Ich komme zunächst zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 17/3898. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich komme jetzt zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drs. 17/3899. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Grünen in der Drs. 17/3889. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist diesem Änderungsantrag Folge geleistet. Es erübrigt sich, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abzustimmen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen sehe ich nicht. - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz wie vorgelegt beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zur Einzelberatung respektive zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3. Zur Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt weise ich auf Folgendes hin: Wir stimmen zunächst über den Buchstaben A des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3900 ab, der darauf abzielt, die Beschlussempfehlung mit denen aus diesem Änderungsantrag ersichtlichen Änderungen zu beschließen. Im Falle der Ablehnung dieser Änderungen stimmen wir anschließend über den gemäß § 81 Abs. 3 Satz 2 GO LT gestellten Hilfsantrag, der sich aus Buchstabe B des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3900 ergibt, ab. Anschließend kämen wir dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung.
Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3900, Buchstabe A, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Keine Enthaltungen? - Nein. Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Hilfsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3900, Buchstabe B. Hierzu ist seitens der CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich denke, wir sind uns einig, dass die CDU-Fraktion mehr als zehn Mitglieder stellt, sodass es sich erübrigt, darüber abzustimmen.
Wir treten also in die namentliche Abstimmung ein. Das Verfahren über die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsführung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes - das wird gleich Frau Rakow sein - alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“ ab.
Wer dem Hilfsantrag in der Drucksache 17/3900, Buchstabe B, zustimmen möchte, ruft also „Ja“, wer dagegen ist, ruft „Nein“, und wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft „Enthaltung“.
Ich bitte, so laut abzustimmen, dass es dem Sitzungsvorstand gut zu Gehör gebracht wird. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages gestimmt hat.
(Schriftführerin Sigrid Rakow verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: Thomas Adasch (CDU) Ja Johann-Heinrich Ahlers (CDU) Ja Dr. Gabriele Andretta (SPD) Nein Ernst-Ingolf Angermann (CDU) Ja Holger Ansmann (SPD) Nein Regina Asendorf (GRÜNE) Nein Klaus-Peter Bachmann (SPD) Nein Volker Bajus (GRÜNE) Nein Martin Bäumer (CDU) Ja Karsten Becker (SPD) Nein Almuth von Below-Neufeldt (FDP) Ja Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) Ja Dr. Stefan Birkner (FDP) Ja Karl-Heinz Bley (CDU) Ja André Bock (CDU) Ja Jörg Bode (FDP) Ja Marcus Bosse (SPD) Nein Axel Brammer (SPD) Nein Christoph Bratmann (SPD) Nein Markus Brinkmann (SPD) Nein Marco Brunotte (SPD) Nein Sylvia Bruns (FDP) Nein Bernd Busemann (CDU) Ja Christian Calderone (CDU) Ja Helmut Dammann-Tamke (CDU) Ja Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöh-
rens (CDU) Ja Otto Deppmeyer (CDU) Ja Christian Dürr (FDP) Ja Hans-Heinrich Ehlen (CDU) Ja Hillgriet Eilers (FDP) Ja Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) Nein Mustafa Erkan (SPD) Nein Ansgar-Bernhard Focke (CDU) Ja Björn Försterling (FDP) Ja Rainer Fredermann (CDU) Ja Dr. Marco Genthe (FDP) Ja Renate Geuter (SPD) Nein Immacolata Glosemeyer (SPD) Nein
Rudolf Götz (CDU) Ja Christian Grascha (FDP) Ja Clemens Große Macke (CDU) Ja Hermann Grupe (FDP) Ja Hans-Dieter Haase (SPD) Nein Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Nein Karl Heinz Hausmann (SPD) Nein Gerald Heere (GRÜNE) Nein Frauke Heiligenstadt (SPD) Nein Karsten Heineking (CDU) Ja Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE) Nein Frank Henning (SPD) Nein Holger Heymann (SPD) Nein Bernd-Carsten Hiebing (CDU) Ja Reinhold Hilbers(CDU) Ja Jörg Hillmer (CDU) Ja Dr. Gero Hocker (FDP) Ja Ottmar von Holtz (GRÜNE) Nein Michael Höntsch (SPD) Nein Gerda Hövel (CDU) Ja Angelika Jahns (CDU) Ja Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) Nein Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Nein Burkhard Jasper (CDU) Ja Petra Joumaah (CDU) Ja Karl-Heinz Klare (CDU) Ja Stefan Klein (SPD) Nein Ingrid Klopp (CDU) Entsch. Lothar Koch (CDU) Ja Gabriela Kohlenberg (CDU) Ja Gabriela König (FDP) Ja Horst Kortlang (FDP) Ja Klaus Krumfuß (CDU) Ja Clemens Lammerskitten (CDU) Ja Sebastian Lechner (CDU) Ja Dr. Silke Lesemann (SPD) Nein Olaf Lies (SPD) Nein Helge Limburg (GRÜNE) Nein Karin Logemann (SPD) Nein Editha Lorberg (CDU) Ja Bernd Lynack (SPD) Nein Dr. Max Matthiesen (CDU) Ja Susanne Menge (GRÜNE) Nein Christian Meyer (GRÜNE) Nein Volker Meyer (CDU) Ja Axel Miesner (CDU) Ja Johanne Modder (SPD) Nein Matthias Möhle (SPD) Nein Adrian Mohr (CDU) Ja Luzia Moldenhauer (SPD) Nein Heidemarie Mundlos (CDU) Ja Jens Nacke (CDU) Ja Frank Oesterhelweg (CDU) Ja Jan-Christoph Oetjen (FDP) Ja
Belit Onay (GRÜNE) Nein Dr. Christos Pantazis (SPD) Nein Anja Piel (GRÜNE) Nein Gudrun Pieper (CDU) Ja Filiz Polat (GRÜNE) Nein Stefan Politze (SPD) Nein Ulf Prange (SPD) Nein Sigrid Rakow (SPD) Nein Heinz Rolfes (CDU) Ja Mechthild Ross-Luttmann (CDU) Ja Dr. Alexander Saipa (SPD) Nein Uwe Santjer (SPD) Nein Horst Schiesgeries (CDU) Ja Maximilian Schmidt (SPD) Nein Ronald Schminke (SPD) Nein Heinrich Scholing (GRÜNE) Nein Heiner Schönecke (CDU) Ja Thomas Schremmer (GRÜNE) Nein Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Nein Doris Schröder-Köpf (SPD) Nein Uwe Schünemann (CDU) Ja Annette Schwarz (CDU) Ja Uwe Schwarz (SPD) Nein Kai Seefried (CDU) Ja Wiard Siebels (SPD) Nein Dr. Stephan Siemer (CDU) Ja Miriam Staudte (GRÜNE) Nein Uwe Strümpel (SPD) Nein Detlef Tanke (SPD) Nein Ulf Thiele (CDU) Ja Björn Thümler (CDU) Ja Petra Tiemann (SPD) Nein Sabine Tippelt (SPD) Nein Dirk Toepffer (CDU) Ja Grant Hendrik Tonne (SPD) Nein Elke Twesten (GRÜNE) Nein Astrid Vockert (CDU) Ja Kathrin Wahlmann (SPD) Nein Ulrich Watermann (SPD) Nein Stephan Weil (SPD) Nein Stefan Wenzel (GRÜNE) Nein Dr. Thela Wernstedt (SPD) Nein Maaret Westphely (GRÜNE) Nein Gerd Ludwig Will (SPD) Nein Lutz Winkelmann (CDU) Ja)
Meine Damen und Herren, befindet sich ein Mitglied des Landtages im Saal, das noch nicht aufgerufen wurde oder noch nicht abgestimmt hat? - Ich vernehme keinen Protest. Dann darf ich davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist.
Ich schließe somit die Abstimmung und bitte sie, sich einen Moment zu gedulden. Das Ergebnis der Auszählung wird gleich vorliegen.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Abstimmung liegt vor. Da eine Kollegin erkrankt ist, haben 136 Mitglieder des Landtages abgestimmt. Für den Hilfsantrag der Fraktion der CDU haben 67 Kolleginnen und Kollegen abgestimmt, mit Nein haben 69 Kolleginnen und Kollegen abgestimmt. Damit ist der Hilfsantrag in der Drucksache 17/3900, Buchstabe B, abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Einzelberatung des Gesetzentwurfs anhand der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
§ 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich stelle sie zur Abstimmung. Wer für diese Änderungsempfehlung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses Folge geleistet worden.
Wer dem Gesetz in Gänze zustimmen möchte, der möge sich von seinem Platz erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern so beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt noch zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will und damit gleichzeitig den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/3535 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP abgelehnt worden.
Ich bitte um eine Sekunde Geduld, weil Herr Vizepräsident Bachmann nunmehr an meiner Stelle hier Platz nehmen und die weiteren Tagesordnungspunkte mit Ihnen abwickeln wird. Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe die vereinbarungsgemäß zusammen zu beratenden Tagesordnungspunkte 5 und 6 auf
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/2236 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/3545 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/3657
Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das „Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3448 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/3776 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/3790
Wir beraten beide Punkte zusammen. Es hat zunächst in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte - - - Aber Herr Minister Schneider hat sich gemeldet. Dann, Herr Grascha, sind Sie oder die FDP-Fraktion als Zweiter an der Reihe. Zunächst für die Landesregierung Herr Minister Schneider, bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch eine Quasi-Einbringung. Auch dieser Vorgang war zunächst im Ausschuss und nicht hier im Plenum. Deswegen habe ich mich schon jetzt zu Wort gemeldet, weil das sicherlich für das Verständnis des Gesamten im Ablauf günstiger ist.
Die Landesregierung hat Ihnen vorgeschlagen, ein Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen zu gründen. Anlass hierfür ist der Befund, dass zweckgebundene Einnahmen oftmals nicht im Jahr der Vereinnahmung selbst verausgabt werden, sondern zeitversetzt erst in darauf folgenden Haushaltsjahren. Dieser Zeitversatz liegt an den Zahlungsmodalitäten ins
besondere bei EU-Mitteln, aber auch bei einem Teil der Bundesmittel. Er kann vom Land nicht maßgeblich beeinflusst werden.
Während die Einnahmen im Zuflussjahr den Haushalt entlasten, ergibt sich im späteren Jahr der Verausgabung eine Haushaltsbelastung. Das ist im Hinblick auf die Schuldenbremse ungünstig. Wir brauchen eine geeignete Periodenabgrenzung, um diese überjährigen Effekte zu verhindern. Genau diese Zielsetzung verfolgen wir mit dem Sondervermögen.
Im Jahresabschluss wird künftig die Bildung von Einnahmeresten aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in diesem Umfang zur Deckung von Ausgaberesten aus den zweckgebundenen Einnahmen vermieden. Die Errichtung des Sondervermögens ist daher auch Bestandteil der technischen Einigung mit dem Landesrechnungshof zum Themenkomplex verfallende Kreditermächtigungen.
In diesem Kontext, meine Damen und Herren, ist die Idee des Sondervermögens entwickelt worden, die im Gegensatz zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Landeshaushaltsordnung zur Lösung der aufgeworfenen Problematik beiträgt. Ich freue mich, dass der Landesrechnungshof - hier vertreten durch den Herrn Präsidenten - unsere Idee unterstützt.
Das Sondervermögen hilft also, Einnahmereste aus Kreditermächtigungen zu vermeiden. Dass die Einrichtung des Sondervermögens dem Verfall von Kreditermächtigungen vorbeugen soll, wie von einigen in der Beratung des Gesetzentwurfs gemutmaßt, ist dagegen sachlich erkennbar unzutreffend. Dazu ist das Sondervermögen überhaupt nicht in der Lage.
Der Vorwurf der Schuldenmacherei, meine Damen und Herren - das war ja in der vorangegangenen Debatte ein Thema - ist ohnehin vollkommen fehl am Platze. Natürlich nehmen wir nur Kredite in dem Maße auf, wie sie tatsächlich benötigt werden.