Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

(Jörg Bode [FDP]: Sehr gut!)

Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, der Nachunternehmereinsatz, die Kontrollen und auch die erforderlichen Sanktionen scheinen hier gut dargestellt zu sein. Auch eine Regelung zur Präqualifikation ist vorhanden. Ob bei der Wertung unangemessen niedriger Angebote 15 % oder 10 % angesetzt werden müssen, werden wir beraten.

Meine Damen und Herren, begrüßen kann ich es, dass die sachfremden Kriterien wie die ILOKernarbeitsnormen, Sozial- und Umweltkriterien oder der Mindestlohn nicht mehr in dem Gesetzentwurf enthalten sind. Eine Mindestlohnregelung haben wir ab 1. Januar 2015 auf Bundesebene. Die wird dann ohnehin greifen und gehört daher nicht mehr in das Landesgesetz hinein.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Bley. - Jetzt hat sich der Minister zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Lies!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Die Servicestelle, die wir eingerichtet haben, leistet hervorragende Arbeit. Es ist, wie ich finde, eine kluge Politik der Landesregierung, nicht nur ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen, sondern zeitgleich auch denjenigen Unterstützung anzubieten, die dieses Gesetz anwenden müssen. Ich glaube, besser kann man das nicht umsetzen. Das zeigt, wie klug die Politik dieser Landesregierung ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Herr Bode, ich muss schon sagen: Sie haben Begriffe wie „gescheitert“, „Murks“ - oder welche Ausdrucksweise Sie auch immer gewählt haben - verwendet.

(Jörg Bode [FDP]: Beide!)

Aber machen Sie das bitte einmal an einem Beispiel fest! Wir haben darüber beim letzten Mal diskutiert und offen gesagt, welchen Punkt das betrifft, nämlich die Anwendung der Mindestlohnregelung im Ausland. Dazu hat es die EuGHEntscheidung gegeben. Damit ist das nun doch geklärt, und das arbeitet man in Ruhe nach.

Die Begründung, die Sie geliefert haben, und die Zitate passen doch gar nicht zu den Vorwürfen.

(Jörg Bode [FDP]: Doch!)

Diese Zitate waren eine Sammlung von ganz wenigen Aussagen. - Wissen Sie, wenn ich jetzt anfangen würde, alle die Zitate aus dem gesamten Anhörungsverfahren aufzuzählen, die sich damit befassen, was alles Positives in dem Tariftreue- und Vergabegesetz steht, dann wären wir heute Abend noch nicht fertig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Das dauert nur fünf Minuten!)

Dieser Landtag hat am 13. Oktober das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz mehrheitlich beschlossen. Ich will es nur noch einmal sagen: Was ist denn der Inhalt dieses Gesetzes? - Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken! Das ist ein Gesetz zum Schutz des Handwerks und kein gegen das Handwerk gerichtetes Gesetz.

(Zuruf von Jörg Bode [FDP])

Und deswegen hören wir auch so viele positive Rückmeldungen - und nicht die Rückmeldungen, von denen Sie glauben, dass sie mehrheitlich geäußert werden, Herr Bode.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Jörg Bode [FDP])

Das ist die Wahrheit. Sie müssen einmal mit den richtigen Leuten reden!

Ich will auch noch einmal Folgendes betonen: Mit dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz und den in diesem Zusammenhang geführten Mindestlohndebatten hat dieses Parlament mit dazu beigetragen, dass wir ab dem 1. Januar 2015 endlich einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene bekommen. Das ist auch ein Erfolg der Fraktionen, die dem zugestimmt haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt will ich noch etwas zu dem Gesetzentwurf sagen, den Sie vorgelegt haben, meine Damen und Herren von der FDP. Der enthält - Herr Schminke hat es gerade gesagt - keine der Forderungen, die uns wichtig sind, nämlich „gute Arbeit“, tarifkonforme Bezahlung oder Schutz des Wettbewerbs für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und ganz bewusst auch des Handwerks.

(Zuruf von Gabriela König [FDP])

Richtig ist aber, meine Damen und Herren, dass es an einer Stelle Änderungen gibt. Diese werden wir sehr sorgfältig und sehr sachlich einarbeiten. Ich finde, ein Gesetz, bei dem man einige Korrekturen vornimmt, ist kein schlechtes Gesetze. Es wird ein kluges Gesetz, wenn man das macht: wenn man hier vernünftig darüber berät und seinen wichtigen Kern weiterhin aufrechterhält und nach außen hin darstellt.

Aber das, was Sie machen, ist völlig unzureichend. Sie wiederholen bundesgesetzliche Vorgaben oder Vergabevorschriften und treffen ungenaue und widersprüchliche Regelungen. Von einer Vereinfachung oder Klarstellung, wie Sie es darstellen, kann hier überhaupt keine Rede sein.

Ich will einmal mit § 4 beginnen.

Herr Minister, eine Sekunde! Ich darf Sie kurz unterbrechen. Bevor Sie mit der Aufzählung beginnen, möchte ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bode zulassen.

Nein.

(Christian Dürr [FDP]: Und wenn ich die stellen würde?)

Ich will einmal mit § 4 anfangen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass unterhalb der EU-Schwellenwerte jederzeit ohne weitere Begründung als Vergabeart die beschränkte Ausschreibung gewählt werden kann. Das bedeutet, für Aufträge bei Dienst- und Lieferleistungen bis 207 000 Euro und für Bauleistungen bis zu 5,186 Millionen Euro wollen Sie diesen Weg gehen. Ich weiß gar nicht, ob Sie das bedacht haben, als Sie diesen Entwurf geschrieben haben.

Nach § 5 soll zudem für geschätzte Auftragswerte von 100 000 Euro eine Auftragsvergabe ohne förmliches Verfahren zulässig sein. Dann sagen Sie, dabei gehe es quasi um die Maßnahmen, die den Wettbewerb stärken sollen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Was Sie regeln, sind wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen. Ihr Gesetzentwurf will den Anspruch auf Fairness, Transparenz und Chancengleichheit im öffentlichen Vergabeverfahren gerade nicht garantieren. Das ist doch gar nicht Ihre Zielsetzung.

Dann die Präqualifikation: Sie wollen eine Präqualifikation auf Landesebene vorsehen. Damit würden Sie ein doppeltes Präqualifikationssystem, ein Präqualifikationssystem parallel zu dem bereits bundesweit vorhandenen System aufbauen. Aber das ist doch völlig überflüssig. Für die Unternehmen wäre das völlig unwirtschaftlich. Das ist eine unnötige, zusätzliche und kostenintensive Bürokratie, die Sie aufbauen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Dann die Nachprüfungsaufgabe: Sie wollen eine Nachprüfungsbehörde. Jeder Landkreis wäre sicherlich begeistert, diese von Ihnen zugewiesene Aufgabe zu bekommen - im Übrigen mit dem Ergebnis, dass die Auftragserteilung unnötig in die Länge gezogen werden kann. Auch wenn die Nachprüfungsbehörde gar nicht vorhat, tätig zu werden, müssen trotzdem definierte Wartezeiten des theoretisch möglichen Nachprüfungsverfahrens eingehalten werden.

Von dieser Art stehen noch eine ganze Reihe von Punkten in Ihrem Gesetzentwurf.

Ich glaube, inhaltlich-technisch kann man nur begrenzt etwas damit anfangen. Aber was noch viel schlimmer ist: Ihr Vorschlag geht an einem klugen, vernünftigen und zukunftsgewandten Tariftreue- und Vergabegesetzes schon im Kern vorbei. Deswegen sehe ich kaum eine Perspektive für eine wirklich sachliche, inhaltliche Auseinandersetzung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Beratung.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf federführend dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und mitberatend dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so geschehen. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht.

Dann rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Eisenbahnen und Seilbahnen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1412 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/2167 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2206

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Karsten Heineking, CDU-Fraktion. Herr Heineking, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen besteht seit dem Jahr 2004. Der Niedersächsische Landtag hat es seinerzeit in einem beschleunigten Verfahren auf den Weg gebracht, um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. In der vergangenen Legislaturperiode ist die Änderung auf den Weg gebracht, aber nicht abgeschlossen worden. Das Verfahren ist der Diskontinuität anheimgefallen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 28. Januar 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Eisenbahnen und Seilbahnen beschlossen und zur Verbandsanhörung freigegeben.

Zu den Zielen der Gesetzesänderung gehört u. a., technische Prüfungsaufgaben in Bezug auf Seilbahnen, die bisher in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angesiedelt waren, auf private Anbieter zu übertragen. Diese Änderung führt zu einer Entlastung des Landes und sichert die erforderliche Fachkompetenz in diesem sehr spezialisierten Bereich.

Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung vor, die Prüfungsintervalle für Schlepplifte zu verkürzen und denen der Seilbahnen anzupassen. Beim NESG in der derzeit gültigen Fassung war der Ausgangsgedanke, dass Schlepplifte nur in der Wintersaison eingesetzt werden. Die Praxis hat in der Vergangenheit aber gezeigt, dass die Schlepp

lifte von den Betreibern vermehrt auch in den Sommermonaten eingesetzt werden, um z. B. Wanderer, Benutzer von Sommerrodelbahnen sowie Mountainbikes zu befördern.