Protokoll der Sitzung vom 24.10.2014

Herr Minister Meyer, weil das zweimal vorkam, möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns darin einig sind, dass die Frage der Kollegen von der FDP so breit angelegt ist, dass man im Prinzip jede Frage zur Landwirtschaft und zur Raumordnung stellen kann.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Deswegen können wir das hier nicht einschränkend bewerten.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Er ant- wortet sowieso nicht!)

Aber es ist hier sachlich gelaufen.

Meine Damen und Herren, die nächste Frage stellt jetzt die Kollegin Annette Schwarz, CDU-Fraktion.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Es ist doch egal, welche Frage er nicht be- antwortet!)

Herr Präsident! Der Minister hat hier eben ausgeführt, wie die Erreichbarkeitsräume jeweils definiert worden sind. Er bezog sich dabei auch auf außerhalb des Landes Niedersachsen gelegene zentrale Orte, die laut Entwurf eine zentralörtliche Bedeutung für das niedersächsische Umland besitzen. Diese sollen nach dem Entwurf stärker berücksichtigt werden. Das führt allerdings z. B. dazu, dass in den mittelzentralen Erreichbarkeitsraum der Stadt Bremen sogar Teile der kreisfreien Stadt Delmenhorst, eines niedersächsischen Mittelzentrums mit oberzentraler Teilfunktion, vereinnahmt werden. Ich frage die Landesregierung: Wo ist die Ermächtigungsgrundlage verankert, nach der die Landesregierung niedersächsische Landesteile mit verbindlicher Wirkung den Erreichbarkeitsräumen eines anderen Landes - in diesem Fall der Freien Hansestadt Bremen - zuschlagen kann?

Herr Minister Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum einen haben wir einen raumordnerischen Vertrag zwischen Niedersachsen und Bremen, auch mit vielen Landkreisen und Gemeinden, dessen Unterzeichnung ich letztens beiwohnen durfte. Es waren sehr viele Bürgermeister und Landräte da. Man spricht sich eben ab, man gibt sich gegenseitige Informationspflichten.

Es ist eben Realität, dass Menschen aus Niedersachsen nicht nur im Lande einkaufen. Genauso kaufen auch Menschen aus Bremen im Bremer Umland ein.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Alles an- dere wäre Bevormundung!)

Wenn man das sachlich und realistisch abbilden will, kann man nicht sagen: Hinter der Grenze ist ein weißer Flecken. - Von daher ist das eine moderne Berechnung, die näher an der Realität ist, als wenn man im Bremer Umland ausblenden würde, dass es da noch eine Stadt mit erheblicher Kaufkraft gibt.

Von daher ist die Kooperation, die wir uns vorgenommen haben und die durch den raumordneri

schen Vertrag detailliert geregelt ist, ein sinnvoller Weg. Das ist moderner, als Niedersachsen als Insel zu betrachten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt der Kollege Hilbers von der CDU-Fraktion.

(Wiard Siebels [SPD]: Aber eine Fra- ge, bitte!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung ebenfalls zu diesen Verflechtungsräumen - das ist eben am Beispiel Bremens erläutert worden - vor dem Hintergrund, dass in meinem Landkreis, Grafschaft Bentheim, Teile nach Gronau in Nordrhein-Westfalen - nämlich die Stadt Bad Bentheim - zugeordnet werden und die Gemeinde Emlichheim Coevorden in den Niederlanden zugeordnet wird, ob bei dieser Entscheidung, Herr Minister, über die Verflechtungsräume überhaupt überlegt wird, wenn man einem Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen, etwa der Stadt Nordhorn, diese Verflechtungsräume wegnimmt, die eigenen Bereiche zu stärken, oder ob man nicht eher dazu übergeht, die eigenen Bereiche zu schwächen, wenn man das auf das Umland verteilt. Letztlich stehen die Gemeinden und Städte mit oberzentraler Teilfunktion oder die Mittelzentren in der Region auch mit denjenigen in anderen Bundesländern in einem Wettbewerb zueinander. Schwächen Sie nicht eher unseren Landkreis dadurch, dass Sie das so handhaben?

Das waren bestimmt zwei Fragen, Herr Kollege.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das akzep- tiere ich, Herr Präsident!)

Herr Minister!

Zur Einbeziehung außerhalb Niedersachsens in diesem 100-km-Bereich habe ich schon mehrfach etwas ausgeführt. Wir sehen das anders als Sie, nämlich als Stärkung.

Wir sehen in diesem modernen Ansatz, der übrigens auf den Regelungen zur Steuerung der Sied

lungsentwicklung beruht, wie sie auch der Arbeitskreis „Flächenverbrauch und Bodenschutz“ der 6. Regierungskommission zusammen mit den

kommunalen Spitzenverbänden einschließlich des Städte- und Gemeindebundes in der letzten Legislaturperiode erarbeitet hat, eine Modernisierung, die dazu beiträgt, das Ziel der Raumordnung und des Grundgesetzes umzusetzen, in allen Teilräumen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und zu halten.

Dazu zählt auch eine möglichst gute Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot an Waren des Einzelhandels und Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort. Ein wesentliches Instrument dafür ist das sogenannte Kongruenzgebot, das gerade die zentralen Orte vor einem Abzug übermäßig hoher Kaufkraftanteile aus ihrem Verflechtungsbereich durch neue Einzelhandelsgroßprojekte in anderen zentralen Orten schützt. Dieses Kongruenzgebot wirkt somit vorsorgend im Vorfeld von Auswirkungen auf integrierte Versorgungsstandorte.

Die Festlegung von diesen Verflechtungsbereichen dient daher dazu, die Zielqualität des LandesRaumordnungsprogramms zu verbessern und eine notwendige Anpassung an die Rechtsprechung vorzunehmen. Denn es gibt eine ganze Reihe von Urteilen, die uns zu dieser Konkretisierung ermutigen oder zwingen, wenn man das so ausdrücken will. Dann ist das der richtige Ansatz.

Aber auch hier gilt wie bei allen Raumordnungsprogrammen: Wir werden jetzt zuhören. Wir werden Erörterungstermine zum Raumordnungsprogramm machen. Wir werden uns die Vorschläge der einzelnen Verbände anschauen, die durchaus unterschiedlich sind. Klar ist, das Ober-, Mittel- und Grundzentren unterschiedliche Vorstellungen haben, was teilzentrale Funktionen angeht.

Dann werden wir am Ende nach einer sicherlich intensiven Beratung im Landtag - auch er wird ja eine Stellungnahme dazu abgeben - zu einer Entscheidung kommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt der Kollege Martin Bäumer, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass mir diese Karte mit den Verflechtungsräumen auch große Sorgen macht, dass z. B. Teile meiner Heimatgemeinde Glandorf Lengerich zugeschlagen werden, die südlichen Teile aber Warendorf in Westfalen, und vor dem weiteren Hintergrund, dass die Stadt Dissen und die Gemeinde Bad Rothenfelde Halle in Westfalen zugeschlagen werden, und vor dem Hintergrund, dass morgen in Dissen das Krankenhaus geschlossen wird und den Bürgerinnen und Bürgern aus Bad Rothenfelde sowie aus Dissen empfohlen wurde, demnächst nach Halle ins Krankenhaus zu fahren, frage ich die Landesregierung: Welche weiteren Konsequenzen werden sie zukünftig aus dieser Karte ableiten?

(Zustimmung bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Das ist ja entsetzlich! - Reinhold Hilbers [CDU]: Sie veranstal- ten einen Ausverkauf!)

Herr Minister Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dazu gilt, was ich eben schon gesagt habe: Wir werden alles auswerten. Wir werden uns anschauen, ob es dabei Konkretisierungs- oder Nachsteuerungsbedarf gibt. Das ist das übliche Verfahren der Ergebnisoffenheit bei einem solchen Prozess. Das war früher so, und das ist auch jetzt so. Wir sind keine Regierung, die dabei etwas par ordre du mufti macht.

Bei den Verflechtungsräumen - das habe ich eben erklärt - geht es um Einzelhandel und Kaufverhalten, nicht jedoch um den Besuch von Krankenhäusern. Der ist anderswo geregelt. Deshalb hat das nichts mit dem Entwurf der Erreichbarkeitsräume zu tun.

(Zustimmung von Hans-Joachim Janßen [GRÜNE])

Vielen Dank. - Die nächste Frage stelle die Kollegin Astrid Vockert von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung,

Herr Minister Meyer, die Frage, die ich eingangs gestellt habe, sehr schwammig, wenn nicht ausweichend beantwortet hat, in der es darum ging, ob die betroffenen Landwirte justiziabel verwertbare Schreiben in die Hand bekommen können, dass sie in der Bewirtschaftung nicht in irgendeiner Form eingeschränkt werden, und sich der Minister hier hingestellt und gesagt hat, man könne das im Protokoll nachlesen - das ist mit Sicherheit nicht justiziabel verwertbar - frage ich einmal heruntergebrochen: Ich stelle mir vor, Herr Minister Meyer, dass ein Landwirt sagt, seine Entwässerung funktioniere nicht mehr.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Wo bleibt jetzt die Frage? Das sind alles Vor- bemerkungen!)

- Genau das ist die Frage. - Ich stelle die Frage: Was macht Herr Minister Meyer, wenn ein Landwirt kommt und sagt, seine Entwässerung funktioniere nicht mehr?

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Können Sie den Namen des Landwirts auch nen- nen - fürs Protokoll?)

Der Landwirt sagt dann: Ich will eine neue Drainage einsetzen. - Vor dem Hintergrund des LandesRaumordnungsprogramms sind entsprechende

Genehmigungsbehörden in der Verantwortung. Wird das in Zukunft noch genehmigt, wenn er eine neue Drainage bauen will - ja oder nein?

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister Meyer!

Meine Damen und Herren! Aussagen der Landesregierung, die wir im Parlament mit Bezug auf Abgeordnetenfragen tätigen, haben natürlich eine Verbindlichkeitswirkung.

(Lachen bei der FDP)

Sie werden verstehen, dass wir nicht mit jedem Landwirt einen juristischen Vertrag abschließen, sollte das Ihre Frage sein.