Martin Bäumer

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter der Überschrift „Ritterhude - drei Jahre nach der Explosion“ berichtete der NDR auf seiner Internetseite in der letzten Woche über den Stand der Aufarbeitung des Explosionsunglücks in Ritterhude vom 9. September 2014. In dem Bericht wird u. a. ausgeführt:
„Auch nach drei Jahren ist kein Verantwortlicher gefunden. Obwohl ein Untersuchungsbericht des Umweltministeriums belegt, dass die Industrieanlage nicht alle erforderlichen Genehmigungen hatte. Das wurde jahrelang ignoriert. Bundes- und Landesumweltministerium, Bundesumweltamt, Landkreis Osterholz, Gemeinde Ritterhude, Bezirksregierung Lüneburg, Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven: Sie fühlten sich entweder nicht zuständig oder bescheinigten den Anwohnern, dass alle Genehmigungen vorlägen. …
Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und des unerlaubten Betreibens von Anlagen gegen den Chef der Chemiefabrik, zwei seiner Angestellten und gegen eine Mitarbeiterin des Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven. Seit drei Jahren. Und der Auslöser der verheerenden Explosion ist noch immer nicht gefunden.“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Gibt es Erkenntnisse aus den bei der Staatsanwaltschaft Verden in Bezug auf das Explosionsunglück in Ritterhude vom 9. September 2014 geführten Ermittlungsverfahren, die eine Korrektur oder Neubewertung der Inhalte des von Umweltminister Wenzel am 11. Mai 2015 in öffentlicher Ausschusssitzung vorgestellten Berichts der Koordinierungsgruppe für die Aufarbeitung des Explosionsereignisses am 9. September 2014 bei der Organo Fluid GmbH in Ritterhude notwendig erscheinen lassen?
2. Aus welchen Gründen wird aktuell gegen frühere Geschäftsführer von Organo Fluid und Behördenmitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven ermittelt, nicht aber gegen aktuelle und frühere Amtsträger des Landkreises Osterholz, beispielsweise wegen der Erteilung fehlerhafter Genehmigungen, der Nichtrücknahme erteilter Genehmigungen oder Nichtanordnung rechtlich gebotener Untersagungen bzw. Auflagen?
3. Wie viele Berichte des Justizministeriums bzw. nachgeordneter Behörden aus dem Geschäftsbereich sind dem Chef der Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, seit dem 9. September 2014 zur Kenntnis gegeben worden? Bitte einzeln mit Datum aufführen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wann wird den Mitgliedern des Umweltausschusses das Gutachten der Staatsanwaltschaft Verden zur Verfügung gestellt, wie im Umweltausschuss zugesagt worden ist?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, kurze präzise Fragen lassen auch präzise Antworten erwarten. Ich hatte gefragt, wann es vorgelegt wird. Dass Sie noch damit zu tun haben, ist mir klar. Ich hatte aber präzise gefragt, wann es vorgelegt wird.
- Das hat sie nicht gesagt.
- Das hat sie nicht gesagt, Herr Kollege.
- Ja, wann denn? Morgen?
- Nein.
Meine Frage war, wann es vorgelegt wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe nicht gehört, wann das vorgelegt wird. Ich hatte gefragt, an welchem Tag es vorgelegt wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin vorhin umfangreich ausgeführt hat, dass es anderthalb Jahre gedauert hat, bis die Staatsanwaltschaft Verden das Gutachten in Auftrag gegeben hat, und dass es dann wiederum von 2016 bis August 2017 gedauert hat, bis das Gutachten fertig war, und dass man sich dort umfangreich einarbei
ten, umfangreiche Unterlagen lesen musste, aber immer noch nicht abschließend geklärt hat, wie das alles zusammenhängt, und deswegen auch ein weiteres Ergänzungsgutachten in Auftrag geben musste, frage ich Sie, wie es sein kann, dass Sie das Gutachten dem Beschuldigten in dem Verfahren schon vorgelegt haben.
Ich beginne mit dem Dank an die Ministerin dafür, dass sie gesagt hat, dass der Ball jetzt wieder beim Umweltausschuss liegt. Ich finde diese Art und Weise, wie das Ganze gemacht wird, schon faszinierend. Das ist eine Scheibchentaktik.
Vor diesem Hintergrund möchte ich schon einmal ankündigen, liebe Kollegen aus dem Umweltausschuss, liebe Kollegin Umweltausschussvorsitzende Rakow - - -
Ich würde Sie dann bitten, dass wir gleich noch einmal zusammenkommen. Wenn es daran hängt, dann machen wir das heute Nachmittag.
- Ich habe an der Stelle große Zweifel, Frau Kollegin, ob das wirklich so richtig ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche konkreten weiteren Ermittlungsschritte - z. B. weitere Zeugenvernehmungen - hat die Staatsanwaltschaft Verden nach Eingang des Sachverständigengutachtens veranlasst?
Wir haben das ja im Umweltausschuss schon diskutiert. Wer Geschäftsgeheimnisse lesen möchte, kann das in den Akten tun. Dass sich die Staatsanwaltschaft in Verden bei diesem Thema so anstellt, ist schon sehr, sehr merkwürdig.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass ich mich in der letzten Woche noch einmal intensiv mit den Akten im Zusammenhang mit dem Unglück in Ritterhude beschäftigt und dazu auch weitere Nachfragen an das Umweltministerium gestellt habe, bitte ich um die Beantwortung der Frage, warum die Akten der Gewerbeaufsicht in Cuxhaven zum Unternehmen Organo Fluid nicht so vollständig geführt werden, wie das einer kompetenten Aktenführung entspricht?
Herr Wenzel, die von Ihnen erbetenen Hinweise liegen Ihnen bereits vor. Wenn Sie in den Akten der Gewerbeaufsicht das eine Teil des Puzzles haben, aber das andere Teil des Puzzles nicht, dann fragt man sich schon, wie das Puzzle
überhaupt so in die Akte kommen konnte.
Ich komme zu meiner letzten Frage, Herr Kollege aus Osnabrück. Vor - - - Nein, ich fange anders an.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum hat die Landesregierung die Frage, ob das Unternehmen Organo Fluid in Ritterhude unter die Störfallverordnung hätte fallen müssen, stets verneint?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Asendorf, das Wort „Kurzintervention“ trifft es vielleicht nicht ganz. Das soll keine Intervention sein, sondern das „K“ ist in dem Fall eher als „Klarstellung“ zu interpretieren.
Wir als CDU-Landtagsfraktion haben uns wirklich darum bemüht, dieses Thema vor der Landtagswahl im Interesse der Menschen vor Ort, die heute zum Teil auch hier sind, abzuräumen. Wir haben uns auch wirklich bemüht, einen Vorschlag vorzulegen, bei dem sich alle Fraktionen hier im Landtag wiederfinden, sodass wir darüber am Ende auch einstimmig beschließen können.
Sie haben gerade in Ihrem Redebeitrag erwähnt, wir hätten da etwas rausgestrichen. Dazu möchte ich nur anmerken: Wenn Ihnen dieser Punkt so wichtig gewesen ist, dass Sie ihn heute hätten mitbeschließen wollen, dann hätten Sie im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die wir mit dem Kollegen Bosse und mit Ihnen hatten, um das hier heute durchzubekommen, einfach einen
Hinweis geben können. Dann hätten wir das aufgenommen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich zum Störfallgesetz äußere, möchte im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion dir, liebe Sigrid Rakow, unser Kompliment aussprechen. Wir bedauern sehr, dass du jetzt - nach 15 Jahren - den Landtag verlässt.
Wir möchten dir mit auf den Weg geben, dass wir unter deiner Leitung immer gerne Umweltpolitik gemacht haben,
weil du es verstanden hast, den Umweltausschuss unaufgeregt so zu leiten, dass am Ende immer alle Seiten zufrieden sein konnten. Wenn die, die wir angehört haben, einmal zu ausführlich geredet haben, dann hast du sehr charmant darauf hingewiesen, dass wir noch andere Termine haben. Das war niemals böse. Das war immer nett. Das war
so, wie ich mir eine Ausschussleitung vorstelle. Alle diejenigen, die nach dir kommen, liebe Sigrid, werden sich an dir messen lassen müssen.
Du hast vorhin gesagt, du hast immer gerne anderen zugehört. Wir haben dir immer gerne zugehört, weil du immer etwas zu sagen hattest.
Peter Maffay, der mir politisch nicht sehr nahe steht, hat einmal ein Lied gemacht, in dem es heißt: Wenn du gehst, dann geht nur ein Teil von dir, und der andere Teil bleibt hier. - Ich denke, dass im Umweltausschuss ein Teil von Sigrid Rakow bleiben wird. Vielen Dank!
Was das Thema Hochwasser angeht, hätten wir sicherlich gemeinsam mit allen anderen einen Beschluss gefasst. Ich sage ganz deutlich: Der Wille, da etwas zu machen, war da. Aber dann kam die Wahl doch leider relativ schnell.
Nun zu dem eigentlichen Punkt, dem Thema Seveso.
In der Geschichte der Menschheit war es bislang immer so, dass es erst äußerer Anlässe bedurfte, bevor man sich auf den Weg gemacht und die Dinge geregelt hat. Das war beim Thema Tschernobyl so. Das war beim Thema Fukushima so. Auch das schreckliche Industrieunglück vor vielen Jahren in Seveso hat dazu geführt, dass man sich in Europa Gedanken gemacht hat, wie man so etwas verhindern kann. Nicht allein deswegen gab es Seveso I, Seveso II und jetzt Seveso III.
Es ist unsere Aufgabe, das in nationales Recht umzusetzen. Generell kümmert sich der Bund um die wirklich großen Dinge. Wir kümmern uns bei Seveso um die Betriebe, die nicht gewerblich tätig sind. Das sind z. B. Universitäten. Eigentlich haben diese mit diesem Thema relativ wenig zu tun, weil die Stoffe, die dort lagern, nicht die Mengenschwellen überschreiten, die nach Seveso relevant sind.
Trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht es Sinn, sich mit dem Störfallrecht zu beschäftigen. Denn auch in Niedersachsen haben wir schon erlebt, dass manchmal Dinge schiefgehen, von denen man so etwas gar nicht erwartet hat. Wenn man den Fall Ritterhude, den Fall Organo-Fluid nach Seveso betrachtet hätte - wir werden morgen dazu noch einige Fragen stellen -, dann hätte man Sicherheitsabstände berücksichtigen müssen, und dann wäre dieses Unglück an dieser Stelle vielleicht auch gar nicht passiert.
Deswegen darf ich - bei aller Einstimmigkeit, die wir gleich haben werden - dringend dazu mahnen, dass wir dieses Gesetz beschließen, in der Folge aber auch dorthin gehen und die Dinge dann auch kontrollieren. Ein Gesetz zu beschließen ist das eine. Im Vollzug zu kontrollieren, was man tut, ist das andere.
Ich darf mich auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion beim GBD bedanken, der uns sehr zügig durch dieses Gesetz geführt hat. Wir werden es gleich beschließen, das ist wichtig. Aber mir liegt auch daran, dass es im Vollzug keine Mängel gibt; denn wenn wir da scheitern, dann scheitern wir auch anderswo.
Vielen Dank für die Beratung, und, liebe Sigrid, vielen Dank, dass du das so toll gemacht hast.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass nach einer mir vorliegenden Unterlage die Istausgaben im Bereich des Titels „Förderung des Hochwasserschutzes im Binnenland“ im Jahr 2012 10,6 Millionen Euro, im Jahr 2013 8,5 Millionen Euro, im Jahr 2014 7,1 Millionen Euro und im Jahr 2015 nur noch 5,5 Millionen Euro betragen haben, frage ich die Landesregierung: Warum sind die Istausgaben im Bereich des Hochwasserschutzes im Binnenland kontinuierlich gesenkt worden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Debatte von heute Morgen habe ich mir die von Herrn Dr. Birkner erwähnte Broschüre besorgt.
Darin heißt es - ich zitiere -:
„Klimarisiko sehen - elementar versichern. Die Launen der Natur werden durch den Klimawandel immer spürbarer. Starkregen oder Überschwemmungen sind längst keine Seltenheit mehr. Also sorgen auch Sie vor und versichern Sie sich gegen Elementarschäden.“
Vor dem Hintergrund, dass diese Broschüre im Entwurf fertig war, frage ich Herrn Umweltminister Wenzel: Warum haben Sie damals diese Aktion eingestellt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“: Obwohl sich die Experten da nicht ganz einig sind, wird dieses Zitat Sepp Herberger zugesprochen. Er hat damit gewissermaßen gemeint: Auch wenn du ein Spiel gewonnen hast, kommt in der nächs
ten Woche das nächste Spiel, und auch dann musst du gut sein.
Wenn man dieses Zitat auf das Thema Hochwasser überträgt, dann kann man sagen: Hochwasser kann man zwar nicht verhindern, aber man hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, aus dem, was bei einem Hochwasser passiert ist, zu lernen, damit beim nächsten Hochwasser nicht die gleichen Fehler gemacht werden, sodass beim nächsten Hochwasser solche Werte geschützt werden, wie sie beim Hochwasser davor verloren gegangen sind.
Unser Antrag steht auf der Grundlage des Elbehochwassers 2013. Damals haben wir an der Elbe miterleben dürfen, welche präventiven Maßnahmen der Regierung von Wulff und Co. in den Jahren 2003 bis 2013 gewirkt haben.
Wir haben aber auch gelernt - lieber Herr Kollege Dr. Hocker, Herr Hirche war auch dabei, genauso Herr Sander und Herr Birkner -, welche Dinge noch zu verbessern waren. Das ist an der Elbe analysiert worden. Man hat neue Ideen und Vorschläge entwickelt, und dann ist man zu Entscheidungen gekommen.
Ich bin meiner Kollegin Karin Bertholdes-Sandrock sehr dankbar, die maßgeblich daran mitgewirkt hat, dass wir als Arbeitskreis Umwelt der CDULandtagsfraktion an die Elbe gefahren sind, um dort Gespräche mit Deichverbänden und Unterhaltungsverbänden zu führen, um vor Ort ganz klar aufzunehmen: Was bedrückt euch, was läuft gut, und was kann Politik besser machen?
Diesen Gesprächen vor Ort sind Gespräche in Hannover gefolgt. Anfang Februar 2016 haben wir dann den Antrag, über den wir heute diskutieren, in den Landtag eingebracht. Es folgten mehrere Unterrichtungen durch die Landesregierung, und es fand auch eine in meinen Augen sehr gute Anhörung im Umweltausschuss statt. In der Folge haben wir unseren Antrag, der eigentlich schon ganz gut war, weiter verbessert. Dabei ist ein Antrag herausgekommen, der 14 Punkte enthielt, die ich Ihnen in der gebotenen Kürze vorstellen möchte.
Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass man die Förderfähigkeit an praktischen Bedürfnissen ausrichtet. Ich erinnere hier nur an das Wort „Deichverteidigungsplätze“. Dazu ist uns vor Ort gesagt worden, dass man das besser machen kann.
Wir haben auch aufgenommen, dass man präventive Maßnahmen fördern sollte. Was macht es denn für einen Sinn, sehenden Auges zu akzeptieren, dass bei Hochwasser gewisse Dinge überspült werden, wenn man im Vorfeld - Stichwort „Gartower Brücke“ - dafür sorgen kann, dass so etwas eben nicht passiert?
Wir haben uns dafür ausgesprochen, Verbände und Kommunen besser zu unterstützen.
Wir haben uns dafür ausgesprochen, Bewilligungsbescheide mit realistischen Fristen zu versehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle kennen das doch. Da stellen Verbände und Kommunen vor Ort Anträge auf europäische Mittel. Dann kommen diese Mittel endlich. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, muss das Geld, das da kommt, aber holterdiepolter ausgegeben werden. Das kann doch nicht vernünftig sein. Deswegen haben wir uns hier für eine Verbesserung ausgesprochen; denn das Geld, das man in Ruhe ausgibt, wird am Ende auch effizient ausgegeben.
Wir haben uns auch dafür ausgesprochen, dass man eine Versicherung für Ehrenamtliche einführt. Die Menschen, die dort vor Ort in Unterhaltungsverbänden und in Deichverbänden tätig sind, machen das am Ende des Tages überwiegend ehrenamtlich. Aber mit ihrer Unterschrift unter Millionenprojekte wie eine Erhöhung von Deichen und eine Verlegung von Deichen tragen sie ein unwahrscheinlich hohes Risiko. Häufig kommt es dann zu Rückforderungen. Am Ende des Tages müssten diese Ehrenamtlichen dafür haften. Wir haben uns dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob man dieses Risiko für die Ehrenamtlichen nicht mit einer Versicherung abfedern kann.
Wir haben uns auch dafür ausgesprochen, den Sockelbetrag für belastete Unterhaltungsverbände zu senken.
Wir haben uns dafür ausgesprochen, das Bemessungshochwasser zu aktualisieren.
Wir haben uns dafür ausgesprochen - und das freut den Kollegen Oesterhelweg aus dem schönen Landkreis Wolfenbüttel -, dass wir den integrierten Hochwasserschutz, der im nördlichen Harzvorland schon besteht, weiter vorantreiben und prüfen, wie man auf der Basis dieses Hochwasserschutzes im nördlichen Harzvorland an weiteren Stellen im Land Niedersachsen weitere Projekte entwickelt.
Wir haben uns dafür ausgesprochen, den Hochwasserschutz mit den Oberliegern besser abzustimmen.
Wir haben uns dafür ausgesprochen, die Einführung eines Verfahrensvereinfachungsgesetzes, wie in Sachsen-Anhalt, zu prüfen.
Wir haben uns auch dafür ausgesprochen - das finde ich sehr wichtig -, eine interministerielle Koordinierungsstelle Hochwasserschutz für eine bessere Kommunikation zwischen den Ministerien einzurichten. Was hilft es denn, wenn, wie die Kollegin Karin Bertholdes-Sandrock mir erzählt, dass das Verkehrsministerium sagt: „Die Gartower Brücke ist doch noch gut.“, während das Umweltministerium sagt: „Ja, wir erkennen das an. Beim nächsten Hochwasser wird da etwas überspült, und dann kommt man gar nicht mehr da weg.“? Müssten diese beiden Ministerien nicht besser miteinander reden? Müssten sie sich nicht einig sein und gemeinsam dazu kommen, dass dort präventive Maßnahmen durchgeführt werden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann nicht mehr akzeptieren, dass sich die Ehrenamtlichen der Deichverbände und Unterhaltungsverbände hier in Hannover die Hacken ablaufen, weil die Ministerien, die Behörden, die Verwaltungen, die Beamten nicht in der Lage sind, vernünftig miteinander zu sprechen.
Wir haben uns ferner dafür ausgesprochen, liebe Kollegin König, die Rahmenbedingungen für abflussverbessernde Maßnahmen zu vereinfachen. Ich weiß, dass Umweltminister Sander einmal fürchterlich dafür gescholten worden ist, dass er an der Elbe mit seiner Motorsäge Tatsachen geschaffen hat.
Ich habe aber, lieber Kollege von der linken Seite, gemeinsam mit meinem Kollegen Marcus Bosse und der Kollegin Miriam Staudte bei einer Flussfahrt auf der Elbe sehr aufmerksam zugehört, als man uns dort gesagt hat: Ja, man wird auch an vielen einzelnen Stellen an der Elbe nicht umhinkommen, gewisse Büsche und Bäume abzusägen. Ich denke, wenn Minister Sander das gehört hätte, dann hätte ihn das im Nachhinein beruhigt. Er hätte gesagt: Ich war damals auf dem richtigen Weg. Vielleicht war ich einfach zu früh.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich dem Umweltminister Sander an der Stelle sehr, sehr dankbar.
Nun ist in der Zwischenzeit sehr viel passiert. Es gab bei der SPD und bei den Grünen eine riesige Unruhe. Sie haben zu unserem Antrag einen Änderungsantrag vorgelegt, bei dem aus den 14 Punkten nur noch 9 geworden sind. Ich will Ihnen sagen, was SPD und Grüne vergessen haben: Die Bewilligungsbescheide mit den Fristen haben Sie vergessen. Sie wollen keine Versicherung für Ehrenamtliche. Sie wollen kein Verfahrenserleichterungsgesetz. Sie wollen keine Koordinierungsstelle. Und Sie haben - das ist mein Eindruck - aus der Anhörung, die wir gehabt haben, wenig gelernt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hochwasserschutz - egal ob an der Küste oder im Binnenland - ist wichtig, und vor Hochwasser kann man nicht weglaufen. Hochwasserschutz ist eine staatliche Aufgabe. Deswegen haben Sie die Pflicht und Schuldigkeit, an der Stelle aktiv zu werden und die Dinge zu verbessern. Es reicht nicht, lieber Herr Minister Wenzel, wenn man eine Studie vorlegt, in der es heißt: Die Werte, die durch Deiche geschützt werden, betragen 129 Milliarden Euro. - Es reicht dann nicht, wenn man nicht auch bereit ist, für den Hochwasserschutz mehr Geld auszugeben.
Nun haben uns die Kollegen von SPD und Grünen heute ganz neu und warm einen korrigierten Änderungsvorschlag zu ihrem Änderungsvorschlag, den sie schon eingereicht hatten, vorgelegt. Es geht unter Punkt 10 nun darum, gemeinsam mit den Kommunen zu prüfen, wie die Unterstützung kontinuierlich verbessert werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Weichspüler, der Ihrem Antrag noch gefehlt hat. Wenn Sie ihn da einfügen wollen, dann machen Sie das. Ich bleibe dabei: Unser Antrag ist das Original. Sie legen uns hier eine minderwertige Kopie vor. Ich bin mir sicher - und ich bedaure das -, dass unser Antrag heute abgelehnt wird. Sie werden Ihre Mehrheit für Ihren Antrag benutzen. Aber ich sage Ihnen ganz deutlich: Nach der Wahl ist vor der Wahl.
Vielen Dank.
Nein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gerne auf etwas zurückkommen, was die Abgeordnete Staudte vorhin geäußert hat. Ausweislich des Vorabauszuges aus dem Protokoll hat die Kollegin Staudte vorhin gesagt:
„Sie wissen auch, dass in der CDU trotz des C keine christliche Politik vertreten wird.“
Ich möchte hier ganz deutlich für meine Person sagen, dass mich dieser Ausspruch, Frau Staudte, persönlich tief getroffen und verletzt hat.
In der Präambel der Christlich Demokratischen Union heißt es - - -
Lieber Herr Präsident, vielen Dank dafür, dass ich hier weiter ausführen darf. Sie können davon ausgehen, dass ich meine Worte sehr sorgfältig wähle.
In der Präambel des Grundsatzprogramms der CDU Deutschlands heißt es:
„Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott.“
Als Mitglied der katholischen Kirche und als Christ gehe ich persönlich fest davon aus,
dass wir Menschen uns vor einer höheren Instanz zu verantworten haben.
In diesem Sinne betreibe ich persönlich meine Politik. Dostojewski hat mal gesagt: Wo es keinen Gott - - -
Lieber Herr Präsident, es sind noch genau drei Sätze.
Dostojewski hat mal gesagt: Wo es keinen Gott gibt, ist alles erlaubt.
Frau Abgeordnete Staudte, ich weiß nicht, woran Sie glauben. Aber ich habe die Gelassenheit zu sagen, das ist mir egal. Aber das, was Sie vorhin gesagt haben, ist mir nicht egal.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. September 2014 ist in Ritterhude die Chemiefabrik Organo-Fluid explodiert. Ein Mitarbeiter wurde damals getötet, und das nachbarschaftliche Umfeld, also die Häuser und Wohnungen der Menschen, die in unmittelbarer Nachbarschaft gelebt haben, wurde schwer beschädigt.
Die Nachbarn, die damals miterleben mussten, dass ihre Häuser schwere Schäden erlitten hatten, hatten schon seit sehr vielen Jahren auf die nach ihrer Auffassung schlimmen Umstände hingewiesen, aber getan hatte sich damals nichts.
Der Fall Ritterhude war in den letzten drei Jahren sehr häufig Thema im Parlament mit Anfragen mündlicher oder schriftlicher Art, Unterrichtungen, einer Aktenvorlage und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Der jetzt von uns vorliegende Antrag hatte zwei Punkte im Sinn, nämlich erstens dafür zu sorgen, dass die Aktenbestände gerade im Bereich der Lieferlisten der Abfälle offengelegt werden, und dass zweitens ein Gutachten angefertigt wird, das messerscharf und klar beweist, dass es sich bei dem Unternehmen in Ritterhude nicht um ein Unternehmen gehandelt hat, das unter die Störfallverordnung hätte fallen müssen.
Die Aktenbestände sind aufgrund unseres Antrags Gott sei Dank offengelegt worden, aber ein Gutachten, das beweist, was hier behauptet wird, ist immer noch nicht da. Der Minister hat hier im Parlament und insbesondere im Umweltausschuss wiederholt behauptet, bei der Fabrik in Ritterhude habe es sich nicht um ein Unternehmen im Sinne der Störfallverordnung gehandelt. Er ist in seiner Beurteilung vom Kollegen Bajus am 29. Mai 2017 im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz bestätigt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass Sie von SPD und Grünen mal in diese Lieferlisten hineingeschaut haben. Dann hätten Sie sehen können, dass dort in der Zeit vom 1. bis zum 9. September 2014 ca. 150 t Flüssigkeiten angeliefert worden sind. Diese sind uns exakt aufgeschlüsselt worden. Bei den angelieferten Abfallarten handelte es sich um Lösemittel, Waschflüssigkeiten, Mutterlaugen und Lösemittelgemische.
Im Bereich des Abfalls ist die Materie ein wenig kompliziert. Man arbeitet dort mit Abfallschlüsseln. Die will ich Ihnen nicht vorenthalten: 070304, 140603, 070204, 070101. Die Abfälle, die dahin
terstecken, sind, wenn Sie ein bisschen tiefer einsteigen möchten, allesamt gefährlich, weil sich hinter diesem Schlüssel nämlich ein Sternchen befindet, sodass wir sagen können: Bei allen Abfällen, die damals wenige Tage vor der Explosion angeliefert worden sind, war klar ausgewiesen, dass es sich um gefährliche Stoffe handelt.
Die Gefährlichkeit eines Stoffes hat noch keine Relevanz dafür, ob die Mechanismen der Störfallverordnung ausgelöst werden oder nicht. Insofern muss man im nächsten Schritt genau nachschauen, welche Stoffe da sind und ob diese Stoffe etwas mit der Störfallverordnung zu tun haben. Auch das will ich Ihnen gerne darlegen.
Beim Abfall mit dem Schlüssel 070101 reicht eine Mengenschwelle von 50 t aus, um eine SevesoRelevanz auszulösen.
Angeliefert wurden im September 23,4 t.
Zu Recht.
Beim Abfall mit dem Schlüssel 070204 reicht eine Mengenschwelle von 5 t, um Seveso-Relevanz auszulösen. Angeliefert wurden 20,14 t.
Beim Abfall mit dem Schlüssel 070304 reichen 10 t. Angeliefert wurden im September 2014 allein 40 t.
Und beim Abfall mit dem Schlüssel 140603 reicht eine Mengenschwelle von ebenfalls 10 t. Angeliefert wurden aber 21,5 t.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind deutliche Hinweise, dass hier die Störfallverordnung hätte gelten können. Der Minister hat dies stets pauschal verneint, ist uns aber an dieser Stelle eine fachlich-sachlich nachvollziehbare Begründung außerhalb eines einfachen und schlichten Neins schuldig geblieben.
Ein Gutachten, lieber Herr Minister, hätte an dieser Stelle ein für alle Mal Zweifel ausräumen können. Ich wundere mich, dass Sie das nicht vorgelegt haben. Damit haben Sie nach meiner Auffassung eine Chance vertan.
Im Umweltausschuss am 29. Mai 2017 gab es zu diesem Thema eine schriftliche Unterrichtung. Interessant war dort, dass uns erklärt worden ist - da bitte ich, mal zuzuhören, auch auf der linken Seite -:
„Zur Aufklärung der relevanten genehmigungsrechtlichen Fragestellungen und zur Beurteilung des praktizierten Anlagebetriebs hat die Staatsanwaltschaft Verden ein umfangreiches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das Sachverständigenbüro hat die Vorlage des Gutachtens für Juni 2017 avisiert.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren - - -
Mitte Juni 2017 ist quasi morgen; denn morgen ist der 15. Juni.
Wir haben im Ausschuss vorgeschlagen, dass man das Gutachten im Zusammenhang mit unserem Antrag berät, sich vorstellen lässt und dass wir diesen Antrag noch etwas schieben, damit wir ihn im August 2017 beraten können.
Das hat der Kollege Bajus, ein Vertreter von Klarheit, Wahrheit und Transparenz, wie sich die Grünen immer plakativ nennen, abgelehnt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Sie machen hier das Gegenteil von Klarheit, Wahrheit und Transparenz; denn ich weiß nicht, warum Sie vor diesem Gutachten Angst haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Fazit. Fachlich aussagekräftige Beweise für die fehlende Relevanz der Störfallverordnung in Sachen Ritterhude liegen uns bis zum heutigen Tag nicht vor. Den grünen Eifer, diesen Antrag so kurzfristig zu beerdigen - übrigens ohne Redebeitrag von der SPD -, kann man nicht erklären. Er wirkt an dieser Stelle höchst verdächtig.
Leider ist die Staatsanwaltschaft auch knapp drei Jahre nach der Explosion in Ritterhude immer noch nicht so weit, dass sie diesen Fall zu Ende ermittelt hat. Es stellen sich weiterhin die Fragen: Warum ist das Unternehmen explodiert? Wer hat dort jahrelang diesen Zustand geduldet? - Im Zusammenhang damit war ja auch schon einmal die Rede vom früheren Landrat Mielke. - Und: Wer trägt für all das, was dort passiert ist, die Verantwortung?
Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der linken Seite dieses Hauses, Sie können unseren Antrag heute ablehnen. Das Thema ist für uns damit aber noch längst nicht erledigt.
Herr Kollege Angermann, vielen Dank dafür, dass Sie meine Frage zulassen. - Sie haben ja vorhin zu Recht erwähnt, dass es auch Grüne gibt, die sich gegen Windkraft aussprechen. Wenn ich den Kollegen Bajus richtig verstanden habe, wollte er von Ihnen entsprechende Belege haben.
Geben Sie mir recht, dass man im Internet finden kann, dass der Ortsverband Sehnde der Grünen
am 16. März 2016 im Rahmen einer Mitgliederversammlung Folgendes formuliert hat?
„1. Naturschutz contra Windenergie; Das geplante Testfeld Sehnde 04 (bei Dolgen) verträgt sich nicht mit Mensch und Natur“
Geben Sie mir recht, dass das ein solches Beispiel ist?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Wenzel, Sie haben vorhin ausgeführt, dass Ihr Ministerium momentan prüft, ob es einen weiteren auffälligen Wolf in Niedersachsen gibt. Auf die Nachfrage des Kollegen Hocker, ob es sich dabei um die Goldenstedter Wölfin handelt, hat der Minister vor diesem Parlament gerade gesagt: Nein, die Goldenstedter Wölfin ist es nicht.
Ich verlange von dem Minister, dass er seiner Aufklärungspflicht vor diesem Parlament nachkommt und dem Parlament erklärt, wo in Niedersachsen es aktuell einen Wolf gibt, dem man nachsagt, dass er auffällig sein könnte. Ich verlange dies vor dem Hintergrund, dass in der Region, in der dieser auffällige Wolf herumstreift, Menschen leben, die ein Recht haben, zu erfahren, ob es in ihrer Region einen Wolf gibt, der auffällig ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege, bevor Sie sich weiter in Rage reden, habe ich eine Frage: Können Sie mir sagen, wer das Stromeinspeisegesetz wann auf den Weg gebracht hat?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich dem vielen Richtigen, das mein Kollege Miesner gesagt hat, noch einige Aspekte hinzufügen.
Bei dem, was ich zu sage habe, möchte ich mich auf das Thema „Modellprojekt emissionslose Nordseeinsel“ konzentrieren. Ich bin sehr erfreut über die große Zustimmung bei SPD und Grünen heute Morgen für diese Idee, aber ich habe mich vorhin noch einmal bei meinem Kollegen Deneke-Jöhrens versichert. Er hat mir gesagt, am Anfang, als wir diesen Antrag in den Ausschuss eingebracht haben, sei das gar nicht so gewesen. Damals hätten Sie eigentlich große Lust gehabt, dieses Thema still und heimlich zu beerdigen. Sie haben zwar gesagt, im Grundsatz könne man das alles machen, aber Sie waren doch sehr froh, als die Landesregierung gesagt hat, das sei problematisch.
Die Euphorie, die wir auch heute Morgen bei Ihnen festgestellt haben, kam erst auf, als im Rahmen der Anhörung die Klimaschutzagentur, die Bürgermeister und viele andere gesagt haben: „Was ist das für ein toller Antrag!“ Da ist Ihnen deutlich geworden, dass man das jetzt nicht so einfach ablehnen kann, dass man es übernehmen, im
Grunde kopieren muss, weil die CDU-Fraktion eine gute Idee gehabt hat, die Sie nicht hatten.
Insoweit kann ich das, was mein Kollege Miesner vorhin gesagt hat, unterstreichen. Sie müssen auch einmal Ideen liefern. Sie ergehen sich immer darin, dass Sie große Thesen vertreten, dass Sie die Dinge mit einem Wortschwall überschwänglich beschreiben. Aber wenn es konkret wird - das habe ich gestern gesagt, das wiederhole ich heute Morgen gerne -, sind Sie eben einfach nicht lieferfähig. Das müssen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, deutlich ändern, oder Sie werden im nächsten Jahr abgewählt. - Wobei, das wäre mir persönlich noch viel lieber.
Lieber Kollege Bajus von den Grünen, was man bei diesem Thema nicht machen darf, ist, dass man das alles total positiv beschreibt und jene, die ein wenig Kritik äußern, in Bausch und Bogen verdammt. Wenn wir die Energiewende zum Erfolg führen wollen - und das wollen wir als CDULandtagsfraktion -, dann dürfen wir die vielen kleinen Hinweise darauf, dass eben nicht alles „Lobe den Herrn“ ist, dass es durchaus Dinge gibt, die nicht zusammenlaufen, nicht ausblenden.
Wenn Sie die Wirtschaftswoche von dieser Woche gelesen haben, dann haben Sie das Titelbild gesehen. Mich hat es schon sehr erschüttert, dass die aus „Energiewende“ „Energieende“ gemacht haben. Das zeigt: Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir ernsthaft schauen müssen, wie es weitergeht.
Ich habe in diesem Plenum schon öfter einmal die Ergebnisse der AG Energiebilanzen hochgehalten. Dabei geht es um das Thema der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn man sich die Bilanz anschaut - man kann sie sich auf einer DIN-A4-Seite herunterladen -, dann sieht man sehr deutlich, dass wir ein Problem haben. Das Problem, das wir haben, besteht darin, dass wir seit Jahr und Tag steigende Exportüberschüsse im Bereich des Stroms produzieren. Sie waren mit 53,7 Milliarden kWh auch im Jahr 2016 wieder sehr hoch. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 1990. Dies zeigt jedem, der sich ein wenig damit auskennt, ganz deutlich, dass wir nicht in der Lage sind, die steigende Produktion von erneuerbaren Energien so vernünftig zu handhaben, dass man mit ihr klarkommt.
Nein, die Windmühlen drehen sich, die Photovoltaik-Module produzieren Strom, und weil er in dem Moment, in dem er produziert wird, nicht gebraucht wird, wird er eben ins Ausland abgeschoben. Die Ausländer freut das überhaupt nicht, und wir dokumentieren damit, dass diese Energiewende noch ein bisschen besser gemacht werden muss.
Darauf muss man hinweisen dürfen, lieber Kollege Bajus. Nicht jeder, der das kritisiert, will die Energiewende nicht. Aber Sie in Ihrem glorreichen Zorn, in Ihrem „Himmel! Halleluja!“ schreienden Weg nach vorn sagen: Bloß keine Kritik äußern!
- Wir dürfen das sagen, lieber Kollege Bajus, weil es am Ende nicht deswegen besser wird, weil man die Kritik ausblendet, sondern weil es besser wird, wenn man sich das alles zu Herzen nimmt.
- Lieber Herr Kollege Limburg, bleiben Sie doch ruhig. Twittern Sie nicht so viel. Hören Sie mir lieber zu.
Wenn Sie einmal in diese Energiebilanz hineinschauen, erkennen Sie, dass wir im letzten Jahr einen stagnierenden Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtproduktion zu verzeichnen hatten. Der Anteil ist eben nicht gestiegen. Auch das muss uns nachdenklich machen. Da auf der einen Seite aber weniger Kernenergie produziert wird, sind wir nur deswegen klargekommen, weil der Anteil des Gases an der Stromproduktion gestiegen ist.
Das macht deutlich, dass wir das Gas brauchen. Ich würde mir manchmal wünschen, dass Sie nicht immer alles in Bausch und Bogen verdammen, was an Gasproduktion - auch in Deutschland - geplant ist.
- Sie verdammen das sehr häufig, und das gefällt mir nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen mit den Überschüssen, die wir produzieren, viel besser klarkommen. Es ist wenig sinnvoll, dass wir gerade den Menschen an der Nordseeküste viele Windkraftanlagen hinstellen, aber nicht in der Lage sind, diesen Strom vor Ort zu nutzen, sondern diesen Strom durch Gegenden ableiten müssen, in denen die Menschen keine große Lust haben, entweder mit Erdkabeln oder Freileitungen „gesegnet“ zu werden.
Deswegen ist der Antrag, den wir formuliert haben, wegweisend, und er wäre es auch wert, von Ihnen unterstützt zu werden. Aber das wollen Sie leider nicht.
- Was das Thema Speicher angeht, lieber Herr Kollege Siebels, haben wir noch einen weiten Weg vor uns. Ich will Ihnen auch hierzu ein paar Zahlen nennen.
In Varel soll demnächst ein Energiespeicher mit einem Kostenvolumen von 24 Millionen Euro aufgestellt werden, damit wir in der Lage sind, den Strombedarf, den 66 Haushalte im Jahr haben, zu speichern. Wenn man einmal davon ausgeht, dass diese Haushalte pro Jahr jeweils 3 500 kWh brauchen, wenn wir den Strom, der von ihnen gebraucht wird, mit 30 Cent bewerten und das ins Verhältnis setzen, dann könnte man mit dem Geld, den dieser Speicher kostet, diese 66 Haushalte 346 Jahre lang mit Strom beliefern.
Nicht, dass Sie mich falsch verstehen. Ich finde Speicherforschung gut. Aber dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass wir noch einen sehr weiten Weg vor uns haben. Deswegen ist es sinnvoll, dass man die tief hängenden Früchte - darum ging es bei unserem Antrag - besser nutzt und dass man damit anfängt. Von Instituten in Deutschland gibt es Hinweise, wie man mit wenig Aufwand, mit Tauchsiedern in Wärmekesseln, dafür sorgen kann, dass der Strom nicht vernichtet werden muss, sondern genutzt wird.
Wir werden Ihren Antrag, der viele Elemente unseres Antrags aufgenommen hat, deswegen ablehnen, weil er in schönster rot-grüner Manier wieder einmal zeigt, dass man eben nicht hundertprozen
tig dahinter steht. Wir hatten formuliert, ein Modellprojekt solle gestartet werden. Sie haben in Ihrem Antrag formuliert, es solle geklärt werden, ob es ein Modellprojekt geben kann. Wir sind für eine klare Sprache, wir sind für klare Aussagen. Deswegen sind wir für unseren Antrag und lehnen Ihren Antrag ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Janßen, Sie haben vorhin zum Thema Mobbing gesprochen und davon, dass sich
manche von manchem Handeln negativ berührt fühlen.
Wir sind nun aktuell in der Fastenzeit. Gestern gab es aber hier vor dem Landtagsgebäude eine Szene, Frau Staudte, die ein wenig wie Karneval anmutete. Da haben sich nämlich einige Grüne mit gewissen Tierkostümen verkleidet. In der Bildunterschrift, die zu dieser Pressemitteilung, die ich hier vorliegen habe, versandt worden ist, waren auf dem Bild ohne Verkleidung die Abgeordneten Janßen, Piel, Meyer, Staudte, Bajus, von Holtz, Schremmer und auch die Landesbeauftragte für Tierschutz Michaela Dämmrich zu sehen.
Lieber Kollege Janßen, ich frage Sie, ob das nicht auch in gewisser Weise eine Form von Mobbing ist, wenn sich die Beauftragte für Tierschutz des Landes Niedersachsen zusammen mit der grünen Landtagsfraktion fotografieren lässt und ich sie deutlich fragen muss:
Wie will diese Landesbeauftragte für Tierschutz demnächst als neutrale Beamtin des Landes Niedersachsen mit Tierhaltern reden, wenn sie sich an dieser Stelle überhaupt nicht zurückhalten kann und sich auf ein Foto stellt, das eine Fraktion gestern vor diesem Landtag gemacht hat? Wenn Sie diese Frage nicht beantworten können, dann haben wir vielleicht gleich Gelegenheit, zu hören, warum der Minister seine Beamtin nicht zurückgehalten hat.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mal am Ende der Rede des Ministers an. Herr Minister, Sie haben sich gerade fürs Zuhören bedankt. Wenn ich das richtig beobachtet habe, dann hätten Sie das durchaus persönlich tun können; denn die wenigen, die Ihnen bei dieser Erklärung zugehört haben, kann man an einer Hand abzählen.
Das waren nicht viele. Und was den Applaus angeht: Grün hat kräftig geklatscht, aber bei der SPD war das Interesse schon deutlich geringer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Regierungserklärungen sind für gewöhnlich eine Erläuterung politischer Handlungen, Pläne und Absichten einer Regierung, bezogen auf einen konkreten Anlass,
oder bei Amtsantritt bezogen auf die gesamte Legislaturperiode. Sie werden entweder vom Regierungschef oder von einem Minister vor dem Parlament abgegeben.
War das gerade eine Regierungserklärung im engeren Sinne?
Nein, meine Damen und Herren, das war es nicht;
denn das, was hier heute Morgen abgeliefert worden ist, war aus meiner Sicht enttäuschend, überwiegend beschreibend, und die Herausforderungen der Zukunft wurden weitestgehend ausgespart.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie einsam muss es um den Reiter eines toten Pferdes sein,
wenn man dieses Thema für eine Regierungserklärung anmeldet!
Ich fand auch den Einstieg in Ihre Rede, Herr Minister, unangemessen und polemisch. Die Suche nach einem - - -
Herr Kollege Bajus, ich glaube, der 1. April ist vorbei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Suche nach einem Endlager ist in der Tat eine Menschheitsaufgabe. Daher gilt es, den parteiübergreifenden Konsens zu erhalten.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. März 2017 und der Bundesrat am 31. März 2017 die Grundlage für einen Neustart der Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Stoffe beschlossen - mit großer politischer Mehrheit, in Zeiten einer Großen Koalition in Berlin und in Zeiten einer christlichdemokratischen Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Wir stehen nun am Ende eines langen Beratungsverfahrens und am Anfang eines transparenten und nachvollziehbaren Suchverfahrens.
Wir suchen in Deutschland nach einem Standort für die Endlagerung, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von 1 Million Jahren gewährleistet. Das ist das Ziel.
Dieses Ziel soll bis zum Jahr 2031 erreicht werden.
Die entscheidenden Kriterien für diesen Standort, verehrte Kollegen von den Grünen, sind rein wissenschaftlich. Nach dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik kann ein sicheres Endlager in Salz, Ton oder Granit realisiert werden. Diese drei Wirtsgesteine sind allesamt in Deutschland vorhanden. Deshalb können auch alle drei untersucht werden.
Jedes dieser Gesteine - das haben wir hier im Parlament schon oft diskutiert - hat Vor- und Nachteile, die sich auch dem Unbedarften relativ schnell erschließen.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine Reise des Umweltausschusses im Jahr 2010 nach Norwegen und Schweden. In Schweden haben wir uns damals das Forschungsbergwerk Äspö angesehen, in dem man in Granit für ein schwedisches Endlager forscht. Für uns Niedersachsen, die wir die trockene Salzluft im Forschungsbergwerk Gorleben kannten, war das doch sehr speziell. Ich kann mich erinnern, dass die Kollegin Klopp und ich mitten im Berg 500 m unter der Erde durch eine große Wasserpfütze laufen mussten, die von einem Rinnsal gespeist wurde. Das liegt halt daran, dass Granitstein sehr zerklüftet ist. Deshalb kommt es für ein Endlager nur infrage, wenn es weitere geotechnische und technische Barrieren gibt. Damit meine ich Streckenverfüllungen aus Bentonit und entsprechende Endlagerbehälter. Denn sie müssen für die Isolation der Abfälle für den langen Betrachtungszeitraum Gewährleistung bieten. Das Konzept des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs, bei welchem die Geologie die Hauptlast der Isolation der Abfälle von der Biosphäre trägt, ist dann eben nicht zu realisieren.
Aber letztendlich wird ein rein wissenschaftlicher Vergleich aufzeigen, welches Konzept wir in
Deutschland realisieren können. Ich betone das deshalb, weil mit dem jetzt beschlossenen Gesetz auch ein Exportverbot für hoch radioaktive Abfälle aus Forschungsreaktoren verankert worden ist. Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben den Müll hier in Deutschland produziert, und wir haben auch die Verpflichtung, den Müll hier bei uns sicher aufzubewahren.
Die geologischen und planungswissenschaftlichen Kriterien für das jetzt beginnende Auswahlverfahren werden am Anfang des Verfahrens festgelegt - die geologischen Kriterien nach dem Prinzip „safety first“, also Sicherheit zuerst. Die Kriterien sind für alle Wirtsgesteine gleich. Das bedeutet: Wer die Kriterien reißt, der ist raus.
Die Verfahrensschritte bei der Suche nach einem Endlager und das Zusammenspiel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, als Durchführer, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE, als Regulierer, dem Bundesumweltministerium und dem Deutschen Bundestag sind konkret beschrieben und festgelegt.
Mit allen Auswahlschritten und Entscheidungen ist ein breit angelegtes und transparentes Beteiligungsverfahren verbunden. Dazu werden lokale und überregionale Beteiligungsverfahren verbunden und implementiert.
Es gibt ein neues Nationales Begleitgremium - der Minister hat davon vorhin schon berichtet -, das bereits seine Arbeit aufgenommen hat. Es hat die Aufgabe, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Vertrauen für die Verfahrensdurchführung zu schaffen, indem es vermittelt und begleitet.
Trotzdem bin ich Realist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Schon der Neubau einer Autobahn, einer Fabrik, einer Mülldeponie oder eines Windparks ist in der Lage, Bürger zu mobilisieren. Das wird bei der Suche nach einem Endlager ebenfalls der Fall sein.
Aber wenn wir bestmögliche Sicherheit für 30 000 Generationen haben wollen, ist Sankt Florian kein guter Ratgeber. Dann brauchen wir eher Sankt Einsicht, dass nach einem transparenten Verfahren mit großer Beteiligung ein allen wissenschaftlichen Kriterien genügender Standort gefunden worden ist, auch wenn er unter meinem Rosenbeet liegen sollte. Wissenschaftliche Kriterien, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind das ent
scheidende Merkmal - und nicht lautstarkes Geschrei.
Wenn der Ministerpräsident und der Minister Ende August 2016 behaupten, dass es kein Endlager in Gorleben geben wird, dann ist das zutiefst unwissenschaftlich und dient nur der Bedienung einer eigenen Klientel vor der Kommunalwahl im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Man kann nicht, Herr Minister, anderen Bundesländern vorwerfen, dass sie den Suchprozess torpedieren, um die weiße Landkarte hier bei uns im eigenen Land faktenfrei kleiner zu machen.
Gerade für Niedersachsen ist eine Vorschrift im Standortauswahlgesetz entscheidend. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der § 21 des neuen Gesetzes. Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, dann treten auch die Sicherungsvorschriften für mögliche Endlagerstandorte in Kraft. Bei zukünftigen Bohrungen oder Bergbautätigkeiten von Unternehmen muss vor der Zulassung geprüft werden, ob diese negative Auswirkungen auf mögliche potenziell geeignete Endlagerstandorte haben könnten.
Die gefundene Regelung betrifft zwar nur eine Fläche von 10 bis 15 % in Deutschland, ist aber die Grundlage für die weiße Deutschlandkarte. Diese Veränderungssperre bedeutet, dass in diesen Gebieten nicht tiefer als 100 bis 200 m gebohrt werden darf, damit sich eben keine Auswirkungen auf potenzielle Standorte ergeben.
Das hat in Niedersachsen deutliche Folgen auch für Vorhaben im Bereich der Geothermie. In bestimmten Gebieten bei uns darf nach dem neuen Gesetz nicht mehr gebohrt werden, solange dort nicht ein mögliches Endlager ausgeschlossen werden kann.
Herr Minister Wenzel, Sie haben am Freitag im Bundesrat gesagt, dass die Arbeiten jetzt schnellstmöglich beginnen müssen. Ich bin ehrlicherweise immer skeptisch, wenn es heißt, dass grüne Politiker schnell sein wollen. In der Vergangenheit, Herr Minister Wenzel, waren Sie immer schnell damit, die Dinge langsam zu machen. An diesem Punkt können Sie jetzt mit Ihrer Regierung beweisen, dass Ihnen die Sache ernst ist.
Wenn unser Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das LBEG, jetzt schnell Klarheit schafft, indem es die benötigten Daten erhebt und an die Bundesbehörde übermittelt, wäre schon viel erreicht.
An dieser Stelle können Sie zeigen, wie Sie „schnellstmöglich“ interpretieren. Natürlich braucht es dazu Personal. Natürlich können Sie, Herr Minister, fordern, dass dieses Personal jetzt schnellstmöglich eingestellt werden muss. Aber wir reden von Geologen, und die BGE braucht jetzt Geologen, das BfE braucht Geologen, das LBEG braucht Geologen, und das alles in einem relativ kleinen Standort. Das kann bei der Suche nach Personal noch spannend werden.
Vielleicht, lieber Herr Minister, wäre es gut gewesen, in der Vergangenheit mal ein wenig deutlicher für bestimmte Berufe zu werben. Dann hätten wir heute die fertigen Studenten, die diese Arbeit übernehmen könnten. Aber Sie haben ja gewisse Dinge immer verteufelt und müssen sich jetzt nicht wundern, wenn das Personal an dieser Stelle gar nicht mehr vorhanden ist.
- Frau Kollegin Piel, Sie können sich ja einmal vom Minister berichten lassen, wie das neulich in Phoenix/Arizona war. Da haben wir beide junge amerikanische Studenten gesehen, die mit großer Inbrunst und mit Empathie ihre Arbeiten vorgestellt haben. Ich stelle mir so etwas einmal in Deutschland vor. Dann hätten wir ruck, zuck eine Bürgerinitiative, irgendeine NGO, die sagen würde: Haut ab! Ihr macht dummes Zeug!
- Das ist Ihr Problem, Frau Kollegin, genau das!
- Das ist eben nicht abenteuerlich. Aber Sie können die Wahrheit an der Stelle nicht aushalten. Sie haben dafür gesorgt, dass die Menschen keine große Motivation hatten, bestimmte Berufe zu ergreifen. Damit müssen Sie leben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der weißen Deutschlandkarte werden alle Standorte
mitbetrachtet. Die weiße Landkarte hat keinen blinden Fleck, auch nicht im Landkreis LüchowDannenberg. Bundesumweltministerin Hendricks hat am Freitag im Bundesrat explizit betont, dass es auch für Gorleben keine Ausnahme gibt. Gorleben ist von Anfang an mit dabei.
Nach 30 Jahren Forschung sollte es genügend Daten geben, die sich mit anderen Standorten in Deutschland vergleichen lassen. An dieser Stelle bin ich persönlich relativ emotionslos; denn wenn Gorleben nach wissenschaftlichen Kriterien ungeeignet ist, dann fliegt es raus. Solange es im Topf ist, kann es geeignet sein. Aber dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagt dieser Umweltminister hier heute Morgen kein Wort. Er spricht lieber von der Neuausrichtung der Endlagerforschung mit Fokus auf Granit und Ton. Ist Salz, lieber Herr Wenzel, ausgeforscht? Haben wir wirklich alle Daten, die wir in diesem Bereich wissen müssen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir hat sich nicht erschlossen, warum der Minister hier heute Morgen diese Regierungserklärung gehalten hat.
Eine Regierungserklärung - ich wiederhole dies für Interessierte gerne - sollte eigentlich die Erläuterung politischer Handlungen, Pläne und Absichten zum Inhalt haben. Davon war nicht die Rede. Aber was sind Ihre konkreten Pläne, Herr Minister? Was sind Ihre Absichten? Was wollen Sie tun? Warum haben Sie nicht darüber berichtet, wie das Verfahren demnächst laufen wird,
dass man in Deutschland Teilgebiete ausweisen wird mit einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat, dass man in Deutschland obertägig erkunden wird mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat und dass es dann einen Standort geben wird mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat? - Dazu haben wir nichts gehört.