Konkrete Vorschläge dazu sollen bis zum Herbst 2015 vorliegen, und wir werden sicherlich die Gelegenheit finden, diese Ergebnisse im Rahmen der Haushaltsplanberatungen -
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU: Oh, oh! - Christian Dürr [FDP]: Oi, das wird Ihr größter Applaus bleiben, Frau Geuter!)
Da ist die Bundeskanzlerin weiter als Sie, meine Damen und Herren von der CDU. Sie hat nämlich erkannt, dass die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, der sich auch der Bund nicht entziehen kann. Sie versuchen ja bis heute, das zu ignorieren.
Ihren heutigen Änderungsantrag, der weniger als 10 Minuten vor Beginn der Sitzung eintraf, kann man tatsächlich nur als Aktionismus bezeichnen,
(Christian Grascha [FDP]: Das habe ich alles schon im Haushaltsaus- schuss angekündigt! Vor Wochen schon!)
weil Sie die Gegenfinanzierung für die Belastungen, die damit für die Folgejahre für den Haushalt verbunden wären, weiterhin nicht darstellen können.
Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat Ihnen in den Haushaltsplanberatungen deutlich gemacht, dass es eben nicht möglich ist, in der Kürze der Zeit dieses Fachgesetz vernünftig und seriös zu ändern.
Im Hinblick auf das aktuelle Urteil des OVG Lüneburg enthält der Nachtragshaushaltsplanentwurf Mittel für 740 Stellen für Gymnasiallehrkräfte. Wir gehen mit diesem Urteil also sehr verantwortungsbewusst um.
Wir haben darüber hinaus eine Entwicklung zu verzeichnen, die wir eigentlich alle begrüßen sollten. Die Prognosen zum Ausbau der Infrastruktur im Bereich der frühkindlichen Bildung sind bei Weitem übertroffen worden - auch dank der großen Anstrengungen, die die Kommunen dort geleistet haben. Das erfordert jetzt zusätzliche Mittel.
Außerdem konnte der Bearbeitungszeitraum deutlich verkürzt werden, sodass die Kommunen und die Einrichtungsträger schneller über die Zusagen des Landes verfügen können.
Unabhängig davon, wann die Informationen über diese Bedarfe bekannt waren, handelt es sich doch um Rechtsverpflichtungen, die das Land zu erfüllen hat, auch um die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen, die zu geringen Teilen noch aus Ihrer Regierungszeit stammen. Dazu sagt Ihr Änderungsantrag kein Wort.
Ich kann Ihnen versichern: Das ist eben nicht die Ansicht dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Wir stellen uns dieser Herausforderung und schaffen mit diesem Nachtragshaushalt die nötigen Voraussetzungen.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Ich bin schwer enttäuscht von Ihnen!)
Zum Schluss kommt das bekannte Thema „Rückführung der Nettoneuverschuldung auf null“. Dazu enthält Ihr Antrag wieder einmal ein Sammelsurium an Vorschlägen mit einer Vielzahl von Einmaleffekten, ohne die Folgejahre zu berücksichtigen, wie Sie das formal darstellen wollen.
Also, mich erinnert dieses Vorgehen an einen Vorgang aus dem Haushaltsjahr 2009, in dem die damalige Landesregierung die Nettoneuverschuldung, ohne dass es aus haushaltsrechtlichen Gründen notwendig war, auf 2,3 Milliarden Euro mit der Begründung erhöht hat, das sei erforderlich, um den Abbaupfad für die folgenden Jahre beschreiben zu können.
Diesen Eindruck habe ich auch bei Ihrem heutigen Antrag. Es geht Ihnen wieder einmal um eine öffentliche Inszenierung, weniger darum, die Entwicklung des Haushalts mit konstruktiven Vorschlägen zu begleiten.
auf den ersten Blick zwar unspektakulär aussehen mag, der aber deutlich macht, dass wir bei der großen Herausforderung, die Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen finanziell zu unterstützen, ein deutliches Signal setzen und gleichzeitig auf die aktuellen Entwicklungen eingehen und sie ausfinanzieren, wie es das Haushaltsgesetz eben auch vorgibt. Das machen solide Haushaltspolitiker,
Vielen Dank, Frau Kollegin Geuter. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es den Wunsch nach einer Kurzintervention von Herrn Thiele. Herr Thiele, ich erteile Ihnen das Wort. Eineinhalb Minuten, bitte sehr!
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben, mache ich das auf diesem Weg, Frau Geuter. Sie haben sich ja von mir gestört gefühlt.
Ich will Ihnen sagen, warum ich etwas länger dazwischengerufen habe: Ich habe das getan, weil ich es für unerträglich halte, dass Sie sich als haushaltspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion hier vor diesem Parlament hinstellen und erklären, dass Sie seit mehreren Wochen wissen - ich gehe davon aus, dass es damit auch die Landesregierung weiß -, dass es einen zusätzlichen finanzpolitischen Handlungsbedarf bei der Frage der Sprachförderung gibt, dass Sie dann aber bis ganz zum Schluss warten, um einen Antrag der Fraktion einzubringen - im Zweifel deshalb, um sich hier noch einmal profilieren zu können -,