Der nächste, der 29. Tagungsabschnitt ist vom 11. bis zum 13. November vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.
Der nächste, der 29. Tagungsabschnitt ist vom 11. bis zum 13. November vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.