Maximilian Schmidt
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn ein besonderes Dankeschön an Herrn Grascha von der FDP aussprechen. Von Karl-Heinz Rummenigge gibt es ja den schönen Ausspruch: „Das war nicht ganz unrisikovoll.“ Ich weiß nicht, ob das Ihr Ziel war; aber dafür, dass Sie uns mit Ihrer Großen Anfrage die Möglichkeit geben, hier im Hohen Hause noch einmal ganz prominent die Ergebnisse und Erfolge unserer Politik bei der Gestaltung der Digitalisie
rung vorzustellen, kann man Ihnen nur dankbar sein.
Eines will ich auch gleich vorweg sagen: Von der CDU - ich sehe hier vorne Frau Twesten und Herrn Toepffer; ich weiß nicht, wer den linken und wer den rechten Flügel vertritt; das können Sie sich aussuchen -
gibt es ja die Forderung, man bräuchte jetzt einen speziellen Digitalstaatssekretär. Wissen Sie was? - Wir haben einen ganz wunderbaren Wirtschaftsminister, bei dem - das haben Sie gerade gehört - dieses Thema ganz wunderbar aufgehoben ist, meine Damen und Herren.
Es gilt ja der Grundsatz: Lesen bildet, Denken hilft. Sie haben auf 72 Seiten, eng beschrieben, schwarz auf weiß ausgeführt bekommen, was wir im Bereich der Politik für die Gestaltung des Zeitalters der Digitalisierung getan haben.
Unser Ziel ist - zusammengefasst -: Wir haben in den letzten viereinhalb Jahren viel investiert, damit unser Land fit für die Zukunft wird. Wir haben das gemacht, weil wir nicht wollen, dass alle Menschen vom digitalen Zeitalter überrollt werden. Wir wollen vielmehr, dass alle davon profitieren. Darum geht es im Kern, meine Damen und Herren.
Deshalb will ich in drei kurzen Streiflichtern beleuchten, worum es geht.
Das wichtigste Thema - das steht an erster Stelle - ist die Infrastruktur; das ist doch völlig klar. Damit alle am Fortschritt des digitalen Zeitalters teilhaben können, brauchen wir eine entsprechende Infrastruktur. Dafür war und ist der Breitbandausbau die elementare Voraussetzung. Ein schnelles Netz überall im Land ist und bleibt unser Ziel. Hier sind wir richtig gut vorangekommen, Herr Grascha.
Dazu zwei wichtige Zahlen: Bei der Regierungsübernahme im Jahr 2013 verfügten in Niedersachsen 57,1 % der Haushalte über Anschlüsse mit
einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s. Das war viel zu wenig; das ist klar. Ende 2016 waren es 76,4 %. Mittlerweile dürften deutlich über 80 % der Haushalte in Niedersachsen über Anschlüsse mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s verfügen.
Sie erzählen jetzt, es sei nichts erreicht worden. Fragen Sie einmal die Menschen, die schon jetzt ein schnelleres Internet durch unsere Förderpolitik haben! Das war richtig und gut, meine Damen und Herren.
Da ich dieses Gejammere, dass Niedersachsen bei allem träge und Schlusslicht sei, nicht mehr hören kann, will ich Ihnen noch eine andere Zahl nennen, die übrigens nicht wir uns ausgedacht haben, sondern die der TÜV Rheinland in einer bundesweiten Erhebung herausgefunden hat.
Bundesweit verfügen 75,5 % der Haushalte über Anschlüsse mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s. Damit kann man feststellen: Wir haben in Niedersachsen nicht nur aufgeholt, wir haben überholt. Das steht uns auch ziemlich gut zu Gesicht, meine Damen und Herren.
Dass wir das schaffen konnten, ist das Ergebnis einer konzentrierten Breitbandausbaustrategie, die wir 2014 gestartet und übrigens hier im Landtag einstimmig beschlossen haben. Für das Großprojekt Breitbandausbau in Niedersachsen stellen Land und Bund rund 400 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen 500 Millionen Euro an Darlehen aus dem Breitbandkredit der NBank. Hinzu kommen zahlreiche direkte Fördermaßnahmen, nicht zuletzt für freies WLAN und Freifunk, die wir hier im Landtag auf den Weg gebracht haben.
Nach den jetzt vorliegenden Zahlen werden wir unser Ziel erreichen: mindestens 50 Mbit/s in ganz Niedersachsen bis 2020! In der bisherigen Diskussion zum Breitbandausbau haben sich ja alle mit Zahlen überboten. Herr Dobrindt, der Noch-Verkehrsminister, wird seine eigene Messlatte „Flächendeckender Ausbau bis 2018“ wohl reißen. Wir als rot-grüne Koalition sind da niedersächsischnüchtern unterwegs gewesen.
Wir machen einfach ganz genau das, was wir vorher gesagt haben. Wir erreichen unsere Ziele lieber, als ständig neue auszugeben. Ich finde das ziemlich vertrauenserweckend, meine Damen und Herren.
Wie müssen die nächsten Schritte aussehen? Was müssen wir tun, damit wir in Niedersachsen im Digitalzeitalter die bestmögliche Infrastruktur haben? - Ich bin fest davon überzeugt, dass wir weiter investieren müssen, und zwar in zwei Bereiche: in den Glasfaserausbau und in den Ausbau des mobilen Netzes mit 5G-Standard - beides flächendeckend. Wir wollen erreichen, dass sämtliche weiße Flecken von der Landkarte verschwinden. Das soll die nächste Etappe sein, die wir bis 2025 erreichen wollen.
Ich will Ihnen auch sagen, wo wir dafür investieren müssen. Bei den Zahlen zur 50-Mbit/s-Versorgung lesen wir nämlich - das ist auch sehr gut -: Braunschweig 97 %, Delmenhorst 99 %, Osnabrück 99 %, Wilhelmshaven 96 %, Wolfenbüttel auch 96 %. Wir lesen aber auch: Gifhorn 42 %, LüchowDannenberg 35 %, Holzminden 46 %.
Was heißt das? - In den Städten funktioniert der Ausbau, weil er rein marktgetrieben läuft. Im ländlichen Raum müssen wir aber seitens des Staates fördern. Nur so wird sich die Wirtschaftlichkeitsschwelle erreichen lassen. Genau das sollte übrigens eine lehrreiche Erkenntnis für die FDP sein: Der Markt regelt nicht alles.
Die reine Marktwirtschaft führt eben nicht dazu, dass wir im ländlichen Raum öffentlichen Personennahverkehr, Krankenhäuser oder eben schnelles Internet haben - alles übrigens elementare Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Beim Breitbandausbau haben wir doch ein Marktversagen erlebt. Dort, wo die Unternehmen viel verdienen können, haben sie investiert - im ländlichen Raum aber zumeist nicht. Sie haben sich diese Taktik sogar noch in geltendes Recht gießen lassen, indem - übrigens durch tätige Mithilfe der FDP - die Beihilfe des Staates für den Breitband
ausbau beschränkt worden ist. Das ist falsch, und das werden wir ändern.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hoffe, das lag bislang nicht an mir.
Ich will unser Ziel noch einmal deutlich nennen: Wir wollen den flächendeckenden Glasfaserausbau bis zur Haustür fördern. Ich habe die Erwartung an die Telekommunikationsunternehmen, dass sie diesen Weg mitgehen.
Bei der Gelegenheit will ich hier auch ein aktuelles Problem schildern. Anbieter wie die Telekom werben im ganzen Land mit VDSL-Vectoring. Zugleich kommt aber häufig die versprochene Bandbreite bei Kunden nicht an. Oder, wie bei uns im Landkreis Celle aktuell bekannt geworden ist: Freie Ports fehlen, sodass Leute ewig, zum Teil drei, vier oder mehr Monate, auf neue Anschlüsse warten müssen. Deswegen auch an die Unternehmen eine klare Ansage: Das muss endlich verlässlich laufen! Die schönste Werbung reicht nicht!
Wer 50 oder 100 Mbit/s bestellt und bezahlt, der muss sie auch bekommen - damit das klar ist.
Es geht weiter: Wir wollen auch den Ausbau des mobilen Internets weiter voranbringen. Das dürfen wir aber derzeit nicht, weil es ein Beihilfeverbot gibt. Das hat übrigens damals die FDP bei der Versteigerung der Funkfrequenzen in Berlin durchgesetzt. Der Staat soll unter keinen Umstän
den im Bereich des Mobilfunks und des mobilen Internets investieren dürfen. Wenn Sie also genau das heute fordern - tut mir leid, wenn Sie nicht zuhören; aber das ist dann Ihr Problem; es ist Ihre Große Anfrage -, dann müssten Sie zunächst erkennen, dass die FDP damals unter Schwarz-Gelb einen gewaltigen Fehler gemacht hat, der uns in Niedersachsen heute schadet. Das Beihilfeverbot muss also weg.
Zum Thema Infrastruktur will ich als Sozialdemokrat eines ganz deutlich sagen: Für uns ist das eine Frage der Gerechtigkeit. Für uns in Niedersachsen muss gelten: Gleiche Chancen überall - ob in Stadt oder Land. Der Zugang zum schnellen Internet gehört unverzichtbar dazu. Das ist übrigens auch mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse gemeint, wie es im Grundgesetz als Auftrag steht. Daran werden wir weiter arbeiten, meine Damen und Herren.
Ich will noch einen zweiten Aspekt ganz besonders herausheben. Denn Infrastruktur ist schön, aber die Menschen, die damit leben und arbeiten, sind entscheidend. Deswegen will ich ganz kurz noch etwas zu Arbeit und Bildung im digitalen Zeitalter sagen.
Stichwort „Arbeit“: Nichts verändert die Arbeit der Zukunft so stark wie die Digitalisierung. Es geht schlicht und einfach um Folgendes: Schaffen wir es, dass der Fortschritt durch Digitalisierung dazu führt, dass wirklich alle davon profitieren, dass es mehr gute Arbeit und auch mehr Wohlstand für alle gibt? Ich bin davon überzeugt. Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen vom digitalen Wandel profitieren und nicht nur Profite steigen.
Olaf Lies hat viel zum Thema Industrie 4.0 gesagt. Das ist total wichtig. Ich will etwas ganz besonders Wichtiges zum Thema Arbeit 4.0 sagen. In der Region Hannover wird in Kürze das Niedersächsische Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung eröffnet. Gerade diese Einrichtung haben wir aus der SPD-Landtagsfraktion besonders gefordert. Wir sind davon überzeugt: Arbeit 4.0 darf nicht für mehr Stress und weniger Mitbestimmung stehen, sondern die Arbeit der Zukunft muss dazu führen, dass es durch flexiblere Arbeitszeiten
mehr Zeit für Familien und dass es vor allen Dingen mehr Mitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.
Globalisierung und Digitalisierung zusammen dürfen eben nicht zu einem Dumpingwettbewerb um niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen führen. Im digitalen Zeitalter brauchen wir mehr denn je starke Betriebsräte und starke Gewerkschaften, die die Rechte von Mitarbeitern verteidigen und über alle Grenzen hinweg für gute Arbeit einstehen.
Zum Thema digitale Bildung hat Olaf Lies bereits viel gesagt, aber auch dazu möchte ich an dieser Stelle eines noch ganz deutlich sagen: Wir werden dort die Förderung, die wir begonnen haben, fortsetzen. Wir sind die erste Regierungskoalition, die - gemeinsam mit Frauke Heiligenstadt - Mittel für die IT-Infrastruktur für die Schulträger in Niedersachsen auf den Weg gebracht hat. Wir werden dafür sorgen, dass digitales Lernen in Niedersachsen richtig spitze wird. Denn ich kann eines sagen: Die wichtigste Fremdsprache, die man heute lernen sollte - finde ich zumindest -, ist eine moderne Programmiersprache. Keine Angst, ich werde nicht in JavaScript, PHP oder HTML weiterreden. Aber eines kann ich Ihnen sagen: Dies zu beherrschen, entscheidet darüber, ob wir künftig noch Arbeit und Wohlstand in unserem Land haben. Auch deshalb investieren wir in digitale Bildung.
Zu guter Letzt ein Punkt, der hier auch genannt worden ist: digitaler Staat und Sicherheit. Meine Damen und Herren, wir investieren jetzt schon - dieser Landtag hat das mit dem Haushalt beschlossen - 325 Millionen Euro in die IT-Sicherheit des Landes. Wissen Sie, warum wir das machen? - Auch um eines zu gewährleisten: dass bei der Landtagswahl am 15. Oktober nur die Wählerinnen und Wähler entscheiden und nicht irgendwelche Hacker in anderen Ländern. Auch deshalb ist ITSicherheit für die Demokratie unverzichtbar.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eingedenk des gerade Gesagten habe ich mir vorgenommen, jetzt eine Rede zum Thema zu halten. Ich möchte sie mit einem schönen Zitat beginnen, das von Günter Wallraff stammt: „Öffentlichkeit ist der Sauerstoff der Demokratie.“ Genau das wollen wir als Regierungskoalition: der Demokratie mehr Luft zum Atmen geben. Ein Beitrag dazu ist der Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen, der hier heute auf der Tagesordnung steht.
„Jede Person und jede Vereinigung von Personen hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“.
So beginnt der erste Paragraf im ersten Artikel. Nach dieser Maßgabe richtet sich der gesamte Entwurf: Dem Anspruch auf Informationen soll ein gangbarer Weg geebnet werden.
Gleich zu Beginn will ich auch sagen: Dieses Gesetz ist kein Allheilmittel. Es ist vielleicht kein hinreichender, aber ein, wie ich meine, unbedingt notwendiger Schritt, um das Prinzip der Öffentlichkeit in der Staatspraxis in Niedersachsen ganz neu auszuprägen.
Zur Ehrlichkeit gehört eben auch: Wir sind ein bisschen spät dran. Die allermeisten Länder haben
bereits eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Manche verzichten aber auch bewusst darauf. So hat beispielsweise der bayrische CSU-Innenminister gesagt, dass die Herausgabe von amtlichen Informationen dazu führen könne, die Bürgerinnen und Bürger zu „überfordern“. Scheinbar macht sich Frau Lorberg genau diese Haltung zu eigen.
Da muss ich Ihnen sagen: Das ist schon einigermaßen absurd!
Wenn wir eines wissen, dann ist es doch das: Nicht mehr Transparenz überfordert die Bürgerinnen und Bürger, sondern andauernde Intransparenz überfordert die Demokratie. Und das können wir nicht wollen!
Unsere Zeit verlangt nach neuen Antworten. Deshalb gehört das altbackene Prinzip des Amtsgeheimnisses, das über allem thront, auch wahrlich auf den Müllhaufen der Geschichte.
Mit dem Transparenzgesetz wird für das berechtigte Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen erstmals eine geregelte Grundlage geschaffen. Grundsätzlich gilt: Alles, was amtlich an Daten erhoben wird, ist öffentlich. Dieses Prinzip ist richtig, und es gilt nicht nur für die Verwaltung des Landes, sondern auch für die der Kommunen.
Ebenso gilt es für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei der Kontrolle des Landes oder einer unter der Aufsicht des Landes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. Das hört sich verdammt schwierig an, ist es aber eigentlich nicht. Es betrifft nämlich auch alle Institutionen, die quasi staatlich sind. Ich will das konkret machen: Es geht auch um öffentliche Unternehmen, so z. B. aus dem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, die ihre Daten auf Anfrage offenlegen müssen. Ich finde, das ist gut und richtig so.
Meine Damen und Herren, es gibt aber auch gute Gründe, dass eine Reihe von Bereichen ausgeschlossen ist. Das sind nämlich all jene, in denen schutzwürdige Rechte betroffen sind. Nur damit
das klar ist: Transparenz kann nicht unbegrenzt und für alles gelten. Von Immanuel Kant wissen wir: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die des anderen beginnt. Das Recht auf Schutz der Privatsphäre, auf informationelle Selbstbestimmung, kann und darf nicht beschnitten werden. Kein Anspruch auf Transparenz kann den Anspruch auf richterliche Unabhängigkeit aushebeln. Kein Informationswunsch kann und darf das Steuergeheimnis, das Urheberrecht, Schutzrechte im Wirtschaftsleben oder gar die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen. Und - das füge ich hinzu -: Kein Transparenzgesetz kann und darf die unabhängige Recherche von Medien beeinträchtigen.
Frau Lorberg, genau dafür ist meines Erachtens in dem Gesetzentwurf Sorge getragen worden. Man kann ja die Ausnahmen in dem Entwurf kritisieren, aber dann muss man auch genau begründen, warum man das kritisiert und wie man es denn anders und besser machen will. In der Güterabwägung zwischen dem Anspruch auf Transparenz der einen und den verbürgten Schutzrechten der anderen darf man vor allem eines nicht tun: Man darf nicht leichtfertig sein. Man kann nicht das eine Recht stärken und dabei ein anderes verletzen. Dann schadet man dem Recht in Summe.
Kurzum: Wir machen mit diesem Gesetzentwurf einen Anfang für mehr Transparenz in Niedersachsen - mehr Transparenz da, wo sie nötig, aber eben auch möglich ist.
In den weiteren Beratungen werden wir uns eine Reihe von Details nochmals genau anschauen. Einige Beispiele will ich hier nennen: Wie sieht es mit dem Informationsregister aus? Bekommen wir es auf dieser Basis vielleicht hin, ein richtig gutes Open-Data-Portal für Niedersachsen zu starten? Ich persönlich halte das für notwendig.
Übrigens: Auch die Fragen von Bürokratie und Gebührenbemessung werden wir uns ganz genau anschauen müssen, ebenso die Ausnahmebereiche sowie insbesondere die Folgen für die Kommunen in Niedersachsen, die das Gesetz ja besonders betreffen wird. Wir wollen eben kein Bürokratiemonster, wie das manche nennen wollen, sondern ein Gesetz, das in der Ausführung handlich, praktisch und gut wird. Daran muss man eben arbeiten.
Deshalb darf ich zu guter Letzt auch ankündigen: Für dieses Gesetz gilt selbstredend auch das Strucksche Gesetz: Das Gesetz kommt in den Landtag rein, wir beraten es hier, und man kann
einigermaßen sicher sein, dass es dann noch besser wieder aus dem Landtag herauskommt.
Ich darf hinzufügen: Eine Regierung ist schlau, aber ein Parlament eben auch. Das ist übrigens das besonders Schöne am Parlamentarismus, den wir ja zu Beginn dieser Woche bereits gebührend gefeiert haben.
Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir schließen heute den Kreis der Beratungen
und wollen unseren Entschließungsantrag „Digitale Verwaltung in Niedersachsen voranbringen - modern, sicher und bürgerfreundlich!“ verabschieden.
In der Beratung ist vieles deutlich geworden. Vor allen Dingen ist deutlich geworden, wie gut die Landesregierung und die gesamte Landesverwaltung schon jetzt im Bereich digitaler Geschäftsprozesse arbeiten. Deswegen wollte ich an dieser Stelle gleich zu Beginn
nicht nur dem Innenministerium, vertreten durch den Innenminister Boris Pistorius, für die sehr gute Vorlage, die wir bekommen haben, ganz herzlich danken, sondern auch allen Kolleginnen und Kollegen, die in der Landesverwaltung an vielen unterschiedlichen Stellen schon jetzt an der Digitalisierung der Verwaltungsarbeit arbeiten. Ich glaube, wir können stolz auf alle sein, die in der Landesverwaltung dabei sind, in unserem Land Fortschritt, Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit so gut zu organisieren. Vielen Dank an alle, die das jeden Tag tun!
Meine Damen und Herren, digitale Verwaltung in Niedersachsen voranzubringen, ist kein Selbstzweck, weil wir die Digitalisierung für das Nonplusultra halten, sondern die Digitalisierung soll Zwecke erfüllen. Diese drei Zwecke, diese drei Forderungen, die im Mittelpunkt unseres Antrages stehen, möchte ich hier verdeutlichen.
Wir wollen erstens eine moderne Landesverwaltung. Ich glaube, es steht dem Land Niedersachsen als CeBIT-Standort und als Vorreiter in der ganzen Republik wirklich gut zu Gesicht, wenn wir eine moderne Landesverwaltung haben. Das bedeutet heutzutage, dass wir darauf schauen, dass möglichst alle Geschäftsprozesse digital und medienbruchfrei - d. h. nicht mehr der eine Teil online, der andere Teil auf Papier und der nächste Teil vielleicht noch anders, sondern wirklich alles digital - möglichst online stattfinden können.
Das heißt zweitens, dass wir bei allen Dienstleistungen, die dann digital ablaufen, höchstmögliche Sicherheit gewährleisten. Es ist klar, dass sich, wenn es digitale Geschäftsprozesse in der Verwaltung gibt, ganz neue Fragen von Sicherheit stellen.
Wir haben dies in den letzten Monaten insbesondere in den Vereinigten Staaten beobachtet. Sie haben behauptet, längst das sicherste Land der Welt zu sein. Wir haben das Gegenteil erlebt: Sogar Wahlen sind durch Angriffe beeinflusst worden. Deswegen ist IT-Sicherheit die Nummer eins an dieser Stelle. Modernisierung durch Digitalisierung geht nur mit einem Maximum an Sicherheit. Das steht auch im Mittelpunkt unserer Anstrengungen.
Moderne Landesverwaltung bedeutet eben auch, sich nicht nur um sich selbst zu kümmern. Wenn wir die Digitalisierung umsetzen, dann wollen wir auch darauf achten, dass die Kommunen davon gleichermaßen profitieren. Ein wichtiger Punkt in unserem Entschließungsantrag ist vor allen Dingen, dass wir bei allen Punkten, die in der Landesverwaltung eingeführt werden, überall Schnittstellen schaffen, sodass die Kommunen in ihrer Verwaltungsarbeit tatsächlich profitieren können.
Eine moderne Landesverwaltung hat drittens zum Ziel, dass sie bürgerfreundlicher wird. Wir wollen das Verwaltungsleistungen verständlich, verlässlich und barrierefrei für alle angeboten werden können. Das heißt ganz konkret, dass wir, soweit es geht, sämtliche Verwaltungsverfahren künftig online anbieten. Das heißt ganz konkret, dass es Online-Formulare gibt, dass es elektronische Bezahlmöglichkeiten gibt, dass es eine vollständige Antragsstellung online gibt und dass alles nicht nur auf einer Website möglich ist, sondern künftig auch durch Apps.
Um das zu gewährleisten und um noch ein weiteres Ziel zu erreichen, nämlich eine effiziente und wirtschaftliche Landesverwaltung, müssen wir investieren. Im Rahmen der Beratungen ist deutlich geworden, dass man alles, was jetzt bereits passiert, was gelaufen ist, auch politischen Beschlüssen aus diesem Haus zu verdanken hat. Wir als Parlament haben das Budgetrecht, wir haben Haushalte beschlossen.
Ich will eine Zahl deutlich nennen: Wir investieren jährlich 325 Millionen Euro in den Ausbau der ITInfrastruktur. Ich finde, das kann sich wirklich sehen lassen, weil das ein richtig hoher Betrag ist, um eine moderne Landesverwaltung zu erreichen.
Das werden wir auch künftig machen. Übrigens werden wir das nicht nur deshalb machen, weil wir Digitalisierung toll finden, sondern - als Haushälter kann ich das sagen - weil wir davon überzeugt sind, dass wir, wenn wir dort investieren, am Ende auch Geld sparen. Online-Dienstleistungen, digitale Verwaltungsdienstleistungen, führen eben dazu, dass Verwaltung auch günstiger, effizienter und schneller werden kann. Deswegen ist das für uns ganz klar auch eine haushalterische Frage. Diese Investitionen lohnen sich, um unsere historische Leistung - nämlich den ersten Haushalt ohne neue Schulden beschließen zu können - auch künftig wiederholen zu können. Und genau das wollen wir!
Meine Damen und Herren, mit dieser Entschließung bringen wir diese drei Forderungen hier heute klar und deutlich auf den Weg.
Wir geben der Landesregierung auch einen Auftrag mit. Von dort kam schon die gute Ankündigung, noch in dieser Legislaturperiode über ein niedersächsisches Digitalverwaltungsgesetz beraten zu wollen. Damit wollen wir all das, was wir an politischen Forderungen eingebracht haben, in Landesrecht gießen, damit wir eine gute Grundlage haben; denn Verwaltungen können ohne Recht und Gesetz nicht arbeiten. Das wollen wir in dieser Legislaturperiode hier noch schaffen.
Wir halten damit jetzt ganz klar und eindeutig eine Zusage, die wir bereits 2013 in unserem Koalitionsvertrag gemacht haben, dass wir uns mit einer Digitalstrategie auf den Weg machen und sie konkret, praktisch in der Landesverwaltung umsetzen. Damit ist das Versprechen an der Stelle zumindest aus dem Landtag gehalten. Wir warten darauf, was die Regierung als Gesetzentwurf liefert. Aber ich glaube, nach allem, was bis jetzt gelaufen ist, sind wir da auf einem richtig guten Weg.
Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und würde mich über eine große Mehrheit heute freuen.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von freien Hühnern kommen wir jetzt zum freien WLAN. Ich finde es gut, dass sich die letzte Zusatzfrage in der Fragestunde um die Digitalisierung in der Landwirtschaft drehte. Die Grundlage dafür ist nämlich, dass wir überhaupt ein schnelles Netz haben. Darum geht es uns heute mit unserem Entschließungsantrag „Gemeinnützigkeit der Freifunk-Initiativen anerkennen - Bürgerschaftliches Engagement fördern“.
Meine Damen und Herren, Freifunk ist einfach eine geniale Kombination. Freies WLAN für alle, geschaffen durch Engagement von Bürgerinnen für Bürger, technische Innovation durch Ehrenamt - besser geht es kaum!
In Niedersachsen sind Dutzende Initiativen aktiv. Sie haben bereits mehrere Tausend Zugangspunkte zum Netz geschaffen. Wir im Landtag haben dies auch einstimmig anerkannt. Wir haben am
1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 58, die nicht in der 124. Sitzung des Landtages am 3. März 2017 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/7520 abgedruckt.
8. März 2016, also ziemlich genau vor einem Jahr, einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass wir Freifunk in Niedersachsen fördern wollen. Wir haben ein Förderprogramm aufgelegt. In 2016 wurden 100 000 Euro bereitgestellt. Heute kann ich Ihnen berichten, dass dieses Förderprogramm wirklich ein Riesenerfolg geworden ist.
- Bei den Zahlen kann man gleich noch einmal klatschen; denn sie sind wirklich beeindruckend. Mit diesem Förderprogramm sind 1 150 neue Router für freies WLAN in Niedersachsen beschafft worden. Damit ist die Zahl der freien WLANZugangspunkte nahezu veranderthalbfacht worden. Mein großer Dank geht an das BreitbandKompetenzzentrum in Osterholz, das dieses Förderprogramm zusammen mit dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium an den Start gebracht hat. Heute, ein Jahr später, können wir sagen: Es war ein großer Erfolg.
Und weil dies so ist, meine Damen und Herren, lohnt es sich, gleich den nächsten Schritt zu machen. Der Zugang zum schnellen und mobilen Netz ist heutzutage selbstverständlich Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Genauso wie die Wasserversorgung und die Stromversorgung ist die Versorgung mit Internet elementar. Deshalb ist Freifunk nach unserem Verständnis auch im besten Sinne gemeinnützig.
Bürgerinnen und Bürger errichten für andere offene WLAN-Zugangspunkte. Die Abgabenordnung des Bundes kennt für die Gemeinnützigkeit eine klare Begründung: Gemeinnützigkeit liegt dann vor, wenn Bürgerinnen und Bürger für andere selbstlos tätig werden - und das ist hier doch ganz klar der Fall! Bürgerinnen und Bürger schaffen freies WLAN für alle. Wenn das keine selbstlose Tätigkeit für andere ist, dann weiß ich es auch nicht.
Das hat nun andere Bundesländer - NordrheinWestfalen und Thüringen - veranlasst, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die Abgabenordnung des Bundes zu ändern und die Freifunkinitiativen als gemeinnützig einzustufen. Die beiden Länder sind dabei aber nicht allein. Mittlerweile
haben sich weitere Bundesländer dazu geäußert. Auch Bremen, Schleswig-Holstein und das Saarland wollen diese Initiative unterstützen. Ich finde, auch wir sollten dabei sein.
Jetzt ist es Zeit zu handeln, und wir können ja auch Redezeit einsparen, wenn wir heute zügig eine gute Entscheidung treffen. Wir wollen, dass Freifunk gemeinnützig wird. Damit wollen wir einerseits die Vereine unterstützen, weil sie so besser Spenden einwerben können. Aber vor allen Dingen wollen wir damit das Engagement würdigen, das diese Bürgerinnen und Bürger erbringen.
Deswegen bringen wir diesen Antrag heute ein und bitten gleichzeitig darum, ihn per sofortiger Abstimmung - die ich zugleich beantrage - an den Start zu bringen, genauso wie wir es auch am 8. März 2016 einstimmig gemacht haben. Ich finde, wenn auch aus Niedersachsen das gemeinschaftliche Signal kommt, dass wir den Freifunk unterstützen und dass wir wollen, dass er künftig als gemeinnützig anerkannt wird, dann wäre das eine gute Sache.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. Vielleicht wird sie kurz, gefolgt von einem einstimmigen Beschluss.
Danke.
Herr Präsident! Verehrter Herr Miesner, ich lese Ihnen mal eine Frage vor, die ich vor Kurzem auf einer Internetseite gefunden habe: „Wie lange soll eigentlich noch beraten statt gehandelt werden?“ Diese Frage hat Bernd Althusmann zur Umsetzung der Digitalstrategie in Niedersachsen gestellt.
Heute handeln wir! Warum kriegen Sie es nicht hin, zuzustimmen?
Das Motto der Veranstaltung der IdeenExpo von gestern Abend lautete: „Mach doch einfach!“ - Heute sagen wir, wir wollen handeln - aber Sie wollen weiterhin reden!
Zur FDP: Sie fordern ja immer wieder „German Mut“ ein. Wir legen Ihnen etwas vor, bei dem bundesweit alle mitziehen würden. Es fehlt nur noch die Stimme von Niedersachsen - aber Sie wollen nicht!
Herr Toepffer hat hier häufig in Debatten eingefordert, auch im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, dass wir als Niedersachsen im Bund und in Europa klar Stellung beziehen, dass wir unsere Stimme erheben.
Genau das wollen wir nun - aber Sie wollen es nicht! Sie wollen weiterhin reden.
Da es Ihr Spitzenkandidat war, der solche Fragen stellt, müssten Sie eigentlich die Ersten sein, die sie beantworten. Denn wenn Sie nichts tun, lassen Sie Ihren Mann allein.
Wir würden heute etwas tun - Sie wollen es lassen! Das ist ein ganz schlechtes Signal an die Freifunkbewegung in Niedersachsen. Das ist wirklich traurig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es, könnte man fast meinen, um eine ziemlich patriotische Angelegenheit. Wir in Niedersachsen müssen uns kümmern. Worum geht es? - Nordrhein-Westfalen hat sie, Bayern hat sie, Berlin hat sie, Hamburg hat sie, sogar das Saarland hat sie - eine eigene Adresse im Netz. Ich finde, in diesem
Punkt können wir nicht zurückstehen. Niedersachsen ist Digitalland erster Güte.
Wir haben eine Digitalstrategie gestartet. Wir sind CeBIT-Standort, und wir bewerben uns derzeit um die Ansiedlung des Deutschen Internetinstituts. Das ist richtig, wichtig und gut. Deshalb starten wir heute eine weitere Initiative für eine - sprichwörtlich - digitale Heimat für unser Land im Netz. Wir wollen für unser Land im Netz eine eigene TopLevel-Domain.
Was ist der technische Hintergrund? - Im sogenannten Domain Name System (DNS) sind alle Internetadressen registriert. Sie wären eigentlich nur Nummern, dort aber werden sie in Namen übersetzt. Sie wissen vielleicht, dass es die „.de“Domain gibt. Vor Jahren gab es in Deutschland nur diese, natürlich aber auch international. In Deutschland aber gab es nur diese „.de“-Domain. Mittlerweile sind über diese Domain mehr als 16 Millionen Namen registriert mit der Folge, dass die Namen inzwischen knapp werden. In der Folge kommt es auch zu teuren Rechtsstreitigkeiten, weil Namen für Unternehmen, Personen oder Institutionen bereits belegt sind und dann geklagt wird, wer das Namensrecht hat.
Deswegen sind in der Folge sogenannte generische Domains oder geoTLDs eingeführt worden, in den letzten Jahren auch für Kommunen, Regionen und Bundesländer. Genau dort setzen wir an. Wir wollen eine eigene Niedersachsen-Domain.
Was wäre die Folge? - Damit könnten Unternehmen, Organisationen und andere mehr - z. B. auch Freiberufler - ihre Verbundenheit zu Niedersachsen auch im Netz zum Ausdruck bringen. Das wäre es doch, wenn beispielsweise Start-ups mit einer Niedersachsen-Domain arbeiten würden. Ich finde, das wäre die beste Werbung für unser Land.
Das Ziel unseres Antrags ist, hierfür einen Start zu machen.
Was muss passieren? - Es muss nicht einfach nur beschlossen werden, sondern es muss auch eine Reihe von Dingen geklärt werden. Man muss Partner finden, die das technisch abwickeln können. Man muss mit der ICANN - das ist die internationale Domain-Registrierungsstelle - sprechen, damit diese Domain dort registriert werden kann. Man
muss aber auch eine Reihe offener Rechtsfragen klären, um z. B. Missbrauch auszuschließen. Wir wollen nämlich nicht, dass sich verfassungsfeindliche Organisationen, Rechtsradikale oder - darüber ist gestern schon diskutiert worden - irgendwelche „Reichsbürger“ eine Domain mit der offiziellen Endung „.niedersachsen“ beschaffen können. Missbrauch muss an dieser Stelle ausgeschlossen werden.
Wir wollen heute den Start machen. Die Details wollen wir im Ausschuss diskutieren. Schlussendlich finde ich: Uns in Niedersachsen stünde es gut zu Gesicht, wenn wir, wie auch schon andere Bundesländer, eine eigene Adresse, eine - sprichwörtlich - eigene Heimat im Netz hätten. Dann würde es auch heißen: Niedersachsen. Klar. Wir haben auch eine eigene Adresse im Netz.
Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, man kann sich in diesem Hause, in dem häufig Streit herrscht, gelegentlich auch bedanken. Ich möchte mich bei dem Kollegen Lammerskitten ganz herzlich dafür bedanken, dass er an dieser
Stelle wirklich Weitsicht bewiesen hat. Die habe ich bei dem Kollegen Miesner vorher leider nicht feststellen können. Aber das ändert ja nichts daran.
Von daher: Herzlichen Dank! Ja, wir können das gerne heute sofort beschließen, und wir können das sofort auf den Weg bringen.
Jetzt ist die Frage, was die FDP noch dazu beizutragen hat.
Wenn Sie jetzt erneut die Blockierer sind, dann wird es nichts. Sie müssen jetzt beweisen, ob wir es wirklich heute machen können.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss mich nach der Geschäftsordnung für die antragstellende Fraktion zu Wort melden und auch die sofortige Abstimmung beantragen, was ich hiermit gerne tue.
Herr Dürr, Sie sind wirklich der langjährige Inhaber der Auszeichnung „Größter Schreihals“. Ich nehme
das zur Kenntnis. Aber schön, dass Sie zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, ich freue mich, dass wir mal wieder das Vergnügen haben. Ich glaube, Ihre Rede gerade war der Versuch, das Wort des Jahres zu begründen. Ich dachte, Sie reden zum Thema Post. Aber Sie haben zum Thema „postfaktisch“ geredet,
indem Sie eine Rede gehalten haben ohne Grundlage, ohne irgendeinen konkreten Anlass. Das Thema Post haben Sie zumindest zu Beginn gestreift.
Deswegen will ich jetzt versuchen, darauf einzugehen.
Ich darf aber zunächst zusammenfassen: Eingeständnis bzw. Einsicht ist ja nicht Ihre Stärke, aber ich habe Ihre Rede so verstanden, dass Sie versucht haben, die Fehler und Folgen Ihrer zehnjährigen Regionalentwicklungspolitik in den letzten fünf Minuten noch einmal zusammenzufassen. Ich glaube, diese Fehleranalyse Ihrer Politik ist Ihnen ganz hervorragend gelungen, Herr Schünemann.
Jetzt aber zunächst zum Thema Post im Besonderen und dann zum Thema ländlicher Raum im Allgemeinen.
Meine Damen und Herren, natürlich haben wir genauso aufmerksam die ganz aktuellen Berichte des NDR zum Thema Personalausstattung in den Postfilialen in Niedersachsen verfolgt. Dort nehmen wir die Warnsignale, die insbesondere die Gewerkschaft ver.di ausgesprochen hat, dass die Personalausstattung in Postfilialen zu knapp ist, sehr ernst.
Wir haben die dringende Erwartung, dass die Postversorgung - das ist eine Universaldienstleistung - flächendeckend gewährleistet wird. Diese Erwartung kann man nur ganz deutlich an die Deutsche Post AG formulieren.
Ich will hier aber auch zum politischen Hintergrund dieser gesamten Entwicklung etwas Grundsätzliches sagen. Meine Damen und Herren, die Anlagen dafür, dass sich die Post aus dem ländlichen Raum zurückzieht, dass wir nicht mehr die flächendeckende Versorgung haben, die wir uns im Zweifel wünschen, liegen darin - ich sage das hier ganz deutlich -, dass vor ziemlich genau 20 Jahren ein gravierender Fehler begangen worden ist.
1995/1996 wurde die Deutsche Bundespost privatisiert. Das ist jetzt ein Unternehmen. Die Telekom ist ebenso privatisiert. Wir merken heute noch die direkten Folgen dieser Privatisierungsorgie. Das ist falsch. Das, was im öffentlichen Interesse ist, gehört auch in öffentliche Hand.
- Ich weiß nicht, ob Herr Limburg und Herr Dürr jetzt ein Dreiergespräch mit mir führen wollen. Vielleicht hören Sie mir zunächst zu, weil ich zum Thema Telekommunikation auch noch etwas sagen will. Das war ja auch im Bereich der Post.
Wir sehen gerade bei dem Thema Breitbandausbau, wohin die Privatisierung geführt hat.
Bei der Telekom erleben wir - ich sage das hier ganz deutlich - beim Breitbandausbau in Niedersachsen momentan Rosinenpickerei. Sie sucht sich die Gebiete heraus, in die sie investiert, in denen sie viel Geld verdienen kann, und gerade der ländliche Raum guckt in die Röhre.
Was machen wir jetzt aber? - Wir steuern dem klar entgegen.
Beim Thema Einzelhandel haben wir erst mit dem Landes-Raumordnungsprogramm eine klare Grundlage dafür geschaffen, dass eben nicht nur Marktinteressen regieren, sondern dass wir Nahversorgung auch im kleinräumigen Bereich haben. Ich will einmal den Rundblick zitieren. Der hat Ihre Vorschläge, verehrte Opposition, so bezeichnet:
„Wenn man dem Laissez-faire-Ansatz der Opposition folgen würde, wäre ein
schonungsloser Wettbewerb der Kommunen untereinander die Folge. Das kann in einer schrumpfenden Region nicht gelingen. Der Wettbewerb wäre ruinös.“
Dieses Politikverständnis von Ihnen zieht sich durch alle Politikfelder, die den ländlichen Raum betreffen.
Meine Damen und Herren, wir haben 2013 wirklich die Schubumkehr gestartet, Herr Schünemann.
Wir haben ein richtig starkes Breitbandausbauprogramm an den Start gebracht, mit dem jetzt flächendeckend in ganz Niedersachsen investiert wird. Wir stärken den Einzelhandel im ländlichen Raum durch eine vernünftige, maßvolle Raumordnungspolitik.
Wir stärken die Mobilität im ländlichen Raum durch ein neues Nahverkehrsgesetz, mit dem flächendeckend in Niedersachsen mehr Geld für Schülerbeförderung und ÖPNV im Allgemeinen bereitgestellt wird.
Herr Schünemann, Sie ärgern sich darüber, dass wir moderieren und mit den Leuten reden. Ich glaube, Sie brauchen wirklich einen Stuhlkreis, damit Sie es endlich einmal verstehen. Wir machen Regionalentwicklungspolitik und nichts anderes.
Schönen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits gestern in der Aktuellen Stunde über das Thema Digitalisierung diskutiert. Heute diskutieren wir dabei zu einem ganz konkreten Thema.
Wir als Regierungsfraktionen bringen heute die Initiative „Digitale Verwaltung in Niedersachsen“ ein. Mit dieser Entschließung wollen wir erreichen, dass Niedersachsen Vorreiter bei der digitalen Verwaltung wird. Modern, sicher und bürgerfreundlich, so soll es werden.
Das heißt übrigens nicht etwa, dass Verwaltung heute pauschal unmodern oder gar unfreundlich wäre. Klar, jede oder jeder hat vielleicht schon einmal nervige Erfahrungen mit Verwaltung gemacht. Aber eines sage ich hier ganz deutlich: Ich halte nichts davon, jede Debatte über die Arbeit von Behörden mit pauschalen Meckereien zu beginnen. Im öffentlichen Dienst, in Behörden des Landes und der Kommunen, arbeiten Tausende Menschen mit ganzer Kraft für die Bürgerinnen und Bürger - offen, freundlich, gesprächsbereit und mit dem Blick auf Lösungen für ganz konkrete Probleme.
Genau hier setzt unsere Initiative an: Wie können wir im digitalen Zeitalter die Arbeit der Landesverwaltung in ihrer gesamten Breite noch moderner, bürgernäher und sicherer gestalten? - Genau hierfür bietet die Digitalisierung enorme Chancen.
Moderne Verwaltungsarbeit bedeutet heute, dass Institutionen den Wandel zur Digitalisierung aktiv betreiben und leistungsfähige, zeitgemäße, sichere
und bürgerfreundliche Services anbieten. Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Organisationen erwarten, dass sie auch über das Internet - stationär und zunehmend vor allen Dingen mobil - mit Behörden kommunizieren können, um ihre Anliegen einfach und zugleich sicher zu erledigen. Dazu müssen amtliche Informationen und der Zugang zu einzelnen Behördenleistungen online verfügbar und dabei einfach und barrierefrei auffindbar sein. Benutzerfreundliche Onlinesysteme und hierzu passende Systeme und Strukturen in der Verwaltung müssen effizientere Verwaltungsverfahren und deren zügigere Bearbeitung ermöglichen.
Aber - auch das sage ich hier - die Digitalisierung birgt zahlreiche neue Risiken. Cyberangriffe finden überall statt, nicht nur auf Wirtschaftsunternehmen, sondern eben auch auf öffentliche Einrichtungen. Wir haben davon gelesen und gehört, dass keine Institution heutzutage verschont bleibt. Selbst Parlamente und Regierungen werden angegriffen. Zuletzt waren es auch Krankenhäuser, deren Systeme beeinträchtigt wurden und in der Weiterarbeit behindert wurden.
Diese Beispiele zeigen, dass digitale Infrastrukturen kritisch und verwundbar zugleich sind. Das gilt insbesondere für die neue Entwicklung des sogenannten Internet of things, des Internets der Dinge. Eine Vielzahl von Geräten in öffentlichen Infrastrukturen - Millionen gleichsam - sind zeitgleich online und leider nach wie vor schlecht abgesichert, sodass ihre gebündelte Rechenkraft auch für Zwecke genutzt werden kann, für die sie eigentlich nicht da sind, sogar für Zerstörung und für kriminelle Akte. So können gezielt öffentliche Einrichtungen oder sogar große Teile des Internets lahmgelegt werden.
Es gilt also, diese Gefahren frühzeitig zu erkennen und die entstehenden Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu verhindern. Hierzu muss gerade die öffentliche Verwaltung über entsprechende Schutzmechanismen verfügen und diese auch konsequent einsetzen.
All das muss man berücksichtigen. Deshalb bringen wir heute hier eine umfassende Initiative ein, die neun Kernforderungen umfasst:
Wir wollen erstens die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit der Landesverwaltung weiter zu digitalisieren und - das habe ich gesagt - bestmögliche Sicherheit in den IT-Infrastrukturen zu schaffen, damit Cyberangriffe nicht nur frühzeitig entdeckt, sondern auch verhindert und ihre Folgen beseitigt werden können.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Wir wollen zweitens die Kommunen dabei unterstützen, ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie das Land zu etablieren. Es hilft nichts, wenn wir im Land eine bestimmte digitale Infrastruktur aufbauen und in den Kommunen eine andere haben. Das muss passgenau sein, und vor allen Dingen muss es Schnittstellen geben. Die Daten der Kommunen und der Landesbehörden müssen untereinander portabel sein.
Wir wollen drittens, dass Behördeninformationen im Internet so ausgebaut werden, dass zu allen Verwaltungsleistungen im Internet verständliche, verlässliche und vor allen Dingen aktuelle Informationen leicht auffindbar sind und dass diese barrierefrei und inklusiv abgerufen werden können. Es ist mir ganz besonders wichtig, das hier zu sagen. Wir haben in unserem Land viele Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben - blinde oder gehörlose Menschen. Auch diese Menschen haben einen Anspruch darauf, diese Dienstleistungen im Internet barrierefrei abrufen zu können. Wir können nicht immer nur darüber nachdenken, ob Internetseiten schön aussehen. Sie müssen auch für alle Menschen erreichbar sein.
Meine Damen und Herren, wenn dies gewährleistet ist, muss, viertens, gelten: Jeder Bürgerin und jedem Bürger muss die Möglichkeit gegeben werden, über das Internet mit Behörden zu kommunizieren, die digitalen Dienste in Anspruch zu nehmen und Verwaltungsverfahren digital durchzuführen.
Dies führt, fünftens, dazu, dass wir - gerade auch in der Landesverwaltung - verständliche elektroni
sche Formulare, Assistenzsysteme, elektronische Bezahlmöglichkeiten und vor allen Dingen einfachere Verfahren zur Vorlage von Nachweisen bereitstellen und so in allen Bereichen die digitale Antragstellung ermöglichen müssen.
Damit es auch die FDP versteht, will ich gleich noch auf Ihre Frage eingehen, wo eigentlich die Behörden-App bleibt. Genau das ist damit gemeint, genau das wollen wir. Auch Apps können heutzutage eine wunderbare Lösung sein, um Verwaltungsdienstleistungen schnell und einfach auf mobilen Endgeräten anzubieten.
Sechstens wollen wir, dass auch innerhalb der Verwaltung Geschäftsprozesse medienbruchfrei gestaltet werden können und dass es die elektronische Aktenführung in allen geeigneten Bereichen gibt. Dazu gibt es in der Justiz übrigens ein Pilotprojekt, dort wird der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie es laufen kann. Ziel muss sein, dass wir nicht nur einen papierlosen Landtag haben. Den haben wir ja schon nahezu verwirklicht.
- Einen papierarmen Landtag, ich korrigiere mich. Der Landtag ist ein gutes Beispiel, das man für viele Behördenvorgänge anführen kann.
Wir wollen siebtens, dass Geschäftsprozesse durch die Informationstechnik durchgängig - zum Nutzen aller Beteiligten - neu gestaltet werden können. Diese können schlanker und schneller ablaufen. Dadurch können Bearbeitungsschritte - z. B. durch die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen - künftig entfallen. Das ist zurzeit noch nicht der Fall.
Achtens ist uns Folgendes wichtig: Die Landesverwaltung hat nicht das eine Rechnersystem, das in allen Dienststellen angewandt wird. Nein. Auch in der Landesverwaltung - insbesondere in der Steuerverwaltung, der Bauverwaltung oder der Polizei - gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen EDV-gestützten Fachverfahren. Bei einer solchen digitalen Verwaltungsstrategie kommt es darauf an, dafür zu sorgen, dass diese Fachverfahren mit der gesamten zentralen Rechnerinfrastruktur zusammen verwendet werden können und - das sage ich ganz deutlich - dass am Ende dabei kostengünstigere Verfahren herauskommen. Digitali
sierung bedeutet auch, Geld sparen zu können. Das wollen wir natürlich auch.
Der neunte und letzte Punkt, meine Damen und Herren: All das gibt es nicht für lau, um das mal so lapidar zu sagen. Das Land Niedersachsen investiert schon jetzt - dazu sind wir im Haushaltsausschuss gesondert unterrichtet worden - rund 325 Millionen Euro jährlich in die IT-Infrastruktur.
Die Landesregierung hat nach der Regierungsübernahme den zentralen IT-Betrieb ITN neu aufgestellt und dafür ganz neue Strukturen geschaffen - übrigens auch Strukturen, mit denen sich zum ersten Mal die Gesamtkosten - sowohl Sach- als auch Personalausgaben - transparent darstellen lassen. Das ist der richtige Weg. Ich sage aber auch hier deutlich: Wenn man digitale Verwaltung will, dann muss man dort auch investieren. Es kann nicht sein, dass man das nur einmal macht und die Verwaltung dann wieder zurückfällt. Eine moderne Verwaltung muss nach meiner Meinung auch im Bereich der IT bestmöglich ausgestattet werden. Das muss auch mit Geld hinterlegt werden.
Meine Damen und Herren, es gibt den schönen Satz: Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. - Wir wissen nicht, wie unsere Gesellschaft in 20 oder 30 Jahren aussieht. Wir können aber heute dafür arbeiten, dass sie besser sein wird. Wir wissen, dass die Digitalisierung dabei eine entscheidende Rolle spielen wird. Diese Veränderung darf aber nicht dazu führen, dass wir in Zynismus und Zweifel verfallen. Im Gegenteil! Wir müssen die Chancen nutzen. Das Beste ist doch, wenn wir damit im Bereich der öffentlichen Verwaltungen hier bei uns in Niedersachsen vorangehen.
Deshalb freuen wir uns auf die weiteren Beratungen in den beteiligten Ausschüssen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Schönen Dank!
Lieber Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Hilbers, ich kann Ihnen nur dazu gratulieren, dass Sie sich gerade selbst auf die Schulter geklopft haben. Das haben Sie ganz hervorragend gemacht.
Der Vollständigkeit halber müssen Sie aber auch sagen, dass zunächst der Landesrechnungshof dringend angemahnt hatte, dass die Kosten der IT in der niedersächsischen Landesverwaltung, die zu Ihrer zehnjährigen Regierungszeit über alle Häuser ohne Zusammenfassungen dargestellt waren, zusammengefasst werden. Es besteht doch gar kein Zweifel daran, dass man die IT heute nicht nur für ein Ministerium oder für eine Behörde den
ken kann, sondern dass man das für die Landesregierung insgesamt darstellen muss.
Deswegen noch einmal: Die Gründung von ITN war richtig. Die Kostendarstellung, wie wir sie jetzt dank dieser Landesregierung haben, ist genauso richtig. Und wenn Sie dem Ganzen zustimmen wollen, dann würde mich das richtig glücklich machen. Ich freue mich schon auf Ihr Abstimmungsverhalten in der Haushaltsdebatte, zumindest zu den IT-Fragen. Dort können Sie unter Beweis stellen, ob Sie richtig erfolgreich sind.
Schönen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel gilt: Die Digitalisierung verändert Staat, Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend. Sie ist die entscheidende Triebfeder für den Fortschritt in unserer Zeit. Gleichzeitig gilt aber auch ohne Zweifel: Wir wollen und wir müssen diesen Wandel politisch gestalten.
Meine Damen und Herren, ich finde, dass wir das mit einer großen Portion Optimismus tun sollten. Es gibt so viele Potentiale für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Wertschöpfung, für neue Innovationen, für mehr Lebensqualität, für mehr
Teilhabe und Engagement, für mehr Miteinander, ja, für mehr Demokratie.
Nötig ist aber auch eine gehörige Portion Wachsamkeit. Nicht alles, was die Digitalisierung bringt, ist nützlich oder gar per se gut. Gerade in diesen Tagen wird über die verheerende Wirkung von sogenannten Fake News in sozialen Netzwerken geredet. Wir alle haben schon einmal die Hasskommentare gesehen, die tagtäglich im Netz abgegeben werden. Und wir haben gesehen, wie Aufrufe im Netz in Gewalt in der Wirklichkeit münden können. Meine Damen und Herren, die Würde des Menschen ist und bleibt unantastbar - egal, ob digital oder analog. Auch im digitalen Zeitalter gelten Werte und Normen und müssen auch durchgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, der digitale Wandel läuft, und wir wollen ihn gestalten. Deshalb ist es wichtig, richtig und gut, was die Landesregierung mit der Strategie „digital.niedersachsen“ jetzt auf den Weg gebracht hat. Es geht darum, das Riesenthema Digitalisierung zu ordnen - und vor allem darum, es einzuordnen. Denn seien wir einmal ganz ehrlich: Alle politischen Handlungsansätze zur Digitalisierung sinnvoll und wirksam zusammenzufassen, das ist bisher noch nirgendwo so richtig überzeugend erledigt worden. Und deshalb ist es gut, dass sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat.
Wir als Regierungskoalition unterstützen diesen Weg. Deshalb bin ich der FDP auch dankbar dafür, dass sie uns Gelegenheit gibt, dies hier im Plenum einmal ganz prominent vorzustellen. Allerdings lässt der Redebeitrag von Herrn Dürr schon Zweifel daran aufkommen, ob auch bei Ihnen das Thema so ganz erfasst worden ist.
- Aus der FDP kommen ja jetzt die Zwischenrufe. Wissen Sie: Im letzten Plenum hat es aus Ihrer Fraktion das Bekenntnis zur Vorliebe für Weintrinken und Schokoladeessen gegeben.
- Und für GTI-Fahren! - Aber schade, dass Lesen nicht dazu gehört. Hätten Sie dieses Strategiepapier nämlich auch einmal gelesen, dann hätten Sie es auch viel besser nachvollziehen können.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen anhand von vier Punkten kurz deutlich machen, worum es geht: Es geht um Infrastruktur, um Innovation, um Teilhabe und um Sicherheit.
Zunächst zum Thema Infrastruktur. Ohne Anschluss kein Netz - so einfach ist das. Wir werden den flächendeckenden Breitbandausbau vornehmen. Bei den schnellen Netzzugängen bis 50 Mbit/s befinden wir uns im Länderranking schon jetzt im oberen Drittel - übrigens vor Bayern und Baden-Württemberg -, aber wir wollen dort noch mehr. Wir alle wissen, dass die Gigabit-Gesellschaft kommt. Bis 2018 wollen wir mindestens 50 Mbit/s flächendeckend schaffen. Dafür stellen wir weit mehr als 300 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Hinzu kommen mehr als 1 Milliarde Euro an Darlehensmitteln.
Die FDP hat dieses Ziel kritisiert. Aber beim schnellen Netz gilt: 100 % von X ist besser als Nullkommanix. Wir wollen flächendeckend ein schnelles Netz. Das setzen wir auch um, statt nur davon zu reden. All das geht zurück auf einen Landtagsbeschluss, den wir Ende 2014 gefasst haben; übrigens einstimmig, mit allen Fraktionen, also auch mit der FDP. Der Unterschied zu Ihnen ist nur: Sie reden, wir aber setzen das jetzt um.
Zum Thema Innovation. Die Digitalisierung birgt die Chance, vieles in Arbeit und Leben einfacher zu machen. Heutzutage ist die Rede ja häufig von „4.0“, „2.0“ oder „3.0“. Ich glaube, dass am Ende gelten muss: Wir wollen gute Arbeit und bessere Arbeitsbedingungen. Der Dialogprozess mit den Sozialpartnern, mit Forschungsprojekten, mit Weiterbildungsangeboten und mit der Errichtung von dezentralen Lernwerkstätten als Smart factories - all das ist richtig, und das bringen wir voran.
Hinzu kommt, dass wir im VW-Land Niedersachsen mit einem Testfeld Vorreiter für autonomes Fahren werden. All das sind richtige Ansätze.
Zum Thema Teilhabe. Hier geht es darum, dass alle Kinder die Chance haben, vom digitalen Wandel zu profitieren und daran teilzuhaben. Deswegen ist es richtig, dass Ministerin Frauke Heiligenstadt vom Kultusministerium aus die Bildungscloud gestartet hat, sodass die Schulen in ganz Niedersachsen besser mit digitaler Infrastruktur ausgestattet sein werden.
Zum Thema Sicherheit: Wir haben eine CyberSicherheitsstrategie auf den Weg gebracht, und es wird den elektronischen Rechtsverkehr geben.
Kurz und gut: Notwendig sind Offenheit und ein klarer Blick für das Mögliche, das Nötige und das Machbare. Wir werden gerade hier bei uns in Niedersachsen diesen digitalen Wandel gestalten - und nicht nur darüber reden.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, was ist der Kern Ihres hier vorgelegten Antrags? - Sie fordern ein Gutachten, weil Ihnen ein vorliegendes Gutachten nicht gefällt.
Offenkundig pflegen Sie persönlich eine ganz besondere Abneigung gegenüber Herrn Professor Bogumil, der als einer der versiertesten Verwaltungswissenschaftler in der Republik für die Landesregierung tätig war. Stattdessen wollen Sie Ihren alten Partner Herrn Professor Hesse wieder tätig werden lassen.
Wie man solch persönliche Motive so offenkundig in einer Landtagsentschließung verpacken kann, ist mir, ehrlich gesagt, gerade bei einem so erfahrenen Kollegen wie Ihnen schleierhaft.
Um es zu Beginn ganz deutlich zu sagen: Sie fordern in Ihrem Antrag ein weiteres HesseGutachten. Dazu haben wir im Ausschuss schon ein klares Votum abgegeben. Kurz zusammengefasst lautet es: Es ist unnütz und wäre reine Geldverschwendung.
Das werden wir dem niedersächsischen Steuerzahler nicht zumuten.
Diese eindeutige Haltung will ich hier erneut bestätigen und auch den Beweis führen, warum sich Ihre Praxis, Herr Schünemann, und diejenige unserer Landesregierung ganz enorm unterscheiden. Ich weiß, das wird Ihnen nicht gefallen. Es ist aber nötig.
Übrigens schönen Dank dafür, dass Sie an dieser Stelle Akteneinsicht gefordert haben! Ich habe mir die Akten durchgelesen. Dabei ist offenkundig geworden, wie sehr sich Ihre damalige und die heutige Landesregierung in Bezug auf gute Regierungsarbeit unterscheiden.
Was ist der Hintergrund? - Die jetzige Landesregierung führte in 2014 ein transparentes und nachvollziehbares Ausschreibungsverfahren durch. Das könnten Sie durch die Akteneinsicht vollständig nachvollziehen.
Was haben Sie in Ihrer Zeit für Ihren so präferierten Gutachter Professor Hesse getan? - 2005 gab es 150 000 Euro für Herrn Hesse für die Evaluation der Regierungsvertretungen. Ebenfalls 2005 erhielt er 133 000 Euro für ein weiteres Gutachten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit.