Sie werden verstehen, dass wir nicht mit jedem Landwirt einen juristischen Vertrag abschließen, sollte das Ihre Frage sein.
(Frank Oesterhelweg [CDU]: Darüber haben wir heute auch schon etwas gehört! - Christian Grascha [FDP]: Es soll nicht nur verbindlich sein, sondern möglichst auch noch wahr!)
Das wäre in anderen Punkten auch nicht üblich. Wir haben gesagt, dass wir nach der Auswertung der verschiedenen Stellungnahmen noch einmal in den Begründungen konkretisieren werden und dort klar hineinschreiben werden, dass die landwirtschaftliche Nutzung von dem, was wir hier gesagt haben, nicht beeinträchtigt und dass der Status quo insoweit erhalten wird.
Bei welchen größeren bzw. großflächigeren genehmigungsbedürftigen Maßnahmen eine Raumbedeutsamkeit entstehen könnte, wird dann auch konkretisiert. Dann sind natürlich Genehmigungen im Einzelfall zu prüfen.
Aber selbst bei der Voranfrage, ob man noch ein Windrad in diesen Gebieten aufstellen kann, gilt die Aussage unseres Hauses: Auch das ist, wenn es genehmigungsrechtlich vorstellbar ist, grundsätzlich möglich.
Das ist genauso wie ein Stallbau in diesen Gebieten nicht ausgeschlossen. Aber es gilt natürlich immer das normale Genehmigungsverfahren. Da muss man schauen, ob raumwirksame Belange betroffen sein können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass diverse Kommunen und Landkreise in der regionalen Raumordnung und Städte sowie Gemeinden in ihrer Flächennutzungsplanung dabei sind, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten, indem sie über neue und zusätzliche Flächen diskutieren sowie dies fachlich für die Ausweisung von Windenergieanlagen abwägen lassen, und vor dem Hintergrund, dass zumindest in den Regionen, in denen der Moorschutz aus der Perspektive der Landesregierung einen deutlich höheren Stellenwert bekommen soll,
in denen weite Flächen für den Moorerhalt zusätzlich ausgewiesen werden sollen, frage ich die Landesregierung, ob die Kommunen unter der Maßgabe der Ausweisung dieser Flächen weiterhin in der Lage sein werden - hierbei geht es nicht um die persönlichen Interessen einzelner Grundstückseigentümer, sondern um die fachliche Ausweisung in Regionalen Raumordnungsprogrammen, in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen -, diese Flächen auch als Potenzialflächen für den Bau von Windenergieanlagen vorzusehen, und zwar in dem Wissen, dass der Bau einer Windenergieanlage regelmäßig dazu führt, dass weiße und schwarze Torfschichten durchbrochen werden, wodurch die Wiedervernässung nicht mehr möglich ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist grundsätzlich möglich, auch Windkraftanlagen in Vorranggebieten aufzustellen. Es ist übrigens auch jetzt schon so, dass in Vorranggebieten für Torfabbau, also dort, wo in Zukunft Torf abgebaut werden kann - das ist wahrscheinlich in Leer Ihr Fall - - -
Genau die gleiche grundsätzliche Möglichkeit gibt es auch bei dem neuen Vorranggebiet Torferhalt. Bei dem einen geht es ja darum, dass die Windkraftanlage nicht einem Torfabbau entgegensteht, und hier geht es darum, dass sie nicht dem Torferhalt entgegensteht. Deshalb ist es grundsätzlich auch weiterhin möglich, in diesen Gebieten Überschneidungen mit Vorranggebieten Windkraftanlagen zu machen. Deshalb bedarf es natürlich immer der einzelnen Genehmigung. Aber es ist das gleiche Verfahren, wie wir es jetzt auch bei Rohstoffen in anderen Vorranggebieten haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung die Frage meines Kollegen Abgeordneten KarlHeinz Bley zur B 213/E 233 nicht beantwortet hat
- er hat sie nicht beantwortet -, versuche ich es jetzt einmal mit einer ganz einfachen Frage. Ich frage die Landesregierung: Wird es auch in Zukunft machbar sein, Drainagen und Gräben in Vorranggebieten für Torf und Moor zu erneuern, neu anzulegen oder instand zu halten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wiederhole noch einmal: Eine Wiedervernässung ohne Zustimmung des Eigentümers ist nicht möglich und wird auch nicht erfolgen.
Eine Veränderung des Wasserschutzstandes im Sinne des Klimaschutzes - das war Ihre Frage - kann nur durch Teilnahme an freiwilligen Förderprogrammen und nicht durch das LROP bewirkt werden.
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Das war nicht die Frage! Meine Frage war sehr konkret! - Jörg Hillmer [CDU]: Was war das denn für eine Antwort?)
Meine Damen und Herren, darf ich noch mal auf den Zwischenruf von Herrn Kollegen DammannTamke eingehen? - Wie der Minister bzw. die Landesregierung die Frage beantwortet, muss er bzw. sie selbst verantworten, und das verantwortet er/sie auch. Das möchte ich noch einmal feststellen. Wir können nicht darauf Einfluss nehmen, ob das richtig oder falsch ist. Wir nehmen auch keinen Einfluss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Inhalt des Moorschutzprogramms auch der Ankauf von Flächen durch die Landesregierung ist, und
diese Flächen offensichtlich auch vernässt werden sollen, frage ich die Landesregierung: Wie können Sie sicherstellen, dass die anliegenden Nachbarflächen weiter uneingeschränkt genutzt werden können? - Diese Frage stelle ich auch deshalb, weil ich vermeiden möchte, dass die beiden Milchviehbetriebe, die vor dem Rathaus bezüglich des Torfabbaus demonstriert haben, wegen der Vernässung in Zukunft auch bei Ihnen mit den Plakaten vor dem Ministerium stehen werden.
Die Wiedervernässung erfolgt nur mit Zustimmung des Eigentümers. Bei Landesflächen bzw. bei aufgekauften Flächen passiert das natürlich im Rahmen des Moorschutzprogrammes, das das Umweltministerium dort durchführt. Sie wissen, es gibt jetzt schon eine ganze Reihe solcher Programme, teilweise vom Bund oder von der EU gefördert, wenn ich z. B. an die Hannoversche Moorgeest denke. Natürlich sind bei solchen Programmen auch immer die Auswirkungen auf Nachbarbetriebe zu berücksichtigen. Wir haben als Landwirtschaftsministerium auch erhebliche Mittel für die Flurbereinigung in diesem Bereich, um Landwirten auch Möglichkeiten für Tauschflächen zu bieten, damit sie weiterhin wirtschaften können.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass die Elbe zwischen der Gemeinde Seevetal, der Stadt Winsen und der Stadt Geesthacht und der Freien und Hansestadt Hamburg fließt. Denn aus den Karten, die man uns im Landkreis Harburg zur Verfügung gestellt hat, geht hervor, dass Sie diesen Fluss total ignorieren. Hier muss man doch den Schluss ziehen, dass Sie auf falschem Kartenmaterial solche Landes-Raumordnungspläne entwickeln. Die Frage muss damit abgeschlossen werden: Sind Sie bereit, diese Fehler abzuändern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wenn es Fehler gibt, sind wir immer bereit, sie abzuändern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, Sie führen aus, dass zukünftig die Kreise die Planung des Moorschutzprogramms ausführen werden. Gleichzeitig erklären Sie aber auch, dass keine Maßnahmen gegen Eigentümer erfolgen werden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Kreise in ihrem Sinne die Eigentümer nicht benachteiligen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gesagt, dass die Kulisse des LandesRaumordnungsprogramms auf die regionale Ebene heruntergebrochen wird, indem der Konkretisierungsverpflichtung für die regionale Ebene nachgekommen werden muss. Das Moorschutzprogramm des Umweltministeriums ist zunächst ein Landesprogramm. Über die freiwilligen Maßnahmen und Leistungen sowie die Teilnahmen an EU- und Bundesprogrammen, die seitens der Kommunen und Kreise erfolgen, freuen wir uns. Aber auch hier gilt immer: Auch der Kreis kann keine zwangsweise Wiedervernässung gegen den Willen des Eigentümers anordnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben mehrfach ausgeführt, dass diese Priorisierung des Rückbaus der Entwässe
rung, also die Wiedervernässung, bei niemandem gegen seinen Willen erfolgt. Sie erklärten auch, dass Nachbarn möglicherweise Ersatzland erhalten. Wie viel Ersatzland haben Sie denn so im Portfolio? Ist es in diesem Fall nicht doch so, dass Sie die Leute dann zwingen, ihre althergestammten Standorte aufzugeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das kann nicht so pauschal beantwortet werden. Das Land hat ja, wie Sie wissen, über die Domänenverwaltung oder über seinen Einfluss auf die NLG auch Flächen zur Verfügung, die für verschiedenste Maßnahmen - sei es für Infrastruktur, sei es für Ausgleichsmaßnahmen - potenziell genutzt werden können. Das ist der eine Fall. Was wir an Fördermitteln haben, können Sie im PFEIL-Programm nachlesen. Dort stehen 15 Millionen Euro im ELER für die ökologische Flurbereinigung im Zuge des Klimaschutzes bereit. Außerdem kann es immer wieder sein, dass auch im normalen Flurbereinigungsverfahren Belange des Moorschutzes berücksichtigt werden.
Das Umweltministerium hat aus dem EFRE-Topf ebenfalls noch Mittel für die CO2-Senkung, für Klimaschutzprojekte zur Verfügung, die potenziell auch für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können.