Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Artikel 4 bis 6. - Unverändert.

Artikel 6/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Artikel 7. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das war einstimmig.

Artikel 8. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Der Gesetzentwurf ist einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 noch vor der Mittagspause zu behandeln. Das wird uns aber zeitlich nicht sehr weit zurückwerfen.

Ich rufe zunächst auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1945 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/2108 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2177

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen daher zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 4 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Dann ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Berg- und Universitätsstadt ClausthalZellerfeld, Landkreis Goslar - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/2013 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/2109 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2205

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 6. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das Gesetz ist so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 10: Erste (und abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2176

Mit dem Gesetzentwurf folgen die Fraktionen des Landtages dem in der Drucksache 17/2135 unterbreiteten Vorschlag des Präsidenten des Landtages zur Anpassung der Zuschüsse, die die Fraktionen zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs erhalten.

Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, diesen Gesetzentwurf heute gleich abschließend zu behandeln. Die entsprechenden Verfahrensfragen klären wir im Anschluss an die erste Beratung.

Auf eine mündliche Einbringung wird verzichtet.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die erste Beratung abgeschlossen.

Zum weiteren Verfahren gebe ich jetzt folgende Hinweise: Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag einen Beratungsgegenstand an einen Ausschuss überweisen. Eine Überweisung an einen Ausschuss gilt als beschlossen, wenn mindestens 30 Mitglieder des Landtages dafür stimmen. Ich frage also zunächst, ob ein Quorum von 30 Mitgliedern des Landtags eine Ausschussüberweisung beantragt. - Das ist nicht der Fall. Ausschussüberweisung wird also nicht beantragt.

Wir kommen zu der Frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, dass sich die zweite Beratung unmittelbar an die erste anschließt. Nach § 29 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder widersprechen. Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, dass die zweite Beratung über den Gesetzentwurf unmittelbar angeschlossen wird. - Diesen Widerspruch gibt es nicht.

Wir kommen daher jetzt zu der zweiten Beratung.

Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen.

Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Gibt es nicht. Enthaltungen? - Auch nicht. Dann ist das Gesetz so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Fraktionen sind nach Absprache mit dem Präsidenten übereingekommen, dass wir die Mittagspause um 15 Uhr beenden und wir uns dann hier wiedersehen. Eine schöne Mittagspause!

(Unterbrechung der Sitzung von 12.39 Uhr bis 15.02 Uhr)

Leve Lüü, Kolleginnen un Kollegen, ik denke, wi könen anfangen.

Ik roop up