Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Ich halte Sie damit einverstanden, dass wir zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses und nur im Fall von dessen Ablehnung anschließend über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2172 abstimmen.
Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses in der Drucksache 17/2921 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen - damit sich die Rednerinnen und Redner darauf vorbereiten können -, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den Tagesordnungspunkt 12 - das wäre der letzte für heute - auf morgen zu verschieben und dort ans Ende der Tagesordnung zu setzen.
Tagesordnungspunkt 9: Erste (und abschließende) Beratung: Konsequenzen aus den Krankenhausmorden ziehen - Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit einsetzen - Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2884
Ich weise bereits an dieser Stelle darauf hin, dass sich die Fraktionen im Ältestenrat darauf verständigt haben, über diesen Antrag heute sofort abzustimmen.
Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin Frau Schröder-Ehlers, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte, Frau Schröder-Ehlers!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte persönlich und im Namen der SPDFraktion zunächst einmal allen Hinterbliebenen der Opfer und allen, die in der Ungewissheit leben, ob ihre Angehörigen Opfer des Angeklagten geworden sind, mein aufrichtiges Mitgefühl aussprechen.
Wir denken aber auch an diejenigen, die den Mordversuch - Gott sei Dank! - überlebt haben, und wünschen ihnen die Kraft, die sie brauchen, um mit dem Erlebten fertig zu werden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der letzten Woche hat der Täter 30 Morde und 60 Mordversuche gestanden. Für seine Taten im Krankenhaus in Delmenhorst muss sich der Angeklagte gerade vor dem Landgericht in Oldenburg verantworten. Das Verfahren läuft, und nach dem aktuellen Stand könnte schon bald mit einem Urteil zu rechnen sein. Doch das ist noch kein Abschluss. Weitere Todesfälle müssen aufgeklärt werden. Weitere Gerichtsverfahren könnten sich anschließen.
Meine Damen und Herren, diese Mordserie zeigt, dass wir neben der strafrechtlichen Aufarbeitung mehr tun müssen. Wir müssen politische Aufarbeitung leisten, und wir müssen Konsequenzen ziehen. Kriminelles Handeln kann nie ausgeschlossen werden. Aber wir wollen nach Wegen suchen, wie man die Abläufe und auch die Kontrollen so ausgestalten kann, dass kriminelles Handeln deutlich erschwert wird.
Mit dem Sonderausschuss, den wir heute auf den Weg bringen wollen und für den sich alle Fraktionen des Hauses aussprechen, wollen wir die Abläufe in den betroffenen Kliniken und bei der Staatsanwaltschaft analysieren und Maßnahmen vorschlagen, um die Sicherheit hier und gegebenenfalls auch landesweit zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, es gab Defizite. Von 1999 bis 2002 fällt am Klinikum Oldenburg auf, dass Niels H. sehr oft da ist, wenn ein Patient wiederbelebt werden muss. Kollegen und Vorgesetzte beschleicht ein ungutes Gefühl - so sagen sie es heute vor Gericht. Er wird versetzt, später wird ihm gekündigt. Das Zeugnis aber ist gut. Er findet in Delmenhorst eine neue Stelle. Auch hier steigt die Anzahl der Sterbefälle auf der Intensivstation. Der Verbrauch des Herzmittels Gilurytmal steigt massiv an, und niemand scheint es zu merken.
Erst 2005 beobachtet eine Kollegin, dass er einem Patienten das Mittel spritzt. Die Polizei ermittelt. Die Staatsanwaltschaft braucht lange bis zur Anklageerhebung. Sie klagt ihn nur in einem einzigen Fall an. Das Verfahren geht zum BGH, wird zurückverwiesen. Erst 2008 wird er zu sieben Jahren und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Zwischenzeitlich kann er noch als Krankenpfleger und Rettungssanitäter arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, schon diese kurze Zusammenstellung zeigt deutlich, wo wir ansetzen müssen. Wir müssen die Klinikabläufe unter die Lupe nehmen, und wir müssen sicherstellen, dass Hinweisen nachgegangen wird und Kontrollinstrumente eingeführt werden, die wirklich greifen. Das kann die Sicherheit und die Qualität im Krankenhaus verbessern, und nur das kann dazu beitragen, das verloren gegangene Vertrauen zurückzugewinnen.
Wir müssen aber auch auf die Staatsanwaltschaft Oldenburg schauen und der Frage nachgehen, warum das Ermittlungsverfahren so lange gedauert hat. Wir müssen prüfen, welche gesetzgeberischen Änderungen auf Bundes- und Landesebene nötig sind. Wir wollen untersuchen, wie und in welcher
Form u. a. das Krankenhausgesetz, das Heilkammergesetz, das Arzneimittelkontrollgesetz und die Arzneimittelaufsicht, das Bestattungsgesetz und die Strafprozessordnung geändert werden müssen. Diese Arbeit soll in einem Jahr abgeschlossen sein.
Meine Damen und Herren, klar ist aber auch, dass es schon jetzt Handlungsbedarf gibt und dass bestimmte Konsequenzen schon jetzt gezogen werden müssen. Ministerin Rundt hat bereits im letzten Jahr eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit gestartet. Die Ergebnisse sollen Ende des nächsten Monats vorliegen und in die Arbeit des Sonderausschusses einfließen.
Im Januar haben die Fraktionen von SPD und Grünen einen Antrag zur Einführung eines Patientenbeauftragten vorgelegt. Ab Juli soll jedes Krankenhaus des Landes einen ehrenamtlich tätigen Patientenbeauftragten haben. Die Anhörung zu diesem Antrag wird in der nächsten Woche stattfinden.
Wir wollen ergänzend eine zentrale Anlaufstelle innerhalb der Landesregierung einrichten, um auch auf diese Weise die Belange und Rechte erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen zu stärken. Auch das ist ein wichtiger Baustein, aber es ist eben nur ein Baustein von vielen anderen, die noch folgen müssen.
Meine Damen und Herren, wir können die schrecklichen Morde und Mordversuche leider Gottes nicht ungeschehen machen. Wir wollen aber die nötigen Konsequenzen ziehen, um die Defizite im System zu beheben.
Meine Damen und Herren, abschließend will ich mich bei all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken ganz herzlich bedanken, die Tag für Tag Herausragendes leisten, die sich aufopferungsvoll - oftmals bis zu ihrer Belastungsgrenze - einbringen und die genau wie wir unter den Geschehnissen leiden. Ich danke ihnen allen sehr herzlich für ihren Einsatz. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz. Auch ihnen danke ich sehr herzlich für ihre gute Arbeit.
Ich glaube, es ist jetzt gar nicht mehr nötig, die sofortige Abstimmung zu beantragen. Das wäre sonst mein Schlusssatz gewesen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schröder-Ehlers. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Kollegin Schwarz das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht hier um die Einsetzung eines Sonderausschusses, und man stellt sich mit Sicherheit die Frage, warum man ihn braucht, warum ihn der Landtag jetzt einrichten möchte. Es geht um die Vorkommnisse am Klinikum in Delmenhorst bis zum Jahre 2005 und die Vermutung, dass solche auch am Klinikum Oldenburg bis zum Jahre 2002 geschehen sind. Es steht der Vorwurf der Patiententötung in einem wahrlich unfassbaren Ausmaß im Raum.
Meine Damen und Herren, in der Rückschau über Niedersachsen hinaus muss man allerdings auch feststellen, dass das offenbar kein Einzelfall ist, sondern dass es bundesweit und darüber hinaus sehr wohl auch andere Vorkommnisse dieser Art gibt. Für die Jahre 1975 bis 2008 geht man von weltweit 35 Tötungsserien in Kliniken bzw. Heimen aus. Letztendlich muss man feststellen, dass es solche Vorkommnisse auch in einer Klinik in Sonthofen gab. 2006 ist der dortige Täter verurteilt worden.
Damit steht generell die Frage im Raum: Wie sicher ist man als Patient in einer Klinik oder als Bewohner eines Altenheims - denn dort stellt sich die Frage mit Sicherheit genauso - eigentlich? Der Beschuldigte hat einen Teil der für Delmenhorst vermuteten Taten eingestanden. Das Urteil über das Strafmaß zu fällen, ist nun Aufgabe des Richters am Landgericht Oldenburg; das ist nicht unsere.
Aber es bleibt immer noch die Wahrnehmung der Angehörigen der ehemaligen Patienten und in der Bevölkerung: Wie ist das eigentlich? - Es ist Unsicherheit vorhanden. Deswegen - das muss man auch sehen - gibt es zusätzlich die Vermutung, dass indirekt ein Generalverdacht gegenüber Pflegern und Krankenschwestern besteht.
Frau Schröder-Ehlers, Sie selbst haben es gesagt: Es ist schwer, unter solchen Bedingungen gute Arbeit zu leisten, weil es zwischen Patient und Pfleger eine Zusammenarbeit geben muss. Es muss unser Bestreben im Sonderausschuss sein, diese Bedürfnisse mit aufzunehmen.
Von daher ist es gut und richtig, hier im Landtag einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung eines Sonderausschusses einzubringen, damit gezielt betrachtet werden kann, was in Oldenburg und in Delmenhorst falsch lief, ob das heute noch genauso passieren könnte und was geändert werden muss, damit sich solche Vorkommnisse möglichst nicht wiederholen können.
Aber auch die Abläufe in der Justiz sind zu betrachten, obwohl wir mit Sicherheit dazu erst die Ergebnisse, den Bericht der Generalstaatsanwaltschaft abwarten müssen, damit wir daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen können.
Die Mitglieder des Sonderausschusses setzen sich mit seiner Einsetzung einer hohen Erwartungshaltung aus. Dieser wird man sicherlich am ehesten in einer sachlich orientierten Debatte gerecht werden können. Von daher ist es sicherlich auch gerechtfertigt, hierzu keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen, sondern einen regulären Ausschuss zu bilden. Deswegen sollte es unser Bestreben sein, den vielfach geäußerten Erwartungen und Hoffnungen von Angehörigen und von Patienten gerecht zu werden,
indem wir hier gemeinsam versuchen, eine sachliche Debatte zu führen. Ich freue mich darauf, bin sehr froh darüber und bedanke mich bei allen Beteiligten.
Vielen Dank, Frau Schwarz. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Limburg das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Krankenhausmordserie in Delmenhorst und - meine Vorrednerinnen sind schon darauf eingegangen - mutmaßlich auch in Oldenburg, mutmaßlich auch in Wilhelmshaven sowie mutmaßlich auch in einem Seniorenpflegeheim ist
nach derzeitigem Stand die schlimmste Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, und sie hat uns alle erschüttert.
Ich möchte an dieser Stelle zunächst im Namen meiner Fraktion, der Grünen, den Angehörigen der Opfer von Morden und Mordversuchen sowie allen Angehörigen, die jetzt in Ungewissheit darüber leben, ob ihre Verwandten und Angehörigen eines natürlichen Todes gestorben sind oder nicht, unser tiefes Mitgefühl und unsere Solidarität aussprechen. Ihnen, den Angehörigen, und auch den Ermordeten sind wir als Parlament es schuldig, alles zu tun, um diese Mordserie und die Rahmenbedingungen, warum sie so lange unentdeckt bleiben konnte, aufzuklären, meine Damen und Herren.
Der Sonderausschuss soll natürlich Beiträge zur Aufklärung leisten, wie es zu diesen Verbrechen kommen konnte, aber - auch das ist bereits von meinen Kolleginnen in der Debatte gesagt worden - die Aufklärung der Straftaten, sowohl der Mordserie an sich als auch möglicher weiterer Straftaten anderer Personen - im Raume stehen hierbei Totschlag durch Unterlassen oder auch Strafvereitelung im Amt -, ist Sache der Justiz und der zuständigen Staatsanwaltschaften.
Ich möchte ausdrücklich betonen: In den zahlreichen Unterrichtungen, die wir zu diesem Thema durch Ihr Haus, Frau Niewisch-Lennartz, im Rechtsausschuss erhalten haben, ist deutlich geworden, dass die niedersächsische Justiz diese Verbrechen sehr, sehr ernst nimmt. Die niedersächsische Justiz ist sich der hohen Bedeutung ihrer Aufgabe in diesem Fall bewusst. Die niedersächsische Justiz tut alles, was ihr rechtlich und tatsächlich möglich ist, um diese Mordserie und die anderen Verbrechen aufzuklären.
Durch das Justizministerium ist im Ausschuss darauf hingewiesen worden: Für das Strafmaß ist es unerheblich, ob es um 50 oder um 51 Morde geht. Für die Angehörigen aber ist es von hoher Bedeutung. Deswegen ist es gut, wie die Justiz jetzt agiert. Aber es ist auch notwendig; denn die teilweise sehr schleppenden Ermittlungen haben natürlich das Vertrauen in die Justiz in Niedersachsen beschädigt. Nur durch eine konsequente Ermittlungsarbeit kann dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden.