- ja, ich mache noch weiter -, und vor dem weiteren Hintergrund, dass die Justizministerin eben ein Gespräch von 5.30 Uhr zwischen dem Sicherungsverwahrten und der JVA erwähnt hat, frage ich die Landesregierung, warum dem zuständigen Fachausschuss diese Informationen auch in der Unterrichtung am 11. Juni verweigert worden sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mir Ihre Frage nicht so recht erklären. Dieses Telefonat um 18 Uhr hat es nicht gegeben. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Information, die Herr Retemeyer dort gegeben hat, nicht zutreffend war. Aufgrund welcher Fehlinformation er dazu gekommen ist, können wir nicht mehr aufklären.
Jedenfalls hat es um 18 Uhr noch einmal den Versuch einer Mitarbeiterin gegeben, Kontakt aufzunehmen. Der war aber ebenso wirkungslos wie der Versuch um 5.30 Uhr, von dem ich den Rechtsausschuss unterrichtet habe und den ich auch eben genannt habe. Das war der erste vergebliche Versuch einer Mitarbeiterin - in diesem Fall der persönlichen Therapeutin des Betroffenen -, Kontakt zu ihm aufzunehmen. Das ist leider gescheitert.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Marco Genthe [FDP]: Ich habe das Protokoll! Das haben Sie nicht gesagt!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung zu dem Fall des entflohenen Sicherungsverwahrten: Warum wurde dem Rechtsausschuss jegliche Information über den Inhalt und den Anlass des Telefonats zwischen dem Flüchtling und der JVA Lingen vom 1. Juni, 10 Uhr, verwehrt?
(Helge Limburg [GRÜNE]: Hä? Der Anlass war doch deutlich! Sogar der Inhalt ist berichtet worden! Inhalt und Anlass! Alles steht im Protokoll!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, über den konkreten Inhalt wurde informiert. Das habe ich eben auch noch einmal wiederholt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, bezogen auf den Fall des beschuldigten Richters, frage ich Sie, warum der genaue Inhalt des Gesprächs zwischen dem Staatssekretär und dem Beschuldigten von Ihnen nicht schon in der Ausschusssitzung am 23. April dargestellt werden konnte, sondern erst später in der Plenarsitzung.
(Zustimmung bei der FDP - Jens Na- cke [CDU]: Der Staatssekretär hat es nicht für nötig befunden, sie zu unter- richten!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um ein Personalgespräch, das grundsätzlich der Vertraulichkeit unterliegt. Gleichwohl haben wir uns nach Fortgang der Dinge dafür entschieden, den Inhalt so weit wie möglich mitzuteilen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das heißt, Sie haben ihn vorenthalten! Das ist doch nicht die Wahrheit! Sie kannten den Inhalt doch gar nicht! Das ist doch nicht zu glauben!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass im Fall Edathy der Abschlussbericht des Landeskriminalamts der Presse bereits bekannt ist, frage ich, warum dieser Bericht den Ausschussmitgliedern bzw. den Abgeordneten dieses Landtages nach wie vor verweigert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade prüfen lassen, ob die Ermittlungen mittlerweile so weit fortgeschritten sind, dass der LKA-Bericht weitergegeben werden kann. Ich werde dem Kabinett, das darüber entscheidet, am nächsten Dienstag vorschlagen, den LKA-Bericht an die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages herauszugeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, im Anschluss an meine erste Frage hätte ich gern noch gewusst: Wie viele von den auffälligen Examensklausuren wurden inzwischen zur Überprüfung der Aberkennung weitergeleitet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen eben den Gang der Handlungen mitgeteilt. Wir haben einen Vorsitzenden Richter vom Verwaltungsgericht Göttingen damit befasst. Ihm liegt schon eine ganze Reihe von Klausuren vor.
Angesichts der vielen Prüfungsteams, die im Augenblick jeden Tag arbeiten, kann ich Ihnen die konkrete Zahl nicht sagen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Heinz Rolfes [CDU]: Wie viele sind „eine ganze Reihe von“? - Jens Nacke [CDU]: Liefern Sie das nach?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum wurde in dem ganzen genannten Verfahren der Rechtsausschuss nicht aus Eigeninitiative der Landesregierung heraus umfassend informiert, sondern warum wird er immer erst dann umfassend informiert, wenn die Ministerin kurz vorm Rücktritt steht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Försterling, ich habe noch nie vor einem Rücktritt gestanden. Ich sehe ihn auch nicht vor mir.
Sowohl in der Sache des Sicherungsverwahrten als auch im Falle des Vorfalls im Justizprüfungsamt habe ich umgehend angeboten, den Rechtsausschuss zu informieren. In beiden Fällen wurde in der laufenden Woche durch den Rechtsausschuss eine Information jedoch nicht gewünscht, sodass ich dann beim nächsten regulären Termin persönlich darüber informiert habe.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Mechthild Ross- Luttmann [CDU]: Das ist doch falsch! - Jens Nacke [CDU]: Paschedag hat auch nie vor einem Rücktritt gestan- den!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage zu dem Komplex des mutmaßlich korrupten Richters. Gab es bereits vor dem 26. März 2014 Hinweise darauf oder Anzeichen dafür, dass sich dieser Richter möglicherweise absetzt? - Beispielsweise Zahlungen ins Ausland oder einen Austausch von Handynummern oder Ähnliches? Sind Ereignisse bekannt, die darauf schließen lassen konnten, dass dieses Ereignis eintritt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anhaltspunkte dafür, dass er beabsichtigte, sich ins Ausland abzusetzen, hatten wir nicht. Es gab allerdings Anhaltspunkte dafür, dass sich der ehemalige Referatsleiter langsam in Kenntnis befand, dass man ihm auf die Spur gekommen war. Das ist bei einer so langen umfassenden Observation vielleicht auch nicht ganz verwunderlich. Jedenfalls hat er das nicht zum Anlass genommen, seine Taten einzustellen; denn dank der Observationen konnte man ja feststellen, dass er weiteren Referendaren Arbeiten angeboten hat.
(Jens Nacke [CDU]: Der Staatssekre- tär hat Sie doch gefragt, ob er sich äußern soll! Es ist doch wohl klar, dass er Bescheid weiß!)
sungen dazu gibt, wann Immunität endet, nämlich die des Deutschen Bundestages - im Falle Edathy: 10. Februar - und Ihre, die davon abweicht, frage ich Sie: Müssen denn unsere niedersächsischen Bundestagsabgeordneten künftig auch damit rechnen, dass in Fragen der Immunität hier in Niedersachsen anders entschieden wird, als sie es aus ihrem eigenen Hause erfahren?