Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

(Karl-Heinz Bley [CDU] legt einen Ak- tenordner auf das Redepult - Heiter- keit)

- Sie kennen Ihre Redezeit, nicht wahr?

(Heiterkeit)

Bitte schön, Herr Bley!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landesvergabegesetz aus 2008 mit den Veränderungen aus 2012 hatte 9 Paragrafen und konnte auf 3 Blatt Papier untergebracht werden. Das rotgrüne Landesvergabegesetz vom 31. Oktober 2013 umfasst einige Seiten mehr und hat genau doppelt so viele Paragrafen, nämlich 18.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ist ja auch noch viel zu tun!)

Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten, hat aber die EU-Tauglichkeit kein Jahr überstanden. Öffentliche Auftraggeber, aber auch Unternehmer, ja, die Wirtschaft insgesamt bemängeln dieses Gesetz. Viele Unternehmen beteiligen sich nicht mehr an Ausschreibungen.

Am 18. September dieses Jahres fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, wonach deutsche Mindestlöhne nicht auf Subunternehmen angewendet werden dürfen. Das ist nicht nur für NRW, sondern auch für die Niedersächsische Landesregierung und die gesamte rot-grüne Gruppe eine Ohrfeige.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber Rot-Grün hatte ja unsere Warnungen und auch die Aussagen des GBD nicht hören wollen.

Die CDU-Fraktion hat im September dieses Jahres einen Entschließungsantrag zur Evaluierung des bestehenden Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vorgelegt. Die von der Landesregierung initiierte Datenerhebung zur Evaluierung ist ungeeignet. Die öffentlichen Auftraggeber kritisieren diese als überzogen, untauglich, zu umfangreich und zu teuer. Das ist ein Bürokratiemonster, das nicht zielführend ist. Die Unternehmer als Auftragnehmer sollen mit diesem Thema 2015 belastet und belästigt werden, um die Daten zu erheben.

Meine Damen und Herren, Rot-Grün sollte das vorhandene Gesetz zügig außer Kraft setzen und

sich mit dem Antrag der FDP-Fraktion beschäftigen oder auch eigene Vorschläge einbringen.

Ich befürchte nach dem EuGH-Urteil mit, wie jetzt festgestellt, erlaubter Inländerdiskriminierung eine Klageflut. Deutsche Unternehmen werden verstärkt Subunternehmen aus Polen und anderen Ländern heranziehen, die nicht an den Mindestlohn gebunden sind.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein paar Auszüge aus dem bestehenden Landesvergabegesetz nennen:

Beim MW ist eine Servicestelle eingerichtet worden,

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Hervorra- gend!)

die über das Gesetz sowie über Tariftreue- und Mindestlohnregeln informiert. Weil es sonst nicht durchschaubar ist! Jeder muss neu informiert werden, was tatsächlich darunter zu verstehen ist.

Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Was ist denn daran falsch? Das ist doch gut so!)

- So ist das beschrieben.

Eine Kommission überprüft das jährlich zum 31. August, 2014 beginnend. Dies ist also wahrscheinlich schon durchgeführt worden; ich habe aber nicht erfahren, ob es einen neuen Wert gibt. Die Kommission schlägt gegebenenfalls ein angepasstes Mindestentgelt vor.

Die Kommission unterstützt und berät die Servicestelle in Sachen Mindestlohn. Die Landesregierung kann dann ein neues Mindestlohnentgelt durch eine Verordnung neu festlegen.

Meine Damen und Herren, allein das Mindestlohnentgelt umfasst bei dem bestehenden Tariftreue- und Vergabegesetz gleich mehrere Seiten. Eine weitere Klageflut könnte es geben, wenn die Landesregierung bei den ILO-Kernarbeitsnormen die Sozial- und Umweltkriterien zur Bedingung macht.

Die Unternehmer trauen sich kaum noch, ein Angebot abzugeben. - Herr Lies, vielleicht können Sie sich einmal in die Situation eines Unternehmers

hineindenken - die Zahlen habe ich bewusst so einfach gewählt, dass Sie sie nicht vergessen können -: 15 Mitarbeiter, ein Auftrag von 15 000 Euro. Und nun füllen Sie dieses Paket bitte aus und sagen mir anschließend, wie lange das gedauert hat bzw. ob Sie überhaupt noch ein Angebot abgeben wollen. - Ich werde Ihnen das gleich übergeben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Bley, der Kollege Will möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.

Herr Will darf.

Herr Will, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bley, mich würde interessieren, wie Sie die Vergabe öffentlicher Mittel - von Steuermitteln! - steuern und wie Sie sich einen Überblick, so sage ich einmal, über die ordnungsgemäße Verwendung solcher Mittel verschaffen wollen, wenn Sie jegliche Begleitung infrage stellen und als „überbordende Bürokratie“ bezeichnen.

(Jörg Bode [FDP]: Das hat er doch gar nicht! - Ulf Thiele [CDU]: Das hat er an keiner Stelle gemacht!)

Sie haben wieder das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Will, ich bin dafür, Tariftreue einzuhalten, und ich bin der Meinung, dass das so zu Papier gebracht werden muss, dass das auch jeder versteht und man nicht extra eine Servicestelle braucht, um überhaupt ein Angebot abzugeben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Hier ist auch zu sehen, dass wir in Kürze auf Bundesebene eine Regelung haben werden. Wir sollten es für den Unternehmer und auch für denjenigen, der anschließend die Kontrollen dazu durchzuführen hat, was tatsächlich zu zahlen ist, nicht zu kompliziert machen.

Das Bauhauptgewerbe interessiert das sowieso nicht. Die zahlen ohnehin 12, 13 oder 14 Euro. Für

die spielen die 8,50 Euro gar keine Rolle. Und deswegen geht es nicht um die 8,50 Euro. Das wird im Bund geregelt, aber nicht in einem Landesvergabegesetz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil, sehr geehrter Herr Minister Lies, schauen Sie sich die Aussagen der Bevölkerung, der Wirtschaft und auch der Unternehmensberatungen im Nachgang zu dem EuGH-Urteil an! Sie lauten: „Mindestlohnanforderungen benachteiligen unsere Unternehmen gegenüber anderen Ländern.“ - Wollen Sie das?

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Also doch kein Mindestlohn?)

Sorgen Sie dafür, dass es keine Inländerdiskriminierung gibt! Dazu fordere ich Sie auf, und ich bitte Sie, auch die Mehrheitsfraktionen davon zu überzeugen, dass sie hierzu ihren Beitrag leisten.

Im General-Anzeiger vom 21. Oktober gibt es einen Bericht über einen Parteitag der Grünen, der hier für Schlagzeilen gesorgt hat. Dort heißt es:

„SPD-Wirtschaftsminister übt scharfe Kritik am Grünen-Parteitag... Die Beschlüsse der Öko-Partei würden Zehntausende Arbeitsplätze kosten. Davor warnt Lies.“

Wollen Sie so weitermachen mit Rot-Grün?

(Zurufe von der CDU: Ja! - Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Herr Lies, Sie kennen die neuen Wirtschaftszahlen. Reden Sie nicht nur auf Veranstaltungen davon, dass wir gemeinsam etwas für Infrastruktur, Mittelstand und Handwerk tun müssen, sondern handeln Sie auch danach!

Liebe Landtagskolleginnen und Landtagskollegen, jetzt noch einige Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf der FDP. Der Vorschlag der FDP, Aufträge aus dem Bereich Verkehr aus dem Landesvergabegesetz wieder herauszunehmen, ist gut und findet unsere Zustimmung.

(Christian Dürr [FDP]: Sehr gut!)

Bei den anzuwendenden unteren Wertgrenzen bei den beschränkten oder den freihändigen Vergaben müssen wir die Erfahrungen aus dem laufenden Jahr nutzen. Dazu werden wir bei den Beratungen im Ausschuss unsere Vorschläge einbringen.

(Jörg Bode [FDP]: Sehr gut!)