in den Regionen. Rund jede bzw. jeder siebente Erwerbstätige war 2013 in der Gesundheitswirtschaft beschäftigt. Im Autoland Niedersachsen liegt der Anteil der Erwerbstätigen aus der Gesundheitsbranche am Arbeitsmarkt damit deutlich vor der Automobilfertigung.
Der kürzlich vorgelegte Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ hat zum Ziel, eine soziale Gesundheitswirtschaft in Niedersachsen zu entwickeln, die sich für eine hochwertige, flächendeckende und bezahlbare Gesundheitsversorgung
für alle Menschen in Niedersachsen sowie bessere Lebensqualität und gute Arbeitsbedingungen in Gesundheitsberufen einsetzt. Die Bedeutung von Gesundheit ist in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung gewachsen. Gesundheit ist sowohl Voraussetzung als auch Indikator für den Wohlstand einer Gesellschaft und wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Auch der Gesundheitstourismus gewinnt im Urlaubsland Niedersachsen zunehmend an Bedeutung.
Zum ersten Mal in Niedersachsen hat eine Landesregierung einen Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ erarbeitet. Der Masterplan „Soziale Gesundheitswirtschaft“ enthält konkrete Maßnahmen und Instrumente, die die Landesregierung in den nächsten Jahren sukzessive gemeinsam mit den Partnern umsetzen und auf den Weg bringen möchte.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Die ambulante und die stationäre Versorgung gehören zum Kernbereich der Gesundheitswirtschaft. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Entwicklung und Perspektive ein?
2. Die demografische Entwicklung zieht eine Vielzahl von gesellschaftlichen Veränderungen nach sich. Welche Herausforderungen und Maßnahmen werden somit in der Zukunftssicherung der Pflege gesehen?
3. Eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung erfordert vor Ort den Aufbau intelligenter Vernetzungsstrukturen. Wie unterstützt die Landesregierung diese Entwicklung?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des bereits genannten demografischen Wandels und seiner Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt frage ich: Welche Ziele und Handlungsfelder, aber auch Herausforderungen zur Fachkräftesicherung im Bereich der Gesundheitswirtschaft - insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens - sieht die Landesregierung?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Hilbers bereits angesprochen hat, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der letzten Woche bekannt gegeben, die Sozialhilfeansprüche für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Deutschland gesetzlich klar zu regeln. Hintergrund hierfür sind die genannten, gegenüber der bisher geltenden Praxis abweichenden Urteile des Bundessozialgerichts.
Seit Anfang 2014 ist es im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit fast allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern freigestellt, in welchem Land der Union sie leben und arbeiten wollen. Es ist ein Fortschritt des europäischen Gedankens, dass seit diesem Zeitpunkt jeder Arbeitnehmer ohne eine explizite Arbeitsgenehmigung in jedem Land der Union eine Beschäftigung suchen und aufnehmen kann.
Nach Daten der zur Arbeitsagentur gehörenden Forschungseinrichtung IAB kommen jährlich über eine Millionen Menschen vorrangig aus Ost- und Südeuropa, oftmals aufgrund der zugespitzten Arbeitsmarktsituation in ihren Heimatländern, nach Deutschland. Die Gesamtbilanz ist dabei eindeutig: Arbeitsmarkt und Sozialstaat profitieren aufgrund der günstigen Altersstruktur der zugewanderten Menschen von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU.
Vor den Urteilen des Bundessozialgerichts war Folgendes gängige Praxis: EU-Bürgerinnen und -Bürger sind von Leistungen für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen. Grundlage hierfür ist die Verantwortlichkeit der jeweiligen Heimatländer für Sozialleistungen zur Existenzsicherung nach der Europäischen Sozialcharta.
Angesichts weiterhin hoher unterschiedlicher Wohlstands- und Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten soll diese Regelung die sozialen Sicherungssysteme schützen. Denn die Sicherungssysteme sind davon abhängig, dass Leistungen nur erhält, wer auch zu ihrer Finanzierung beiträgt. Im Bereich der Sozialhilfe bekämen ohne den nun vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Gesetzentwurf die bereits von der Integration der Flüchtlinge stark geforderten Kommunen erhebliche zusätzliche Belastungen.
Aufgrund des höchstrichterlichen Urteils ist es daher notwendig und folgerichtig, die Leistungsausschlüsse im SGB II und im SGB XII für Unionsbürgerinnen und -bürger gesetzlich klar zu regeln. Der Gesetzentwurf sieht dabei zur Sicherung des Existenzminimums der von Leistungen ausgeschlossenen Personengruppe einen Anspruch auf eine einmalige Überbrückungsleistung der Sozialhilfe und ein Darlehen für die Kosten der Rückreise in das Heimatland vor.
Für nichterwerbstätige Unionsbürgerinnen und -bürger, die sich dennoch auch ohne staatliche Unterstützung dauerhaft in Deutschland aufhalten, wird erst nach einem Zeitraum von fünf Jahren von einer Verfestigung des Aufenthalts ausgegangen und ein neuer Leistungsanspruch eingeführt. Erwerbsfähige Personen und ihre Familienmitglieder erhalten unter diesen Voraussetzungen bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II.
Für die Zukunft wünschen wir uns natürlich eine Angleichung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse innerhalb der Europäischen Union. Dann wären solche Regelungen entbehrlich. Aber bis dahin ist es noch ein beschwerlicher Weg.
Wir freuen uns auch zukünftig auf die vielen EUBürgerinnen und EU-Bürger, die nach Niedersachsen kommen, um hier zu arbeiten. Sie bereichern mit ihrer kulturellen Vielfalt das gesellschaftliche Leben in unserem Land. Wir werden weiter daran arbeiten, dass gerade auch für diesen Personenkreis die Prinzipien guter Arbeit verwirklicht werden.
Vorerst warten wir gespannt auf den Verlauf der Gesetzesberatung in den zuständigen Gremien der Bundesrepublik - ich hoffe, Herr Kollege Hilbers, die Aussagen von mir zur Unterstützung dessen, was Frau Nahles vorhat, sind deutlich angekommen -, und dabei sollte eine zeitnahe und rechtssichere Entscheidung das Ziel sein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN Präsident Bernd Busemann: Vielen Dank auch Ihnen, Herr Kollege Ansmann. - Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Thomas Schremmer. Bitte! Thomas Schremmer (GRÜNE):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute Morgen die Zeitung aufgeschlagen hat und das von der CDU zur Aktuellen Stunde angemeldete Thema sieht, fragt sich doch: Was diskutieren wir hier eigentlich angesichts der erneuten groß angelegten Steuerhinterziehung u. a. der Commerzbank? - Herr Hilbers, dadurch entsteht ein viel größerer Schaden für die Kommunen und für den Steuerzahler als durch das, was Sie hier thematisiert haben. Das ist kaum auszuhalten, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so viele nach Deutschland einreisende arbeitssuchende EU-Bürger kann es doch gar nicht geben, dass auch nur ein annähernd so großer Schaden oder eine annähernd so hohe Belastung entsteht, wie durch den aktuell vermeintlichen Steuerbetrug der Bank
institute an gesellschaftlichem Schaden angerichtet wird.
Hier wird massiv an unserem Verständnis von Staat und Gesellschaft gekratzt. Wir reden dabei nicht von Peanuts, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern davon, dass unser Staat und damit auch der Sozialstaat gerade diese Bank mit 18 Milliarden Euro vor der Pleite gerettet hat.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich habe angesichts dieser Aktualität wirklich keine Lust mehr, mir von Ihnen eine Debatte über virtuellen Sozialhilfemissbrauch aufdrängen zu lassen,
aber gerade von Herrn Hilbers nichts zu den Machenschaften der Finanzwirtschaft zu hören, meine Damen und Herren.
Aber sei‘s drum.
Ich will zwei Punkte sagen, Herr Grascha, weil Sie mich so freundlich angucken. Ich bin ausgesprochenermaßen ein Anhänger unserer Verfassung und der Grundrechte, wie wir alle hier.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachfolgend unsere Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung: Welche Bedeutung misst die Landesregierung der maritimen Wirtschaft für Niedersachsen bei?
Die maritime Wirtschaft zeichnet sich auch in Niedersachsen durch eine besondere Vielfalt aus. Dazu gehören z. B. die Reedereien, die Werften, die Häfen und maritime Dienstleistungen. Die maritime Wirtschaft entwickelt sich in Niedersachsen derzeit dynamisch, steht aber auch unter hartem internationalem Konkurrenzdruck.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Branchen rechnet die Landesregierung zur maritimen Wirtschaft, und wie haben sich diese Branchen in Bezug auf Umsätze, Arbeitsplätze und gegebenenfalls andere geeignete Indikatoren in den vergangenen Jahren entwickelt?
2. Welche Rahmenbedingungen hält die Landesregierung für entscheidend?
3. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung insbesondere die Zukunftsperspektiven der Windoffshoreindustrie?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2008 wurde auch das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen festgeschrieben. In Artikel 27 spricht die Konvention zudem die staatliche Pflicht aus, durch geeignete Schritte die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit in einem offenen, einbeziehenden und zugänglichen Arbeitsmarkt zu sichern und zu fördern.
Nicht nur deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir große Veranlassung, die Integration behinderter Menschen in die allgemeine Arbeitswelt zu unterstützen. Menschen mit Behinderung sind am geeigneten Arbeitsplatz zuverlässige und motivierte Mitarbeiter. Sie machen zumeist einen tollen Job und sind mit ihrer besonderen Lebenserfahrung eine Bereicherung für jeden Betrieb. Liebe Kolleginnen und Kollegen, behinderte Menschen haben es verdient, dass wir uns für ihren Einsatz und für ihre Rechte in einem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen.
Besondere Verdienste bei der Beschäftigung von behinderten Menschen in Niedersachsen haben die Werkstätten für behinderte Menschen.
Besondere Verdienste bei der Beschäftigung von behinderten Menschen in Niedersachsen haben die Werkstätten für behinderte Menschen.
Hiervon konnte sich der Sozialausschuss des Landtages in einem Gespräch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten am 11. Februar dieses Jahres vor Ort, in einer Werkstatt in Seelze, wieder einmal überzeugen. Die Werkstätten qualifizieren Menschen unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung. Sie vermitteln Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Verwirklichung beruflicher Ziele und engagieren sich für das Schaffen der notwendigen Voraussetzungen zur Vermittlung anerkannter und anschlussfähiger Teilqualifikationen.
So wurden in den letzten Jahren 27 Qualifizierungsbausteine im Sinne des Berufsbildungsgesetzes mit Bezug zu Ausbildungsberufen in Bereichen wie Holz und Metall, Hauswirtschaft, Lager und Logistik erarbeitet und von den zuständigen Kammern zertifiziert.
Die Werkstätten bieten zudem arbeitsmarktnahe Arbeitsplätze, z. B. in Kantinen oder Wäschereien, an und sorgen somit dafür, dass behinderte Menschen mit dem Arbeitsmarkt in Berührung kommen. Gute Erfahrungen haben die Werkstätten darüber hinaus mit ausgelagerten Arbeitsplätzen in eigenen oder in Betrieben der privaten Wirtschaft gemacht. Das Ziel ist dabei, wo immer möglich, die Perspektive einer Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dieses Ziel wollen wir mit unserem Antrag unterstützen und fördern. Die behinderten Menschen haben es verdient.
Seit dem Jahre 2008 können Menschen mit Behinderung in Niedersachsen mithilfe eines Budgets für Arbeit auf einen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes eingegliedert werden. Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfe des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Rahmen des persönlichen Budgets. Hiermit kann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit bis zu 70 % des Arbeitgeberbruttoentgeltes gefördert werden, und auch eine arbeitspädagogische Betreuung oder Assistenz kann als begrenzte Sachleistung zur Verfügung gestellt werden.
Trotz aller Bemühungen stagniert allerdings die Anzahl der Budgetnehmerinnen und -nehmer in Niedersachsen bei 80 bis 90 Personen. Das ist ein Zustand, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem wir nicht zufrieden sein können. Das müssen wir verändern.
Wir wollen daher das Budget für Arbeit weiter ausbauen und dafür werben. Wir wollen dazu ermutigen, dass sich mehr Menschen aus den Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben. Wir wollen Sozialhilfeträger, Arbeitgeber und Beschäftigte aus den Werkstätten intensiver auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und die Zusammenarbeit mit den Jobcentern und den Integrationsdiensten verbessern.
Deshalb soll in einem Modellversuch angestrebt werden, die Zahl der genutzten Budgets für Arbeit nachhaltig zu erhöhen. Wie im Modellversuch in Hamburg sollen dabei weitere Leistungen an den Arbeitgeber, z. B. durch Ersparnisse bei der Ausgleichsabgabe, geprüft werden. Zudem muss ge
genüber den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern stärker darauf hingewiesen werden, dass nach einer Beendigung des individuellen Budgets für Arbeit eine Rückkehr in die Werkstatt für behinderte Menschen grundsätzlich möglich ist.
Das Ziel, das Budget für Arbeit in Niedersachsen weiterzuentwickeln, verfolgt auch der Antrag der CDU-Fraktion „Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen verbessern“ vom Anfang dieses Monats. Der Antrag ist zwischenzeitlich direkt dem Sozialausschuss überwiesen worden.
Beide Anträge - das ist mir wichtig - bieten eine gute Grundlage dafür, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen zu stärken. Die geplante Aufnahme des Budgets für Arbeit in das Bundesteilhabegesetz stärkt zudem unsere Initiativen.
Somit haben wir wieder einmal gute Voraussetzungen für einen gemeinsamen Antrag im Sozialausschuss. Das gilt natürlich nicht nur für die genannten Fraktionen, sondern für alle Fraktionen. Ein gemeinsamer Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ein gutes Signal gegenüber den behinderten Menschen in Niedersachsen und der guten Arbeit der Verantwortlichen in den Werkstätten für Behinderte.
Vor diesem Hintergrund sehen wir den Beratungen im Sozialausschuss mit Freude entgegen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, auch vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf staatliche Leistungen: Was würde passieren, wenn den Wohlfahrtsverbänden die Mittel nicht mehr zur Verfügung gestellt werden würden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Warum ist eine Anlaufstelle, eine Art One-Stop-Shop für Arbeitgeber sinnvoll, und wie ist das Zusammenspiel mit Arbeitsagenturen, Job-Centern, Kammern und Verbänden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 600 Genossenschaften sind heute ein starkes Stück Wirtschafts- und Sozialkraft in Niedersachsen. Sie verbinden Bürgerengagement und wirtschaftliche Selbstorganisation mit unternehmerischem Handeln und sozial geprägter Selbstständigkeit. Es gibt sie vor allem als Finanz-, Waren- und Dienstleistungs-, Energie- oder Wohnungsgenossenschaften.
Seit über 150 Jahren ist die Rechtsform der Genossenschaft in Niedersachsen Grundlage für eine solide, gemeinwohlorientierte und krisenresistente wirtschaftliche Tätigkeit abseits von Profitmaximierung und den Regularien des sonstigen Gewinnstrebens.
Die Genossenschaft bringt den Nutzen für ihre Mitglieder und das Gemeinwohl in Einklang mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung. Sie ist in der Gründung einfach, und sie beschränkt die Haftung. Genossenschaften und die Bürgerinnen und Bürger, die sich hier engagieren, haben es somit allemal verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir sie verstärkt in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns stellen.
Erst beim gestrigen Parlamentarischen Abend des Genossenschaftsverbands Weser-Ems wurde das vitale und erfolgreiche Genossenschaftsleben in einer Region Niedersachsens eindrucksvoll dargestellt. Auffällig war dabei die hohe und zunehmende Anzahl von Genossenschaften im ländlichen Waren- und Dienstleistungsbereich. Dem Rückzug des Einzelhandels aus der Fläche ist in den letzten Jahren vielfach durch genossenschaftliche Gründungen von z. B. Dorf- oder Nachbarschaftsläden begegnet worden.
Damit stellen sich zwangsläufig diese Fragen: Können Genossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Probleme im Rahmen der demografischen Entwicklung leisten? Sind Genossenschaften ein Modell, das älteren Menschen
länger ein selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld auch bei Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit ermöglicht? Die Genossenschaft als Dienstleister für Fahr- und Bringdienste, für hauswirtschaftliche Unterstützung, als soziales Kaufhaus oder für neue Formen des Wohnens?
Schon heute gibt es in diesen Bereichen gute Beispiele. Wir wollen - und das ist das vorrangige Ziel unseres Antrages -, dass die Genossenschaft eine wichtige Institution im sozialen Bereich werden kann. Wir wollen gute Rahmenbedingungen und die Stärkung von Sozialgenossenschaften, die seit der Novelle des Genossenschaftsgesetzes im Jahre 2006 gegründet werden können.
Sozialgenossenschaften entsprechen unserem Selbstverständnis von Gemeinwohlverantwortung, und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es verantwortungsvolle Politik, wenn wir sie unterstützen und stärken.
Wir wollen daher, dass die Landesregierung ein Förderungsmuster speziell für Genossenschaftsgründerinnen und -gründer entwickelt und in die Angebote der NBank einbindet. Wir wollen die vorhandenen Beratungsangebote für Genossenschaften zugänglicher machen, um weitere Informations- und Beratungsangebote für die Gründung von Sozialgenossenschaften zu entwickeln, zu bündeln und öffentlich darzustellen.
Im Rahmen der Möglichkeiten der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sollen Mittel für gemeinwohlorientierte Unternehmen zugänglich gemacht werden, und es soll geprüft werden, in welcher Weise eine Förderung von Sozialgenossenschaften analog zum bayrischen Modell möglich ist.
In Bayern als bisher einzigem Bundesland sind im Rahmen der Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften, die im Jahre 2012 ins Leben gerufen wurde, knapp über 20 gemeinwohlorientierte Unternehmen mit bis zu 30 000 Euro gefördert worden.
Im Zuge der Antragsberatung wurde eine Abfrage bei den anderen Bundesländern zur Situation und zur Unterstützung von Sozialgenossenschaften durchgeführt. Die Erkenntnisse hieraus haben wir in den Änderungsantrag eingebracht.
Alle mitberatenden Ausschüsse des Landtags sprechen sich für die Stärkung des Genossenschaftswesens in Niedersachsen und insbesondere für den Ausbau von Sozialgenossenschaften aus.
Die Beratung im Ausschuss selbst war von großer Einigkeit über das Ziel geprägt. Der FDP gebührt das Lob, die Thematik mit ihrem Antrag aus dem letzten Jahr auf die politische Agenda gesetzt zu haben.
Mit dem im Ausschuss beschlossenen Änderungsvorschlag trugen wir als Regierungskoalition den Erkenntnissen aus den Beratungen Rechnung. Der nun zur endgültigen Abstimmung vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen ist das Ergebnis einer finalen Abstimmung unter den verantwortlichen Politikern aus den Fraktionen von Anfang dieser Woche. Das Ziel war ein von allen Fraktionen gemeinsam getragener Beschluss als klares und starkes Signal der Unterstützung an das niedersächsische Genossenschaftswesen.
Schade, dass die FDP trotz aller Gemeinsamkeit den Antrag in der Abstimmung nicht unterstützen kann oder will! Ich sage an der Stelle aber der CDU und insbesondere meinem Kollegen Burkhard Jasper - ich hätte gerne „Genosse Jasper“ gesagt;
aber leider ist Kollege Jasper im Gegensatz zu mir nicht Mitglied einer Genossenschaft; dann hätte ich es gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen -: Vielen Dank dafür, dass wir am Ende des Tages Einigkeit zwischen den Regierungsfraktionen und der größten Oppositionsfraktion erzielen konnten!
Zum Abschluss: Der zur Beschlussfassung vorliegende Änderungsantrag unterstützt und stärkt das niedersächsische Genossenschaftswesen und richtet dabei den Blick verstärkt auf gemeinwohlorientierte Genossenschaften. Dabei wissen wir, dass wir mit diesem Antrag erst am Anfang einer längeren Wegstrecke stehen. Auf diesem Weg sollte auch weiterhin gelten: Was einer alleine nicht schafft, das machen wir zusammen. - So lautet der Grundgedanke jeder Genossenschaft.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, verstärkt ältere Arbeit
suchende in den Beruf zurückzubringen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast alltäglich haben die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen Berührungspunkte mit Beschäftigten aus der Gesundheitswirtschaft. Wir treffen sie beim Arzttermin, beim Besuch von Verwandten und Freunden im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Wir treffen sie beim Antritt einer Kur, bei gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen oder im Wellness-Urlaub. Sie arbeiten als hochqualifizierte Wissenschaftler in Forschungseinrichtungen und in Unternehmen der Medizintechnik und der E-Health-Branche.
Fast 15 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen, also über 450 000 Beschäftigte, arbeiten in der Gesundheitswirtschaft. Das Engagement aller in der Gesundheitswirtschaft Tätigen verbessert unsere Lebensbedingungen und hilft in schwierigen gesundheitlichen oder altersbedingten Lebenssituationen. Dieses Engagement ist nicht hoch genug zu schätzen, wertzuschätzen und verdient unser aller Anerkennung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Gesundheitsbranche ist und bleibt ein Wachstumsmarkt. Jeder neunte Euro - bzw. 11 % der Bruttowertschöpfung in Niedersachsen - wird mittlerweile in diesem Sektor generiert. Für die kommenden Jahre wird erhebliches Wachstum vor allem durch die demografische Entwicklung prognostiziert. Die Gesundheitswirtschaft bleibt das, was sie ist: ein Jobmotor.
Doch trotz allem: Die Gesundheitswirtschaft, insbesondere die soziale Gesundheitswirtschaft, hat nicht den gesellschaftlichen Stellenwert, der ihr gebührt. Das gilt es zu verändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zu der sozialen Gesundheitswirtschaft zählen wir insbesondere die Bereiche, die über die Kostenträger der gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt werden, also die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung, aber auch die Behindertenhilfe. Hier den Stellenwert zu verbessern, die Kräfte und Zuständigkeiten zu bündeln und die Attraktivität der Arbeitsplätze zu erhöhen, ist vorrangiges Ziel unseres Änderungsantrages, für den ich Sie um Unterstützung bitte.
Im Sozialbereich wird nicht nur gut, sondern auch immer unter Hochdruck gearbeitet. Ich hoffe, dass wir den gemeinsamen Änderungsantrag aller vier Fraktionen so kurz vor der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt noch form- und fristgerecht vorgelegt haben. Der Antrag enthält eine Änderung, auf die ich bereits jetzt eingehen möchte. Unter Nr. 7 heißt es, dass der Tarifvertrag Soziales nicht weiterhin, sondern auch zukünftig unterstützt wird.
Wir begrüßen sehr, dass im letzten Jahr unter Federführung des Sozialministeriums eine Auftaktkonferenz über das Thema soziale Gesundheitswirtschaft durchgeführt wurde. Wir wollen nun die Impulse aus dieser Konferenz für die Erarbeitung eines gesundheitswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes nutzen.
Kern dieses Konzeptes ist die Erarbeitung eines Masterplans „Soziale Gesundheitswirtschaft Niedersachsen“ gemeinsam mit den Akteuren und den bereits bestehenden Netzwerken der sozialen Gesundheitswirtschaft in den Regionen Niedersachsens unter Einbeziehung von Patienten- und Verbraucherorganisationen. Wir brauchen diesen Masterplan u. a. für Versorgungssicherheit und neue integrative Versorgungsformen, für die Gewährleistung eines wohnortnahen leistungsfähigen Krankenhausangebotes und für Verbesserungen - das ist heute schon angesprochen worden - im Bereich der Pflege.
Der Masterplan setzt mit den in der Entschließung genannten weiteren Maßnahmen ein sichtbares Signal, dass wir die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und die Bedürfnisse der im sozialen Gesundheitsbereich Beschäftigten in den Mittelpunkt stellen. Das ist vor dem Hintergrund der
aufgezeigten steigenden Nachfrage nach sozialer Gesundheitsarbeit und einem bereits spürbaren und sich weiter verstärkenden Fachkräftemangel in ausgewählten Berufsfeldern dringend erforderlich. Wichtig ist uns dabei die Durchsetzung der Prinzipien guter Arbeit.
Zu Recht haben sich in den vergangenen Monaten Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich mit der Aktion „Pflege am Boden“ in vielen Städten Niedersachsens für faire Löhne, für faire Arbeitsbedingungen, für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit, für die Vermeidung von Lohndumping durch Leiharbeit und für ein Recht und Weiterbildung eingesetzt. Wir unterstützen diese Aktion ausdrücklich und sagen allen Verantwortlichen unsere solidarische Unterstützung zu.
Wir sind uns der grundsätzlichen Notwendigkeit - ich bin dankbar: Auch da gibt es große Übereinstimmung in allen Fraktionen - einer besseren gesellschaftlichen Wertschätzung der sozialen Gesundheitswirtschaft und ihrer Beschäftigten bewusst. Da haben wir keine unterschiedlichen Auffassungen.
Wir wollen mit dem heutigen - jetzt gemeinsamen - Antrag - ich bitte Sie um Ihre Zustimmung - wichtige Weichen stellen, um Niedersachsen als Gesundheitsland zu profilieren. Wir werben für das Potenzial, das in der Gesundheitswirtschaft steckt: Gesundheitswirtschaft als Motor für Innovation, die der Patientenversorgung zugutekommt, für mehr Lebensqualität und für schöneres Altern; Gesundheitswirtschaft als Motor für neue Geschäftsfelder und neue, gute Arbeitsplätze, für mehr Wirtschaftskraft und Wachstum.
Die Gesundheitswirtschaft ist eine Branche, in der Menschen für Menschen tätig sind, in vielen Berufen, an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden. Die Gesundheitswirtschaft und die Beschäftigten haben es verdient, dass wir sie stärker in den Mittelpunkt unserer politischen Arbeit stellen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Sozialministerin, welche konkreten Vorschläge sie in der Bund-LänderArbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Patientensicherheit gemacht hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass es an dieser Stelle, an der im Vorfeld des heutigen Fußballspiels Kampfbereitschaft erkennbar ist, sinnvoll ist, auf das zurückzukommen, worauf es bei dem Rentenpaket grundsätzlich ankommt.
In wenigen Tagen, am kommenden Dienstag, dem 1. Juli 2014, tritt das erste bedeutende Reformvorhaben der im Herbst des letzten Jahres neu gewählten Bundesregierung in Kraft. Mit der Verabschiedung des Rentenpaketes schließt die Große Koalition in Berlin Gerechtigkeitslücken, die sich bei der Rente aufgetan haben und die mit einer stärkeren Anerkennung der Lebens- und Arbeits
leistung von Millionen von Frauen und Männern verbunden sind. Ich denke, darauf kommt es an. Nach jahrelangen Abstrichen, sind dies die ersten Leistungsverbesserungen bei der Rente. Es ist ein Richtungswechsel zugunsten von etwa 10 Millionen Bundesbürgern. Dieser Richtungswechsel ist gerecht und verdient. Das kann und muss deutlich gesagt werden.
Der Deutsche Bundestag hat damit unbestreitbar ein klares, sichtbares Zeichen für mehr Solidarität und Gerechtigkeit in Deutschland gesetzt. Die Botschaft dabei ist deutlich und klar: Arbeit ist etwas wert, Anstrengung wird anerkannt, die Menschen haben im Alter teil an dem Wohlstand, den sie mit erarbeitet haben.
Herr Dürr, das Rentenpaket ist somit nichts anderes als die Verwirklichung eines Kerngedankens der sozialen Marktwirtschaft und das, was sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von der sozialen Marktwirtschaft wünschen.
Im Bundestag haben 460 Abgeordnete - eine große Mehrheit der insgesamt 631 Abgeordneten - für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, für eine ausgeweitete Anerkennung der Kindererziehung, für ein verbessertes Reha-Budget und für Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gestimmt. Sie haben dafür gestimmt, dass Menschen, die viereinhalb Jahrzehnte und mehr hart gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, künftig schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.
Die große Anteilnahme an diesem Programm zeigt, wie sehr hart arbeitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf gewartet haben. Das ist die Generation, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mitgeholfen hat, dass Deutschland heute so gut dasteht, und die ihren Teil des Generationenvertrages mehr als erfüllt hat.
Die Sorge um neue Frühverrentungen vor dem 63. Lebensjahr zulasten der Arbeitslosenversicherung, wie sie auch hier geäußert wurde, ist dadurch ausgeschlossen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Erreichen des Rentenalters nicht angerechnet werden können. Das heißt, es wurde aufgepasst. Im Verfahren bis zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf wurde vieles angeglichen und angepasst.
Rund 10 Millionen Frauen erhalten ein Zeichen der gesellschaftlichen Wertschätzung durch die Anrechnung von Zeiten für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind.
- Auch ein paar Männer! Ja, auch da sind wir beim Thema Gender. Vielen Dank für den Zwischenruf.
Sie erhalten für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt, und zwar ohne die Notwendigkeit einer Antragstellung.
Dem Grundsatz „Reha vor Rente“ wird - auch das muss klar in den Blick gerückt werden - mit der Aufstockung der Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen endlich Rechnung getragen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit um weitere zwei Jahre kommt es zu erheblichen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.
Bei all dem bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung stabil. Mit Ihrem Antrag „Generationenvertrag einhalten - keine Rentenexperimente zulasten künftiger Generationen“ - das war der Kern Ihres Antrages - haben Sie die Landesregierung auffordern wollen, so auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sie auf dieses Vorhaben verzichtet.
Mit dieser Auffassung, Herr Dürr, waren die Abgeordneten der FDP bei den Ausschussberatungen sowohl im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als auch in den mitberatenden Ausschüssen nach jeweils sehr kurzer Beratung allein. Der Antrag wurde jeweils bei einer Gegenstimme abgelehnt. In der kurzen Aussprache wurde auch schnell erkennbar, dass kein Bedarf und keine Notwendigkeit gesehen wird, hier auf den Hoheitsbereich der bundespolitischen Zuständigkeit Einfluss zu nehmen.
Ich bitte daher das Parlament, der Ausschussempfehlung zu folgen, den zur Abstimmung anstehenden Antrag abzulehnen und damit auch ein klares Signal der Anerkennung für das Rentenpaket nach Berlin zu senden.
Mit dem neuen Antrag „Den Generationenvertrag neu beleben: Fairness für alle Generationen herstellen und allen eine verlässliche und individuelle Lebensplanung ermöglichen“ besetzen Sie das gleiche Thema. Wieder wird die Landesregierung aufgefordert - das ist hier der Schwerpunkt -, auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen und sich für ein flexibles Renteneintrittsalter einzusetzen.
Wir halten das für den falschen Weg. Wir halten den Antrag nach erster Sichtung - vorbehaltlich der Ausschussberatungen - für inhaltlich unausgewogen und in der Sache nicht für zielführend. Vielleicht will die FDP das Thema aber auch nur am Kochen halten. Dann wird, wie bei dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag, auch diese Beratung relativ kurz ausfallen.
Nichtsdestotrotz halten wir es für sinnvoll, über die aktuelle Situation und Themen im Zusammenhang mit einem flexiblen Renteneintrittsalter zu sprechen. Aber Hintergrund darf nicht sein, dass das Rentenpaket ausgehöhlt werden soll. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Ja.
Herr Grascha, das ist Sache der Ausschussberatungen und des Ausschusses.
- Ja, natürlich, zu dem Thema eine Anhörung?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund zunehmender Proteste der im Pflegebereich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - ich erinnere an die Aktion „Pflege am Boden“ - frage ich die Landesregierung, welche Erkenntnisse ihr im Bereich der in der Altenpflege beschäftigten Fachkräfte vorliegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was tut die Landesregierung zur Erhöhung der Organspendebereitschaft in Niedersachsen?
Viele Menschen in Niedersachsen hoffen auf ein neues Organ. Bundesweit stehen etwa 11 000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation. Doch die Zahl der Spenderinnen und Spender und der gespendeten Organe insgesamt sinkt dramatisch. In Deutschland gibt es einen akuten Organmangel. Hinzu kommt, dass das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nach den 2012 bekannten Manipulationen noch weiter gesunken ist.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) kamen 2013 in Deutschland auf 1 Million Menschen im Schnitt 10,9 Spenderinnen und Spender; im Vorjahr waren es noch 12,8. In der DSO-Region Nord, zu der neben Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auch Niedersachsen gehört, lag 2013 die Anzahl der Organspenderinnen und -spender bei 135, während es 2012 noch 168 waren. Dabei steht laut Umfragen eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Organspende positiv gegenüber. Einen Organspendeausweis besitzen jedoch laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nur knapp 30 %. In den Krankenhäusern entscheiden deshalb in neun von zehn Fällen die Angehörigen über eine Organspende, weil der Verstorbene seine Entscheidung nicht mitgeteilt oder dokumentiert hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für die zurückgehende Bereitschaft zur Organspende?
2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Bereitschaft innerhalb der Bevölkerung für die Organspende zu erhöhen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung einen verpflichtenden Einsatz von Transplantationsbeauftragten in niedersächsischen Kliniken?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche anderen Bundesländer bereits ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Antrag „Generationsvertrag einhalten - keine Rentenexperimente zulasten künftiger Generationen“ verfolgt die Fraktion der FDP das Ziel, dass die Landesregierung so auf die neu gewählte Bundesregierung einwirkt, dass sie auf ihr erstes großes Reformvorhaben - auf das Rentenpaket - verzichtet.
Dieses Anliegen, Herr Dürr, überrascht nicht nur aufgrund des Platzverweises der FDP vom Berliner Spielfeld durch den Wähler. Es ist auch in der Sache nicht gerechtfertigt, und es wird von einer breiten Mehrheit der Menschen in unserem Land nicht mitgetragen - und von uns natürlich auch nicht.
Vielmehr warten die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auf die neuen Regelungen, weil sie
als Signale von Gerechtigkeit und Anerkennung erworbener Verdienste wahrgenommen werden. Wir werden daher die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dabei unterstützen, die geplanten Reformvorhaben im Rentenpaket zum 1. Juli dieses Jahres umzusetzen.
Worum geht es im Einzelnen? - Es geht darum, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet haben, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen können, Beschäftigte, die oftmals in körperlich harten Berufen bis zur Grenze ihrer körperlichen Möglichkeiten gearbeitet haben.
Als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender der Olympia-Schreibmaschinenwerke in Wilhelmshaven habe ich im Zuge des Personalabbaus durch Vorruhestandsregelungen Hunderte von Arbeitnehmern begleitet, die mit 60 Jahren oder jünger aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Oftmals waren das ganz, ganz schwierige individuelle Entscheidungen. Aber immer waren sie damit verbunden, dass die zunehmenden Belastungen im Arbeitsleben und körperlicher Verschleiß eine wichtige Rolle bei der Entscheidung gespielt haben.
Wer jetzt nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Rente geht, bekommt doch nichts geschenkt. Er hat es sich doch im wahrsten Sinne des Wortes verdient.
Er hat 45 Jahre solidarisch Beiträge gezahlt und für diese vielen Beitragsjahre entsprechende Rentenansprüche erworben. Das müssen wir doch honorieren!
Wir alle sind gehalten, diesem Personenkreis für die Leistungen Dank zu sagen, die er für die Solidargemeinschaft erbracht hat.
Das Gleiche gilt doch auch für die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten für Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente oder die Erhöhung der Ausgaben für Rehabilitationsmaßnahmen.
Alle diese Maßnahmen bringen doch ein großes Stück mehr Generationengerechtigkeit für die Menschen, die verlässlich die Rente der Generati
on vor ihnen aufgebracht haben und die im Übrigen die heutigen Beitragszahler groß gezogen und ausgebildet haben. Ich glaube nicht, dass man, wie es die FDP in ihrem Antrag versucht, die jüngere Generation gegen die ältere Generation im Zusammenhang mit dem Rentenpaket mit Erfolg ausspielen kann.
Die jüngere Generation weiß ganz genau, dass mögliche zukünftige Defizite ihrer eigenen Altersversorgung ganz andere Gründe haben werden, Gründe, die in der Unordnung am Arbeitsmarkt ihren Ursprung haben. Wer im Niedriglohnsektor, bei schlecht bezahlter Leiharbeit oder im Werkvertrag mit schlechten Löhnen tätig ist, stellt sich natürlich die Frage nach seiner Sicherheit im Alter.
Das Gebot der Stunde und die Lösung des Problems sind also nicht eine Debatte um Generationengerechtigkeit, sondern eine um Ordnung am Arbeitsmarkt und eine um gut bezahlte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Nur damit machen wir unsere Solidarsysteme demografiefest. Nur damit ist auch zukünftig die Einhaltung des Generationenvertrages zu gewährleisten.
Zu der aufgekommenen und genannten Kritik an den Kosten des Rentenpakets kann man, denke ich, sagen, dass Bundesfinanzminister Schäuble recht hat, der sagt: Angesichts der Leistungskraft der Wirtschaft sind diese zu verkraften.
Nach alledem - das wird nach meinen Ausführungen niemanden überraschen - kann der vorliegende Antrag der FDP von uns nicht unterstützt werden. Aber wie immer sind wir offen für neue inhaltliche Erkenntnisse in der Ausschussberatung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich frage die Landesregierung, wie sie zu der Forderung der CDU-Fraktion steht, die Sperrgebietsverordnungen in Niedersachsen auszuweiten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass bereits in Kürze für einen Teilabschnitt der A 7 zwischen Echte und Northeim der Planfeststellungsbeschluss erwartet werden kann und - daraus folgernd - ein Baustart nach konventioneller Art erheblich früher als nach einem ÖPP-Projekt beginnen kann, und wann wäre dieser Baustart?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bereits bei der Einbringung und ersten Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP über Änderungen im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten im Plenum festgestellte Meinungsbild hat sich auch in den Beratungen des federführenden Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration am 6. Juni dieses Jahres fortgesetzt.
Dieses Meinungsbild kann wie folgt zusammengefasst werden: Nach wiederholten Beratungen in der vergangenen Legislaturperiode sind bis auf die Fraktion der FDP heute weitgehend alle mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den festgelegten Regularien zur Sonntagsarbeit im Rahmen eines ausgewogenen Kompromisses, zufrieden. Das gilt für Kirchen und Sportvereine, für Einzelhandelsverbände und Gewerkschaften, für Sozial- und Familienverbände, für die Fraktionen der Regierungskoalition und - so unser Eindruck - für die Fraktion der CDU.
Wir beschäftigen uns somit, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitgehend mit einer Thematik ohne nachvollziehbaren Handlungsauftrag. Das sollten wir zukünftig vermeiden, und wir sollten unsere Ressourcen besser einsetzen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Mitgliedern im Sozialausschuss für die sachgerechte Beratung bedanken.
Die Gründe für die Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und für die Ablehnung des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion will ich gerne noch einmal kurz benennen.
Verlängerte Öffnungszeiten helfen den Supermarktketten dabei, kleinere Einzelhandelsgeschäfte vom Markt zu verdrängen.
Damit verschlechtert sich die Versorgung vor allem im ländlichen Raum sowie in den Randlagen von Städten. Wir wollen das verhindern und den ländlichen Raum stärken. Die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten und Sonntagsarbeit hat massive Auswirkungen auf die Arbeitssituation der im Einzelhandel Beschäftigten, und das sind nach wie vor überwiegend Frauen in Teilzeit- und Minijobs. Wir wollen deren Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern und ihnen einen arbeitsfreien Sonntag für sich und ihre Familien ermöglichen.
Wir wollen den im Landessportbund zusammengeschlossenen 2,8 Millionen Mitgliedern eine regelmäßige Teilnahme am Übungs- und Wettkampfbetrieb auch am Sonntag ermöglichen. Wir wollen einen Sonntag, der der Familie, den Freunden, dem Abschalten und dem Kirchgang dient. Wir wollen den Begriff der Sonntagsruhe mit Leben erfüllen.
Der Erwerbsarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vorrangig an den anderen sechs Tagen der Woche nachgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Niedersächsische Landtag hat in der Vergangenheit in drei Gesetzgebungsverfahren bei der Zulassung von Ausnahmen vom allgemeinen Sonntagsverkaufsverbot
dem Sonn- und Feiertagsschutz und der sonn- und feiertäglichen Arbeitsruhe einen hohen Stellenwert auch gegenüber wirtschaftlichen Interessen des Handels eingeräumt und nur restriktiv Ausnahmen zugelassen. Sämtliche Fraktionen haben sich ausdrücklich für diese Schutzgüter und gegen die wirtschaftlichen Interessen ausgesprochen.
Bei der Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten im Jahre 2007 hat dieses Haus eine Überprüfung nicht nur im sonst üblichen Fünfjahresrhythmus, sondern bereits nach drei Jahren gefordert.
Der Bericht über die Überprüfung - vom Niedersächsischen Landtag veröffentlicht als Drucksache 16/2550 - stellt nach einer Befragung der gesellschaftsrelevanten Gruppen und Gruppierungen, der Gemeinden und Städte als Aufsichtsbehörden sowie der Konsumentinnen und Konsumenten eindeutig fest, dass in der Gesamtschau kein Änderungsbedarf besteht und die gesetzlichen Regelungen vielmehr einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Sonn- und Feiertagsschutz auf der einen Seite und dem Bedarf des Handels und der Konsumentinnen und Konsumenten auf der anderen Seite darstellen und Regelungen für einen effizienten Verwaltungsvollzug enthalten.