Ich wiederhole meinen Hinweis von eben: Über den Hilfsantrag wäre nach § 81 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung nur dann abzustimmen, wenn der Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu Einzelplan 05 abgelehnt würde.
Ich stelle jetzt diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.
Jetzt die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mehrheitlich abgelehnt worden.
Wie bereits in Aussicht gestellt und angekündigt, kommen wir zur Abstimmung über den Hilfsantrag in der Drucksache 17/2617. Das ist der Hilfsantrag der Fraktion der FDP. Diesen Hilfsantrag wollen Sie namentlich abgestimmt wissen?
Wenn zehn Mitglieder des Landtages es verlangen - so sagt es § 84 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung -, muss namentlich abgestimmt werden. Die notwendige Unterstützung werden wir leisten.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Nach § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstands alle Mitglieder des Landtags in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den lauten Zuruf - „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ - ab.
Wer dem Hilfsantrag der Fraktion der FDP zustimmen möchte, ruft also laut „Ja“, wer dagegen ist, ruft laut „Nein“, und wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft laut „Enthaltung“. Ich bitte, sich so laut zu artikulieren, dass wir hier keine Aufnahmeprobleme haben. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat. - Gibt es Fragen? - Dann ist alles klar.
Ich darf jetzt die Schriftführerin Frau Twesten bitten, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.
(Schriftführerin Elke Twesten verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: