Protokoll der Sitzung vom 05.06.2015

Das zeigt, dass wir die richtigen Prioritäten gesetzt haben.

Insgesamt stellt uns die EU 1,12 Milliarden Euro aus dem ELER-Fonds zur Verfügung. Das sind eben 145 Millionen Euro mehr als in der letzten Periode. Ich sage einmal, es sind ungefähr 250 Millionen Euro mehr, als wenn es nach CDU und FDP gegangen wäre. Sie wollten eher die ländlichen Räume in Süd- und Ostdeutschland fördern.

Meine Damen und Herren, es kommen noch eine nationale Kofinanzierung von 500 Millionen Euro und zusätzliche nationale, also staatliche Mittel von 670 Millionen Euro hinzu. Das Land und der Bund tragen viel dazu bei.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Von daher muss man allein an öffentlichen Summen für die neue Förderperiode von 2,3 Milliarden Euro für den ländlichen Raum ausgehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Bei vielen Maßnahmen haben wir ja Kofinanzierungen. Wir lösen im Handwerk, bei den Dienstleistungen vor Ort viele Investitionen aus, wenn wir Zuschüsse zur Dorferneuerung etc. geben. Die Summe, die zusammen mit Privaten, mit Unternehmen entsteht, dürfte ein Vielfaches dieser Milliardenförderung ausmachen.

Meine Damen und Herren, eine der größten Herausforderungen, der wir uns stellen, sind die festzustellenden regionalen Disparitäten bei der konjunkturellen Entwicklung der letzten Jahre. Landkreise im Osten und Süden des Landes wie Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Peine, Wolfenbüttel, Nordheim und Osterode hatten in den vergangenen Jahren sowohl ein unterdurchschnittliches Wachstum als auch einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen, während Städte wie Wolfsburg oder der Westen Niedersachsens mit Emden und Oldenburg sowie den Landkreisen Vechta und Cloppenburg sowohl ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum als auch einen Bevölkerungsgewinn verbuchen konnten.

Letztlich hat auch die EU-Förderpolitik in der vergangenen Periode zu dieser Situation beigetragen;

denn insbesondere die wirtschaftlich schwachen Landesteile haben nur unterdurchschnittlich von den Fördermitteln profitieren können. So hat eine fehlende Steuerung in der Landesförderpolitik in den Jahren vor dem Regierungswechsel mit dazu beigetragen, dass die Unterschiede in Niedersachsen immer größer geworden sind.

(Zuruf von der CDU)

Ziel der Landesregierung ist es, allen Teilen des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen und die bestehenden Disparitäten abzubauen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Landesregierung hat das Erfordernis einer neuen förderpolitischen Weichenstellung erkannt und folgerichtig frühzeitig einen Prozess der Regionalisierung und regionalpolitischen Schwerpunktsetzung eingeleitet. Nach Überzeugung der Landesregierung muss dabei jede Region für sich definieren, welche Herausforderungen am drängendsten sind und welche Entwicklungsschwerpunkte im Vordergrund stehen. Die Instrumente hierzu stellen wir zur Verfügung. Ich will nur beispielhaft auf den Ansatz zur Verminderung der CO2-Belastung in der Stadt-Umland-Mobilität hinweisen. Hiermit wollen wir die Erreichbarkeit der Städte und regionalen Zentren aus dem Umland mittels CO2-armer Mobilitätsangebote des ÖPNV ermöglichen.

Dafür rückt die Landesregierung mit der neuen regionalen Landesentwicklungspolitik auch strukturell dichter an die Regionen heran. Das heißt, die Landesregierung schaut genau nach den konkreten Handlungsbedarfen in den jeweiligen Landesteilen, um so die Strukturförderung bestmöglich darauf auszurichten. Damit kommen wir weg von der ungesteuerten Gießkannenpolitik der vergangenen Jahre hin zu einer zielgerichteten, bedarfsgerechten Unterstützung der sehr unterschiedlich aufgestellten niedersächsischen Regionen. Der Begriff „PFEIL“ des Programms drückt dieses Ziel auch aus. Dafür wurden über die verschiedenen Fachministerien verstreute Kompetenzen für die Landesentwicklung und die Koordinierung der EUFörderung in der Abteilung „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ der Staatskanzlei gebündelt und ein Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung eingerichtet. Dieser schafft den notwendigen Ausgleich zwischen den Ressortinteressen und dem gemeinsamen Anliegen einer integrierten und res

sortübergreifenden Regionalpolitik, die in dieser Form von der Landesregierung erstmals für Niedersachsen aufgelegt worden ist, also gemeinsam statt gegeneinander.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Des Weiteren - das wissen Sie - wurden zum 1. Januar 2014 vier Landesbeauftragte eingesetzt, die den neu gegründeten Ämtern für regionale Landesentwicklung vorstehen. Sie fungieren gerade im Hinblick auf die neue Förderperiode als Bindeglied zwischen dem Land und den Regionen. Mit den vier neuen Ämtern in Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg und Hildesheim wurden die Handlungsfähigkeit und Präsenz der Landesregierung in der Fläche gestärkt. In den Ämtern wurden und werden maßgebliche Aufgabenbestände der Landesentwicklung einschließlich der Förderung ländlicher Räume aus dem ELER-Programm PFEIL, der regionalen Landesentwicklung, der Raumordnung und der regionalen Koordination der EU-Fonds EFRE, ESF und ELER zusammengeführt. Damit haben die Kommunen gerade für die Vielzahl von Förderprogrammen dezentral einheitliche Ansprechpartner.

Meine Damen und Herren, die Ämter für regionale Landesentwicklung haben in der kurzen Zeit gemeinsam mit den Akteuren vor Ort bereits regionale Handlungsstrategien erarbeitet, die Schwerpunktsetzungen für eine spezifische niedersächsische Ausgestaltung der EU-Strategie Europa 2020 beinhalten. Damit haben wir erstmals auf regionaler Ebene Vereinbarungen getroffen, klare Ziele für die jeweiligen Regionen gemeinsam voranzutreiben, sie mit Fördermitteln zu unterlegen, sie stetig zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

Die Handlungsstrategien bilden einen wichtigen Maßstab für die Vergabe von EU-Fördermitteln. Die Ämter sind hier zum einen als Bewilligungsbehörde für diverse ELER-Fördermaßnahmen wie Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Tourismus zuständig. Auch in die Förderungen aus den Fonds ESF und EFRE sind sie zusammen mit den kommunalen Steuerungsausschüssen eingebunden. So wird sichergestellt, dass die begrenzten Mittel, die Niedersachsen aus den EU-Fonds zur Verfügung stehen, dort eingesetzt werden, wo sie die größte Wirkung entfalten, ohne dass eine Region zulasten einer anderen Region ausgespielt oder benachteiligt wird. So viel Beteiligung der Kommunen gab es noch nie.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir nehmen natürlich die Verantwortung für das gesamte Landesgebiet wahr. Gleichwohl wissen wir, dass sich die Probleme im Land nirgends so großflächig bündeln wie in den südniedersächsischen Landkreisen Holzminden, Göttingen, Northeim, Osterode und Goslar. Übrigens hat auch die EU-Kommission in unserem Bestätigungsbescheid festgestellt, dass wir in Südostniedersachsen eine große Herausforderung im Hinblick auf den demografischen Wandel haben.

Für diese Region will die Landesregierung deshalb mit dem Südniedersachsenprogramm ein besonderes Zeichen setzen. Über regional bedeutsame Projekte wird ein Fördervolumen von zusätzlich mindestens 50 Millionen Euro aus den europäischen Förderfonds EFRE, ESF und ELER nach Südniedersachsen fließen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Zuzüglich der Kofinanzierung in gleicher Höhe aus nationalen, öffentlichen und/oder privaten Mitteln ergibt das ein Gesamtvolumen von mindestens 100 Millionen Euro. Diese Landesregierung hält also Wort.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Weitere Bundes- und Landesmittel ergänzen diesen Ansatz. Das vom Land und den Kommunen eingerichtete Projektbüro in Göttingen initiiert mit den Kommunen entsprechende Projektentwicklungen und unterstützt deren Umsetzung vor Ort. Ein Beispiel war zuletzt die Genehmigung der LEADER-Programme. Alle südniedersächsischen Landkreise und Regionen sind erstmalig dabei. Allein dort schon fördern wir mit EU-Mitteln in Höhe von mindestens 12 Millionen Euro, die genau für diese Regionen vorgesehen sind.

In der letzten Förderperiode ist aber auch deutlich geworden, dass finanzschwache Kommunen in allen Landesteilen oft nicht in der Lage sind, die notwendige Kofinanzierung für EU-Förderprogramme aufzubringen. Zudem haben viele Kommunen einen Zukunftsvertrag abgeschlossen. Ein wesentlicher Strukturfehler des Zukunftsvertrages ist es aber, dass er Städte und Gemeinden in ihrer Fähigkeit stark einschränkt, EU-geförderte Projekte kozufinanzieren. Gerade diese Kommunen dürfen jedoch nicht vom Zugang zu strukturfördernden EU-Programmen ausgeschlossen werden, z. B. für Investitionen zur Energieeinsparung in Gebäuden, die sich langfristig lohnen. Deshalb hat die Landesregierung mit Unterstützung durch die Regierungs

fraktionen von SPD und Grünen mit dem Haushalt 2015 - dafür bin ich sehr dankbar - jährlich 8 Millionen Euro Kofinanzierungshilfe für finanzschwache Kommunen zur Verfügung gestellt. Auch das gab es vorher nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Mehrere Abgeordnete spre- chen mit Ministern an der Regie- rungsbank)

Einen Moment bitte, Herr Minister! - Da die Beratungen an der Regierungsbank jetzt umfangreich und intensiv stattfinden, bitte ich darum, diese zu beenden. - Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister!

Meine Damen und Herren, wir sind auch auf die Wünsche der Kommunen eingegangen, Programme zu vereinfachen. Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, dass die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer für öffentliche Antragsteller für alle Fonds - sowohl aus dem EFRE und dem ESF als auch aus dem ELER - anerkannt wird. Auch hierdurch werden die Gebietskörperschaften in der Fläche maßgeblich durch die Landesregierung bei den Investitionen unterstützt.

Meine Damen und Herren, zu Frage 1: Wie hat die Landesregierung die EU-Förderkulisse gestaltet, um ihrem Anspruch einer konsistenten Strategie für den ländlichen Raum gerecht zu werden? - Darauf antworten wir wie folgt:

Förderkulissen entscheiden darüber, wo bestimmte Unterstützungsangebote aus den Förderprogrammen in Anspruch genommen werden können und wo nicht. Für die Umsetzung von Förderprogrammen haben sie deshalb eine erhebliche Bedeutung. In unseren beiden großen Förderprogrammen - dem Multifondsprogramm für den EFRE- und den ESF-Fonds und dem PFEIL-Programm für den ELER-Fonds - spielen Förderkulissen jeweils eine Rolle, wenn auch in ganz unterschiedlicher Ausprägung.

Im Bereich des EFRE/ESF-Multifondsprogramms kommen die beiden Programmregionen „Übergangsregion“ - das ist der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg - sowie „stärker entwickelte Region“ - das ist das restliche Landesgebiet - zum Tragen. Im Zuge der Programmaufstellung hat die Landesregierung insbesondere die ländlichen Re

gionen und deren Unterstützungsbedarf in den besonderen Fokus genommen.

Auch im Bereich der ELER-Förderung kommen verschiedene Gebietskulissen zur Anwendung. Das PFEIL-Programm gilt im Grundsatz für das gesamte Land Niedersachsen und ebenso auch für Bremen; denn PFEIL ist, wie Sie wissen, ein Zwei-Länder-Programm. Die Mehrzahl der mit PFEIL angebotenen Fördermaßnahmen kann im ganzen Land genutzt werden, auch in städtischen Bereichen. Das macht durchaus Sinn, wie man etwa am Beispiel der Ökoförderung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen unschwer erkennen kann. Betriebsflächen im Bereich großer Städte wie Braunschweig oder Hildesheim von dieser Förderung auszunehmen, würde dem Ziel der Förderung zuwiderlaufen.

Aus der ELER-Verordnung resultiert auch die Anforderung, innerhalb des Programmgebiets sogenannte ländliche Gebiete zu definieren. Wir haben hier öfters diskutiert, wie der ländliche Raum zu definieren ist. Dazu gibt es unterschiedliche Definitionen. Die Gebietskategorie „ländliche Gebiete“ kommt nur bei LEADER und den Maßnahmen gemäß Artikel 20 der ELER-Verordnung zum Tragen. Das betrifft im PFEIL-Programm alle Maßnahmen der ZILE-Richtlinie - also eine Bündelung von Maßnahmen der Dorferneuerung, der Basisdienstleistungen, des Tourismus und zur Bewahrung des Kulturerbes -, die Breitbandförderung sowie umweltbezogene Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Erhalt und zur Entwicklung von Arten und Lebensräumen. Für diese genannten Maßnahmen gilt also, dass sie nur in den definierten ländlichen Gebieten anwendbar sind.

Die Landesregierung hat mit dem PFEIL-Programm die Definition so vorgenommen, dass sie möglichst große Spielräume für die Nutzung der Förderinstrumente belässt. Als ländliches Gebiet in Niedersachsen gilt die gesamte Landesfläche außerhalb der Städte mit mindestens 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Städte dieser Größe liegen durchweg in Ballungsräumen bzw. Verdichtungsräumen und können damit nicht mehr als ländlich geprägt angesehen werden.

Jedoch sind auch diese großen Städte nicht vollständig aus der Kategorie „ländliches Gebiet“ ausgeschlossen: Ortsteile dieser Städte, die ländlich geprägt sind, nicht mehr als 150 Einwohnerinnen und Einwohner je Quadratkilometer aufweisen oder zu zwei Dritteln land- oder forstwirtschaftlich genutzt sind, können weiterhin von den Förder

möglichkeiten der ländlichen Gebiete profitieren. Eine so weit gefasst Abgrenzung hat den Vorteil, dass die erwähnten Förderinstrumente vom Blühstreifen bis zur Gewässerentwicklung auch in kleinen und mittleren Städten genutzt werden können. So wird die Abgrenzung der Kulisse den Zielen und den Verflechtungen zwischen Stadt und Land am besten gerecht.

Zu Frage 2: Welche strategischen Entscheidungen beim Einsatz von EU-Mitteln hat die Landesregierung getroffen, um insbesondere Arbeitsplätze in ländlichen Räumen zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in ländlichen Räumen zu verbessern? - Hierauf antworten wir wie folgt:

Mit dem für die jetzige Förderperiode 2014 bis 2020 aufgestellten Multifondsprogramm und dem ELER-Programm werden zahlreiche Fördermöglichkeiten angeboten, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU nicht nur, aber auch im ländlichen Raum zu verbessern.

Grundsätzlich beziehen sich alle Förderprogramme aus dem Multifondsprogramm auf ganz Niedersachsen und unterstützten damit auch den ländlichen Raum. Einige Förderangebote zielen verstärkt auf den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen und auf die Stärkung von Unternehmen in den ländlichen Regionen, z. B. die Schwerpunkte Verarbeitung und Vermarktung im Agrarinvestitionsförderprogramm.

Hierzu zählt natürlich auch - das ist uns ganz wichtig; daran haben wir gemeinsam gearbeitet - die Unterstützung eines massiven Ausbaus eines schnellen Internetzugangs als wichtige Infrastrukturvoraussetzung für die Wirtschaft. Wir müssen in den ländlichen Räumen schnelle Breitbandanschlüsse schaffen. Deshalb haben wir erstmalig auch aus dem ELER 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, aus den GAK-Mitteln wurden weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, und wir haben aus dem EFRE/ESF-Bereich nochmals 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass wir mit 60 Millionen Euro einen Förderschwerpunkt Breitband in dieser Kulisse bieten. Das ist, glaube ich, sowohl für die Unternehmen im ländlichen Raum als auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Zukunftsperspektiven eine ganz, ganz wichtige Investition.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, davon profitieren kleine und mittelständische Unternehmen und Unternehmensnetzwerke, die auf Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze angewiesen sind. Dies gilt für fast alle Branchen und besonders für technologie- und wissensintensive Branchen sowie für die Kreativ- und IuK-Wirtschaft. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen soll daher die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze sein. Ferner sollen bestehende Gewerbegebiete modernisiert und ihre technische Ausstattung verbessert werden, um den Unternehmen ein bedarfsgerechtes und wachstumsförderndes Umfeld zu bieten.

Zusätzlich werden die Kommunen durch das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen in ihren Planungen begleitet. Von dem Ausbau des Breitbandnetzes werden vor allem die niedersächsischen Regionen außerhalb von Ballungszentren profitieren.

Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wird strukturschwachen Regionen durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht, um damit regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen. Die Festlegung, welche Regionen als förderfähig erachtet werden, erfolgt mithilfe einer vergleichenden gesamtdeutschen Bewertung der 257 Arbeitsmarktregionen.

Die Förderprogramme führen die einzelbetriebliche Investitionsförderung sowie die wirtschaftsnahe Infrastrukturförderung zusammen. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen der GRW trägt dabei insbesondere dazu bei, in den strukturschwächeren Regionen das gesamtwirtschaftliche Wachstum durch die Schaffung von dauerhaft wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen zu stärken. Zu den Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur zählen die Erschließung, Erweiterung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegeländen sowie der Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene.

(Präsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)