Viertens. Bei Streitfällen soll nach dem One-StopShop-Prinzip verfahren werden. Das heißt, dass es bei Beschwerden gegen Datenschutzverstöße nur eine Anlaufstelle geben soll. Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung dieses Instruments noch nicht eindeutig geklärt.
Ich darf Ihnen noch folgende Hintergrundinformation geben: Die Grundverordnung soll eine zweijährige Übergangsregelung beinhalten. Daher ist eine zügige Verbesserung des Datenschutzes zurzeit nicht so schnell realisierbar.
Ansonsten bedeutet die Grundverordnung eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Richtlinie. Die praktischen Anwendungen einiger Vorschriften sind zwar zweifelhaft. Die Grundverordnung bezweckt aber eine Erhöhung des aktuellen Datenschutzes in der EU. Beispielsweise sollen die Informationspflichten gegenüber den Betroffenen erweitert werden. Das ist für uns eine wichtige Sache. Daher werden wir von der FDP uns dem Antrag und der Entschließung nicht verweigern. Wir werden konstruktiv mitarbeiten und werden auch zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kortlang. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Clemens Lammerskitten, CDUFraktion.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon gehört, wie wichtig das Thema Datenschutz-Grundverordnung ist. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die jetzige Rechtsgrundlage eine Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 ist. Das ist 19 Jahre her. Damit ist diese Richtlinie auch technisch veraltet. Dazu haben wir eben schon einiges gehört.
Darüber hinaus haben wir derzeit, weil es sich um eine Richtlinie handelt, unterschiedlichstes Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten. Somit ist es das Ziel, eine moderne, den heutigen Gegebenhei
ten angepasste Datenschutz-Grundverordnung auf den Weg zu bringen, die auch dafür sorgt, dass wir in den Mitgliedstaaten einheitliches Recht bekommen.
Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass man in den letzten vier Jahren in Brüssel an einer neuen Verordnung gearbeitet hat, dass es über 3 000 Änderungsanträge gegeben hat und dass man jetzt eine Kompromissvariante gefunden hat, die man nun endgültig verabschieden sollte.
Beim Berliner Koalitionsvertrag war man auch der Auffassung, dass daran zügig weitergearbeitet werden soll, dass verhandelt werden soll und dass sie dann endgültig verabschiedet werden soll.
Aus unserer Sicht geht es insbesondere auch angesichts der hohen Datenschutzstandards, die wir hier in der Bundesrepublik Deutschland haben - gerade im öffentlichen Bereich sind diese Standards besonders hoch -, darum, in den Verhandlungen weiterhin darauf zu dringen, dass diese Regelungen zukünftig möglichst EU-weit gelten. Wenn man in Ihren Antrag hineinschaut, sieht man, dass man das Ganze möglichst bis Ende 2014 realisieren will. Das ist ein wichtiges und gutes Ziel.
Insgesamt können wir sagen, dass wir dem Anliegen zustimmen. Wir freuen uns auf die Diskussion im vorgesehenen Ausschuss. Weil wir es für ganz wichtig erachten, dass dies in den Ausschüssen breit diskutiert wird, stellen wir noch den Antrag, dass eine Mitberatung des Unterausschusses für Verbraucherschutz mit vorgesehen wird, damit wir dann, möglichst breit getragen von allen Fraktionen und von unseren Fachleuten, zu einem einheitlichen Votum kommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lammerskitten. - Es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Onay auf Ihren Beitrag. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, unüblich; aber ich möchte meinen Vorrednern gar nicht widersprechen, sondern ganz im Gegenteil meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass wir in dieser Frage so geschlossen sind, will allerdings auch - das ist der Fluch der kurzen Redezeit - noch einen Punkt ansprechen, den ich vorhin nicht erwähnen konnte.
Das Recht, das in dieser Grundverordnung ebenfalls mit verortet werden soll, ist das Recht auf das Vergessenwerden, das, so denke ich, gerade für junge Menschen und auch für Kinder ein entscheidendes ist, sodass, wenn man sich im Internet in irgendeiner Form bei Facebook, Google oder sonstigen Netzwerken verewigt hat, die Spuren nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt ist, sondern man darauf hinwirken kann, dass sie gelöscht werden, dass man eben vergessen werden kann, dass man sich als Mensch auch immer wieder neu erfinden kann. Ich denke, das ist ein sehr wichtiges Recht.
Insofern freue ich mich, dass wir hier so geschlossen dahinterstehen, und sage das noch einmal ausdrücklich.
Herr Kollege Onay, so verlängert man seine Redezeit! Beim Kollegen Lammerskitten ist es angekommen, glaube ich. Wollen Sie antworten, Herr Lammerskitten oder das auch noch einmal bestätigen?
Ich will nur darauf hinweisen, dass diese Forderung von allen so gesehen wird, wie Sie es gerade dargestellt haben. Die spannende Frage ist nur, wie man so etwas technisch realisieren kann und wie man eine solche sinnvolle Regelung so beschreiben kann, dass sie dann auch eingehalten wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, auf diese Debatte zum Schluss dieses Plenarabschnitts sollte das Recht auf Vergessenwerden eben nicht angewandt werden. Vielmehr sollten wir sie in guter Erinnerung behalten, weil sie ein gutes Beispiel dafür ist, dass man sich in diesem Landtag auch sehr schnell einig werden kann - über die Frage des Datenschutzes ohnehin.
Online zu sein, gehört zum Lebensgefühl nicht nur meiner Generation, sondern aller Generationen unserer Bevölkerung. Was heute zum Thema „WhatsApp“ geschildert worden ist, ist für uns direkte, private Kommunikation: Wir schreiben Kurznachrichten, organisieren uns in Gruppen und vieles mehr. Das Problem ist: Mit Privatnachrichten hat das eigentlich nicht mehr viel zu tun; denn jetzt liest Mark Zuckerberg, der Chef von Facebook, indirekt mit bzw. kann mitlesen.
Ich will Ihnen die entscheidende Rechtslücke, die besteht, noch einmal in Erinnerung rufen. Das ist zurzeit auch der Haken bei der europäischen Regelung. Die jetzige EU-Datenschutzgrundverordnung stammt von 1995. Sie ist hier oft zitiert worden. Uns liegt aber auch etwas vor, was die europäische Rechtsetzung an der Stelle komplett außer Kraft gesetzt hat. Das ist das sogenannte SafeHarbor-Abkommen, mit dem sich Unternehmen wie Google, Facebook und andere einfach mal eben zertifizieren lassen und dann alle Datenschutzstandards über Bord werfen können. Dieses Abkommen, das die Europäische Kommission bereits 1998 geschlossen hat, muss mit einer gemeinsamen Datenschutzgrundverordnung abgeschafft werden, damit sich Firmen eben nicht „herauszertifizieren“ lassen können und damit ein Datenschutz für alle gilt, auch für die, deren Server in Amerika stehen.
Meine Damen und Herren, auch wenn im Internet vieles neu ist, so ist durchaus auch altes Recht meiner Meinung nach heute ganz aktuell, wenn man es nur in unsere Zeit übersetzt.
1949 haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Artikel 10 in unsere Verfassung geschrieben, der da lautet:
Aber seinerzeit hat man sich überhaupt nicht vorstellen können, welche riesige Datenmengen und vor allem wie viele Datenarten in der heutigen Zeit existieren werden.
Ich glaube, unsere entscheidende Aufgabe - dazu können wir als Landtag beitragen - ist es, deutlich zu machen: Dieser Verfassungsgrundsatz des Datenschutzes ist unverletzlich, über alle Zeiten hinweg, und wir können ihn gemeinsam schützen, indem wir das in die neue Zeit übersetzen.
Ich glaube nämlich, dass wir in unserer Zeit keine Abwägungen zwischen Freiheit und Bequemlichkeit treffen dürfen. Denn die Bequemlichkeit, die wir dadurch haben, dass Firmen die vielen Daten nutzen, um uns unser Leben angenehmer zu machen, schränkt an anderer Stelle unsere Freiheit ein. Wenn wir immer im Hinterkopf haben müssen, dass jemand anderer mitliest, dass ein Unternehmen mitliest oder eine staatliche Organisation mitliest, dann sind wir letztlich unfrei, und das kratzt an den Werten unserer Demokratie.
Wir müssen dieses Grundrecht gemeinsam verbürgen. Nach der heutigen Debatte bin ich guten Mutes, dass wir das vielleicht sogar einstimmig tun können. Das wäre ein hervorragendes Signal dieses Hauses und für die hiesige Debattenkultur ohnehin.
Danke, Herr Kollege Schmidt. - Jetzt hat sich Innenminister Boris Pistorius zu Wort gemeldet. Herr Innenminister, bitte schön!