Sie haben seit zweieinhalb Jahren nicht dazu beigetragen, die Kapazitäten deutlich zu erhöhen, obwohl absehbar gewesen ist, dass mehr Flüchtlinge kommen! Das ist die Wahrheit, und daran
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei SPD und GRÜNEN - Sabine Tippelt [SPD]: Wo waren Sie in den letzten zwei Jahren? In Lum- merland? Das ist unglaublich!)
- Da nützt all Ihr Geschrei nichts, da können Sie sich noch so empören. Sie lassen die Kommunen an dieser Stelle alleine. Das ist ein Problem, dem Sie im Sinne Ihrer Kommunalpolitiker mal begegnen sollten.
(Johanne Modder [SPD]: Hören Sie doch auf! Das glaubt Ihnen keiner mehr! So werden Sie nie Spitzenkan- didat!)
Geben Sie sich einen Ruck! Gehen Sie bei den Kosten für die Unterkunft auf die Vollkostenfinanzierung! Das entlastet, und das führt im Übrigen auch dazu, dass die Flüchtlinge vernünftig untergebracht werden.
Frau Polat, finden Sie es in Ordnung, dass in Friedland die Flüchtlinge in 50 Jahre alten Baracken in Dreistockbetten untergebracht sind? Ich halte das für menschenunwürdig! Daran müssen Sie sich messen lassen!
Vielen Dank, Herr Kollege Thümler. - Es folgt jetzt für die Fraktion der SPD die Kollegin Renate Geuter. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner will ich mich überwiegend auf das Thema des Nachtragshaushalts beziehen, über den wir heute reden
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Was steht da drin? Der hat nichts mit dem Urteil zu tun?)
Für die Ergebnisse der Steuerschätzung im Mai dieses Jahres sind die Schätzer zu den Wachstumserwartungen von Mai 2014 zurückgekehrt, die auch die Grundlage für die aktuelle mittelfristige Finanzplanung bilden. Es ergeben sich daher für die Haushaltsplanungen ab 2016 keine zusätzlichen Handlungsspielräume, aber in unserer Mipla im Gegensatz zur früheren schwarz-gelben Landesregierung - daran sei gerne erinnert - auch kein Handlungsbedarfe, d. h. keine Deckungslücken.
Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass in die Steuerschätzung keine Steuermindereinnahmen aufgrund rechtlicher Veränderungen, die die Einnahmesituation verändern und belasten und zum Teil schon verabschiedet worden sind, einbezogen worden sind. Dies müssen wir aber im Interesse einer seriösen Haushaltspolitik berücksichtigen.
Der Nachtragshaushalt 2015 hat diese Rahmenbedingung ernst zu nehmen. Das haben Sie, meine Damen und Herren aus der Opposition, leider nicht getan. Sie stellen Forderungen, die auch gravierende Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre haben, und bleiben wieder einmal die Antwort schuldig, wie Sie diese Auswirkungen in den Folgejahren eigentlich berücksichtigen wollen. Da ich Ihnen aufmerksam zugehört habe, ist mir aufgefallen, dass nicht alle Forderungen, die in Ihren Reden aufgestellt worden sind, auch in Ihren Haushaltsänderungsanträgen berücksichtigt wurden. Daran mag auch gelegen haben, dass diese Änderungsvorschläge sehr, sehr kurzzeitig gekommen sind.
Sie fordern weniger Kreditaufnahme, wollen also die Einnahmebasis verringern. Gleichzeitig fordern Sie zusätzliche Ausgaben. Sie werfen der derzeitigen Landesregierung mangelnde Ausgabedisziplin vor.
Gleichzeitig fordern Sie mindestens wöchentlich an der einen oder anderen Stelle zusätzliche Ausgaben! Ich kann Ihnen die Forderungen dieser Woche gerne vorlesen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Was sagen Sie zu Frau Heiligenstadt?)
Jede Ankündigung der Landesregierung, an der einen oder anderen Stelle Ausgaben zurückzuführen, wird von Ihnen massiv kritisiert. Sie kritisieren die niedrige Investitionsquote, die wir übrigens aus Ihrer letzten Mipla übernommen haben, und fordern mehr Investitionen in die Infrastruktur. Gleichzeitig wollen Sie aber die Mittel des Sondervermögens für die Sanierung und den Erhalt der Infrastruktur an anderer Stelle verwenden.
Die Entscheidung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, ist aus einem wesentlichen Grund getroffen worden: Unser Land ist mit der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge
Gerade Städte, Gemeinden und Landkreise sind mit der Aufgabe, Unterkunft und Versorgung der Flüchtlinge zu gewährleisten, stark beansprucht.
Mit diesem Nachtragshaushalt wollen wir die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe mit eigenen Landesmitteln ein Stück finanziell entlasten.
Dies ist - darauf hat auch der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme zum Nachtragshaushalt hingewiesen - der zentrale Punkt, für den auch aus rechtlichen Gründen ein Nachtragshaushalt erforderlich ist.
Eine weitere Entlastung für die Kommunen beabsichtigen wir mit der Erweiterung der Aufnahmekapazitäten bei der Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen, damit die kurzfristigen Unterbringungen in den Kommunen zurückgeführt werden können. Dafür werden im Haushalt Mittel in zweistelliger Millionenhöhe zusätzlich eingesetzt. Ebenfalls werden die Mittel für die Sprachförderung aufgestockt. Wenn Sie sich, Herr Dürr, mit Ihren Kollegen abgestimmt hätten, hätten Sie erfahren, dass wir diesen Änderungsantrag schon vor Wochen im Haushaltsausschuss angekündigt haben.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Vor Wochen! - Christian Dürr [FDP]: Das haben wir im Dezember diskutiert!)
mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen die Mittel, die der Bund ursprünglich für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern vorgesehen hatte und die vom Land zur Hälfte in den kommenden Jahren zurückzuzahlen sind, weitestgehend an die Kommunen weiterleiten. Wir schaffen damit die landesrechtliche Grundlage.