Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Material“ lautet. Wer „Material“ beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist „Material“ beschlossen worden.

Ich rufe die laufende Nr. 66 der Eingabenübersicht auf: Eingabe 00850/11/17 betr. Verstoß gegen die FFH-Richtlinie und das darin verankerte Verschlechterungsverbot im FFH-Gebiet „Poggenpohlsmoor“, Gemeinde Dötlingen, Oldenburg.

Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der CDU und der FDP vor, die „Sach- und Rechtslage“ beschließen möchten.

Dazu erhält zunächst Herr Kollege Jansen, Bündnis 90/Die Grünen. Ihm folgt Herr Brammer von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zum Sachverhalt: Bei dem Poggenpohlsmoor handelt es sich um ein Naturschutz- und FFH-Gebiet mit seltenen Lebensraumtypen wie z. B. Übergangs- und Schwingrasenmooren. In der Nachbarschaft dieses Gebiets soll ein Hähnchenmaststall mit 29 745 Plätzen eingerichtet werden. Der Petent befürchtet, dass aufgrund der Ammoniakemissionen aus dieser Tierhaltung, die sich natürlich auch im Schutzgebiet niederschlagen, der Zustand des Schutzgebietes verschlechtern würde.

(Unruhe)

Herr Kollege, eine Sekunde, bitte! - Ich möchte Sie bitten, doch dem Redner zuzuhören! - Bitte schön!

Das wäre nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht zulässig. Dass aufgrund des geplanten Stalls zusätzlich Stickstoff in das Schutzgebiet eingetragen wird, ist völlig unstrittig. Die Frage ist jedoch: Sind diese zusätzlichen Einträge auch als erheblich im Sinne des Naturschutzgesetzes zu werten? - Und da wird es schwierig.

Laut aktueller Rechtsprechung dürfen maximal 3 % der für das Gebiet maximal verträglichen Belastung zusätzlich in das Schutzgebiet eingebracht werden. Diesen Schwellenwert erreicht dieses Vorhaben alleine nicht. Dadurch, dass dies so ist, kommt es erst gar nicht dazu, dass eine FFHVerträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, da die

Immissionen in das FFH-Gebiet unterhalb der Bagatellgrenze liegen.

Dieses Ergebnis entspräche zwar der Sach- und Rechtslage, ist aber in zweierlei Hinsicht völlig unbefriedigend.

Zum einen kann die Summe mehrerer Bagatelleinträge an Stickstoff sehr wohl zu einer Überschreitung und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets führen. Da dies nicht berücksichtigt wird, wird gegen die Anforderungen des § 34 Abs. 1 BNatSchG verstoßen, der die Prüfung des Zusammenwirkens mit anderen Projekten fordert.

Zum Zweiten: Im Poggenpohlsmoor liegt laut UBAKartenserver 2007 bereits jetzt eine dreifach zu hohe Stickstoffbelastung vor, was schleichend zum Verschwinden entsprechend sensibler Pflanzenarten führen wird. Es wäre erforderlich, dem entgegenzuwirken, man darf aber nicht nach dem Motto verfahren: Wo zu viel ist, schütten wir noch etwas hinzu.

Meine Damen und Herren, wir wollen unser Naturerbe als Ganzes erhalten. Dazu zählen gerade solche seltenen Bereiche. Deshalb wollen wir den Petenten die Sach- und Rechtslage mitteilen, gleichwohl der Landesregierung die Petition als Material an die Hand geben, um Regelungen zu finden, die hinsichtlich der genannten Missstände Abhilfe schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustim- mung von Marco Brunotte [SPD] - Helge Limburg [GRÜNE]: Klasse Re- de! Sternstunde!)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Herr Kollege Brammer hat zurückgezogen, weil er das in 38 Sekunden wohl nicht umfassend hätte begründen können.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, die „Sach- und Rechtslage“ lauten. Wer „Sach- und Rechtslage“ beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Zweite war die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung, die „Material und im Übrigen

Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist, wie der Ausschuss empfohlen hat, beschlossen worden.

Wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunkts angelangt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 42: Wahl der Regionsrätin Barbara Thiel, Region Hannover, zur Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Artikel 62 der Niedersächsischen Verfassung - Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 17/2570

Ehe wir zum eigentlichen Wahlvorgang kommen, frage ich, ob es Wortmeldungen zur Aussprache gibt. - Das ist nicht der Fall.

Gemäß Artikel 62 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens jedoch der Mehrheit seiner Mitglieder.

Nach § 86 unserer Geschäftsordnung werden Wahlen mit Stimmzetteln durchgeführt. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann durch Handzeichen gewählt werden. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, eine Wahl durch Handzeichen anzustreben.

Der guten Ordnung halber frage ich, ob ein Mitglied des Landtages Widerspruch gegen eine Wahl durch Handzeichen erhebt. - Das ist nicht der Fall. Ich stelle also Einvernehmen für die Wahl durch Handzeichen fest.

Ich bitte darum, dass jetzt alle Kolleginnen und Kollegen ihre angestammten Plätze einnehmen.

Wer entschuldigt ist, ist dem Hause bekannt. Das Präsidium ist sich einig, dass alle übrigen Mitglieder des Landtages, also 137 abzüglich der entschuldigten Mitglieder des Landtages, jetzt hier anwesend sind.

Vor diesem Hintergrund bitte ich jetzt diejenigen um ein Handzeichen, die dem Wahlvorschlag in der Drucksache 17/2570 zustimmen möchten. - Gegenstimmen? - Enthält sich ein Mitglied des

Landtages? - Das ist nicht der Fall. Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen.

(Starker Beifall)

Frau Thiel befindet sich im Saal. Ich darf im Namen des gesamten Landtages herzlich gratulieren. Sie haben 132 Ja-Stimmen bekommen; 88 hätten gereicht.

(Die Fraktionsvorsitzenden überrei- chen Blumengebinde)

- Frau Thiel, können Sie sich von den Herzlichkeiten freimachen? - Ich muss Sie alle ein wenig enttäuschen. Sie ist noch nicht ganz gewählt. - Ich frage Sie, Frau Thiel, ob Sie die Wahl annehmen.

Barbara Thiel:

Ja, ich nehme die Wahl an. Herzlichen Dank für das Vertrauen.

(Beifall)

Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Landtages ein erfolgreiches Wirken im neuen Amt, zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger.

Nun noch ein Hinweis: Der Herr Innenminister wird Frau Thiel jetzt gleich die Ernennungsurkunde aushändigen. Dies geschieht im Vorraum zu Raum 1541 in der fünften Etage des Erweiterungsgebäudes.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 43: Abschließende Beratung: Eine bedarfsgerechte Düngung festschreiben - Die Düngeverordnung EU-rechtskonform novellieren - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2165 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/2439 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2607 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - 17/2609

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag für erledigt zu erklären. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die beiden Änderungsanträge zielen jeweils auf die Annahme des Antrags in geänderter Fassung ab.

Wir kommen jetzt zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Hans-Joachim Janßen, Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns am 26. November auf einen gemeinsamen Entwurf aller Fraktionen verständigt, von denen die Fachkolleginnen und -kollegen der CDU-Fraktion die Mehrheit ihrer Fraktion offenbar nicht überzeugen konnten.

(Unruhe)

Herr Kollege Janßen, es tut mir leid, dass ich Sie unterbrechen muss. Nach der Wahl ist gerade ein kleiner Wechsel hier im Haus. - Meine Damen und Herren, es sind nur noch wenige Tagesordnungspunkte in diesem Abschnitt. An die Anwesenden: Bitte konzentrieren Sie sich doch auf den Redner! - So, bitte!

Schade. Aber das kommt vor. Wir stehen zu dieser Einigung. Wir sind auch jetzt nicht auf unseren Ursprungsantrag zurückgegangen. Ich will versuchen, Sie, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der FDP - die FDP ist nämlich nachträglich abgesprungen -, doch noch davon zu überzeugen, dass es gut und richtig wäre, unserem Antrag zuzustimmen.

Letztlich gescheitert ist die Einigung nur an einem einzigen, aber wichtigen Punkt, nämlich daran, welche Lagerkapazitäten künftig für Wirtschaftsdünger vorgehalten werden sollen. Das ist durchaus eine entscheidende Frage; denn wir müssen sicherstellen, dass Wirtschaftsdünger wirklich nur dann ausgebracht wird, wenn die Nährstoffe tatsächlich optimal von den Nutzpflanzen aufgenommen werden können. Sonst landet der Stickstoff im Grundwasser. Und - da sind wir uns, glaube ich, einig - das wollen wir alle nicht.

Meine Damen und Herren, grundsätzlich muss die Lagerkapazität dem Wirtschafsdüngeranfall im Betrieb von neun Monaten entsprechen. So hatten wir es formuliert. Die CDU hat dann eingebracht, dass Zeiten des Weideganges von Rindern kapazitätsmindernd berücksichtigt werden sollen. Das ist einleuchtend; denn wenn die Rinder auf der Weide