Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, ich habe mich sehr über diese Unterstützung gefreut. Sie bezog sich ja nicht allgemein nur auf die Justiz, sondern insbesondere auf die Forderung, die Staatsanwaltschaft in Hannover als Justizministerin abzulösen - - - Ich bin sehr froh über die Unterstützung des Richterbundes gewesen, der das kategorisch und völlig zu Recht zurückgewiesen hat.
Meine Frage bezieht sich auf den Referatsleiter. Wie bewertet die Niedersächsische Landesregierung die Leistung der niedersächsischen Zielfahnder, die besagte Person zeitnah in Italien aufgespürt haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin, ehrlich gesagt, beeindruckt gewesen. Zu den besonderen Leistungen, zu denen gerade Zielfahnder unserer Polizei imstande sind, kann ich nur sagen: Chapeau!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die Ministerin mehrfach mitgeteilt hat, wie stolz sie auf die Leistungen der Justiz,
und nachdem sie auch zugesichert hat, sogar heute Mittag die Anzahl der konkreten Fälle liefern zu können, wir aber heute Morgen hier einige wenige Stunden zuvor die Anfrage haben, möchte ich die Ministerin fragen: Warum können Sie die konkrete Anzahl der Fälle der Kategorie 1, die Sie heute Mittag nennen können, heute Morgen zum Zeitpunkt der Anfrage aber nicht nennen?
Dann möchte ich noch wissen - das ist meine zweite Frage -, wie viele Fälle fallen in die Kategorie 2, in die die wiederholten Examina und diese eklatanten Notensprüngen eingestuft wurden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung - und natürlich auch in konkreter Person die Niedersächsische Justizministerin - ist stets darum bemüht,
diesem Hause exakte und vollständige Mitteilung zu machen. Da ich die konkrete Zahl im Augenblick nicht weiß, kann ich sie Ihnen nicht nennen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich hätte gerne erfragt, wie viele der überprüften Klausuren Auffälligkeiten aufwiesen und wie damit umgegangen worden ist.
Ist die Frage angekommen, Frau Ministerin? - Herr Angermann, bitte wiederholen Sie Ihre Frage! Wollen Sie sie hier vom Rednerpult aus stellen?
Frau Ministerin, ich hätte gerne gewusst: Wie viele der geprüften Klausuren wiesen Auffälligkeiten auf, und was wurde damit gemacht, welcher Weg wurde beschritten?
Bei den Klausuren ist es schwierig, genau zu definieren, was Auffälligkeiten überhaupt sind. Sie müssen sich vorstellen: Eine Klausur hat eine Musterlösung. Diese Musterlösung ist das, was dort verkauft werden sollte. Wenn Sie sich vorstellen: Ein exzellenter Jurist schreibt genau das, was in der Musterlösung steht, dann gibt es zwei Bewertungsmöglichkeiten:
Die eine ist: Er ist perfekt. Die zweite ist: Er hat sie gekauft. Das Erste ist, ein Raster zu entwickeln,
um solche Auffälligkeiten zu finden. Ein solches Raster gibt es. Wenn Klausuren gefunden werden, die nach diesem Prüfungsschema als auffällig
kategorisiert werden, werden sie zunächst in einen Sonderbereich gelegt und dann von einem weiteren Team im Zusammenhang der Klausuren, die dort einheitlich geprüft werden, noch einmal begutachtet. Ganz zum Schluss haben wir einen Vorsitzenden Richter, an das Justizprüfungsamt abgeordnet, der die vorliegenden Ergebnisse auffälliger Klausuren noch einmal verwaltungsrechtlich überprüft.
Und sobald der zu dem Ergebnis kommt: „Ja, diese Klausuren sind so auffällig, dass man gerichtsfest davon ausgehen kann, dass hier ein Betrugsversuch vorliegt“, werden die Ergebnisse des zweiten juristischen Examens widerrufen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Wie viele Auffälligkeiten gibt es denn? Kriegen wir die Zahl auch heute Nachmittag?)
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die nächste Frage stellt Johann-Heinrich Ahlers, CDUFraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich ja nicht ausschließen lässt, dass der Verdächtige Examensklausuren aus der Prüfung zum ersten juristischen Staatsexamen verkauft hat, frage ich die Landesregierung: Hat oder wird die Landesregierung veranlassen, dass auch Klausuren aus dem ersten Examen überprüft werden, für das der Verdächtige auch verantwortlich war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Gott sei Dank keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass von den eventuellen kriminellen Machenschaften des Referatsleiters auch Klausuren aus dem ersten Staatsexamen betroffen sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Oberstaatsanwalt Dr. Retemeyer gegenüber der Presse von einem Gespräch des entflohenen Sicherungsverwahrten mit der JVA Lingen am 1. Juni um 18 Uhr berichtet hat