Hochverehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Landesvergabegesetz ist mit unseren Leitlinien zum Obertitel „Gute Arbeit“ ab
solut nicht vereinbar. Darum wird der Entwurf auch ein Entwurf bleiben. Das können wir Ihnen heute schon mit aller Deutlichkeit sagen.
Dieser Gesetzentwurf zeigt erneut, wie unsensibel, kaltherzig und ungerecht die arbeitsmarktpolitische Grundhaltung der FDP ist. Meine Damen und Herren der Opposition, wir haben Sie auch deshalb aus der Regierungsverantwortung getrieben, weil Sie in Ihrer Regierungszeit skandalöse Zustände, Ausbeutung und Niedriglohn zugelassen haben. Unter CDU und FDP gab es keine faire Auftragsvergabe. Dafür haben Sie auch die Quittung bekommen, meine Damen und Herren.
Wer nun dachte, Sie hätten diese Lektion verstanden, reibt sich verdutzt die Augen, weil Sie in Ihrem neuen Gesetzentwurf noch härter zuschlagen als zu Ihrer Regierungszeit. Damals lag der Auftragsschwellenwert noch bei 30 000 Euro. Wir haben die Grenze dann auf 10 000 Euro abgesenkt, weil wir möglichst viele Vergaben erfassen wollen. Sie wollen jetzt die freihändige Auftragsvergabe bis zu 100 000 Euro möglich machen. In § 4 wollen Sie sogar Dienst- und Lieferleistungen bis zu über 200 000 Euro zulassen. Bauleistungen können nach Ihrem Vorschlag, Herr Bode, im Wege der beschränkten Ausschreibung sogar bis zu über 5 Millionen Euro vergeben werden. Ja, geht’s noch? - Das kann man doch gar nicht mitmachen!
Sehr geehrte Damen und Herren der FDP, es wird Sie nicht verwundern, Frau König, dass wir unser gutes Landesvergabegesetz für ein so rückständiges Verhinderungsgesetz nicht opfern. Was Sie hier anbieten, ist ja völlig gaga. Das geht gar nicht!
Sie, Frau König, haben ein chronisch gestörtes Verhältnis zu Ordnung und Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt. Sie versuchen erst gar nicht, die sozialen Kriterien oder die Beachtung der ILOKernarbeitsnormen einzubeziehen. Sie halten offenbar auch nichts von umweltfreundlicher Beschaffung, Betriebsräten, Personalräten, Frauenförderung oder Fairness und politischer Verantwortung.
Sie sollten aber inzwischen gelernt haben, dass unser Leitbild für Gute Arbeit exakt diese Ziele verfolgt. Davon lassen wir auch nicht ab, weil wir anders als Sie die Menschen im Produktionsprozess wertschätzen, meine Damen und Herren.
Genau das unterscheidet uns. Weil Sie eben ein anderes Bild haben, fliegen Sie inzwischen in Serie aus den Parlamenten, meine Damen und Herren der FDP.
Sie wollen erneut deregulieren. Sie wollen alles dem freien Spiel der Kräfte am Markt überlassen. Sie schließen auch die ÖPNV-Vergaben erst gar nicht mit ein.
Große Bereiche öffentlicher Vergaben sind bei Ihnen ausgeschlossen, weil Ihnen Tariftreue und saubere Arbeitsbedingungen völlig egal sind.
(Jörg Bode [FDP]: Nein! Weil es schon anderweitig geregelt ist! - Un- ruhe - Glocke der Präsidentin)
Sie wollen keine Regeln und Kontrollen, Herr Bode. Darum ist Ihnen das aktuell geltende Vergabegesetz auch ein Dorn im Auge. Sie wollen Wildwest. Wir wollen aber einen fairen Wettbewerb, Chancengleichheit, Transparenz und anständige Bezahlung nach geltenden Tarifen. Genau dafür setzen wir uns ein.
Es wäre interessant, zu erfahren, wie der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst Ihre Vorschläge mit Blick auf haushaltsrechtliche Grundsätze bewertet; denn nach unserem Kenntnisstand ist alles, was unterhalb der EU-Vergabewerte liegt, öffentlich auszuschreiben, Herr Bode. Aber das können wir im Ausschuss ja dann noch abklären.
Meine Damen und Herren, wir haben festgelegt, dass entweder der Tarifvertrag der Branche mit dem vereinbarten Tariflohn anzuwenden ist oder aber ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro gezahlt werden muss. In Ihrem Gesetzentwurf findet man das Wort „Mindestlohn“ an keiner einzigen
Stelle. Sie setzen auf knallharten Unterbietungswettbewerb. Die Arbeitnehmer bleiben bei Ihnen wieder total auf der Strecke. Wir stehen hingegen für Tariflöhne und Kaufkraft bei den Arbeitnehmern ein.
Rot-Grün hat nach der Regierungsübernahme saubere Kriterien in das Vergabegesetz formuliert, weil wir eine Vorbildfunktion haben, wenn aus Steuermitteln öffentliche Aufträge vergeben werden.
Herr Kollege Schminke, eine Sekunde! Frau König möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Ist das machbar?
(Angelika Jahns [CDU]: Das war eine Einladung, Gabi! - Christian Dürr [FDP]: Was gibt es denn zu essen?)
Wir haben eine Vorbildfunktion, wenn es um die Vergabe von Aufträgen aus Steuermitteln geht. Auch im geltenden Vergabegesetz gibt es sicherlich noch Fragen und Klärungsbedarf; das gestehen wir zu. Da werden wir dialogorientiert Klärung herbeiführen. Ich erinnere daran, dass wir bereits bei der Einbringung erklärt haben, dass das Gesetz evaluiert wird.
Die rot-grüne Landesregierung hat das Markenzeichen „Gute Arbeit“ auf der Agenda. Unser Wirtschaftsminister Olaf Lies verkörpert diese Begrifflichkeit, weil er sich auch kümmert und weil er prekäre Beschäftigung mit Dumpinglöhnen offensiv bekämpft, anstatt abzutauchen, sich wegzuducken und wegzugucken, wie Sie das gemacht haben. Das macht den Unterschied zu Ihnen, Herr Bode. Wenn Sie von einem fairen Wettbewerb sprechen, dann klingt das so glaubhaft, als würde ein Vegetarier vor der Fleischerinnung referieren, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist gar keine so schlechte Idee!)
Vielen Dank, Herr Schminke. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Maaret Westphely, Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur ein Rollback in die Zeiten von Schwarz-Gelb; er ist schlimmer. Sehr geehrte Damen und Herren von der FDP, nehmen Sie zur Kenntnis: Ihre Politik wurde abgewählt.
(Beifall bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Aber deswegen dür- fen wir doch noch Gesetzentwürfe einbringen, oder?)
Nicht einmal die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelten haben Sie in Ihrem Entwurf stehen, wohl wissend, dass es im Bereich Verkehr und in der Bauwirtschaft nicht immer selbstverständlich ist, dass diese elementaren Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden.
Nachweise für Tariftreue und Mindestentgelte durch die Kommunen, durch das Land von den Unternehmen einzufordern, stellt kein großes Problem für die Auftraggeber dar. Es schafft eine stärkere Verbindlichkeit geltender Gesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden - und das ist genau das, was wir wollen. Da sie im Rahmen unserer Gesetzesberatung auch immer wieder vom Baugewerbe, vom Handwerk und von den Gewerkschaften eingefordert wurden, gibt es überhaupt gar keinen Grund, darauf zu verzichten. Selbstverständlich macht sich das aber nicht von alleine. Aber wir als Gesetzgeber haben eine Fürsorgepflicht, die umso schwerer wiegt, da es sich um die Verwendung von Steuermitteln handelt.
Sie sprechen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Auftragsvergabe im Ausland an, wo der Mindestlohn nicht eingefordert werden darf. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass wir keine Anforderungen an die Erbringung von Aufträgen im Ausland stellen dürfen. Aber der Anteil an Aufträgen, für die dieser Fall eintritt und bei denen das überhaupt möglich ist, ist doch gering. Für uns ist dies überhaupt noch kein Grund, für den weit überwiegenden Anteil der Aufträge, die hierzulande erbracht werden, alle Standards sausen zu lassen. Nein, unserer Verantwortung wollen wir, wo es nur irgend geht, nachkommen, und wir werden dies auch weiterhin tun.
Für die Schwierigkeiten im öffentlichen Nahverkehr gibt es eigentlich nur einen Erklärungsansatz: Dieser Eingriff ist von der Regierung unter SchwarzGelb viel zu lange vernachlässigt worden. Ein Tarifvertrag für den straßengebundenen ÖPNV, der seit 14 Jahren in Nachwirkung ist, kann den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Der ist doch praktisch gar nicht mehr existent. Deswegen ist es gut, dass wir ein Gesetz haben, das die Tarifpartner an einen Tisch bringt, und dass vertretbare Verhältnisse für die Beschäftigten ausgehandelt werden können.
Sollte es in diesem Bereich zu Kostensteigerungen kommen, dann ist dies ein Indiz dafür, dass bisher Dumpinglöhne gezahlt worden sind. Gerade dann haben wir die Pflicht einzugreifen.
Außerdem fordern Sie, die freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro und die beschränkte Vergabe - mein Kollege hat dies vorhin schon gesagt - bis zu 5 Millionen Euro zu ermöglichen. Auch damit schießen Sie weit über das Ziel hinaus. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen mit vielen kleinen Kommunen und Landkreisen würde das bedeuten, dass ein Großteil der Aufträge gar nicht mehr ausgeschrieben werden muss. Das ist in höchstem Maße intransparent und gewährleistet nicht, wie Sie es in Ihrem Zweck beschreiben, einen fairen Wettbewerb.
An dieser Stelle stehen wir klar an der Seite des Mittelstands, der von den Auftraggebern erwartet, frühzeitig informiert zu werden und sich an einer Ausschreibung beteiligen zu können.
In der Bilanz zeigt der FDP-Entwurf, dass Sie Regulierung ohne Wenn und Aber und so viel wie nur möglich wollen. Einen Rahmen für die verantwortungsvolle Verwendung von Steuermitteln setzt dieses Papier nicht.
Vielen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt der Kollege Karl-Heinz Bley, CDU-Fraktion. Herr Bley!