Stefan Klein
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Es hätte schlimmer kommen können.
Na, bei den Mehrheitsverhältnissen würde das ziemlich teuer werden, glaube ich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Einleitung. Wir können wohl sagen, dass die Stahlindustrie in Niedersachsen in den vergangenen Wochen und Monaten eher wenige wirklich gute Tage erlebt hat. Ein solcher war sicherlich vor einem Monat die Verhängung von Strafzöllen auf kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse, einer war sicherlich auch der Stahldialog vor genau einem Monat hier in Hannover, und schließlich haben wir einen solchen auch heute, der - das kann man, glaube ich, sagen - zumindest Hoffnung macht. Denn es ist ein starkes Signal, dass alle Fraktionen dieses Hauses einen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen, der heute einmütig beschlossen werden wird. Dafür schon einmal herzlichen Dank allen, die dazu beitragen, dass das hier heute der Fall ist!
Wir stellen uns damit an die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch an die Seite der Unternehmen in Niedersachsen und darüber hinaus.
Der Antrag umfasst vier Punkte, die ich kurz benennen will - ich muss sie nicht im Detail ausführen; das haben wir hier schon vor etwa einem Monat debattiert -: Es geht einmal um die Gefahren durch die Vergabe des Marktwirtschaftsstatus an China eventuell noch im Laufe dieses Jahres.
Der zweite Punkt ist, dass wir fordern, dass die Antidumpingverfahren auf europäischer Ebene deutlich schneller und konsequenter durchgesetzt bzw. umgesetzt werden.
Der dritte Punkt ist, dass wir der Bedrohung aus Europa bezüglich der Vorgaben für unser EEG, aber auch - viertens - für den Emissionshandel in der vierten Handelsperiode ab 2021 entgegentreten wollen.
Das sind die vier Punkte, ganz knapp dargestellt.
Herzlichen Dank dafür, dass wir das gemeinsam machen können! Herzlichen Dank auch dafür, dass wir zwei Anträge für die heutige Abstimmung zu
sammengeführt haben, nämlich unseren Ursprungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Stahlindustrie und den Antrag der CDUFraktion, den ich einmal mit „Schutz für energieintensive Unternehmen“ umschreiben möchte! Dass wir daraus einen gemeinsamen Antrag gemacht haben, ist, glaube ich, auch in diesem Haus ein gutes Zeichen.
Ich möchte deutlich machen, dass die Punkte in dem Antrag, die ich hier genannt habe, für die Stahlindustrie unheimlich wichtig sind, weil sie die vier Bedrohungslagen darstellen. Sie sind nicht nur am Rand bedrohend, sondern sie sind existenziell. Deswegen müssen wir auch gemeinsam entschieden dagegen vorgehen.
Das tun wir hier jetzt auch. Der Landtag - alle Fraktionen - und die Landesregierung sind sich hier völlig einig. Das hat auch der Stahldialog vor einem Monat gezeigt, und das zeigen die Gespräche, die Herr Ministerpräsident Weil, Herr Minister Wenzel und Herr Minister Lies sowohl in Brüssel als auch in Berlin zugunsten der niedersächsischen und damit der deutschen Stahlindustrie insgesamt führen. Ich glaube, dass wir hier heute einen guten Schritt in diese Richtung zur Hilfe der Stahlindustrie und der Grundstoffindustrie insgesamt machen.
In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank für die gemeinsame Arbeit an diesem Antrag und für das Zuhören sowie ein herzliches Glückauf!
Herzlichen Dank,. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Deutschland, der Verlierer im globalen Stahlkrieg“, „Europas Stahlindustrie schlägt Alarm“, „Billige Importe setzen der Branche zu“ - das sind einige Schlagzeilen der letzten Wochen und Monate zu diesem Thema.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beobachten die dahinterstehende Entwicklung mit großer Sorge und sind nun mittels dieses Antrages aufgrund von vielen Gesprächen im Vorfeld initiativ geworden. Im Kern geht es bei unserem Antrag um nicht weniger als um die Sicherung des Stahlstandortes Deutschland und damit auch um Beschäftigung in den niedersächsischen Stahlwerken. Wir haben in Deutschland - speziell in Niedersachsen in Lingen, in Georgsmarienhütte, in Peine und natürlich auch am größten Standort Niedersachsens in Salzgitter - eine funktionierende Stahlindustrie und leistungsfähige Unternehmen. Das, meine Damen und Herren, soll auch so bleiben!
Im Detail befasst sich unser Antrag vor allem mit den handelspolitischen Schutzinstrumenten der Europäischen Union. Hier erwarten wir, dass sich die Bundesregierung in Europa bei der EU-Kommission für die konsequente und für eine beschleunigte Nutzung der Schutzinstrumente einsetzt.
Die Landesregierung ihrerseits muss ihre Möglichkeiten auch gegenüber der Bundesregierung ausschöpfen und für Arbeitsplätze und Standorte, wie in der Vergangenheit auch, eintreten. Der Hintergrund sind die Veränderung im Wettbewerb in der Stahlindustrie und der immer tiefer fallende Verkaufspreis vom chinesischen Stahl unter die europäischen Produktionskosten, der sogar unterhalb der chinesischen variablen Kosten liegt.
Vielen Dank.
Die Preise für den chinesischen Stahl sind in den vergangenen zwölf Monaten um bis zu 45 % gefallen. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Stahlindustrie steht auf dem Spiel, meine Damen und Herren - einer Industrie, die sowohl hinsichtlich der Effizienz als auch bezüglich der Reduktion von CO2-Emissionen vorbildlich agiert.
134 Millionen t Stahl hat China in 2015 exportiert. Die insgesamt durch China erzeugten Überkapazitäten belaufen sich aktuell auf etwa 400 Millionen t. Gleichwohl wird die Produktion in China nicht gedrosselt, wie man meinen könnte, sondern das Gegenteil ist der Fall: Dort wird fleißig weiterproduziert. Es ist also zu befürchten, dass weitere Mengen auf den Weltmarkt und damit auch nach Europa kommen. Zum Vergleich: In Deutschland wurden 2014 insgesamt gut 40 Millionen t Rohstahl produziert.
Unsere deutschen und die europäischen Stahlproduzenten befinden sich in einem - so kann man das sagen - ungleichen Wettstreit. In China sind die Bedingungen, wie wir wissen, völlig andere als hier. Nach Angaben des Stahlinstituts VDEh in Düsseldorf hat der chinesische Staat allein zwischen 2000 und 2009 rund 210 Milliarden Euro in die heimische Stahlindustrie gepumpt. Dieses Handeln dürfte auch heute noch mindestens ansatzweise Realität sein.
Die Europäische Union definiert eine „Marktwirtschaft“ durch fünf Kriterien, die ich jetzt nicht einzeln aufzählen will. Alle diese fünf Kriterien müssen erfüllt sein, um als Marktwirtschaft anerkannt zu werden. China erfüllt im Grunde kaum eines dieser Kriterien. Aus diesem Grund steht dieser Staat in der Europäischen Union auf der Liste der Länder, die keine Marktwirtschaft haben. Die Bedingungen im Vergleich zu den deutschen Produzenten sind zu unterschiedlich, um von „Konkurrenz unter ähnlichen Bedingungen“ und von „fairem Handel“ sprechen zu können.
Ich sprach anfangs von den Arbeitsplätzen. Die Konsequenzen sind bereits spürbar. In Großbritannien sind schon einige Tausend Arbeitsplätze gestrichen worden. Die Salzgitter AG hat in Peine etwa 350 Arbeitsplätze abgebaut. Das wohl größte Stahlwerk in Europa, in Italien, steht zum Verkauf.
Nun besteht bei Importen nach Europa die Möglichkeit, ein Antidumpingverfahren einzuleiten. Voraussetzung ist eine eingereichte Klage, in der eine Schädigung oder mindestens eine drohende Schädigung nachgewiesen werden muss. Das heißt, man muss eine gewisse Zeit abwarten, bis in der Regel eine Schädigung eingetreten ist. Danach hat die Europäische Kommission 45 Tage Zeit zu entscheiden, ob sie das Verfahren einleitet, und dann muss sie innerhalb von neun Monaten darüber entscheiden, ob sie einen provisorischen Zoll erhebt oder einführt.
Rechnet man dies zusammen, dauert es, wenn es normal läuft, mindestens 20 Monate, bis das Verfahren abgewickelt ist und ein Schutzmechanismus eintritt. Aber bei diesen Preisunterschieden kann die Schädigung in diesem Zeitraum schon so gravierend sein, dass eine nachhaltige Schwächung des Unternehmens nicht mehr zu verhindern ist.
Daher ist es zwingend geboten, dass die Antidumpingverfahren gestrafft werden, dass eine schnellere Festsetzung von Strafzöllen erfolgt und dass die Zölle nach fünf Jahren nicht automatisch auslaufen, sondern weiterlaufen, bis die Schädigung in einem weiteren Verfahren widerlegt wird. Zum Vergleich: In den USA werden Zölle nach etwa neun Monaten festgesetzt. Das, meine Damen und Herren, muss auch in Europa zum Schutz der europäischen Produzenten möglich sein. Es ist auch absolut notwendig.
In diesem Jahr steht zur Prüfung an, ob China als Marktwirtschaft anerkannt wird. Es gibt von chinesischer und europäischer Seite unterschiedliche Auffassungen, ob das automatisch passiert oder ob es dazu einen Beschluss geben muss. China ist vor etwa 15 Jahren der WTO beigetreten. Dazu gab es diverse Vereinbarungen. Nichtsdestotrotz: Die Europäische Union hat eine Liste, von der sie China nehmen müsste, wenn China einen Marktwirtschaftsstatus erhält.
Was hätte es für Folgen, wenn China als Marktwirtschaft anerkannt würde? - Dann würde der Exportpreis des chinesischen Stahls nicht, wie es
aktuell der Fall ist, mit dem Inlandspreis eines anderen marktwirtschaftlichen Staats verglichen werden - z. B. Kanadas; aus der Differenz ergibt sich dann der Antidumpingzoll -, sondern dann würde der Exportpreis Chinas mit dem Preis im chinesischen Binnenmarkt verglichen werden. Das heißt, der Zoll wäre deutlich niedriger - wenn er überhaupt noch erhoben werden könnte. Damit wäre der Schutzmechanismus gegenüber chinesischen Exporten größtenteils dahin, mit dementsprechend massiven negativen Folgen für die europäischen, die deutschen und die niedersächsischen Unternehmen.
Dies gilt übrigens nicht nur für die Stahlindustrie, sondern auch für andere Grundstoffindustrien. Es gibt eine ganze Reihe von Verfahren im Bereich Keramik, Aluminium, Silicium und Glas. Alle diese Industrien sind von dieser Thematik betroffen, nicht nur die Stahlindustrie.
In Deutschland arbeiten im Stahlbereich bis zu 90 000 Menschen, in Niedersachsen über 8 500. Allein in Salzgitter, meinem Wahlkreis, sind es bis zu 7 000 Personen. Ich sage Ihnen: Wir wollen Beschäftigung in Niedersachsen und auch in Deutschland erhalten.
- Das hört man gerne, Herr Bode. Vielen Dank.
Herzlichen Dank an unsere Landesregierung, an Herrn Ministerpräsidenten Weil und an Herrn Wirtschaftsminister Lies für ihren stetigen Einsatz für die niedersächsische Industrie, auch für die hiesige Stahlindustrie! Die Einberufung des Stahlgipfels am 8. Februar ist richtig und wichtig und ein gutes Signal, gemeinsam Seite an Seite mit den Beschäftigten und den Arbeitgebern für die Stahlindustrie zu kämpfen. Herzlichen Dank dafür!
Ich sage Ihnen als Abgeordneter des Wahlkreises Salzgitter: Der ständige Kontakt zum Vorstand und zu den Betriebsräten wird vor Ort außerordentlich wertgeschätzt und wahrgenommen. Auch dafür herzlichen Dank!
Ich sage Ihnen auch: Die klare Positionierung, so auch im Rahmen des Beihilfeprüfverfahrens Ende 2014, seitens der Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung war für die Stahlindustrie
sehr hilfreich. Auch die Äußerung von Herrn Ministerpräsident Weil zu der geplanten drastischen Reduzierung der kostenfreien Emissionszertifikate hat sicherlich geholfen und wird in der Debatte sehr wohl wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, in Sorge um die Zukunft der Unternehmen und der Arbeitsplätze haben wir diesen Antrag eingebracht. Wir hoffen auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss und bieten Ihnen ausdrücklich unsere Gesprächsbereitschaft für eine gemeinsame Beschlussfassung an. Eine breite Zustimmung würde auch von der Belegschaft in allen Werken als klares Zeichen aufgenommen werden.
In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank! Der Benachteiligung von Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion bei der Einlasskontrolle einer Diskothek entgegenzuwirken oder entgegenzutreten, ist richtig und verdient unsere volle Unterstützung.
- Man muss nur lange genug warten.
- Gut, nicht?
Hierzu beinhaltet der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gaststättengesetz die Möglichkeit der Sanktionierung, beispielsweise die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens inklusive Bußgeldandrohung, aber auch im Wiederholungsfall die Option der Gewerbeuntersagung.
Es mag keine empirischen Erhebungen geben, bzw. mir sind keine bekannt, die belegen, dass in Diskotheken Menschen bewusst beispielsweise wegen ihrer Nationalität oder Hautfarbe abgewiesen wurden. Aber es gibt diese Diskotheken, meine Damen und Herren. Tests oder Stichproben von Organisationen, beispielsweise auch des NDR, belegen das. Das gibt es auch in Niedersachsen. Das zeigen eigene Erfahrungen und Hinweise von Abgeordneten vor Ort. Auch die Fälle in Hannover von vor einigen Jahren belegen das.
Von 2006 - seit Beginn des AGG - bis 2014 wurden bei der Antidiskriminierungsstelle immerhin über 150 Fälle möglicher Diskriminierung beim Diskoeinlass bekannt. Das mag auf den ersten Blick vielleicht nicht so gravierend wirken. Aber ich sage: Erst einmal ist schon jeder einzelne Fall ein Problem, und die Dunkelziffer ist hier sicherlich nicht unbeträchtlich.
Das Gefühl, bei der abendlichen Freizeitgestaltung, beim Besuch einer Diskothek abgewiesen zu werden, möchte man sicherlich persönlich nicht erleben, manchmal mit dem mindestens ebenso unangenehmen Nebeneffekt, dass dadurch Begleitpersonen, die mit unterwegs sind, keinen Eintritt erhalten. Diese erlebte Ablehnung, diese Ausgrenzungserfahrung hinterlässt ganz gewiss Spuren: nicht dazuzugehören, in der Würde verletzt zu werden und ein Gefühl der Ohnmacht. - Ganz sicher trägt das nicht zur Integration in die Gesellschaft bei. Es geht bei der Intention dieses Gesetzentwurfs auch um Respekt, so wie es der Integrationsrat, finde ich, sehr treffend betont.
Dass es dieses Problem gibt, zog im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf niemand ernsthaft in Zweifel. Sechs von sieben Angehörten
stimmten dem Gesetzentwurf zu. Das ist ein klares Signal. Es macht deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Die Frage in der Debatte war vielmehr - auch Ihrerseits -, ob mittels einer Gesetzesregelung darauf reagiert werden sollte oder ob wir es der freiwilligen Selbstverpflichtung der Betreiber oder Eigentümer überlassen.
Nun bezieht sich der DEHOGA in seiner Stellungnahme auf das Projekt „Pro AGG!“, das mit der Stadt Hannover und der Antidiskriminierungsstelle - Sie haben es eben erwähnt, Herr Schünemann - Anfang 2014 auf den Weg gebracht wurde. Dieses Projekt wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Man mag sich natürlich schon fragen dürfen, warum es erst im letzten Jahr initiiert wurde, obwohl solche Fälle doch schon seit vielen Jahren bekannt geworden und aufgedeckt worden sind. Hinzu kommt, dass hier meines Wissens die Stadt Hannover die treibende Kraft war und nicht der DEHOGA. Da bleibt die Frage, warum nicht schon früher vonseiten des Verbandes reagiert worden ist.
Leider gibt der Verband auch nicht an, welche Verbreitung dieses Siegel nach mittlerweile fast zwei Jahren hat und ob es Initiativen zur räumlichen Ausdehnung in andere Teile unseres schönen Bundeslandes gegeben hat. Hier wurde nur optional angedeutet, vielleicht aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Unabhängig davon, meine Damen und Herren, ergänzen sich beide Maßnahmen ganz hervorragend. Sollte „Pro AGG!“ auf alle Diskotheken Anwendung oder Ausdehnung finden und auch in der Praxis konsequent - darum geht es ja primär - umgesetzt werden, haben die Diskothekenbetreiber ja nichts zu befürchten. Sollte sich in der Praxis aber etwas anderes herausstellen, kann es nur im Sinne des Verbandes sein, dass hier ordnungspolitische Maßnahmen auf dem Fuß folgen.
Gerade die bisher fehlenden ordnungspolitischen Optionen und Spielräume sind von einigen betroffenen Kommunen schon länger kritisiert worden. Daher begrüßen und unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung und werden ihm heute unsere Zustimmung geben. Es ist ein deutliches Signal an diejenigen, die bisher solche nicht zu tolerierenden Verfahrensweisen praktiziert haben. In diesem Rahmen unser Dank allen Diskothekenbetreibern, die sich bisher schon vorbildlich, aber eben auch gesetzeskonform verhalten haben!
Zu dem Änderungsantrag vonseiten der CDUFraktion, Herr Schünemann: Ich habe das Gefühl,
dass Sie mit diesem Antrag das Gesetzgebungsverfahren nicht nur verschieben, sondern auch verhindern wollen.
Denn die Begründung, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, macht deutlich, dass Sie es eigentlich nicht wollen. Sie sprechen dort von - warten Sie, ich muss kurz nachlesen; Sie haben es ja erst zugeschickt - Symbolpolitik und davon, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben wenig praktikabel sei.
Ich sage Ihnen: Wenn Sie so etwas schreiben, dann wollen Sie es einfach nicht. Aber wir wollen diesen Gesetzentwurf, und wir müssen ihn heute auch beschließen.
Ein Antrag ist nicht ausreichend, um dem Problem Herr zu werden. Wir haben es vor wenigen Wochen erlebt. Da gab es in Hannover ein Verfahren, in dem ein Betreiber im Rahmen eines AGGVerfahrens zu einem Bußgeld verurteilt wurde, obwohl das Siegel, das Sie hier präferieren, schon seit anderthalb Jahren im Umlauf war. Da muss man sich schon fragen, ob es etwas bewirkt hat. Dann brauchen wir keine Evaluation zu machen. Wir wollen heute mit diesem Gesetzentwurf ein klares Signal setzen.
Wir wollen den Kommunen die Sanktionsmöglichkeiten eröffnen, und wir wollen auch den Betreibern klar sagen: So geht es nicht weiter. Wir setzen hier ein klares Signal. - Das wollen wir mit dem heutigen Beschluss tun.
Zu dem Punkt, den Sie bezüglich der Stellungnahme der Schura angesprochen haben, sage ich Ihnen ganz deutlich, dass dieser Gesetzentwurf umso wichtiger ist. Wir wollen nämlich, dass junge Muslime Diskotheken besuchen und Einlass bekommen - das sage ich hier ganz ausdrücklich -, und zwar alle, die hineinwollen.
Denn unser Ziel ist es, dass Muslime und Nichtmuslime gemeinsam feiern. Das ist gelebte Integration. Daran muss uns allen hier gelegen sein.
Herzlichen Dank für das Zuhören.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch ein paar Hintergrundinformationen zum Stichkanal Salzgitter geben. Er verbindet den Hafen Beddingen mit dem Mittellandkanal auf ungefähr 18 km Länge. Im Verlauf des Kanals befinden sich zwei Schleusen, eine in Wedtlenstedt in der Gemeinde Vechelde, lieber Herr Kollege Bachmann, und eine in Salzgitter-Üfingen. Jährlich werden rund 3 Millionen t Güter auf dieser Strecke transportiert. Damit ist er eine der wichtigsten Seitenwasserstraßen des Mittellandkanals - wenn nicht die wichtigste. Für die gesamte Strecke besteht eine Abladetiefe von maximal 2,50 m. Die maximale Tonnage beträgt 1 800 t.
An diesen Daten sieht man, dass diese Strecke nicht mehr zeitgemäß ist. Hier gilt es zu handeln, um die Rahmenbedingungen für diese Seitenwasserstraße des Mittellandkanals zu verbessern. Das ist auch schon länger auf dem Weg.
2012 - das ist hier schon ansatzweise angesprochen worden - gab es eine große Veranstaltung in Salzgitter, initiiert vor allem von der Salzgitter AG, aber auch von der Stadt Salzgitter, um dieses Projekt voranzubringen. Dort gab es durch das Bundesverkehrsministerium die Zusage, die dafür vorgesehenen 144 Millionen Euro in den Bundeshaushalt einzustellen. Das war ein gutes Signal. Eigentlich sollte das Planfeststellungsverfahren schon 2014 beginnen. Das hat sich leider verzögert.
Bei der letzten Veranstaltung am 17. November 2014, bei der der Kollege Hiebing anwesend war - er hat es eben angesprochen -, aber auch Frau Glosemeyer und meine Person, war die FDP, die sich als Initiator der Verbesserung ansieht, nicht vertreten, was ich persönlich bedauere. Aber ich kann Ihnen die Illusion nehmen, dass Sie diese Entwicklung vorangebracht haben. Ich glaube, dass die anderen Akteure vor Ort maßgeblich dazu beigetragen haben, dass es jetzt vorangeht.
Für die Stadt Salzgitter und ihr Industriegebiet ist das enorm wichtig. Das schafft und sichert Arbeitsplätze vor Ort und in der ganzen Region. Das sichert Ansiedlungen und hat auch schon zu einigen geführt. Für das ganze Industriegebiet hat es eine enorme Bedeutung, mit dem Stichkanalausbau voranzukommen.
Das Land hat seinen Finanzierungsanteil in Höhe von 28,33 % sichergestellt, Frau Eilers, und auch im Haushalt und über die mittelfristige Finanzplanung abgesichert. Das ist auch gut so. Die Aufgaben des Landes wurden damit schon mal grob erfüllt. Der Bund ist jetzt am Zug.
Das haben auch Sie letztlich eingesehen, indem Sie den ersten Antrag zurückgezogen haben. Bei der Beratung dieses Antrags vor zwei Monaten war deutlich geworden, dass Ihr Antrag nicht zielführend war, weil Sie das Land aufgefordert haben, das Land aber nicht der Träger des Verfahrens ist. Das ist vielmehr der Bund.
Wir haben in der Zwischenzeit viele Gespräche geführt und sind zu einem gemeinsamen Antragstext gekommen. Das ist gut. Es ist ein wichtiges Signal für Salzgitter und die Region, dass alle Fraktionen hier im Haus gemeinsam den Druck in
Richtung Berlin deutlich machen. Der Druck muss ausgeübt werden. Zwar gibt es positive Signale, auch aktuell vom Bundesverkehrsminister gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister. Aber wir haben in den letzten Jahren diesbezüglich schon einiges erlebt. Deswegen sollte der Druck aufrechterhalten werden. Die Landesregierung tut das, sogar sehr intensiv, so, wie ich das mitkriege. Wir hoffen, damit zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Leider kommen wir in einen gewissen Zeitverzug. Das ist bereits bekannt gemacht und hier bereits diskutiert worden. Wenn es optimal läuft, wird das Planfeststellungsverfahren vermutlich erst Ende 2016 abgeschlossen werden. Eine Mindestbauzeit von sieben Jahren ist angesetzt; das ist auch am 17. November dargestellt worden. Das heißt, wir werden frühestens 2023 fertig - frühestens! Realistisch ist es sicherlich, von einer Fertigstellung ein oder zwei Jahre später auszugehen, wenn man die allgemeine Entwicklung bei solchen Bauvorhaben sieht. Aber eine weitere Verzögerung darf es dann nicht geben; denn die Schiffe, die jetzt dort fahren, werden dann nicht mehr produziert. Das heißt: Woher kommen dann die Schiffe, die dort die Güter transportieren?
Es gibt also eine große Notwendigkeit, einen großen Handlungsbedarf. Das wird in dem Antrag deutlich gemacht. Der Antrag gibt einen wichtigen Impuls, den wir, die beiden Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, natürlich mittragen. Wir haben ihn ja auch entscheidend mitformuliert. Von daher hoffe ich auf einen einstimmigen Beschluss hier im Parlament. Wir hoffen, dass es dann wirklich vorangeht und im Jahr 2015 losgeht, damit wir uns künftig nicht mehr in der Form mit dem Thema befassen müssen und das Ganze einen guten Lauf nimmt, womit der Industriestandort Salzgitter eine deutliche Aufwertung erfährt.
In diesem Sinne vielen Dank fürs Zuhören und für das Engagement der Regierung. Auf ein gutes Ergebnis!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Försterling, Sie können noch so laut schreien, Sie waren in Ihrer Regierungszeit trotzdem nicht da. So ist das nun mal. Jetzt, zu Oppositionszeiten, sind Sie da. Das spricht Bände.
So viel Engagement wie hier am Pult hätte sich das Haus auch zu Ihren Regierungszeiten von Ihnen gewünscht.
- Ich komme dazu.
Sie sagten eben in meine Richtung und in die Richtung des Kollegen Bosse: „Wenn Sie da gewesen wären...“ Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Seit drei Jahren sind der Kollege Bosse und ich kontinuierlich in diesem Haus - anders als Sie auch zu Regierungszeiten. In den ganzen Jahren Ihrer Regierungszeit habe ich Sie dort nicht gesehen.
Wir führen Gespräche, wir vermitteln Gespräche mit der Ministerin - sie hat es eben angesprochen - mit dem Haus, mit dem Träger. Wir machen das konstruktiv und nicht mit diesem Populismus, den Sie an den Tag legen.
In einem Antrag, über den am Donnerstag abgestimmt wird, führen Sie das Modell des Krankenhausplanungsausschusses ad absurdum. Dort wurde von den Experten einstimmig entschieden. Sie werden sich vorstellen können, dass die Personen, die dort sitzen, es sich nicht gefallen lassen können, wenn gegen ihr Votum ein Beschluss vom Parlament getroffen wird. Das geht natürlich formal - das ist keine Frage.
Ich weise zudem den Vorwurf von Herrn Kollegen Oesterhelweg zurück, den er, wie gewohnt, per Zwischenruf geäußert hat. Sie sprachen eine Resolution im Rat der Stadt Salzgitter an, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
- Genau, eine Resolution. - Dort soll es nach Ihrer Ansicht mit meiner Stimme einen Beschluss gegeben haben, der eine Förderung von 28,4 Millionen Euro beinhaltet. Das weise ich ebenfalls entschieden zurück.
Haben Sie diese Resolution gelesen, Herr Kollege?
Haben Sie sie gelesen, Herr Försterling?
Das ist umso trauriger - Sie müssen sie nämlich auch verstehen. Ich traue Ihnen allerdings zu, Herr Försterling, dass Sie sie verstehen. In dem Beschluss geht es darum - - -
Ja, da bin ich.
Ich weise die Unterstellung zurück, dass es einen solchen Beschluss gibt. Ich muss allerdings die Resolution erklären, sonst kann ich das nicht zurückweisen.
Darin geht es darum, dass eine Investitionsfinanzierung für das Haus sichergestellt wird - aber nicht in dieser Größenordnung. So steht es dort; so ist es auch beschlossen worden.
Ich sage Ihnen abschließend eines: Wir führen gute Gespräche. Wir versuchen, eine Lösung zu finden. Da sind wir dabei. Und wir hoffen auch,
dass wir das gemeinsam machen können. Ihr Antrag hilft uns hier im Haushalt nicht weiter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Stichkanal Salzgitter ist sicherlich eine der wichtigsten, wenn nicht gar die wichtigste Seitenwasserstraße des Mittellandkanals. Auf den fast 18 km verbindet er nicht nur den Hafen Beddingen mit dem Mittellandkanal, sondern eben auch die Wirtschaft, die lokal und regional angesiedelt ist, mit dem deutschen Binnenwasserstraßennetz. Daher ist er in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Diese Auffassung teilen wir sicherlich.
- „Sicherlich“ heißt „sicherlich“.
Im Verlauf dieses Stichkanals befinden sich zwei Doppelschleusen, nämlich in Üfingen und in Wedtlenstedt in der Gemeinde Vechelde. Momentan kann auf diesem Stichkanal ein Ladevolumen von 1 800 t bewältigt werden. Die Abladetiefe - einer der entscheidenden Punkte - beträgt momentan maximal 2,50 m. Aktuell haben wir ein Gütervolumen von ca. 3 Millionen t pro Jahr. In diesem Bereich werden große Steigerungspotenziale gesehen. Das zeigte auch die Güterverkehrsprognose, die bis 2025 von einer Steigerung auf 4,6 Millionen t pro Jahr oder sogar noch mehr ausgeht. Daher besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf; keine Frage.
Ich möchte deutlich sagen, dass wir als SPDFraktion, aber auch alle lokalen Akteure ein großes Interesse daran haben, dass es mit dem Ausbau des Stichkanals weitergeht. Dieser Ausbau kann enorme Impulse geben: für die wirtschaftspolitische Entwicklung, aber auch mit Blick auf die Beschäftigung und die Ansiedlung in diesem Gebiet. Von daher sind wir uns, so glaube ich, einig, dass der Stichkanal weiterhin höchste Priorität genießen muss, und zwar auf allen politischen Ebenen.
Sie haben einen Antrag eingebracht, der bei mir beim ersten Lesen die Frage offenließ, was Sie damit eigentlich erreichen wollen. Sie konnten das eben auch nicht erklären.
Ich muss ganz deutlich sagen: Sie haben eben angeführt, dass es um die Beschleunigung des Prozesses des Ausbaus des Stichkanals geht. Dem können wir uns im Grundsatz anschließen. Man muss Ihren Antrag aber im Detail lesen und die einzelnen Punkte sehr differenziert darstellen.
Sie fordern die Landesregierung auf, das Planfeststellungsverfahren für den Stichkanal umgehend in die Wege zu leiten. Sie sind, glaube ich, aufgeklärt worden, dass wir dabei das Heft des Handelns nicht in der Hand haben. Hätten wir es in der Hand, wäre das wahrscheinlich einfach. Aber der Bund ist dafür zuständig. Daher führt Ihr Antrag nicht zum Ziel, weil wir in dieser Hinsicht im Grunde nicht tätig werden können.
Das trifft auch auf Punkt 3 Ihres Antrags zu, in dem es darum geht, das Vergabeverfahren für den Ausbau des Stichkanals zum frühestmöglichen Zeitraum zu starten. Auch da haben wir das Heft des Handelns nicht in der Hand. Der Bund ist alleiniger Herr über das Planfeststellungsverfahren und die Bauabwicklung.
Sie schlagen vor, bei den Kosten des Planfeststellungsverfahrens in Vorleistung zu gehen. Das wäre meines Wissens ein sehr unübliches Verfahren. Vielleicht ginge das, aber es wäre sehr unüblich.
Ich habe mich auch über Punkt 4 sehr gewundert, in dem Sie fordern, dass wir die Vorfinanzierung der Ausbaumaßnahmen übernehmen. Sie kennen das Kostenvolumen des Stichkanalausbaus. Es beträgt nach ersten Schätzungen 144 Millionen Euro. Nach neueren Schätzungen liegt die Summe deutlich höher. Ich weiß nicht, ob Herr Grascha schon mal geschaut hat, wo er das Geld im Haushalt finden kann. Ich danke Ihnen aber zumindest für das große Vertrauen, dass die schwarz-rote Bundesregierung die Gelder, die das Land vorfi
nanzieren würde, umgehend zurückerstatten würde, mit allen Kosten, die da noch dranhängen. Danke für Ihr Vertrauen! Aber ich halte diese Vorgehensweise für problematisch, auch deshalb, weil sie einen Präzedenzfall darstellen würde, d. h. wir auch bei künftigen Verfahren so handeln müssten. Wir können das im Haushaltsplan, glaube ich, nicht darstellen.
Ferner fordern Sie dazu auf, den verbindlichen Zeitplan für den Ausbau des Stichkanals so zu gestalten, dass ein Abschluss der Ausbaumaßnahmen bis 2018 realisiert werden kann. Im Unterausschuss wurde relativ deutlich gesagt, dass ein Ausbau gerade wegen der Schleusenproblematik vermutlich nicht vor 2020 realistisch ist. Deswegen erschließt sich mir nicht, warum Sie darauf beharren und diesen Punkt stehen gelassen haben.
Zusammengefasst will ich sagen, dass wir uns hinsichtlich des Grundsatzes, dieses Thema hochzuhalten und voranzutreiben, völlig einig sind. Uns erschließt sich aber nicht, warum wir Ihrem Antrag zustimmen sollen. Dabei geht es um die konkreten Formulierungen. In Ihrem Antrag werden die Zuständigkeiten nicht deutlich abgegrenzt, und es werden Möglichkeiten genannt, die hinterher auch bei anderen Verfahren umgesetzt werden müssten, was aber nicht realistisch erscheint.
Letztlich hätte vermutlich ein Satz gereicht, um deutlich zu machen, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Ihre Kollegin im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ hat eingeräumt - wenn ich aus dem Protokoll zitieren darf -, dass die Landesregierung den Ausbau nicht in der im Antrag vorgesehenen Weise beschleunigen könne. Da Sie sich in Ihrem Antrag auf Beschleunigungsprozesse bezogen haben, würde das eigentlich schon ausreichen, um ihn abzulehnen. Das haben Sie scheinbar selbst eingesehen. Es wundert mich aber sehr, dass Sie Ihren Antrag auch aufgrund der Äußerungen der CDU-Fraktion nicht zurückgezogen haben. Auch vonseiten der CDU-Fraktion wurde gesagt, dass man dem Antrag in der unveränderten Fassung nicht zustimmen könne. Diese Einschätzung teilen wir uneingeschränkt. Von daher werden wir den Antrag heute ablehnen. Trotzdem möchte ich deutlich machen, dass wir als Fraktion und auch ich als örtlicher Abgeordneter ein großes Interesse daran haben, dass es hier weitergeht. Der Bund ist gefordert, tätig zu werden - ohne Frage -, und das werden wir seitens der
Landesregierung und der Fraktion nach Berlin tragen.
Ich habe vor Kurzem ein Zitat von Bundeswirtschaftsminister Gabriel gelesen. Er hat deutlich gemacht, dass der Bund auf den Stichkanal die höchste Priorität legt. Darauf vertrauen wir natürlich. Deshalb können wir Ihren Antrag heute ruhigen Gewissens ablehnen. Ich glaube, wie ich schon gesagt habe, dass wir dieses Thema nicht zum Streitthema machen sollten, sondern weiter gemeinsam arbeiten müssen, um dieses Thema voranzutreiben.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Heineking hat ja schon einige Dinge zu diesem Gesetzentwurf ausgeführt, den natürlich auch wir begrüßen.
Er hat angesprochen, dass es in diesem Gesetzentwurf im Grunde um drei Punkte geht. Erstens müssen wir das Gesetz an die Gesetzgebung im Bund und auf der europäischen Ebene anpassen. Zweitens geht es um Konkretisierungen von Rege
lungen in diesem Gesetz. Im Jahr 2004 ist das Gesetz unter einem enormen Zeitdruck verabschiedet worden, um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Von daher sind diese Anpassungen jetzt notwendig. Drittens geht es um redaktionelle Änderungen an dem Gesetz, die gleich mit eingearbeitet worden sind.
Es gab eine Verbandsanhörung mit sieben Akteuren, von denen sich keiner zu dem Gesetzentwurf geäußert hat. Das ist immer ein gutes Zeichen; denn dann muss der Gesetzentwurf wohl gut sein - und das ist er natürlich auch.
Wir danken der Landesregierung für diesen Entwurf. Die Koalitionsfraktionen, für die ich sprechen darf, werden ihm zustimmen. Wir haben allerdings noch einen Punkt eingebracht, nämlich den der Beleihungsermächtigungen. Das soll sich nun nicht mehr nur auf den zweiten Teil des Gesetzes beziehen, sondern auf das ganze Gesetz. Das war notwendig, und dazu gab es vonseiten der Oppositionsfraktionen auch keine Gegenrede.
Daher können wir diesen Gesetzentwurf heute einmütig beschließen. Er ist sinnvoll.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Herr Präsident, darf ich zuallererst meine letzte Besuchergruppe in diesem Plenarsaal von der Emil-Langen-Realschule aus Salzgitter begrüßen, mit Herrn Kaletka, Frau Rodewald, Herrn Schuffenbauer.
Ich komme zu der Frage. - Herr Minister Lies, Sie sprachen bereits die Erwerbstätigkeit von Frauen an. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund: Welchen Stellenwert konkret misst die Landesregierung der Erwerbsbeteiligung von Frauen bei der Fachkräftesicherung in Niedersachsen bei?
Meine zweite Frage darf ich daran anschließen. Wir alle wissen, dass wir es künftig schwerer haben werden, den Bedarf an Fachkräften alleine durch Schulabgänger quantitativ zu decken. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Welchen Beitrag können gerade ältere Beschäftigte unter welchen Voraussetzungen zur Fachkräftesicherung in Niedersachsen leisten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau König, ehrlich gesagt: Zu Ihrem Antrag habe ich von Ihnen gar nichts gehört. Sie haben sich auf grundsätzliche Aussa
gen beschränkt und sich eben nicht auf Ihren konkreten Text bezogen. Ich werde darauf gleich eingehen.
Aber zunächst möchte ich einige Fakten zu dem Feldversuch nennen, den Sie in Ihrem Antrag ansprechen.
Wie Sie in Ihrer Rede angedeutet haben, haben einige Bundesländer bereits Versuche in Eigenregie unternommen, so z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Thüringen.
2007 haben sich die Verkehrsminister des Bundes und der Länder von diesen Versuchen aber wieder abgewandt und wollten sie nicht fortführen.
2009 gab es zu diesem Thema dann eine Neuorientierung auf Bundesebene, wahrscheinlich aufgrund des Einstiegs der FDP als straßenorientierter Partei in die neue schwarz-gelbe Bundesregierung. Das Thema sollte nun wieder aufgegriffen werden, und als Ausfluss davon wurde schon im Koalitionsvertrag die Absicht geäußert, Lang-Lkw wieder in den Fokus zu nehmen.
Dann gab es den Aktionsplan „Güterverkehr und Logistik“, in den die konkrete Maßnahme „Feldversuch“ auch aufgenommen wurde.
Nun ist dieser Feldversuch gegen große Widerstände diverser Bundesländer beschlossen worden. An dem Feldversuch nehmen ja nur sieben Bundesländer teil.
- Das ist, glaube ich, Fakt. Sieben Bundesländer nehmen daran teil. Einige Bundesländer haben Durchfahrten zugelassen. Es gibt einen großen Streit darüber, ob diese Ausnahmeverordnung überhaupt am Bundesrat vorbei hätte beschlossen werden können. Es gibt ein noch laufendes Verfahren, auf das ich noch eingehen werde.
Zur konkreten Beteiligung: An diesem Feldversuch haben sich vor gut einem Jahr 13 Speditionen mit 25 Fahrzeugen beteiligt. Aktuell sind es, glaube ich, 26 Speditionen mit 52 Fahrzeugen. Verkehrsminister a. D. Ramsauer hatte immer von 400 Fahrzeugen bzw. Zugkombinationen gesprochen. Auf diesem Feld ist noch ein bisschen Luft nach oben, will ich mal sagen.
- Ja, Sie nennen die Rahmenbedingungen. Dazu muss man aber auch sagen, dass sich die Unternehmen auf diese Rahmenbedingungen eingelas
sen haben und er diese Zahl genannt hat, als der Versuch schon lief. Von daher greift das Argument, glaube ich, zu kurz. 400 Fahrzeuge - zumindest eine große Anzahl - braucht man, um wissenschaftlich evaluieren zu können.
Nun können Sie dem Plenarprotokoll entnehmen, dass wir vor dem Feldversuch aus guten Gründen große Skepsis bis hin zur Ablehnung gegenüber Lang-Lkw deutlich gemacht haben. Wir sind nicht allein mit dieser Meinung; denn andere Verbände und Organisationen unterstützen uns dabei: der ACE, der ADAC, die Polizeigewerkschaft, das Umweltbundesamt und diverse andere. Es gibt zumindest kritische Stimmen. Dabei spielen Aspekte der Verkehrssicherheit, der Verkehrsinfrastruktur, der Umwelt- und Lärmbelastung und der eventuellen Modalverschiebung von der Schiene auf die Straße eine große Rolle.
Nichtsdestotrotz, Frau König, geißeln Sie in Ihrem Antrag auch unseren Koalitionsvertrag als zu kritisch. Das kann ich überhaupt nicht teilen; denn sowohl der Vertrag als auch die Landesregierung und die Regierungsfraktionen behandeln dieses Thema außerordentlich pragmatisch. Wir werden uns aus diesem Feldversuch nicht verabschieden, sondern wir werden ihn fortführen; auch mit Unterstützung Niedersachsens. Hinterher werden wir die Ergebnisse zu bewerten haben und prüfen, welche Beschlüsse zu treffen sind.
Eine Ausweitung des Streckennetzes ist für uns - das konnten Sie der Antwort auf die Anfrage an die Landesregierung und auch dem Koalitionsvertrag entnehmen - nicht geboten. Wir haben bereits ein durchaus sehr umfangreiches Streckennetz im Verfahren. Niedersachsen hat in den letzten zwei Jahren im Rahmen des Feldversuchs die meisten Kilometer nachgemeldet. Also sehen wir hier keinen Bedarf.
Es gibt mehrere Punkte abseits der inhaltlichen Diskussion, die ebenfalls eine große Rolle spielen. Ich habe es vorhin bereits angedeutet. Es gibt ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, einen abstrakten Normenkontrollantrag der Bundesländer Baden-Württemberg, SchleswigHolstein und Bremen, die sich dagegen wenden, dass der Bundesrat im Rahmen dieses Feldversuchs an der Ausnahmeverordnung nicht beteiligt worden ist, obwohl Lang-Lkw auch auf ihrem Gebiet fahren dürfen. Es gibt diverse Gutachten dazu - u. a. von Herrn Professor Battis und auch vom Difu -, die es außerordentlich kritisch sehen, dass der Bundesrat nicht beteiligt worden ist. Es wird
eine Entscheidung geben. Sie wird erwartet, steht aber noch aus.
Darüber hinaus gibt es aus dem Feldversuch noch keine belastbaren Erkenntnisse. Ich vermute einmal, Sie beziehen sich auf die Zwischenbilanz - so heißt sie, glaube ich. Diese Zwischenbilanz ist für mich eher eine Zusammenstellung der Erfahrungen der beteiligten Unternehmen; denn wissenschaftlich evaluiert worden ist das Ganze mit Sicherheit noch nicht. Sie wissen auch, wer dieses Papier erstellt hat. Es ist die Initiative für Innovative Nutzfahrzeuge, die aus Wirtschaftsverbänden und einzelnen Unternehmen der deutschen Transportwirtschaft besteht. Mitglied ist dort z. B. der Deutsche Speditions- und Logistikverband, ein Verfechter des Lang-Lkw-Projekts. Also kann man davon ausgehen, dass die Richtung klar ist.
Es gibt auch ein Faktenpapier dieser Initiative aus dem Jahr 2011, das man nahezu spiegeln kann, weil dort fast das Gleiche darin steht. Nur die Berichte der Unternehmen fehlen, weil es ja aus der Zeit vor dem Feldversuch stammt. Das kann man, glaube ich, aber nicht als Basis für die Bewertung nehmen.
Wir orientieren uns an der begleitenden Behörde, nämlich der Bundesanstalt für Straßenwesen, der BaSt. Die ist dafür zuständig. Die BaSt hat veröffentlicht, dass ein erster Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Evaluierung und Begleitung für Anfang 2014 geplant ist. Sie hat lediglich erste statistische Erkenntnisse veröffentlicht, mit dem abschließenden Fazit - ich zitiere -, dass:
„…die vorliegenden ersten Erkenntnisse derzeit noch keine wissenschaftlich gestützten Schlussfolgerungen zulassen. Weitere Erhebungen, Versuche und Analysen sind abzuwarten.“
Genau richtig. So sehen auch wir das. Wir haben die Ergebnisse abzuwarten. Dann können wir beraten und darüber entscheiden, wie wir fortfahren.
Nicht vergessen werden darf die europäische Ebene. Es gibt - das führen Sie in Ihrem Antrag ja auch ansatzweise an - eine Empfehlung der EUKommission. Es gibt aber keinen Beschluss des EU-Parlaments. Der wird wohl im Laufe dieses Frühjahrs getroffen - im April 2014, so wird spekuliert, soll die Entscheidung getroffen werden. Es gibt sie aber noch nicht.
Vielleicht hätten Sie zunächst auf das Urteil des Verfassungsgerichts, auf die Entscheidung des EU-Parlaments und auch darauf, dass seitens der
BaSt erste Erkenntnisse vorliegen, warten sollen. Dann hätten wir hier anders diskutieren können, nämlich wissenschaftlich begleitet und vor einem anderen Hintergrund. Das haben Sie aber nicht gemacht. Stattdessen haben Sie Ihren Antrag aufgrund Ihrer Überzeugung aktionistisch eingebracht.
Wir sehen das anders. Wir warten den Versuch ab. Ich zitiere Herrn Finanzminister a. D. Möllring aus der Debatte, die vor einigen Jahren geführt worden ist:
„Ich meine, dass wir diesen Versuch zu Ende führen sollten; denn dafür sind Versuche da. Danach sollten wir ihn gemeinsam bewerten.“
Dem ist ausnahmsweise nichts hinzuzufügen.
Wir werden den Antrag heute aufgrund der eben genannten Argumente und auch im Duktus ablehnen. Wir werden gucken, was in den nächsten Wochen und Monaten passiert.
Abschließend darf ich noch anfügen, dass sich Ihr Antrag auch inhaltlich außerordentlich stark widerspricht; denn Sie fordern im ersten Halbsatz unter Nr. 2, den noch laufenden Feldversuch ergebnisoffen abzuwarten. Diese Forderung können wir teilen. Danach führen Sie mehrere Punkte auf, die jetzt umgesetzt werden müssen, wie z. B. die eingeforderte Beschränkung des Einsatzes von LangLkw auf Bundesautobahnen zu verwerfen und mittelfristig auch die Bundes- und Landesstraßen für den Einsatz von Lang-Lkw vorzusehen. Das widerspricht Ihrer Nr. 2. Dem ersten Halbsatz in Nr. 2 hätten wir noch zustimmen können. Leider hätte das aber nicht für einen Antrag ausgereicht.
In diesem Sinne ist klar: Wir können diesem Punkt nicht zustimmen, weil wir uns inhaltlich anders positionieren. Von daher werden wir das Thema später wieder aufgreifen und dann gucken, wie wir entscheiden.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Deutschland eines der wenigen Länder in der EU ist, das noch keinen gesetzlichen Mindestlohn hat, frage ich die Landesregierung: In welchen Ländern der Europäischen Union existieren bereits gesetzliche Mindestlöhne? Ist der Landesregierung bekannt, dass es dort negative Beschäftigungseffekte gegeben hat?