Protokoll der Sitzung vom 10.09.2015

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN und Zustimmung von Chris- tian Grascha [FDP])

Die Schulen sind im Übrigen dabei nicht nur sehr kreativ - sprichwörtlich mit Händen und Füßen -, sondern bereiten auch mit Bildern und Musik den Kindern und Jugendlichen, die in diesen Tagen neu in unsere Schulen kommen, einen schönen, einen sehr herzlichen Empfang. Das tun im Übrigen auch die Schülerinnen und Schüler. Es ist ein gutes Miteinander.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei ist klar: Ohne Sprache geht es nicht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der Schlüssel zu Bildung ist die Sprache. Sprachförderung ist daher - das ist heute mehrfach betont worden - auch eine der wichtigsten Aufgaben, die wir haben.

Da ist es gut, dass Sprachförderung und Umgang mit dieser Vielfalt, die wir jetzt im Lande haben, für uns bereits Teil des Systems sind. Das haben wir mit dem Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ bereits im Juli 2014 kurz nach dem Regierungswechsel sehr vorausschauend und auch verbindlich geregelt. Der Erlass ist das zentrale Instrument für die Schulen, um insbesondere neu zugewanderte Kinder und Jugendliche individuell fördern zu können. Und in der kulturellen und sprachlichen Vielfalt liegt eine zukunftsweisende Ressource, die wir durch schnellstmögliche Teilhabe am Unterricht und an den Bildungsangeboten nutzen und damit auch zur Entfaltung bringen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fangen nicht bei null an. Wir stellen bereits gegenwärtig 20 Bausteine zur Förderung von Flüchtlingskindern und jugendlichen Flüchtlingen sowie zur Unterstützung der Schulen und der Lehrkräfte zur Verfügung. Und mit den Möglichkeiten, die der ausgearbeitete Nachtragshaushalt bieten wird, werden wir den eingeschlagenen Weg sehr konsequent und auch mit Nachdruck weiterverfolgen können, meine Damen und Herren.

Vorschulisch, schulisch und auch im Bereich der Erwachsenenbildung sind viele der auch in dem

Entschließungsantrag erwähnten Punkte längst auf den Weg gebracht. Aber wir verharren nicht beim Status quo. Vielmehr bauen wir die bereits initiierten und laufenden Maßnahmen sehr nachhaltig, sehr zielgenau und bedarfsgerecht weiter aus - im Übrigen in einem der am größten angelegten Sprachförderpakete, die dieses Land je gesehen hat.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Finanzmittel im Umfang von rund 700 zusätzlichen Stellen sind im laufenden und im kommenden Haushaltsjahr für das Kultusministerium vorgesehen. Mit den zusätzlichen Ressourcen sollen Sprachfördermaßnahmen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen erweitert und ausgebaut werden. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir bereits die Zahl der Sprachlernklassen auf 300 erhöht und damit den Stand der Sprachlernklassen im Vergleich zu 2013 verfünffacht. Wir werden möglicherweise weitere rund 250 Sprachlernklassen, also insgesamt ca. 550, erreichen.

Insgesamt können wir damit rund 9 000 Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche, gleichzeitig auf den Regelunterricht vorbereiten. Das, meine Damen und Herren, ist das Ziel von Sprachlernklassen. Es geht nicht darum, die Kinder und die jugendlichen Flüchtlinge erst einmal zu exkludieren und sie in den separierenden Klassen zu lassen, sondern es geht darum, sie so schnell wie möglich in die Lage zu versetzen, integriert am Unterricht in der Klasse teilzunehmen.

Deswegen haben Sprachlernklassen in Niedersachsen - anders als nach den Konzepten in anderen Bundesländern - eher den Charakter eines Durchgangs von drei bis sechs oder neun Monaten oder maximal einem Schuljahr. Man kann die Zahl der Flüchtlingskinder nicht mit der Anzahl der Kinder in den Sprachlernklassen in Verbindung bringen. Denn es geht darum, die Kinder so schnell wie möglich in die Klassen zu integrieren, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU)

Für weitere Fördermaßnahmen wie Sprachförderkurse und Sprachförderunterricht sowie Sprachförderkonzepte und vorschulische Sprachförderung erhöhen wir - Herr Försterling hat das richtigerweise erkannt - nochmals die Zahl der Stunden im Gegenwert von 250 Stellen in einem Kontingent dafür. Damit ist es z. B. möglich, mit Sprachkursen

in ländlichen Regionen an kleineren Schulen tätig zu werden. Es gibt auch Schulen, die gar keine Sprachlernklassen einrichten wollen, weil sie ein ganz anderes Sprachförderkonzept haben und im Übrigen im Zeitalter der Inklusion mit individueller Förderung Schülerinnen und Schüler tatsächlich sehr erfolgreich unterstützen können. Das, meine Damen und Herren, ist die beste Integration die wir in diesem Lande bieten können.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir werden zur Unterstützung der Lehrkräfte weitere Sozialarbeit an Schulen und auch weitere Kurse an berufsbildenden Schulen ermöglichen; beides etwa in einem Umfang von rund 100 Stellen. Natürlich ist das zusätzlich, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon in erheblichem Umfang schulische soziale Arbeit an Schulen in anderen Zusammenhängen. Es gibt aber auch noch Schulen, in denen wir noch nicht schulische soziale Arbeit ermöglichen können. Dafür ist das ein ganz wesentlicher Baustein, damit wir diese Schulen entsprechend unterstützen können.

Ihr Entschließungsantrag und auch der dazu vorliegende Änderungsantrag der Fraktion der FDP bleiben im Wesentlichen hinter den aktuellen Herausforderungen zurück. Wir werden bedarfsgerecht dort nachsteuern, wo es erforderlich ist, und werden die Entwicklung der Zahlen weiterhin im Blick behalten. Dabei stehen wir sehr eng an der Seite der Lehrkräfte; u. a. auch mit umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, wie z. B. den Sprachbildungszentren, die wir an den Standorten der bisherigen DaZNet im Lande Niedersachsen einrichten.

Sie sehen: Neben der Sprachförderung allgemein für die Schülerinnen und Schüler haben wir auch ein umfangreiches Konzept zur Unterstützung der Schulen aufgelegt. Wir haben damit auch schon gute Erfahrungen.

Wir stehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zweifellos vor Herausforderungen, deren Details jeweils professionell bearbeitet werden müssen. Um bedarfsgerecht zu handeln, werden wir auch künftig Improvisationsgeschick und Flexibilität einsetzen müssen. Deshalb ist es dieser Landesregierung ein ganz besonderes Anliegen, die erforderliche Flexibilität auch im Rahmen der Maßnahmen der Sprachförderung vorzusehen und den Schulen soweit wie möglich Handlungsspielräume zu verschaffen.

Mein Vertrauen in die Lehrkräfte, in die Schulleitungen, aber auch in die Schülerinnen und Schüler und Eltern ist sehr groß. Wir haben eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor uns. Jeder kann mithelfen, damit die Herausforderungen gemeistert werden. Meine Damen und Herren, ich lade Sie ganz herzlich ein, an der Bewältigung dieser großen Herausforderung, die sich auch unseren Schulen stellt, mit den entsprechenden notwendigen Maßnahmen, die ich skizziert habe, mitzuwirken. Zu Gesprächen lade ich Sie gerne ein.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Heiligenstadt. - Wie eben schon angekündigt, gibt es eine zweite Wortmeldung aus der Landesregierung. Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Heinen-Kljajić.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz die Gelegenheit nutzen, noch einmal die Punkte im Bereich der Erwachsenenbildung, die vor allen Dingen von Frau von Below-Neufeldt angesprochen wurden, zu erläutern und Ihnen zu verdeutlichen, dass die Forderungen, die Sie aufstellen, längst erledigt sind.

Wir haben natürlich, nachdem wir den Nachtragshaushalt vor den Sommerferien verabschiedet hatten, längst Richtlinien erarbeitet. Die Umsetzung dieser Richtlinien - wir haben die zur Verfügung stehenden Mittel auf insgesamt 5,75 Millionen Euro aufgestockt - haben wir längst mit der Erwachsenenbildung, mit allen einzelnen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, abgesprochen, sodass eine schnelle Umsetzung und ein schneller Abfluss der Mittel sichergestellt sind. Die ersten Kurse werden in Kürze, im Oktober, starten können.

Wir haben vorab dafür gesorgt, dass wir ausreichend Lehrkapazitäten haben, indem wir sichergestellt haben, dass Lehramtsstudierende, sofern sie denn über die Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ oder „Deutsch als Fremdsprache“ verfügen, in den Sprachlernkursen eingesetzt werden können. Sie können diesen Einsatz in den Sprachlernkursen dann auf das Betriebspraktikum für das Bachelor-Studium anrechnen lassen.

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hillmer?

Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Sie haben von der Richtlinie gesprochen. Würden Sie dem Hohen Hause bitte mitteilen, wann Sie die Richtlinie veröffentlicht haben und wann Sie mit den Einrichtungen darüber debattiert haben?

Sie dürfen fortsetzen. Bitte!

Die Richtlinie ist nicht veröffentlicht worden. Denn als wir gemerkt haben, dass wir deutlich mehr Mittel zur Verfügung haben als 750 000 Euro, haben wir die fertig ausformulierte Richtlinie - gestern - in einem Gespräch mit allen Erwachsenenbildungseinrichtungen - - -

(Zuruf von Jörg Hillmer [CDU])

- Lieber Herr Hillmer, die Richtlinie war schon lange fertig. Was erzählen Sie hier? - Na ja!

(Zuruf von den GRÜNEN: Er hat keine Ahnung! Das ist das Problem!)

Offen gestanden: Auf Ihr Debattenniveau muss ich mich nicht herablassen. Ich würde lieber weiter die Punkte ansprechen, die die Kollegin von BelowNeufeldt aufgezählt hat.

Sie haben in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass die Sprachkurse auch Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden sollen, deren Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist. - Das ist eine Selbstverständlichkeit. Genau das ist in der Richtlinie vorgesehen.

Sie haben darauf hingewiesen, dass es eine Nachqualifizierung von Lehrkräften gibt. - Hierfür stehen vorerst 500 000 Euro zur Verfügung.

Weiter haben Sie darauf hingewiesen, dass die 5,7 Millionen Euro nicht auskömmlich sein werden. - Auf den langen Zeitraum betrachtet wird das

selbstverständlich nicht der Fall sein. Das ist das Geld, das wir für 2015 im Haushalt zur Verfügung haben. Selbstverständlich wird ein Nachjustieren im Haushalt 2016 nötig sein. Das werden wir spätestens im Rahmen der Technischen Liste nacharbeiten.

Sie haben, wie ich finde, zu Recht das Thema der Qualifizierung der Lehrkräfte angesprochen. - Würden wir das Qualifizierungsniveau der sogenannten BAMF-Kurse, der Integrationskurse, voraussetzen, hätten wir in der Tat große Probleme, ausreichend Lehrkräfte zu bekommen. Deshalb haben wir dieses Niveau deutlich abgesenkt.

Gleichzeitig wollen wir nicht nur Sprachkurse anbieten, sondern alle Sprachkurse werden auch eine beratende Komponente haben. Die Flüchtlinge werden von Beginn an, mit den ersten Sprachkenntnissen, darüber informiert werden, welche Möglichkeiten sie hier haben, entweder ihre Bildung fortzusetzen, sich nachqualifizieren zu lassen oder schnell einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.

Ich weiß nicht, ob ich alle Punkte erwähnt habe. Aber ich glaube, meine Ausführungen machen deutlich, dass Ihre Forderungen von der Realität längst überholt sind.

Selbstverständlich stehen wir auch in der Frage der Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge vor großen Herausforderungen, die wir bewältigen müssen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Einrichtungen der Erwachsenenbildung ganz ausdrücklich danken, die sich äußerst kooperativ zeigen und auch ihrer Verantwortung als Teil der Zivilgesellschaft in einem sehr hohen Maße gerecht werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Auch Ihnen vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich stelle fest, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen und wir daher die Aussprache in der ersten Beratung abschließen können.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Ausschussüberweisung sowohl des Antrages als auch des Änderungsantrages.

Da Ihnen der Ältestenrat empfohlen hat, den Antrag in den Kultusausschuss zu überweisen, würden wir auch den Änderungsantrag, wenn Sie damit einverstanden sind, an den Kultusausschuss überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte

ich um ein Handzeichen. - Das wurde ausreichend unterstützt und somit so beschlossen.