Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Was wir bekommen, sind natürlich die statistischen Zahlen über die Entwicklung der Organspende, insbesondere in den einzelnen Bereichen, auch was die einzelnen Organe betrifft. Insofern haben wir relativ gute Zahlen dazu, wie die Entwicklung ist. Aber wir werden das nicht alleine auf die Kampagne zurückführen können, sondern wir werden insgesamt sehen müssen, dass wir mit der Kampagne ein positives Klima schaffen, das dann hoffentlich wieder zu insgesamt steigenden Zahlen führt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste und damit ihre zweite Zusatzfrage stellt die Kollegin Joumaah von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, gibt es Überlegungen der Landesregierung - dies ist ein besonders heikles Thema; das ist mir wohl bewusst -, speziell Eltern

von Kindern und Jugendlichen für das Thema Organspende im schlimmsten Falle, nämlich Organspende ihrer eigenen Kinder, zu sensibilisieren?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Rundt. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir haben im Moment keine gezielte Ansprache von Eltern geplant, was den Tod ihrer Kinder angeht. Wir werden insgesamt das Thema Organspende bewegen. Wir wissen, dass das Thema, gerade für Eltern, wenn ein Kind stirbt, einer der allersensibelsten Bereiche ist.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Ja!)

Deswegen ist es sicherlich so, dass man hier möglicherweise über Einzelgespräche mehr erreichen kann, als es mit Kampagnen der Fall ist.

Sicherlich ist es auch gut, wenn das Thema insgesamt tabuloser und vielleicht schon diskutiert wird - sei es in Kindertagesstätten, sei es aber auch in Schulen -, ohne dass es einen aktuellen Anlass gibt, man sich also mit der Frage des Todes von Kindern und auch von Organspenden in dem Bereich auseinandersetzt.

Ich glaube, wir alle können uns vorstellen, dass es für Angehörige, für Eltern am schlimmsten ist, wenn sich bei Kindern diese Frage stellt. Es ist typischerweise so, dass Angehörige dann plötzlich vor dieser Frage stehen; denn Organspenderinnen und -spender sind typischerweise nicht Menschen, die sehr krank sind und die nach einer langen Krankheit versterben, sodass die Angehörigen die Chance hatten, schon während dieses Prozesses ein Stück Abschied zu nehmen und Abstand zu gewinnen. Gerade bei Kindern sind es üblicherweise Unfälle. Ich denke - das können alle Eltern nachvollziehen -, das ist das Schlimmste, was Eltern überhaupt passieren kann.

Insofern glaube ich, dass es vielleicht auch keinen Sinn macht, das über eine Kampagne zu regeln, sondern dass man das Thema Tod insgesamt und dann vielleicht auch Eltern besser ansprechen kann, wenn sie in einer solchen extremen Situation sind, als es sonst möglich wäre.

Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Ich darf dem Hohen Haus sagen, dass die Fragestunde von der Zeitbemessung her - 60 Minuten - grundsätzlich abgearbeitet ist, wir diese Frage 1 aber natürlich weiter behandeln werden. Im Moment liegen noch acht Zusatzfragen vor. Die nächste stellt Frau Andrea Schröder-Ehlers von der SPD. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Transplantationsbeauftragten im Lande dann ja doch sehr groß sein wird, frage ich die Ministerin: Wie ist denn die Rechtsstellung der Transplantationsbeauftragten?

Danke sehr. - Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Rechtsstellung der Beauftragten ist, dass sie unabhängig handeln können und müssen. Ich glaube, das ist auch der wichtigste Teil, der völlig klar ist, nachdem wir in den letzten Jahren leider auch Verstöße gegen die Transplantationsrichtlinien erleben mussten. Sie sind also in ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie sind, damit z. B. einzelne Abteilungschefärzte nicht hier zugreifen oder ihre Entscheidung durchdrücken können, unabhängig und nur und ausschließlich dem jeweiligen Ärztlichen Direktor, dem Ärztlichen Vorstand, dem Leitenden Klinikarzt unterstellt. Wir gehen davon aus, dass sich die Wahrscheinlichkeit, dass dort in eine bestimmte Richtung Druck ausgeübt wird, erheblich reduziert, wie wir das von unabhängigen Beauftragten eigentlich insgesamt sehr positiv kennen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der SPD. Dr. Thela Wernstedt, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie die Aussagen des Präsidenten der Bundesärztekammer Montgomery bewertet, der nach Bekanntwerden der Wartelistenmanipulationen durch das Universitätsklinikum Göttingen geäußert hat, dass die inner

ärztlichen Kontrollen völlig ausreichen würden und da keine Veränderungen notwendig seien.

Danke schön. - Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Frage, wie wir diese Aussage beurteilen, ist sehr kompliziert, wie ohnehin die gesamte Frage der Kontrolle dieses Bereichs eine extrem komplizierte ist.

Es ist so, dass das Thema „Entnahme von Organen, Vermittlung, Übertragung“ eine gemeinschaftliche Aufgabe von Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäusern in der jeweiligen Zusammenarbeit ist. Da müssen dann Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer und Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsam eine Koordinierungsstelle einrichten, die dafür zuständig ist. Diese Koordinierungsstelle ihrerseits setzt eine Überwachungskommission ein. Diese Überwachungskommission hat in allen Entnahmekliniken und Transplantationskliniken die entsprechenden Rechte auf Einsichtnahme in alle Unterlagen. Da müssen alle Unterlagen vorgelegt werden. Diese Überwachungskommission ist dann verpflichtet, daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen und tätig zu werden, wenn sie feststellt, dass irgendetwas nicht in Ordnung war.

Das ist ein relativ komplexes Verfahren, das als solches sicherstellt, dass die größtmögliche Sicherheit in diesem Bereich gegeben ist.

Es ist allerdings ein Phänomen, dass wir eine Schwachstelle an einer anderen Stelle haben. Die Schwachstelle ist die Besetzung dieser entsprechenden Organe. Es gibt durchaus Personenidentität in den entsprechenden Gremien. Das betrachten wir mit Sicherheit sehr, sehr kritisch. Das Phänomen ist, dass das ein hoch spezialisierter Bereich ist, in dem man auf der einen Seite sehr große medizinische Fachkenntnisse im Bereich der Transplantationsmedizin haben muss und in dem man sich auf der anderen Seite im Medizinrecht gut auskennen muss. Die Zahl derer, die diese Qualifikation haben, ist sehr endlich. Damit sind solche Gremien teilweise personenidentisch besetzt.

Das sehe ich sehr kritisch. Ich denke, ansonsten müsste es von der theoretischen Struktur her funk

tionieren, dass hier eine bestmögliche Überwachung möglich ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste, seine zweite, Zusatzfrage stellt für die Fraktion der CDU: Kollege Reinhold Hilbers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie eben schon einmal Veranstaltungen angesprochen haben, möchte ich gerne etwas dezidierter nachfragen. Welche Art von Veranstaltungen planen Sie, um für mehr Organspendebereitschaft zu werben, und sind sie eingebettet in eine Veranstaltungsreihe bzw. nutzen Sie auch bestehende Landesveranstaltungen, um dort für Transplantationsbemühungen zu werben?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Rundt.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir haben hier auf der Landesebene eine Veranstaltung durchgeführt, die sehr, sehr gut angekommen ist. Unser Ziel ist, dass wir es in einem nächsten Schritt schaffen, eine solche Veranstaltung in die Fläche zu bekommen. Wir sind im Moment mit dem neuen Landesbeauftragten im Gespräch mit der Bitte, dort einmal zu eruieren, wie man in den einzelnen Regionen solche Veranstaltungen auf die Beine gestellt bekommen kann, sodass wir dann schon einmal vier Veranstaltungen in den jeweiligen Regionen hätten. Das ist sicherlich etwas, was zunächst einmal in die Fläche trägt.

Wir hoffen, dass möglicherweise noch weitere solcher Veranstaltungen angefordert werden und auch die Presse - sicherlich angeregt durch diese Veranstaltungen - über das berichtet, was dort passiert. Wichtig ist uns insbesondere, dass die Presse über die Betroffenen und darüber berichtet, was es heißt, wenn nicht rechtzeitig Spenderorgane zur Verfügung stehen, und dass sie damit die Menschen wirklich trifft und sie dazu bewegt, über die Organspende nachzudenken.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der SPD. Kollege Dr. Christos Pantazis!

Wie beurteilt die Landesregierung die Kontrollmöglichkeiten der Bundesärztekammer bei gemeldeten Verdachtsfällen auf Nichteinhaltung des Transplantationsgesetzes?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Rundt, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Kontrollmöglichkeiten hat ja nicht die Bundesärztekammer alleine, sondern die Bundesärztekammer tut dies - - -

(Norbert Böhlke [CDU]: Etwas lauter!)

Bitte lauter!

Die Bundesärztekammer tut dies gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft. Das heißt, wir haben nicht nur eine Stelle, die hier die Kontrolle durchführt. Insofern bin ich - so sage ich es einmal - zumindest guten Mutes, dass es funktionieren könnte. Auf die Problematik, dass wir dort personelle Überschneidungen haben, bin ich eben gerade eingegangen. Ich glaube daher, dass das im Moment unser größeres Problem ist, nicht aber die Frage der Organisationsstruktur der Überwachung.

Vielen Dank, Frau Ministern. - Die nächste Zusatzfrage kommt noch einmal von der Fraktion der SPD: Kollegin Glosemeyer, Ihre zweite Frage, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum ist das Benennungsverfahren für die Entnahmekrankenhäuser noch nicht abgeschlossen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung: Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir haben in Niedersachsen 193 Krankenhäuser und 2 Universitätskliniken. Davon kommen, wie gesagt, ungefähr 120 als Entnahmekliniken infrage.

Wir möchten die Benennung gerne einvernehmlich mit diesen Häusern durchführen. Das ist zeitaufwändiger, als wenn wir einfach sagen würden: Wir gucken, wer, wie gesagt, mindestens ein Intensivbett hat, und die melden wir dann!

Was wir nicht brauchen, ist, dass Krankenhäuser möglicherweise nicht mitmachen wollen und sich dagegen sperren, Entnahmekrankenhaus zu sein und Transplantationsbeauftragte zu benennen, und uns dann im schlechtesten Falle beweisen wollen, dass das alles gar nichts nützt.

Wir versuchen vielmehr, wirklich alle mit ins Boot zu kriegen. Das heißt, wir sind zurzeit gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft dabei, die entsprechende Abfrage bei den Krankenhäusern zu machen. Wir haben leider noch keinen 100prozentigen Rücklauf. Der Rücklauf, der bislang eingegangen ist, ist - so sage ich zum jetzigen Zeitpunkt - in Ordnung. Wir werden an dieser Stelle aber sicherlich noch weiter dafür werben müssen, damit auch die Krankenhäuser, die für mich ebenfalls eine Schlüsselposition einnehmen, beim Thema Organspende wirklich mitmachen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion der CDU, die Abgeordnete Mechthild Ross-Luttmann. Frau Ross-Luttmann, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, Frau Ministerin, dass es Menschen zunehmend schwieriger finden, sich mit dem Tod oder gar mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, und dass Aufklärungsarbeit möglichst frühzeitig erfolgen sollte, frage ich Sie: Wie bewerten Sie Unterrichtseinheiten an Schulen wie beispielsweise am Max-PlanckGymnasium in Göttingen, in deren Rahmen auch junge Menschen, also Schülerinnen und Schüler,

für dieses wichtige Thema frühzeitig sensibilisiert werden?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich beurteile es als sehr gut, wenn Schulen mit diesem Thema pädagogisch verantwortlich umgehen. An anderer Stelle haben wir Schulen sogar schon dafür ausgezeichnet, dass sie dies tun. So haben wir z. B. den Hospizpreis u. a. einer Grundschulklasse verliehen, die sich intensiv mit dem Thema Tod - weniger in Richtung Organspende, sondern allgemein - auseinandergesetzt hat.

Ich muss sagen, dass das pädagogische Konzept der betreffenden Schule überzeugend war. Das ging bis hin zu einem gemeinsamen Besuch eines Hospizes, der pädagogisch gut vorbereitet worden war. Für die Kinder war es nicht mit Angst und Schrecken verbunden, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Vielmehr wurde die Diskussion über den Umgang mit dem Tod durch das begleitende pädagogische Konzept sehr gut aufgebaut, sodass die Kinder dort auch emotional mitgehen konnten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion der CDU, Kollege Volker Meyer!