Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

lifte von den Betreibern vermehrt auch in den Sommermonaten eingesetzt werden, um z. B. Wanderer, Benutzer von Sommerrodelbahnen sowie Mountainbikes zu befördern.

Von den Anstrengungen im Harz - in Torfhaus, am Wurmberg in Braunlage und am Bocksberg in Hahnenklee - konnte sich die CDU mit ihrem Arbeitskreis Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unter der Leitung von Karl-Heinz Bley kürzlich überzeugen. Deshalb ist es gut, dass wir diese Veränderung bekommen, sodass das Ganze vor Ort zu einem Erfolg wird.

Dieses Gesetz wird außerdem an Bundes- und Europarecht angepasst. So wird aus Gründen der Rechtsklarheit mit dem Änderungsgesetz in § 23 NESG der Hinweis aufgenommen, dass die Marktüberwachung nach den Vorschriften der EURegelung zu erfolgen habe.

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 ist für den Betrieb nicht öffentlicher Infrastrukturen keine Genehmigung mehr notwendig. Die bisherige Regelung des § 5 NESG ist daher an das Bundesrecht anzupassen.

Nach Angaben der Landesregierung entstehen dem Land oder den Kommunen durch die Gesetzesänderung keine Kosten, und es ist mit einer Entlastung der Verwaltung zu rechnen.

Aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion gibt es keine kritischen Anmerkungen zu den Inhalten des vorliegenden Gesetzentwurfs. Eine Zustimmung ist deshalb richtig.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Der Kollege Stefan Klein, SPDFraktion, hat sich gemeldet. Herr Klein, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Heineking hat ja schon einige Dinge zu diesem Gesetzentwurf ausgeführt, den natürlich auch wir begrüßen.

Er hat angesprochen, dass es in diesem Gesetzentwurf im Grunde um drei Punkte geht. Erstens müssen wir das Gesetz an die Gesetzgebung im Bund und auf der europäischen Ebene anpassen. Zweitens geht es um Konkretisierungen von Rege

lungen in diesem Gesetz. Im Jahr 2004 ist das Gesetz unter einem enormen Zeitdruck verabschiedet worden, um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Von daher sind diese Anpassungen jetzt notwendig. Drittens geht es um redaktionelle Änderungen an dem Gesetz, die gleich mit eingearbeitet worden sind.

Es gab eine Verbandsanhörung mit sieben Akteuren, von denen sich keiner zu dem Gesetzentwurf geäußert hat. Das ist immer ein gutes Zeichen; denn dann muss der Gesetzentwurf wohl gut sein - und das ist er natürlich auch.

Wir danken der Landesregierung für diesen Entwurf. Die Koalitionsfraktionen, für die ich sprechen darf, werden ihm zustimmen. Wir haben allerdings noch einen Punkt eingebracht, nämlich den der Beleihungsermächtigungen. Das soll sich nun nicht mehr nur auf den zweiten Teil des Gesetzes beziehen, sondern auf das ganze Gesetz. Das war notwendig, und dazu gab es vonseiten der Oppositionsfraktionen auch keine Gegenrede.

Daher können wir diesen Gesetzentwurf heute einmütig beschließen. Er ist sinnvoll.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Klein. - Zu Wort gemeldet hat sich Gabriela König, FDP-Fraktion. Bitte schön, Frau König!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich einmal ein gutes Gesetz, ein schlankes Gesetz, eines, das sich letztendlich auch umsetzen lässt!

Bei dem Gesetz aus 2004, dessen Änderung wir heute beschließen, fällt sogar ein Paragraf weg - das passiert höchst selten -, nämlich der § 5. Er ist durch das Bundesgesetz und die EU-Verordnung schlichtweg entbehrlich geworden.

Die bestehenden unterschiedlichen Handhabungen und Örtlichkeiten, was z. B. die Schlepplifte und die Seilbahnen angeht, haben wir hier mit aufgenommen. Darüber haben wir uns im Vorfeld informiert. Wir sind auch vor Ort gewesen und haben gefragt, wo das Problem besteht. Damit ist auch dieser Aspekt mit aufgenommen worden, vor allen Dingen auch die Anpassung an die Witterungsbedingungen; in der Hinsicht ergibt sich ein

gänzlich anderes Bild als bei den Eisenbahnen. Das ist also durchaus unterschiedlich zu werten.

Die §§ 6, 12, 15 und 18 betreffen Bestimmungen für die Betriebsleitungen und werden harmonisiert. Die §§ 12 und 16 erweitern Umsetzungen von Richtlinien im Sicherheitsbereich. Das ist also alles in Ordnung. Regelungen zu Betriebsgrundstücken und Anzeigepflichten sind erneuert und verbessert worden.

Dieses Gesetz müsste so lange, bis eventuell EUVorschriften zu einer Novellierung dieses Gesetzes führen, vernünftig anwendbar sein. Ich freue mich, dass wir alle uns das dementsprechend auf die Fahnen schreiben können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau König. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich komme zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, jetzt aufzustehen. - Gegenstimmen und Enthaltungen kann es nicht mehr geben, weil alle zugestimmt haben. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Verordnungen und Zuständigkeiten sowie zur Rechtsbereinigung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1468 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/2106 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2213

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Mir liegt eine Wortmeldung vor. Herr Watermann, Sie wollen eine Erklärung für alle Fraktionen abgeben? - So habe ich das verstanden. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe das erste Mal mit einem elektronischen Dokument nach hier vorne, papierlos. Ich schaue mal, ob das klappt.

Wir haben uns darauf verständigt, dass hierzu nicht gesprochen wird. Aber es ist darum gebeten worden, dass ich aus dem schriftlichen Bericht ein paar Punkte erläutere, weil der Gesetzentwurf direkt eingebrockt - - -

(Anja Piel [GRÜNE]: „Eingebrockt“ ist schön!)

- eingebracht worden ist. Entschuldigung!

Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/2106, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung kam einstimmig zustande. Die Vertreterinnen und Vertreter der CDU- und der FDP-Fraktion haben sich dabei der Stimme enthalten. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich diesem Votum, wiederum bei Enthaltung der Mitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion, einstimmig angeschlossen.

Der Gesetzentwurf ist am 5. Mai direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Zusammenführung von im niedersächsischen Recht verstreuten Kleinstgesetzen sowie Regelungsresten aus im Übrigen aufgehobenen oder nicht mehr relevanten Gesetzen, die Verordnungen und Zuständigkeiten betreffen. Dabei sollen Lücken geschlossen und Ungereimtheiten beseitigt werden. Nicht mehr benötigte Vorschriften werden aufgehoben. Dadurch sollen die Übersichtlichkeit des niedersächsischen Normenbestandes verbessert und die Zahl der Gesetze und Verordnungen verringert werden.

Der federführende Ausschuss hat, nachdem sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit diesem Verfahren einverstanden erklärt hatte, eine schriftliche Anhörung durchge

führt. Stellungnahmen wurden abgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, dem Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion, vom Wasserverbandstag, von der Niedersächsischen IHK-Arbeitsgemeinschaft Hannover-Braunschweig und vom Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag.

Meine Damen und Herren, in dem schriftlichen Bericht wird noch einmal genau aufgeführt, was alles zusammengeführt worden ist und was alles vereinfacht worden ist. Ich denke, das ist eine richtige Rechtsvereinfachung. Es ist gut, dass jetzt nicht mehr alle dazu sprechen müssen und dass wir wohl auch ein einstimmiges Votum im Niedersächsischen Landtag bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Vielen Dank, Herr Watermann. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.