Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Rundt, zunächst möchte ich mich bedanken, dass die Unterlagen,
die wir letzte Woche im Sozialausschuss angefordert haben, von Ihrem Haus heute Morgen um 8.53 Uhr an uns übersandt worden sind, sodass wir sie ja tatsächlich nicht mehr rechtzeitig auswerten konnten.
Ich frage Sie daher: Können Sie dem Hohen Haus noch einmal darstellen, für welches Volumen es genehmigte Tanklagerflächen gab, und wie viele brennbare Flüssigkeiten im Moment des Unglücks tatsächlich vor Ort gewesen sein müssten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der gelagerten Flüssigkeiten ist genau die Frage, der wir im Moment intensiv nachgehen. Das heißt, wir können im Moment nicht sagen, was dort tatsächlich gelagert wurde. Wir sind dabei, genau zu eruieren und zu prüfen, was genehmigt war und was möglicherweise genehmigungsfrei war und was nicht genehmigt und möglicherweise dennoch gelagert worden ist. Das ist genau eine der Fragen, um die wir uns gerade kümmern.
(Ulf Thiele [CDU]: Das wissen Sie nicht, aber dass der Chef der Staats- kanzlei nichts damit zu tun hat, das wissen Sie!)
Danke schön. - Herr Thiele, Sie können sich gerne melden. Zunächst ist aber Herr Bäumer dran, CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Landkreis Osterholz auf Nachfragen zur Genehmigungslage der Tanklager im Osterholzer Kreisblatt vom 7. Februar 2015 Folgendes erklärte - ich zitiere -
Herr Limburg, auch Sie können sich noch melden. Das ist kein Problem. Sie haben noch fünf Fragen offen.
„Schließlich weist der Kreis darauf hin, dass es 2005 einen Wechsel bei der Zuständigkeit gegeben habe, was die Aufsicht über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen angeht: Seither war nicht mehr die Untere Wasserbehörde, sondern das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven verantwortlich. Sämtliche zuvor beim Kreis geführten Akten seien dorthin übergeben worden. ‚Ob der Kreisverwaltung vor diesem Zuständigkeitswechsel möglicherweise Informationen über die Tanks zugegangen sein könnten, kann daher von hier nicht beantwortet werden‘, heißt es.“
- frage ich die Landesregierung: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dieser Umgang mit entsprechenden Akten den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und -pflichten entspricht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sehr zutreffend den Zuständigkeitswechsel beschrieben. Damit ist auch üblicherweise eine Übergabe der Akten verbunden.
Ich darf Ihnen aber sagen, dass wir anhand dieses Vorfalls inzwischen auch feststellen konnten, dass es durchaus ein Wirrwarr bei der Auflösung der Bezirksregierungen unter Schwarz-Gelb, bei der Übergabe der Akten an die dann jeweils zuständigen Behörden gegeben hat.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Petra Tiemann [SPD]: Genau! - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Unruhe)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie häufig hat der Landkreis Begehungen oder bauaufsichtliche Überprüfungen bei der Firma vorgenommen, wie häufig sind in der Folge Verfahren eingeleitet worden, und welche bzw. wie oft sind dem Unternehmen Bußgelder aufgelegt worden?
(Björn Thümler [CDU]: Das steht heu- te in der Zeitung! - Jörg Bode [FDP]: Das haben wir heute um 8.53 Uhr er- fahren! - Unruhe)
Wir haben zwei umfängliche Vorgänge. Einmal geht es um eine Genehmigungsübersicht im Bereich des Landkreises Osterholz und einmal um
einen Überblick über das bauaufsichtsrechtliche Einschreiten im Zusammenhang mit dem Betrieb Organo-Fluid. Dabei handelt es sich um eine insgesamt sechsseitige Datei, die hier zur Verfügung steht. Das heißt, es hat eine Vielzahl von Eingriffen gegeben.
Die Frage allerdings, welche Ordnungsgelder verhängt worden sind, kann ich nicht beantworten. Tatsache ist auf jeden Fall, dass der Landkreis immer wieder eingegriffen hat. Das Baurecht sieht allerdings vor, dass Dinge, die erledigt sind, dann auch tatsächlich erledigt sind, und wenn es einen neuen Verstoß gibt, muss das Ganze noch einmal neu mit Auflagen versehen werden. Das scheint mit Blick auf die Vielzahl von Fällen, die uns vorliegen, auch regelmäßig geschehen zu sein, sodass wir dem Landkreis hier nicht vorwerfen können, dass er nicht gehandelt hätte.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage: wiederum von der Fraktion der FDP Herr Kollege Bode. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Rundt, vor dem Hintergrund, dass Sie auf meine Frage nach der vermutlich vorhandenen Menge an brennbaren Flüssigkeiten erklärt haben, dass Sie keine Kenntnisse haben bzw. noch versuchen, die Menge zu ermitteln und deshalb nicht antworten können, möchte ich Ihnen einen Zeitungsartikel vom 6. Februar 2015 aus der HAZ vorhalten. Dort heißt es - Zitat -:
„Bereits seit 2010 stellte die Behörde in einem Schreiben, das dem Sender vorliegt, fest, dass bereits 146 000 l auf dem Gelände lagerten. Am Tag der Explosion sollen es 325 000 l gewesen sein.“
Aufgrund der deutlichen Größenunterschiede zu den genehmigten Mengen frage ich Sie: Können Sie diese Zahlen bestätigen bzw. sind sie wahrscheinlich?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider können wir uns nicht damit zufriedengeben, was eine Zeitung irgendwo beschreibt, sondern es ist wichtig, dass wir die Realität kennen, wie es wirklich gewesen ist. Das ist genau der fragliche Punkt.
Bei der Frage der Flüssigkeiten haben wir genau die Problematik, dass wir zurzeit noch nicht sicher wissen und uns deswegen auch nicht auf Zeitungsabschnitte verlassen können, welche Flüssigkeiten in welchen Mengen gelagert wurden, ob es sich um genehmigungsfreie Flüssigkeiten, um brennbare Flüssigkeiten oder um immissionsschutzrechtlich zu beurteilende Flüssigkeiten handelt. Das ist genau der Punkt, an dessen Klärung wir arbeiten.