Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Limburg, bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass Justizstaatssekretär Scheibel in der vergangenen Woche und die Justizministerin gerade eben in der Beantwortung der Fragen darauf hingewiesen haben, dass das Verfahren Edathy bereits im November bei der Staatsanwaltschaft Hannover gelandet ist, andere niedersächsische Verfahren aber erst später im Dezember, frage ich die Landesregierung, ob ihr der Grund für diese zeitliche Diskrepanz bekannt ist.

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz, bitte sehr!

(Jens Nacke [CDU]: Falls Sie das nicht wissen, das stand in der Zei- tung!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach meiner Kenntnis war das Verfahren betreffend Herrn Edathy, nachdem seine besondere Qualifikation als Bundestagsabgeordneter offenbar geworden war, vorgezogen worden. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat daraufhin lebhaft darauf gedrängt, dass die anderen gleichgelagerten Fälle unverzüglich und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Hannover gelangen

sollten. Das ist dann tatsächlich erst zu dem genannten Zeitpunkt geschehen.

Danke.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt ebenfalls von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Janssen-Kucz, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verfahren einer Staatsanwaltschaft entzogen und auf eine andere Staatsanwaltschaft übertragen werden?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Niewisch-Lennartz!

Die Voraussetzungen dafür sind in § 185 Abs. 2 GVG geregelt. Sie sind dann erfüllt, wenn sich nach Auffassung des ersten Staatsanwalts - so ist die Sprache des Gesetzes; gemeint ist damit der Generalstaatsanwalt - erwiesen hat, dass die Voraussetzungen für eine ordentliche Sachbearbeitung in der Staatsanwaltschaft nicht gegeben sind.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist ja wohl eindeutig!)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der FDP. Dr. Marco Genthe, bitte sehr!

Vor dem Hintergrund, dass das Informationsrecht des Landtages und des Bundestages ein sehr hohes Gut ist und der Innenausschuss des Bundestages gewünscht hat, dass die Justizministerin aus Niedersachsen ihm persönlich Rede und Antwort steht, und der Rechtsausschuss dieses Landtages - jedenfalls durch die Fraktionen der CDU und der FDP - ebenfalls den Wunsch geäußert hat, dass die Justizministerin persönlich Auskunft erteilt,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Aber nicht mit Mehrheit!)

frage ich an dieser Stelle, ob es richtig ist, dass bis zu dieser Dringlichen Anfrage die Justizministerin nur der Fraktion der Grünen persönlich Auskünfte über dieses Verfahren gegeben hat.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung die Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz!

(Unruhe)

Bitte sprechen Sie etwas lauter, und wenn etwas mehr Ruhe ist, geht es umso besser. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich klarstellen, dass eine wie auch immer geartete Sonderinformation der Grünen-Fraktion mir nicht erinnerlich ist. Dazu gab es auch keine Veranlassung.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das kam aber anders rüber!)

Es gab keine Zitierung meiner Person in den Rechtsausschuss, ansonsten wäre ich dem selbstverständlich nachgekommen. Es war ein allgemeines Auskunftsverlangen, und nach meiner Information wurde durch meinen Staatssekretär hinreichend Auskunft erteilt.

(Ulf Thiele [CDU]: Das ist falsch! - Jens Nacke [CDU]: Das ist die Un- wahrheit, Frau Ministerin!)

Nach meiner Information sind alle Fragen im Rechtsausschuss durch ihn beantwortet worden, sodass offensichtlich niemand eine Veranlassung sah, mich persönlich zu zitieren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Das ist falsch! - Christian Grascha [FDP]: Wir haben einen Zitierungsan- trag gestellt!)

Ich bin der Bitte, der Einladung, letzten Freitag in den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu kommen, nicht gefolgt - - -

(Christian Dürr [FDP]: Das war keine Cocktailparty! Das war eine Zitierung in den Ausschuss! - Gegenruf von Petra Tiemann [SPD])

Frau Tiemann!

Die Einladung kam am späten Nachmittag bzw. frühen Abend an. Drei Punkte waren für meine Entscheidung, nicht hinzufahren, maßgeblich. Alle drei in einer Zusammenschau: Zum einen war die Einladung sehr kurzfristig, sie kam erst am Vorabend für den nächsten Tag, für den ich weitreichende Planungen hatte.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: So was ist immer kurzfristig!)

Der zweite Aspekt war eben der, den Sie selbst angesprochen haben. Ich meine, das hatte auch etwas mit Respekt vor dem Rechtsausschuss zu tun, den ich eben nicht persönlich informiert hatte. Ich meine, es hat etwas mit dem Respekt - - -

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Schlimm genug! - Ulf Thiele [CDU]: Sie haben den einen nicht informiert, und deshalb informieren Sie den an- deren auch nicht? - Jens Nacke [CDU]: Es ist an der Zeit für einen Rücktritt, Frau Ministerin! Sie sind peinlich! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)

Frau Ministerin, eine Sekunde! - Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten. Frau RossLuttmann! Immer der Reihe nach! Ruhe bitte! - Jetzt geht es weiter, Frau Ministerin.

Nachdem ich den Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages

(Reinhold Hilbers [CDU]: Nicht infor- miert hatte!)

nicht persönlich informiert hatte,

(Ulf Thiele [CDU]: Weil Sie das nicht wollten!)

sondern mein Staatssekretär alle ihm dort gestellten Fragen beantwortet hatte, hielt ich es, auch aus Respekt vor diesem Haus, für geboten, dem Innenausschuss des Bundestages, der kein übergeordnetes Parlament ist - wir leben in einem föderalen Staat, da gibt es keine Ober-/Unterordnung zwischen dem Bundestag und den Landesparlamenten - - -

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich wollte dem Innenausschuss erst dann zur Verfügung stehen, wenn ich Ihnen heute in der Landtagssitzung Rede und Antwort gestanden habe.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zurufe von der CDU: Ah!)

Drittens - und wie ich schon gesagt habe, waren alle drei Gründe in der Zusammenschau für mich maßgeblich - hatte ich dem Innen- - -

(Ulf Thiele [CDU]: Frau Ministerin, Sie haben eine sehr eigene Logik! - Gegen- ruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Mal Ruhe da drüben! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)

Frau Ministerin, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, Sie haben doch Fragen gestellt und sind doch gespannt auf die Antworten. Jetzt lassen Sie bitte wieder die notwendige Ruhe einkehren. Wenn die Ruhe hergestellt ist, geht es weiter. Wenn sie nicht wieder hergestellt ist, wissen Sie ja, dass ich auch andere Möglichkeiten habe. - Herr Kollege Bley!

Frau Ministerin, bitte sehr!

Drittens führen meine Informationsmöglichkeiten, die ich Ihnen gestern vorgestellt habe und die durch die StPO stark begrenzt sind, dazu, dass ich auch dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages nichts wesentlich Neues über das Ermittlungsverfahren hätte mitteilen können, weil es mir nicht gestattet ist, Einzelheiten aus diesem Ermittlungsverfahren hinauszutragen. Das obliegt allein der Staatsanwaltschaft und nicht dem Justizministerium.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der FDP Herr Dr. Birkner. Bitte sehr!