Protokoll der Sitzung vom 20.01.2015

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Unter Federführung des Sozialministeriums arbeiten wir bereits ressortübergreifend unter Einbindung der Akteure der Gesundheitswirtschaft an dem entsprechenden Masterplan. Schon heute ist die soziale Gesundheitswirtschaft ein starker Jobmotor für Niedersachsen. Diese Stärke wird noch wachsen.

Insofern freue ich mich, wenn der Landtag fraktionsübergreifend ein starkes, ein gemeinsames Signal für diesen Jobmotor, für die dort tätigen Organisationen und Unternehmen, insbesondere aber auch für die Beschäftigten gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Ich hatte eingangs schon darauf hingewiesen, dass zum Ausgangsantrag und zur Beschlussempfehlung des Ausschusses noch zwei Änderungsanträge vorliegen. Das Ganze dürfte sich jetzt dadurch vereinfachen, dass uns die Fraktionen der SPD und der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die

Grünen und die FDP-Fraktion, also alle Fraktionen, mit Eingangsstempel von heute, 15.12 Uhr - daran können Sie sehen, wie flott das hier geht -, einen Änderungsantrag vorgelegt haben. Am Text wurde bis zur letzten Sekunde gefeilt, sodass wir jetzt offenbar - in mancher Rede ist dies angedeutet worden, Herr Ansmann - zu einer Übereinstimmung kommen.

Ich stelle diesen gemeinsamen Änderungsantrag zur Abstimmung. Er trägt die Drucksachennummer 2777. Ihre Fraktionsführung kennt ihn und vertraut auf die telepathische Kraft ihrer Fraktionsführung. Ich bin sicher, Sie kennen ihn auch. Es wurde insbesondere an der Nr. 7 im Ausgangsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch etwas gefeilt, sodass ich denke, dass Sie alle wissen, worum es geht.

Wer also diesem gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag aller Fraktionen einstimmig beschlossen worden.

Der Ausgangsantrag, aber auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses sowie die Einzelanträge zum einen von CDU und FDP sowie zum anderen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die damit als zurückgezogen betrachtet werden können, haben sich dadurch erledigt.

Besten Dank, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir gehen nun über zu dem

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Sicherstellung und Weiterentwicklung der qualifizierten Angebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1754 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/2471 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2641 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2764

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Mir liegt eine erste Wortmeldung des Kollegen Uwe Schwarz von der SPD-Fraktion vor. Herr Schwarz, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der ersten Beratung am 25. Juli des vergangenen Jahres haben wir im Fachausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt und ausschließlich positive Rückmeldungen für diese Initiative erhalten. Menschen mit anderen Handicaps machten allerdings auch auf ihre Situation und auf die für sie immer noch bestehenden erheblichen Nachteile aufmerksam. Erneut wurde uns deutlich, dass der Weg zum Ziel einer wirklich inklusiven Gesellschaft noch lang und vermutlich auch steinig ist.

Die mehr als 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen erwarten von uns zu Recht, dass wir das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen mit Nachdruck verfolgen und dass dieser Prozess nicht durch parteitaktische Spielereien gefährdet wird. Spätestens seit der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat das Thema auch bei uns in Deutschland und in Niedersachsen deutlich an Fahrt aufgenommen. Das ist auch gut so.

Das Leitmotiv der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns!“ kommt zunehmend in unserer Gesellschaft an. - Ich erlaube mir den Hinweis: Es wäre ganz gut, wenn das gleichermaßen auch Grundlage des Handelns mit Blick auf die Pflegekräfte und die Pflegekammer wäre, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Mit Einführung des Sozialgesetzbuches IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wurde in Deutschland ein deutlicher politischer Paradigmenwechsel eingeleitet weg von der Fürsorge und Gängelung hin zu mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Heute geht es bei dieser nunmehr abschließenden Beratung um die schätzungsweise knapp 500 Menschen, die gleichzeitig in ihrer Seh- und Hörfähigkeit beeinträchtigt sind. Weitere 100 Betroffene sind sowohl vollständig blind als auch taub. Es handelt sich hier um eine Behinderung eigener Art, weil der Ausfall des einen Sinnesorgans nicht durch das andere kompensiert werden kann.

(Unruhe)

- Ich muss sagen, das stört wirklich sehr.

Herr Kollege Schwarz, einen Moment, bitte! - Herr Kollege Hiebing, Herr Schönecke! Herr Rolfes, sind Sie geneigt, oder sollen wir warten? - Auf geht’s!

(Jens Nacke [CDU]: Herr Schwarz fühlt sich gestört!)

Ich finde, bei diesem Thema und angesichts des Personenkreises, um den es geht, wäre es angemessen zuzuhören.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Weitere 100 Betroffene sind sowohl vollständig blind als auch taub. Es handelt sich um eine - - -

(Jens Nacke [CDU]: Vielleicht reden Sie einmal etwas entspannter!)

- Ich finde, Sie haben ein merkwürdiges Benehmen.

(Petra Tiemann [SPD]: Ja!)

Es handelt sich um eine Behinderung eigener Art, weil der Ausfall des einen Sinnesorganes nicht durch das andere kompensiert werden kann. Häufig kommt es daher nach Eintritt der Sinnesbeeinträchtigung zu einer starken Beeinträchtigung der persönlichen Gesamtentwicklung. Die damit verbundene Isolation mit der dauernden Notwendigkeit einer ständigen Unterstützung ist für uns, glaube ich, nur sehr schwer vorstellbar.

Trotzdem wird den Betroffenen in Deutschland noch immer die Einführung eines eigenen Schwerbehindertenmerkzeichens „TBL“ verweigert. Taubblindheit ist nicht als eigenständige Behinderung anerkannt. Das war und ist für uns ein gesellschaftlicher Skandal, meine Damen und Herren.

Bereits 2003 hat das Europäische Parlament die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rechte taubblinder Menschen anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen. Nach zehn Jahren Untätigkeit gab es am 4. Oktober 2013 in Berlin eine Demonstration unter dem Titel: „Taubblinde in Isolationshaft - Null Rechte für Taubblinde - Schluss damit!“ Ich zitiere erneut aus dem Aufruf dieser Veranstaltung:

„Für uns sind ein würdevolles, selbstbestimmtes Leben sowie die Entfaltung unserer Persönlichkeit nur mit qualifizierter Assistenz möglich. Wer nicht sehen und nicht hö

ren kann, braucht Unterstützung - für Mobilität und Kommunikation. Das wäre möglich mit nur wenigen Stunden qualifizierter Assistenz pro Tag. Genau diese Assistenz fehlt weitgehend, die Folgen sind oftmals erschütternde unwürdige Lebenssituationen, Hilflosigkeit, Isolation und Abhängigkeit“.

So weit die Veranstalter.

Ich finde, es war überfällig, dass sich der Niedersächsische Landtag erstmals solitär mit der Situation von taubblinden Menschen befasst - und das nicht nur, weil das Deutsche Taubblindenwerk seit 1967 seinen Sitz hier bei uns in Hannover hat.

Der vorliegende Parlamentsbeschluss soll dazu beitragen, dass taubblinde Menschen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene endlich aus der Isolation herauskommen. Dazu gehört u. a. auf Bundesebene die Anerkennung des TBL-Merkzeichens als eigenständiges Merkmal. Ich sage an dieser Stelle auch: Wir appellieren an die Große Koalition, das nunmehr endlich umzusetzen. Wir fordern u. a. in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Blindenverband und dem Niedersächsischen Taubblindenwerk, dafür Sorge zu tragen, dass die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Taubblindenassistentinnen und -assistenten sowie für entsprechende Dolmetscherinnen und Dolmetscher etabliert, gesichert und ausgebaut werden.

Wir fordern ferner, sich für eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Assistenzkräfte und der Kommunikationsdolmetscherinnen und -dolmetscher einzusetzen und drittens bei den zuständigen Trägern darauf hinzuwirken, dass das Genehmigungsverfahren für Rehabilitationsmaßnahmen und Hilfsmittel für Hör-/Sehbehinderte und taubblinde Menschen vereinfacht und vereinheitlicht wird und eine Frist von sechs Wochen nicht überschreiten darf. Ich sage das auch sehr deutlich, weil die Sozialversicherungsträger in der Anhörung erklärt haben, sie würden die Fristen, die da vorgegeben würden, immer deutlich einhalten. Das, was uns die Betroffenen sagen, weicht jedenfalls erheblich von der Darstellung der Sozialversicherungsträger ab. Ich glaube an dieser Stelle, ehrlich gesagt, den Betroffenen.

Wir wollen des Weiteren für betroffene Kinder, die sich in Einrichtungen befinden, im Rahmen der Frühförderung eine fachlich kompetente Beratung in Abstimmung mit den Trägern der Eingliederungshilfe sicherstellen und im Rahmen der Alten

pflege für betroffene Menschen eine fachlich kompetente Beratung und Assistenz ermöglichen.

Zu guter Letzt muss geklärt werden, ob der ermittelte Bedarf mit vorhandenen Studienplatzangeboten gedeckt werden kann bzw. wie der Bedarf für Blinden- und Gehörlosenpädagogik sowie der Taubblindenpädagogik gegebenenfalls in Absprache mit den norddeutschen Bundesländern sichergestellt werden kann.

Meine Damen und Herren, vielleicht erinnern Sie sich: Dieses Thema war am 25. Juli vergangenen Jahres der letzte Beratungspunkt in unserem alten, geschichtsträchtigen Plenarsaal. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Landtag heute diesen Beschluss einstimmig verabschieden wird. Es war und ist eine Frage des Anstandes, wie eine reiche Gesellschaft mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Deshalb finde ich diesen gemeinsamen Beschluss ein wichtiges Signal nach außen und an die betroffenen Menschen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Jetzt folgt für die Fraktion der CDU Kollege Dr. Max Matthiesen. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Juli letzten Jahres hat die erste Beratung des Entschließungsantrags von SPD und Grünen zur Weiterentwicklung qualifizierter Angebote für taubblinde Menschen in Niedersachsen stattgefunden. Uwe Schwarz hat es gerade sehr eindringlich gesagt: Wir können uns kaum vorstellen, wie viel für einen Menschen dazugehört, mit der doppelten Behinderung zurechtzukommen, gleichzeitig taub und blind zu sein. Wir sind deshalb alle gemeinsam gefordert, jedem einzelnen Menschen beizustehen, diese doppelte Barriere so gut es geht zu überwinden und am Leben teilzuhaben.

Deswegen freut sich die CDU-Fraktion sehr, dass wir heute den gemeinsamen Antrag beschließen können, zusammen mit allen Fraktionen dieses Hauses. Vielen Dank!

(Beifall)