Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

Um es kurz zu machen: Ich habe das natürlich nicht rassistisch gemeint. Auch der Präsident hat das offensichtlich anders bewertet als Sie.

(Jens Nacke [CDU]: Er darf Sie nicht korrigieren!)

Um das noch einmal festzustellen: Der Präsident hat das nicht so scharf bewertet wie Sie.

(Christian Dürr [FDP]: Das darf er nicht!)

Wenn das von Ihnen so verstanden wird, dann entschuldige ich mich dafür. Ich habe damit gar kein Problem, weil Rassismus mir völlig fremd ist, Herr Nacke.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich konnte es nicht anders bewerten. - Wird die Wortmeldung aufrechterhalten? - Herr Kollege Tonne, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, herzlichen Dank für Ihren Wortbeitrag, den Sie gerade geleistet haben. Er zeigt nämlich, dass wir offensichtlich deutlich eher in der Lage sind, mit einem Thema vernünftig umzugehen, als es von dieser Seite hier getan wird.

Herr Kollege Nacke, weswegen ich meinen Beitrag zur Geschäftsordnung aufrechterhalten habe, ist etwas, was mir fürchterlich auf die Nerven geht und was wir heute schon den gesamten Tag über erleben: Das, was Sie hier vorführen, wie Sie sich hier im Rahmen von vielen Beiträgen gerieren, ist unerträglich. Und dann wird uns hier von Ihnen zu einem Thema eine gespielte Aufregung dargeboten, die bar jeden Verstandes ist. Es ist unglaublich, was hier vorgetragen wird.

(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Sie verteidigen einen rassistischen Ausdruck!)

Ebenfalls zur Geschäftsordnung hat Herr Kollege Limburg das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu Ihrem Wortbeitrag komme, Herr Nacke, spreche ich zunächst zu Herrn Minister Schneider. Ich danke Ihnen ausdrücklich für die klarstellenden Worte und für die Entschuldigung, die ich notwendig fand, die ich aber auch sehr angemessen fand.

Stärke zeigt sich nicht in Sturköpfigkeit, sondern Stärke kann sich auch zeigen, dass man das, was man gesagt

hat, als man sich vergaloppiert hat, zurücknimmt. - Es wäre schön, wenn sich auch andere Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause daran ein Beispiel nehmen würden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zurufe von der CDU)

In der Sache ist klar, dass wir auf unsere Sprache achten müssen, dass Ausdrücke, die vielleicht vor Jahrzehnten akzeptiert worden sind, heute nicht mehr verwendet werden können und dass auch im sprachlichen Bereich für Rassismus kein Raum sein darf.

Aber, Herr Kollege Nacke - da hat der Kollege Tonne völlig recht -, Ihre plötzliche sprachliche Sauberkeit zeigt sich immer nur dann, wenn sie sich gegen Mitglieder von SPD und Grünen oder Mitglieder der Landesregierung richtet. Ich kann mich noch sehr gut an eine Debatte, die wir hier infolge eines Zwischenrufs aus Ihren Reihen geführt haben, erinnern, bei der Sie, Herr Nacke, am Folgetag das Thema Rassismus als Stilfrage bagatellisiert haben. Wer noch vor Kurzem so in diesem Hause geredet hat, hat kein Recht, sich jetzt hier so künstlich zu echauffieren, meine Damen und Herren!

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen jetzt nicht vor.

Ich komme zurück zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 9.

Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberaten soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich auf den Punkt c der Aktuellen Stunde zurück. Das war die Diskussion um die Polizeipräsidenten. Dazu gab es einige Hinweise, auch von mir. Wir wollten prüfen, was an Zwischenrufen bzw. Aussagen gemacht worden ist. Dies ist inzwischen geschehen. Ein Zwischenruf aus der CDU-Fraktion, der uns hier angezeigt worden ist, ist nicht vermerkt. Den hat es demnach und auch nach Auswertung einer Tonbandaufnahme nicht gegeben.

(Unruhe)

- Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen, und das nehmen wir auch zur Kenntnis!

Dann gab es eine Aussage der Kollegin JanssenKucz. Wörtliche Aussage laut Protokoll:

„Was Sie als Kompromiss auf den Weg gebracht haben, ist ein ausgestreckter Mittelfinger in Richtung der Frauen. Das ist traurig.“

Wir bewerten das folgendermaßen: Ich möchte Ihnen, Frau Janssen-Kucz - wenn sie da ist -, den Hinweis geben, dass man bei solchen Überlegungen immer sehr genau nachdenken muss, ob man so etwas sagt oder nicht, auch wenn man das metaphorisch meint. Diesen Hinweis darf ich Ihnen so geben. Ein Ordnungsruf wird nicht erteilt. Ich liege also so, wie ich das vorhin bewertet habe, wohl richtig. Damit ist die Sache für uns hier erledigt. Sie haben mir im persönlichen Gespräch gesagt, Sie werden das auch so befolgen. - Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (AGWVG) - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/70

Es hat sich als Erster der Kollege Dr. HansJoachim Deneke-Jöhrens zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf möchte die CDU erreichen, dass auch Wasser- und Bodenverbände in Zukunft folgende Aufgaben übernehmen dürfen: erstens die Erzeugung, den Transport und die Einspeisung von erneuerbaren Energien und zweitens die Herstellung, die Beschaffung, den Betrieb, die Unterhaltung und die Beseitigung von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Einspeisung von erneuerbaren Energien.

Meine Damen und Herren, Energieerzeugung ist für Kommunen wie für Private offen. Für interessierte Bürger besteht aber bisher keine Möglichkeit, sich öffentlich-rechtlich zusammenzuschließen. Öffentlich-rechtliche Organisationen sind von der Möglichkeit der Energieerzeugung bis auf we

nige Ausnahmen ausgeschlossen, da sie nur Aufgaben übernehmen dürfen, die dem eigentlichen Verbandszweck dienen.

Bis jetzt können Wasser- und Bodenverbände Energieerzeugungsanlagen nur zur Deckung des Strombedarfs, den sie für sonstige Aufgaben haben, betreiben. Es ist aber häufig wirtschaftlich nicht sehr sinnvoll oder technisch sogar unmöglich, kleinere oder in der Zahl begrenzte Anlagen für eine beschränkte Strommenge errichten zu müssen, nur weil der wirtschaftlich zu erzeugende Strom über den Eigenbedarf hinausgeht und daher nur dann produziert werden dürfte, wenn der Betrieb der Energieanlage selbst Aufgabe dieses Verbandes sein könnte.

Daher unterbleibt bisher häufig der Bau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen mit der Folge, dass man sich mit Strom vom Markt eindecken muss. Dies ist deshalb besonders problematisch, weil z. B. der Betrieb von Schöpfwerken mit Strom vom Markt nur zu sehr ungünstigen Konditionen und teuer möglich ist, was an den besonderen Anforderungen des Schöpfwerkbetriebs liegt.

(Unruhe)

Herr Kollege, eine kurze Pause! - Wir sind jetzt beim vorletzten Tagesordnungspunkt. Der letzte Punkt geht sehr schnell. Ich darf Sie noch einmal um Ruhe bitten und darum, dem Redner zuzuhören. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, Wasser- und Bodenverbände erfüllen in Niedersachsen bereits jetzt eine Vielzahl von Aufgaben für Eigentümer, Pächter und Kommunen. Es wäre wirtschaftlich sinnvoll, wenn diesen Einrichtungen der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien mit übertragen werden könnte. Dadurch wird den Verbänden ein Mittel an die Hand gegeben, die teilweise sehr hohe Beitragslast für die Mitglieder zu senken oder wenigstens stabil zu halten. Dies gilt besonders für die Gebiete, in denen viele Schöpfwerke betrieben werden müssen.

Unsere Wasser- und Bodenverbände sind seit jeher ein geeignetes Mittel, um die Interessen verschiedener Menschen zu bündeln und Aufgaben, die sowohl dem Einzelnen als auch der Allgemeinheit nutzen, kostengünstig gemeinsam durchzuführen.

Der Bau und Betrieb gemeinsamer Anlagen zählte schon immer zur Kerntätigkeit von Wasser- und Bodenverbänden. Bereits heute kann ein Wasser- und Bodenverband Anlagen zur Erzeugung von Energie aus Wasserkraft bauen und betreiben. Sie alle wissen aber, wie wenige Wasserkraftanlagen es gibt. Wind und Sonne haben in Niedersachsen ein viel größeres Potenzial als Wasser. Hier liegen dann auch die Chancen.

Im Interesse der Verbandsmitglieder sollte daher die Befugnis zur Energieerzeugung auf weitere regenerative Energieträger ausgeweitet werden. Der Wasser- und Bodenverband zeichnet sich durch ein schlankes Organisationsrecht aus, welches zum einen die rechtlich einwandfreie, zum anderen die wirtschaftliche und sparsame Aufgabenerfüllung gewährleistet. Die Personen, die den Wasser- und Bodenverband über Beiträge finanzieren, haben über die Mitgliedschaft in den Entscheidungsorganen einen direkten Einfluss auf alle Tätigkeiten des Verbandes und können so unmittelbar über die Verwendung ihrer Gelder bestimmen.

Meine Damen und Herren, Sie kennen solche Strukturen. Sie nennen sie teilweise in anderem Zusammenhang basisdemokratisch. Hier ist das auch so. Außerdem sind Wasser- und Bodenverbände bei wirtschaftlichen Betätigungen im Regelfall sehr erfolgreich. Im neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind ambitionierte Ziele aufgenommen, wonach ein Bruttostromverbrauch von 35 % aus erneuerbaren Energieträgern angestrebt wird. Der Bundesrat möchte sogar bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 40 % Verbrauch aus regenerativen Energien erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen möglichst viele sinnvolle Instrumente bereitgestellt werden, und unserer Auffassung nach gehört die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Möglichkeit zum Betrieb von Energieerzeugungsanlagen für Grundeigentümer und sonstige Interessenten dazu.

Meine Damen und Herren, die Betätigung von Wasser- und Bodenverbänden auf dem Gebiet der Erzeugung erneuerbarer Energien wird zu Investitionen in Niedersachsen führen, die sonst in dieser Form nicht vorgenommen würden. Sie stärkt die regionalen Märkte, schafft Arbeitsplätze vor Ort und kommt auch den Gemeinden über höhere Steuereinnahmen zugute. Im Gegensatz zu den vorherigen Tagesordnungspunkten ist es so, dass Sie der Gesetzentwurf - außer ein wenig Zuhören und Ihrer Zustimmung - nichts kostet. Er hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Ich bin völlig überzeugt von der Sinnhaftigkeit dieses exzellenten Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Ich bin gespannt auf Ihre Beiträge und die weiteren Beratungen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hat Frau Kollegin Rakow für die SPDFraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Deneke-Jöhrens, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich habe noch bis eben erwartet, dass Sie den Gesetzentwurf zurückziehen. Sie wollen etwas Gutes tun, was außer Ihnen niemand haben will. Ich glaube, was hier läuft, ist ganz unglücklich. Aber da Herr DenekeJöhrens sich so ernsthaft mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat, werde ich das jetzt auch ein Stück weit tun.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das erwarten wir!)

Die CDU-Fraktion hat sich das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vorgenommen und möchte es um einen § 1 a ergänzen. Herr Deneke-Jöhrens hat eben gesagt, worum es geht. Zusammengefasst bedeutet das, dass die Wasserverbände damit zu Energieerzeugern oder Netzbetreibern gemacht werden können.

Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist das möglich. § 2 des Wasserverbandsgesetzes mit dem Titel „Zulässige Aufgaben“ regelt in einer langen Aufgabenliste die Aufgaben des Verbandes und schreibt ausdrücklich dazu: