Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Danke, Herr Kollege Schmidt. - Jetzt hat sich Innenminister Boris Pistorius zu Wort gemeldet. Herr Innenminister, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Entschließungsantrag wird zutreffend festgestellt, dass die bisherige Datenschutzrichtlinie der EU immerhin schon von 1995 stammt. Sie ist also fast 20 Jahre alt. Damit kann sie - ich denke, das ist deutlich geworden - den Anforderungen unserer Zeit nur noch bedingt oder, um es weniger höflich zu sagen, gar nicht mehr entsprechen, da wir heute wieder einmal festgestellt haben: Das Kommunikationsverhalten hat sich grundlegend und vor allen Dingen rasant verändert. Die technologischen Neuerungen haben sich etabliert. Dies sind Neuerungen, die sich fast täglich überholen. Sie sind aus dem privaten, aber auch aus dem beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken.

Das aktuelle Beispiel WhatsApp ist hinlänglich bekannt. Ich habe meine WhatsApp gelöscht, als ich von dem Kauf erfuhr, weil ich nicht wollte, dass alle die vertraulichen Kontaktdaten plötzlich von Facebook abgegriffen werden können.

(Björn Thümler [CDU]: Schade!)

- Ich weiß nicht, ob Ihre Nummer unbedingt bei Facebook auftauchen soll. Aber egal.

(Jörg Hillmer [CDU]: Glauben Sie, Sie haben Ihre Daten gelöscht?)

Meine Damen und Herren, das Ausmaß, in dem Daten erhoben und ausgetauscht werden, hat immens zugenommen, und das Tempo scheint eigentlich täglich noch höher zu werden. Die Privatwirtschaft, öffentliche Institutionen greifen im Rahmen ihrer alltäglichen Geschäfte in einem noch nie da gewesenen Umfang auf personenbezogene Daten zurück. Ich füge hinzu: In nicht seltenen Fällen geben wir selbst freiwillig unsere Daten preis, über die Datenschutzfreigabe für eine App auf dem iPhone, über die Bereitschaft, sich auf neue, das Einkaufsverhalten in Einkaufszentren vermeintlich erleichternde Apps einzulassen. All diese Fragen müssen wir uns täglich beantworten. Aber nichtsdestotrotz entbindet das die staatliche Verantwortung nicht davon, Datenschutz sicherzustellen.

Privatpersonen stellen zunehmend personenbezogene Daten ins World Wide Web. Große Teile davon werden öffentlich und uneingeschränkt zugänglich und verfügbar gemacht, weil bei Datenschutzbestimmungen „gelesen“ angeklickt wird, ohne sie wirklich gelesen zu haben. Der Datenaustausch endet nicht - das ist das Normalste der Welt und wird doch täglich übersehen - an national

staatlichen Grenzen, sondern wird immer internationaler.

All diese Entwicklungen, die durch das Internet entstanden oder aber massiv beschleunigt wurden, waren noch Zukunftsmusik - ja, 1995 war das noch Zukunftsmusik -, als die bisherige Datenschutzrichtlinie entstanden ist. Es liegt auf der Hand, dass nun eine große Herausforderung darin besteht, diese Entwicklungen in neuen Datenschutzregelungen in angemessener Form abzubilden.

Es wird aber auch deutlich, wie stark wir von einer ausgeprägten europäischen Zusammenarbeit profitieren können. Die Herstellung hoher Datenschutzstandards ist nicht nur eine Aufgabe, sondern eine Herausforderung für Deutschland und für die gesamte Europäische Union. Die Europäische Kommission hatte bereits im Jahre 2010 in einem Konzept den Handlungsbedarf aufgezeigt, der sich für die Gemeinschaft ergibt. Dies sind z. B. - das ist keineswegs abschließend aufgezählt - ausreichende Schutzvorschriften bei der Datenverarbeitung über moderne Informationstechnologien, mehr Transparenz und bessere Kontrolle für die Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bis hin zur Harmonisierung von Datenschutzvorschriften auf europäischer Ebene.

Das Konzept war in den zuständigen Gremien und interessierten Kreisen zur Diskussion vorgelegt worden. Daraus wurde der nunmehr seit Januar 2012 beratene Vorschlag für eine Datenschutzgrundverordnung.

Niedersachsen hat sich bereits im Bundesratsverfahren intensiv in die Beratungen eingebracht. Die Initiative der Europäischen Kommission wurde dabei aus den genannten Gründen selbstverständlich im Grundsatz begrüßt und unterstützt. Es wurden aber auch - das muss man sagen - zahlreiche Ergänzungen gefordert und Kritikpunkte artikuliert.

Die Kritik ist durchaus vielfältig, meine Damen und Herren. Sie betrifft u. a. den vorgesehenen Anwendungsbereich der Verordnung. Sie betrifft die nicht ausreichenden Befugnisse der Mitgliedstaaten zum Erlass nationaler Regelungen. Sie betrifft zu weit gehende Einwirkungsrechte der Kommission und eine Vielzahl von noch bestehenden Rechtsunsicherheiten. Dazu gehören z. B. datenschutzfreundliche Voreinstellungen oder Regelungen zum Cloud Computing.

Meine Damen und Herren, ich teile das Ziel des Entschließungsantrages, dass die Beratungen jetzt

zügig zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden müssen.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Genau!)

Ich weise an dieser Stelle darauf hin - nur zur Erinnerung, meine Damen und Herren -, dass die Beratungen des Vorschlags bereits seit Januar 2012 andauern. Es wurde bereits bei zurückliegenden komplizierten Verfahren auf europäischer Ebene - bisweilen durchaus schmerzhaft - deutlich, dass man einen langen Atem benötigt, um zu einem runden Abschluss zu kommen. Die sorgfältige Beteiligung von 28 Mitgliedstaaten erfordert naturgemäß Zeit und Geduld, insbesondere bei einer derartig umfassenden Reform, die eben direkt in die Mitgliedstaaten hineinwirkt und jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin betrifft.

Dabei sind auch die zahlreichen Kritikpunkte und die große Zahl an Änderungswünschen, die von allen Seiten kamen, ebenso zu berücksichtigen wie die Menge an unterschiedlichen Zielrichtungen und Interessen.

Am Ende, meine Damen und Herren, muss ein Kompromiss stehen, der von allen Beteiligten akzeptiert werden kann. Wir wollen dabei keinesfalls auf das bereits erreichte Datenschutzniveau in Deutschland zugunsten unzureichender Kompromisse verzichten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Maximilian Schmidt [SPD]: So ist es!)

Es ist natürlich erforderlich, dass wir nun bald zu einem zuverlässigen und sicheren Regelwerk gelangen. Aber es gilt der Grundsatz, den man sich immer wieder vor Augen führen sollte: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. - Diesen Grundsatz sollten wir auch hier nicht opfern.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aus deutscher Sicht kann es nach meiner Auffassung nur ein Ergebnis der Beratung über eine neue Datenschutzreform geben: Sie muss mindestens dem bei uns erreichten Standard entsprechen, und sie muss es den Mitgliedstaaten erlauben, ihr bisheriges Niveau zu halten. Dies muss auch bedeuten, dass die Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten, und zwar gleichermaßen, auf ein hohes, verlässliches Datenschutzniveau vertrauen dürfen. Dieses darf nicht davon abhängen, ob man innerhalb der Europäischen Union umzieht oder ob ein Unternehmen verlagert wird,

wodurch das Datenschutzniveau dramatisch sinkt. Die Kontrolle, dass dieses hohe Datenschutzniveau eingehalten wird, muss durch die effektive Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und auch durch wirksame Sanktionsverfahren unterstützt werden. Dies wurde in den Beratungen deutlich gemacht, und dies gilt es durchzusetzen. Ich selbst habe dieses besondere Anliegen anlässlich von Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments im November letzten Jahres sehr deutlich gemacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es besteht unzweifelhaft ein dringender Bedarf nach einem zuverlässigen europäischen Regelwerk. Die Forderung nach einem qualitativ guten Datenschutz mit hohem Standard darf aber im Zweifelsfall nicht der Schnelligkeit untergeordnet werden. Ich bin zuversichtlich, dass beides zügig erreicht werden kann, und werde mich auch weiterhin ausdrücklich dafür einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben die Redezeit zwar verdoppelt. Aber ich glaube, es ist mit Interesse aufgenommen worden.

(Minister Boris Pistorius: Das hoffe ich!)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Beratungen und kommen zur Ausschussüberweisung.

Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Und an den Unterausschuss „Verbraucher- schutz“ mitberatend! - Zuruf von Cle- mens Lammerskitten [CDU])

- Das machen wir in der Abstimmung. Ich glaube, ich weiß, worum es geht, Herr Lammerskitten, nämlich um die Überweisung an einen weiteren Ausschuss.

(Zuruf von Clemens Lammerskitten [CDU])

- Darf ich es noch einmal hören? Es ist hier nicht angekommen.

(Clemens Lammerskitten [CDU]: Wir wollen das auch in den Unteraus- schuss „Verbraucherschutz“ überwei- sen!)

- Okay. - Wer so verfahren möchte, den bitte ich um Zustimmung. Bitte noch einmal das Handzeichen für die Überweisung in beide Ausschüsse. - Danke schön. Dann wird so verfahren.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Beratung. Der nächste, der 13. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 25. bis 28. März 2014 vorgesehen. Der Präsident des Landtages wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.

Ich möchte noch auf den Parlamentarischen Abend mit dem Thema „Wachstumsregion Emsachse“ im Neuen Rathaus hinweisen. Er beginnt um 19.30 Uhr.

Damit schließe ich die heutige Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.

Schluss der Sitzung: 18.00 Uhr.