Sozialgenossenschaften entsprechen unserem Selbstverständnis von Gemeinwohlverantwortung, und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es verantwortungsvolle Politik, wenn wir sie unterstützen und stärken.
Wir wollen daher, dass die Landesregierung ein Förderungsmuster speziell für Genossenschaftsgründerinnen und -gründer entwickelt und in die Angebote der NBank einbindet. Wir wollen die vorhandenen Beratungsangebote für Genossenschaften zugänglicher machen, um weitere Informations- und Beratungsangebote für die Gründung von Sozialgenossenschaften zu entwickeln, zu bündeln und öffentlich darzustellen.
Im Rahmen der Möglichkeiten der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sollen Mittel für gemeinwohlorientierte Unternehmen zugänglich gemacht werden, und es soll geprüft werden, in welcher Weise eine Förderung von Sozialgenossenschaften analog zum bayrischen Modell möglich ist.
In Bayern als bisher einzigem Bundesland sind im Rahmen der Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften, die im Jahre 2012 ins Leben gerufen wurde, knapp über 20 gemeinwohlorientierte Unternehmen mit bis zu 30 000 Euro gefördert worden.
Im Zuge der Antragsberatung wurde eine Abfrage bei den anderen Bundesländern zur Situation und zur Unterstützung von Sozialgenossenschaften durchgeführt. Die Erkenntnisse hieraus haben wir in den Änderungsantrag eingebracht.
Alle mitberatenden Ausschüsse des Landtags sprechen sich für die Stärkung des Genossenschaftswesens in Niedersachsen und insbesondere für den Ausbau von Sozialgenossenschaften aus.
Die Beratung im Ausschuss selbst war von großer Einigkeit über das Ziel geprägt. Der FDP gebührt das Lob, die Thematik mit ihrem Antrag aus dem letzten Jahr auf die politische Agenda gesetzt zu haben.
Mit dem im Ausschuss beschlossenen Änderungsvorschlag trugen wir als Regierungskoalition den Erkenntnissen aus den Beratungen Rechnung. Der nun zur endgültigen Abstimmung vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen ist das Ergebnis einer finalen Abstimmung unter den verantwortlichen Politikern aus den Fraktionen von Anfang dieser Woche. Das Ziel war ein von allen Fraktionen gemeinsam getragener Beschluss als klares und starkes Signal der Unterstützung an das niedersächsische Genossenschaftswesen.
Schade, dass die FDP trotz aller Gemeinsamkeit den Antrag in der Abstimmung nicht unterstützen kann oder will! Ich sage an der Stelle aber der CDU und insbesondere meinem Kollegen Burkhard Jasper - ich hätte gerne „Genosse Jasper“ gesagt;
aber leider ist Kollege Jasper im Gegensatz zu mir nicht Mitglied einer Genossenschaft; dann hätte ich es gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen -: Vielen Dank dafür, dass wir am Ende des Tages Einigkeit zwischen den Regierungsfraktionen und der größten Oppositionsfraktion erzielen konnten!
Zum Abschluss: Der zur Beschlussfassung vorliegende Änderungsantrag unterstützt und stärkt das niedersächsische Genossenschaftswesen und richtet dabei den Blick verstärkt auf gemeinwohlorientierte Genossenschaften. Dabei wissen wir, dass wir mit diesem Antrag erst am Anfang einer längeren Wegstrecke stehen. Auf diesem Weg sollte auch weiterhin gelten: Was einer alleine nicht schafft, das machen wir zusammen. - So lautet der Grundgedanke jeder Genossenschaft.
Vielen Dank, Herr Kollege Ansmann. - Jetzt hat sich der Kollege Jasper zu Wort gemeldet. Man soll ihn gestern auf dem Parlamentarischen Abend des Genossenschaftsverbands gesehen haben. Ich weiß nicht, ob Sie das bestätigen können. Das wäre der erste Schritt in eine besondere Richtung; ich wollte nicht „gut“ sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 12. Dezember 2014 hat die deutsche Kultusministerkonferenz beschlossen, dass sich Deutschland mit der Genossenschaftsidee bei der UNESCO um einen Eintrag auf der internationalen Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit bewirbt. Sehr geehrte Frau Ministerin Heiligenstadt, diese Initiative war wirklich gut.
Diese Entscheidung zeigt die Bedeutung des Genossenschaftswesens in Deutschland, wo rund 8 000 Genossenschaften ihre etwa 22 Millionen Mitglieder im Kreditwesen, in der Wohnungswirtschaft, im Handel, im Handwerk und in der Landwirtschaft fördern.
Heute beschäftigen wir uns schwerpunktmäßig mit den Sozialgenossenschaften. Als die FDP diesen Antrag einbrachte, habe ich mich sehr darüber gefreut, weil ich mich an die lebhaften Diskussionen während meines Studiums erinnerte, als es darum ging, ob die Markt- oder die Planwirtschaft besser sei.
Dabei wiesen unsere Professoren immer wieder darauf hin, dass diese Bezeichnungen nicht exakt seien. Denn in der einen Wirtschaftsordnung würden auf dem Markt über den Wettbewerb, in der
anderen durch die Zentralverwaltung über den Plan Angebot und Nachfrage gesteuert. Somit müsste bei einer Gegenüberstellung richtigerweise von Markt- und von Zentralverwaltungswirtschaft gesprochen werden.
Damals meinten einige, mit einem zentral aufgestellten Plan könnten gute Ergebnisse erzielt werden. Andere unterbreiteten den Vorschlag eines dritten Weges. Das war damals die Genossenschaftswirtschaft. In der Kooperation wird durch Widerspruch, Abstimmung und Abwanderung gesteuert. Während die Zentralverwaltungswirtschaft eindeutig scheiterte und dem vereinten Deutschland immense Kosten bescherte, ist die Kooperationswirtschaft als Ergänzung im deutschen Wirtschaftssystem - ich betone: als Ergänzung - in allen fünf Politikbereichen von großer Bedeutung, und das seit über 150 Jahren.
In der Finanzpolitik hat die weltweite Krise unser Dreisäulenmodell aus Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken eindrucksvoll bestätigt. Durch Genossenschaften gibt es mehr Anbieter und Nachfrager, sodass Marktmacht verhindert wird und der Wettbewerb besser funktioniert.
In der Beschäftigungspolitik sind Genossenschaften ein Instrument zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen - auch in den Entwicklungsländern.
Energiegenossenschaften spielen eine große Rolle in der Umweltpolitik. Deshalb hob der CDU-Fraktionsvorsitzende Björn Thümler auf dem 6. Genossenschaftstag Weser-Ems diese Unternehmensform als stärkende Säule der Energiewende hervor.
Das Gleiche erklärte auch mein Kollege Dr. HansJoachim Deneke-Jöhrens bei den Beratungen im Landwirtschaftsausschuss.
Aus Sicht der CDU ist es somit sinnvoll, auch solche Projekte in dem Antrag zu erfassen. Dies geschah mit dem Antrag von SPD und Grünen. Aber das Vorgehen - das muss ich nun ehrlicherweise sagen - war nicht akzeptabel. Diese beiden Fraktionen brachten nach über einem Jahr der Beratung zwei Tage vor der Sitzung des Sozialausschusses mit einer neuen Überschrift einen Antrag ein, bei dem man erst am nächsten Tag, als die Ergänzung
der Tagesordnung des Sozialausschusses kam, erkennen konnte, dass dies ein Ersatz für den Antrag der FDP-Fraktion sein sollte. Ich muss sagen: So sollte man nicht miteinander umgehen.
Warum das Abstimmungsverhalten bei SPD und Grünen so lange dauerte, obwohl die mitberatenden Ausschüsse schon am 2. März 2015 die Beratungen abgeschlossen hatten, kann ich nicht nachvollziehen.
Als CDU und FDP im Sozialausschuss wegen der Erweiterung um die Energiegenossenschaften eine Mitberatung im Umweltausschuss vorschlugen, wurde dies abgelehnt und eine sofortige Abstimmung verlangt. Dies war nicht kooperationsfreudig und passte somit nicht zum Genossenschaftsgedanken.
Aber dann besann man sich eines Besseren, um das äußerste Mittel der Abwanderung - um in der Genossenschaftssprache zu bleiben - von CDU und FDP zu verhindern, und fragte an, ob wir gemeinsam einen Antrag erarbeiten wollten. Dies hatten aber alle Fraktionen während der Beratungen immer wieder betont.
Wenn nun trotzdem kein gemeinsamer Antrag eingebracht wird - darum sage ich das so -, dann liegt das sicherlich auch daran, dass das so kurzfristig kam. Ich freue mich aber, dass sich CDU, SPD und Grüne einigen konnten und die ungerechtfertigte Kritik an der Bundesregierung und an Minister Gabriel nun herausgenommen wurde.
Im fünften Politikbereich können nun die Sozialgenossenschaften segensreich wirken - darauf wurde vom Kollegen Holger Ansmann eben schon hingewiesen -, zumal 2006 durch eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes eine Öffnung für soziale und kulturelle Zwecke geschaffen wurde. Kinderbetreuung, Seniorenwohnen, Jugendförderung, Bürgerbusangebote, Dorfläden, Pflegedienste, der Betrieb von Sportstätten, Kulturhäuser und Bildungsinitiativen können so organisiert werden.
In dem jetzt vorliegenden Antrag werden die Anträge von FDP, von SPD und von Grünen zusammengefasst und werden die Ergebnisse der Beratungen aufgenommen. Auf die einzelnen Punkte
Die Sozialgenossenschaften sollen bekannter gemacht werden. Deshalb wird unter Punkt 3 eine Informationskampagne gefordert.