sungen dazu gibt, wann Immunität endet, nämlich die des Deutschen Bundestages - im Falle Edathy: 10. Februar - und Ihre, die davon abweicht, frage ich Sie: Müssen denn unsere niedersächsischen Bundestagsabgeordneten künftig auch damit rechnen, dass in Fragen der Immunität hier in Niedersachsen anders entschieden wird, als sie es aus ihrem eigenen Hause erfahren?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Sie haben nicht zugehört, Herr Kollege! Das stand im Bundesanzeiger! Sie müs- sen einmal zuhören! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Herr Limburg, Sie kennen doch die Rechtslage! - Unruhe)
Eine Sekunde, Frau Ministerin! - Herr Kollege Limburg, bei allem Respekt: Die Anfrage war an die Landesregierung gerichtet, und zu der gehören Sie noch nicht.
(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Er würde aber so gerne! - Dirk Toepffer [CDU]: Ich diskutiere auch gern mit Herrn Limburg!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe darüber sehr gerne Auskunft. Die richtige Adresse für die Entscheidung darüber und für die Beurteilung, wann die Immunität endet, ist die Adresse des Herrn Bundestagspräsidenten. Dieser hat hinsichtlich dieser Beurteilung offensichtlich einen Erkenntniswechsel vollzogen; denn am 10. Februar hat er den Bundeswahlleiter davon unterrichtet, dass das Mandat von Herrn Edathy zum 7. Februar erloschen ist. Das muss damals seiner Überzeugung entsprochen haben; denn sonst hätte er eine solche Mittelung wohl nicht getan. Denn aufgrund dieser Mitteilung hat der Bundeswahlleiter die entsprechende Mitteilung in den Bundesanzeiger gesetzt.
Heute vertritt der Herr Bundestagspräsident offensichtlich eine andere Auffassung. Das kommt bei Juristen schon mal vor - bei mir ist das auch vorgekommen, in meiner langen Juristenlaufbahn -, und deswegen ist das auch jedem anderen, auch den Mitarbeitern des Bundestagspräsidenten, konzediert.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Ihre Staatsanwälte müssen das prüfen! - Jens Nacke [CDU]: Ihre Staatsanwalt- schaft hat das doch gar nicht aktiv geprüft! Es ist unglaublich, sich jetzt auf Lammert zu berufen!)
Frau Ministerin, ich frage Sie: Gegen wie viele Personen wird ermittelt, die Examensarbeiten gekauft oder verkauft haben sollen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die konkrete Zahl möchte ich Ihnen nicht nennen. Ich habe die Frage eingangs schon einmal beantwortet. Es handelt sich um weniger als 20 Personen.
(Ulf Thiele [CDU]: Wieso kriegen wir diese Zahl nicht? - Gegenruf von Ina Korter [GRÜNE]: Man muss ja nicht alles öffentlich machen!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilen Sie die Nachweisbarkeit von Täuschungsversuchen bei Examensleistungen, die diese Lösungsskizzen betreffen? Sie haben vorhin eine Art Rasterüberprüfung beschrieben. Konkret möchte ich wissen: Reichen Übereinstimmungen des Rasters mit dieser Lösungsskizze aus, um die Prüfungsleistung abzuerkennen, oder brauchen Sie das Zeugnis des Referatsleiters, der jetzt noch in Haft sitzt?
(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Das sind keine Matheaufgaben, Herr Kol- lege! - Jens Nacke [CDU]: Aber abge- sehen von der Ministerin hat Justiz auch was mit Logik zu tun!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Raster ist nicht ein Raster für die jeweilige Klausur gemeint, sondern ein Raster, das zeigt, was man prüfen kann, um festzustellen, dass es Auffälligkeiten gibt. Auffälligkeiten wie z. B. auffällige Wortidentität, insbesondere wenn es in der Lösungsskizze zu einem Fehler gekommen ist - auch das gibt es bei Lösungsskizzen - und sich dieser Fehler zeigt und Ähnliches, führen erst einmal nur dazu, dass diese Klausur in den Bereich der Auffälligkeiten kommt. Es muss eine ganze Reihe von Auffälligkeiten zusammenkommen, um eine Grundlage dafür zu haben, das Prüfungsergebnis abzuerkennen. Ich habe schon darauf hingewiesen, wen wir damit beauftragt haben, diese Prüfung durchzuführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung - aufbauend auf das, was Kollege Dr. Deneke-Jöhrens gefragt hat -: Was genau passiert, wenn jemand überführt worden ist, dass er gemogelt hat, und sind auch andere Bundesländer mit eingebunden? Es könnte ja sein, dass sich dort schon einige beworben haben, die hier eventuell gemogelt haben.
Meine Damen und Herren, Sie werden es nicht glauben, aber auch wir haben das hier erkannt. Es waren zwei Fragen. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
alle Klausuren, von allen Kandidaten, ganz egal, wo sie verblieben sind, ob sie mittlerweile in Nordrhein-Westfalen, in Hessen oder wo auch immer zu arbeiten angefangen haben.
Die erste Frage war: Was passiert, wenn es Auffälligkeiten gibt? - Wenn es Auffälligkeiten gibt, die nach Überzeugung des abgeordneten Richters ausreichend sind, um von einem Täuschungsversuch auszugehen, wird das Zweite juristische Examen aberkannt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wurde eine Hotline eingerichtet, um Kandidaten, die ein Angebot von dem Tatverdächtigen erhalten und es dann abgelehnt haben, zur Meldung eines solchen Angebotes zu bewegen, oder haben Sie womöglich die Examenskandidaten im Nachhinein angeschrieben, um sie zu befragen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schaltung einer Hotline bedarf es dafür nicht. Alle Kandidaten, die in Niedersachsen ihr Examen abgelegt haben, kennen die Telefonnummer des Justizprüfungsamtes in Celle sehr gut. Und wenn sie sich dahin nicht wenden wollen, dann wissen sie, wen sie bei der Staatsanwaltschaft in Verden anrufen können. Das sind Leute, die das Zweite Juristische Staatsexamen abgelegt haben. Die haben keinerlei Probleme damit, herauszufinden, wie man die Staatsanwaltschaft in Verden oder das Justizprüfungsamt erreicht.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Welche Folgen hat es für Urteile, an denen Richter mitgewirkt haben, die sich Examensaufgaben erkauft und damit ihr Examen erkauft haben? Dies insbesondere mit Blick auf Artikel 103 des Grundgesetzes, der das rechtliche Gehör garantiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das geht in die ganz normale Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, d. h. Berufung, Revision - je nachdem, an welcher Entscheidung die entsprechende Person mitgewirkt hat.
(Jens Nacke [CDU]: Und wenn Rechtskraft eingetreten ist? Fragen darf man doch nicht immer nur halb beantworten!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, anknüpfend an das, was der Kollege Dr. Deneke-Jöhrens gefragt hat, möchte ich nachfragen, wie dieses Verfahren genau ablaufen soll. Ich habe verstanden, wie Sie diese Prüfungen vornehmen. Nur, reicht es für eine Aberkennung aus, bei der Analyse der Klausuren solche Auffälligkeiten zu entdecken, oder benötigt man nicht auch noch andere Beweise, z. B. dass es eine Kontaktaufnahme zu dem korrupten Referatsleiter gegeben hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Fällen, in denen wir Anhaltspunkte dafür haben, dass es sich um Täuschungsversuche handeln
könnte, wird mit der Staatsanwaltschaft in Verden Kontakt aufgenommen und geschaut, ob bei der Auswertung der Telefondaten weitere Verbindungen herzustellen sind.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Seit wann bestand der konkrete Verdacht, und worauf begründet sich dieser Verdacht gegen den Referatsleiter?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verdacht ist im Januar dieses Jahres aufgekommen. Da hat eine Referendarin, die Wiederholerin war, ihrer Ausbilderin berichtet, dass ihr über einen Repetitor Klausuren angeboten worden seien. Diese Ausbilderin hat dann auf die Referendarin eingewirkt, dass sie sich damit an das Justizprüfungsamt wendet, und hat selbst mit Kollegen darüber gesprochen. Dadurch ist das insgesamt an das Justizprüfungsamt gelangt, und von dort wurden die weiteren Schritte eingeleitet.