Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Betriebsformen, Produktionsrichtungen und Spezialisierungsgraden aus und begleitet sie bei ihrer Fortentwicklung.“
(Christian Grascha [FDP]: Denen geht es um die Sache! Das ist richtig! - Zu- ruf von der CDU: Das ist selbstver- ständlich!)
„Das Landvolk arbeitet weiter konstruktiv an der Weiterentwicklung der Landwirtschaft mit - im Sinne eines kontinuierlichen Prozesses, der tatsächliche Verbesserungen und für die Betriebe verkraftbare Investitionen und Maßnahmen umsetzt.
„In ihrer Kommunikation streben beide Seiten an, persönliche Angriffe zu vermeiden und eine sachliche Diskussion zu pflegen.“
(Christian Grascha [FDP]: Das muss doch den Landwirten wie Hohn vor- kommen! Das klingt doch wie Hohn in ihren Ohren!)
Landwirtschaft betreffenden Fragen eine sachgerechte Beteiligung des Berufsstandes auch über den Landvolkverband als der mit einem Organisationsgrad von mehr als 90 % der Betriebe größten Interessenvertretung weiterhin umzusetzen.“
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird den intensiven Dialog mit dem Landvolk weiter fortführen. Sie hat weiterhin ein hohes Interesse an einem konstruktiven und fachlich fundierten Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Landwirte.
Zukunftsfähige Landwirtschaft muss nachhaltig sein, sie muss einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sie darf berechtigte Ansprüche an den Tierschutz nicht ignorieren, und sie muss auch sozial gerecht sein. Dafür setzt sich diese Landesregierung auch in Zukunft ein.
(Ulf Thiele [CDU]: Sie sind ganz schön angeschossen, Herr Minister! - Zuruf von der CDU: Wer ist bei denen nicht angeschossen? - Zuruf von der CDU: Wohl wahr!)
Zu 1: Die Landesregierung setzt sich, wie in der Vorbemerkung ausführlich dargestellt, mit sachlicher Kritik an ihrer Politik auseinander. Sie hat ein hohes Interesse an einem intensiven, konstruktiven und fachlich fundierten Dialog mit den Landwirten auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung und steht für weitere Gespräche jederzeit zur Verfügung.
Zu 2: Die Landesregierung nimmt alle Stellungnahmen zum Entwurf zum Landes-Raumordnungsprogramm sehr ernst und prüft diese sorgfältig. Der Vorwurf von einer Enteignung oder zwangsweisen Wiedervernässung landwirtschaftlicher Flächen
durch das Raumordnungsprogramm ist falsch. Dies hat der Landwirtschaftsminister auch auf der Veranstaltung am 7. Oktober 2014 in Langen erläutert.
Auch stimmen die in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Aussagen nicht. Es wird keine (Wieder-)Vernässung landwirtschaftlicher Flächen gegen den Willen des Eigentümers durch das LROP geben.
Raumordnungspläne - das sollten Sie eigentlich wissen; denn das ist nicht das erste Raumordnungsprogramm - richten sich an öffentliche Stellen, nicht an den einzelnen Landbewirtschafter.
Die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung bedarf keiner Genehmigung und wird grundsätzlich von raumordnerischen Regelungen nicht beeinflusst.
Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass es selbst mit den Änderungen, die derzeit in einer diskursiven Beteiligung sind, für die ordnungsge
mäße Landbewirtschaftung keine Beeinflussung durch die Festlegung von Vorranggebieten Torferhaltung und Moorentwicklung im LROP geben würde.
Relevant können raumordnerische Festlegungen wie die Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung für den einzelnen Landbewirtschafter dann werden, wenn seine Vorhaben oder Maßnahmen einer Genehmigung bedürfen und das jeweilige Fachrecht für die Genehmigung die Beachtung raumordnerischer Ziele vorschreibt. Es bedarf jedoch bei jedem Vorhaben und jeder Maßnahme einer Einzelfallprüfung, inwieweit tatsächlich ein Zielverstoß vorliegt.
Ich weise darauf hin, dass durch Torfabbau auf in der Regel landwirtschaftlich genutzten Flächen diese den Landwirten dauerhaft verloren gehen und die Flächenknappheit verschärft wird.
Grundlage. Veränderungen des Wasserstands bedürfen sowohl einer Genehmigung als auch der Zustimmung des Eigentümers der Fläche. Eine Wiedervernässung ohne Zustimmung des Eigentümers ist daher nicht möglich und wird auch nicht erfolgen.
Aus Gründen des Klimaschutzes ist es erfreulich, wenn freiwillig der Wasserstand in den Vorranggebieten Torferhaltung und Moorentwicklung angehoben wird. Eine „kalte Enteignung“ wird und soll es nicht geben. Eine Anhebung des Wasserstands kann auch nicht durch das LROP bewirkt werden. Vielmehr handelt es sich um eine Freihalteplanung gegenüber Vorhaben und Maßnahmen, die einer Wiedervernässung dauerhaft entgegenstehen