Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Meine Damen und Herren, grundsätzlich muss die Lagerkapazität dem Wirtschafsdüngeranfall im Betrieb von neun Monaten entsprechen. So hatten wir es formuliert. Die CDU hat dann eingebracht, dass Zeiten des Weideganges von Rindern kapazitätsmindernd berücksichtigt werden sollen. Das ist einleuchtend; denn wenn die Rinder auf der Weide

stehen, wird der Güllebehälter nicht voller. Der Kollege Grupe von der FDP hat dann eingebracht, dass sich auch der Grünlandanteil des Betriebes kapazitätsmindernd auswirken muss. Auch das ist richtig. Das haben wir dann auch übernommen.

Das reicht der CDU-Fraktion aber nicht. Die CDUFraktion möchte, dass auch die Ackerfruchtfolgen bei der Bemessung der Lagerkapazitäten berücksichtigt werden sollen

(Björn Thümler [CDU]: Das ist ja auch logisch!)

und die Lagerkapazitäten je nach Fruchtfolge zwischen sechs und neun Monaten betragen sollen.

(Björn Thümler [CDU]: Eben!)

Das geht nicht, meine Damen und Herren.

(Björn Thümler [CDU]: Natürlich geht das!)

- Nein, das geht nicht.

Ackerfrüchte, Getreide, Mais, Kartoffeln und Rüben

(Björn Thümler [CDU]: Das geht doch jetzt auch!)

- hören Sie mal zu, Herr - - -

(Björn Thümler [CDU]: „Thümler“!)

- danke; „Björn“ wollte ich sagen; Entschuldigung; hören Sie mal zu, Herr Thümler; da können Sie noch etwas lernen! - kann man im Frühjahr organisch düngen. Danach kommt man in der Regel nicht mehr in den Bestand hinein. Und wenn das Getreide abgeerntet ist, ist eine Düngung in aller Regel nicht mehr zweckmäßig. Danach wächst meistens eine Zwischenkultur, damit die vorhandenen Nährstoffe aufgenommen werden und diese Nährstoffe der nächsten Hauptfrucht zur Verfügung stehen.

Herr Janßen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dammann-Tamke?

(Zuruf von der CDU: Das wäre die Chance zur Fachlichkeit gewesen!)

Nein.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich gestehe gerne zu, dass es Fruchtfolgen geben kann, bei denen eine Düngung im Spätsommer noch sinnvoll ist. Aber Fruchtfolgen wechseln oftmals von Jahr zu Jahr. Wer soll dann eigentlich kontrollieren, ob auch kontinuierlich eine betriebliche Fruchtfolge angebaut wird, bei der eine spätere Düngung sinnvoll ist? - Das geht nicht. Deshalb wollten wir so etwas auch nicht in die Düngeordnung hineinschreiben. Das ist dann Scheinrecht, meine Damen und Herren. So etwas können wir eigentlich nicht ernsthaft wollen.

Meine Damen und Herren, dieser in intensiven Gesprächen über die Fraktionsgrenzen hinweg erarbeitete Antrag hätte es wirklich verdient, dass er hier einstimmig verabschiedet wird. Wir setzen damit ein deutliches Ausrufezeichen in der aktuellen Debatte um die Novelle des Düngerechts auf Bundesebene. Wir wollen einen maximalen Stickstoffbilanzüberschuss von 50 kg festschreiben. Wir wollen die sogenannten unvermeidbaren Verluste beim Stickstoff neu ermitteln. Wir wollen eine Länderöffnungsklausel zur Einbeziehung der Tier- und Flächendaten der Betriebe in die Überprüfung der ordnungsgemäßen Düngung. So, wie wir das alle hier gemeinsam schon am 14. Mai beschlossen haben, wollen wir das auf Bundesebene umsetzen.

Deshalb bitte ich Sie noch einmal: Geben Sie sich einen Ruck! Ziehen Sie Ihren Antrag zurück und stimmen Sie mit unserem!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, CDU-Fraktion.

Bitte schön!

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Jetzt wird es fachlich! Mal zuhören!)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Janßen hat recht. Wir haben in den Beratungen des Fachausschusses eine sehr fruchtbare Debatte geführt. Daran anschließend ist es uns gelungen, zwei Anträge zu erarbeiten, in denen das steht, was die Überschrift verspricht. Denn wir wollen eine Düngung festschreiben, die dem Be

darf der Pflanzen entspricht. Das, was die Pflanzen an Nährstoffen entziehen, soll auch wieder zugeführt werden dürfen. Damit werden wir die Forderungen der Wasserwirtschaft erfüllen und die Düngeverordnung EU-rechtskonform novellieren.

Am 12. Dezember 2014, also vor sechs Tagen, meldete das Landvolk mit dem Infobrief

Nr. 50/2014: Einigung zwischen Bundesumweltministerium und Bundesministerium der Landwirtschaft bei der Novelle der Düngeverordnung. - Heißt das nun, Herr Janßen, dass wir mit unserer heutigen Debatte hinter den fahrenden Zug springen und mit unserer Entschließung nichts mehr bewegen werden? - Nein, verehrte Kollegen, wir kommen nicht zu spät. Wir in Niedersachsen haben die Debatte schon sehr früh begonnen. Dieses Parlament hat den Zug auf die Spur gesetzt und den Fahrplan gestaltet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Uns liegen zwei Anträge vor, die zwischenzeitlich zu 90 % und jetzt immerhin noch zu 80 % deckungsgleich sind. Diese Änderungsanträge weichen sehr weit von Ihrem rot-grünen Ursprungsantrag ab. Herr Janßen, Sie haben das vorhin sehr vorsichtig umschrieben. Ihr Ursprungsantrag war untauglich für eine Beschlussgrundlage.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Den haben Sie deshalb richtigerweise zurückgezogen. Sie sind sehr weit auf uns zugegangen, indem Sie unsere Anregungen und Präzisierungsvorschläge weitgehend aufgenommen haben. Das konnte Ihnen gar nicht schwerfallen, weil sie fachlich fundiert waren und inhaltlich eigentlich unumstritten waren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, in Zukunft sollen die Nährstoffströme gesteuert werden. Die Nährstoffzufuhr und die -abfuhr für den Gesamtbetrieb soll im Sinne einer Hoftorbilanz erfasst werden.

Diese Sachverhalte haben wir in zehn Punkten präzisiert. In acht Punkten, Herr Janßen, haben wir uns mit Ihnen und Herrn Siebels einigen können. Es ist unstreitig, dass sämtliche zur Düngung eingesetzten organischen Nährstoffe sowie die anorganischen Stoffe in die Nährstoffbilanzierung einbezogen werden müssen. Unstreitig ist, dass sämtliche Betriebe die Nährstoffbilanz in ein standardisiertes EDV-gestütztes Verfahren überführen müssen. Unstreitig ist, dass die Düngebehörde die verschiedenen Datenströme erfasst und vergleicht,

um eine verbesserte Transparenz der Nährstoffströme zu gewährleisten, und die Überprüfung und Nachverfolgung ermöglicht, ohne für die Landwirte zusätzlichen Aufwand zu erzeugen. Unstreitig ist, dass die Düngung dem tatsächlichen Bedarf der Nutzpflanzen angepasst werden muss und der maximale Bilanzüberschuss 50 kg N pro Hektar und Jahr aufweisen darf. Selbst Ausnahmeregelungen für extreme Wetterereignisse sind unumstritten.

Unstreitig ist, dass wir eine Evaluierung der Stickstoffverluste im Stall und auf dem Feld befürworten. Unstreitig ist, dass die Düngebehörden die überbetriebliche Beförderung von Wirtschaftsdüngern kontrollieren sollen. Und unstreitig ist, dass die aktuelle Regelung der Düngeverordnung bezüglich der Phosphatbilanzüberschüsse mit dem Ziel evaluiert wird, die Überschüsse abzusenken. Dabei ist der jeweilige Versorgungszustand des Bodens zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, jetzt werden Sie sich leicht ermattet fragen: Wo seid ihr euch denn eigentlich nicht einig geworden? - Wir bei CDU und FDP sind der Meinung, dass die Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis so viel düngen darf, wie von den Pflanzen an Nährstoffen entzogen wird. Wir berücksichtigen regionale Unterschiede, und Sie wollen eine starre Obergrenze.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Genau!)

Sie kommen bei der Festlegung der Lagerkapazitäten einmal mehr nicht aus Ihren festgefahrenen Gleisen heraus.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Schade!)

Herr Janßen, ich hatte das Gefühl, dass wir uns in den Debatten durchaus auf unseren Vorschlag hätten einigen können. Aber das war bei Ihnen - ich vermute: durch äußeren Einfluss - nicht gewünscht. Sie haben darauf bestanden, die Lagerfristen für Wirtschaftsdünger und Gärsubstrate aus Biogasanlagen grundsätzlich auf mindestens neun Monate auszuweiten.

Sie haben es richtig gesagt: Wir mussten darauf hinweisen, dass Weidehaltungsbetriebe keine

derartigen Güllelagerräume brauchen; denn die Tiere erleichtern sich unter freiem Himmel auf einer Grasnarbe. Was soll da das Güllelager? - Das haben Sie eingesehen und die Formulierung aufgenommen, dass selbstverständlich die Zeiträume

der Weidehaltung kapazitätsmindernd zu berücksichtigen sind.

Herr Janßen, warum soll aber ein Gemischtbetrieb, der im September eine Gülledüngung zu Raps vornimmt und im März sein Grünland oder sein Getreide düngt, für neun Monate Güllelagerraum vorhalten? - Die intensiv tierhaltenden Großbetriebe, die Sie treffen wollen, haben längst Lagerräume geschaffen oder über Güllebörsen im überbetrieblichen Handel Ackerbaubetriebe als Abnehmer gefunden.

Wir möchten, dass die Lagerkapazitäten auf die einzelbetrieblichen Verwertungsmöglichkeiten ausgerichtet werden, die je nach Fruchtfolge sechs bis neun Monate Lagerdauer oder auch mehr erfordern.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Ich finde, dass Sie sich nichts vergeben hätten, wenn Sie auch an dieser Stelle fachlich sauber statt ideologisch, der reinen Lehre verhaftet, agiert hätten. Für das Grundwasser erreichen Sie damit nicht mehr.