Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tierseuchenbekämpfung in und für Niedersachsen hat für diese Landesregierung eine besonders herausgehobene Bedeutung. Das haben wir nicht nur mit Investitionen, sondern insgesamt mit vielen Übungen- dieses Jahr gab es wieder eine Übung in diesem Bereich - gezeigt. Wir wissen, was wir in diesem Land an Tierhaltung, also an Hühnern, Schweinen und Rindern, haben. Dessen sind wir uns auch bewusst.
Deshalb hat mich schon verwundert, dass jetzt wieder Gerüchte, Drohungen und Falschbehauptungen im Raum sind. Sie haben ja das Schreiben der Landkreise zitiert. Ich habe denen geantwortet, und ich habe es ihnen erläutert. Wir haben es ihnen insgesamt erläutert. Dann war es für sie erledigt; denn wir haben noch einmal klargestellt, man muss nicht jedes Gerücht, das - von woher auch immer - kommt, glauben. Sie haben ja unterstellt, der Minister hätte da etwas vorgehabt. Ich habe zum ersten Mal in Ihrer Pressemitteilung gelesen, was ich angeblich wieder vorgehabt hätte. Man kann auch, wie die Kommunen es gemacht haben, uns fragen. Sie sind mit der guten Kooperation sehr einverstanden, die es in diesem Bereich gibt.
Es ist auch richtig - das ist angesprochen worden -: Der Landtag hat einen Beschluss - Drucksache 17/1991 - an die Landesregierung gerichtet, die Organisationsstrukturen auch im LAVES zu überprüfen und unter Wirtschaftlichkeitsaspekten weiterzuentwickeln. Wenn Sie jetzt sagen würden, nein, das LAVES ist tabu, da ist alles Ordnung und nichts zu verbessern, so würde mich das sehr wundern. Wir können natürlich auch nicht sagen, wir nehmen eine Abteilung von vornherein aus. Aber es gibt nicht den Fokus auf einen Bereich, sondern wir schauen uns das insgesamt an. Deshalb gibt es keine Vorentscheidungen, sondern wir prüfen insgesamt nach fachlichen Erfordernissen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie wir eine gute Aufgabenwahrnehmung in allen Bereichen des Landesamts für Verbraucherschutz sicherstellen können.
Dabei kommt natürlich der Tierseuchenbekämpfung eine große Bedeutung zu. Sie können sicher sein - das haben wir sowohl den Kommunen als auch den anderen Beteiligten gegenüber versichert -, dass wir da weiterhin in Deutschland top aufgestellt sein wollen und werden, wobei wir na
Was Ihren Vorwurf angeht, es sei immer der Minister verantwortlich, könnte ich noch einmal nachgucken, wer bei Schweinegrippe, Vogelgrippe und Maul- und Klauenseuche in der Vergangenheit gerade im Amt war. Also, ich glaube, es geht darum, dass man gemeinsam daran arbeitet, gute Prävention zu betreiben. Deshalb auch wieder: falscher Vorwurf!
Zweiter Vorwurf: die Gebühren. Ich habe noch einmal mit dem Landkreistag gesprochen. Er hat noch einmal händeringend gesagt: Haltet bloß an den Gebühren fest, damit wir unseren Verbraucherschutz wahrnehmen können! - Die Landkreise wollen also die Möglichkeit, in ihrem Bereich Gebühren zu erheben. Deshalb sollten Sie hier auch nichts Falsches behaupten.
Der dritte Punkt mit der Tierseuchenkasse hat mit dem Antrag nichts zu tun. Vielmehr haben wir erfolgreich eine Seuche bekämpft - ich glaube, wir haben mehrere Jahrzehnte gebraucht -, nämlich die sogenannte Seuche BHV 1. Da ging es nicht um Maßnahmen der Prävention, sondern um Entschädigungszahlungen, für die ich mich selber eingesetzt habe, nämlich dass Landwirte, die ihre Bestände früher seuchenfrei kriegen, eine Entschädigung aus Landesmitteln, aus der Tierseuchenkasse bekommen. Das ist nun mal vorbei. Trotzdem haben wir, was die Prävention angeht, dort insgesamt sogar mehr Geld, sodass wir uns auch mit dem Bereich der Zoonosen beschäftigen können, und zwar mehr, als es vielleicht zu Ihrer Regierungszeit der Fall war.
Auch das Untersuchungspersonal im LAVES, das in diesem Bereich tätig ist, wird weiterhin umfangreich benötigt: für Monitoring-Programme, Tiergesundheitsbereich, für den eventuellen Seuchenfall. Wir haben insgesamt eine Verstärkung z. B. der Task-Force Verbraucherschutz und im Bereich Antibiotika-Minimierung vorgenommen. Das alles sind geschulte Tierärztinnen; das sind also meistens Frauen. Ich weiß gar nicht, ob wir da schon einen Mann eingestellt haben. Diese Mitarbeiterinnen sind natürlich auch dazu bereit und werden eine Stärkung bieten, wenn es, was wir alle uns nicht wünschen, zu Tierseuchen in Niedersachsen
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3830 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Übertragung von neu geschaffenen Flächen vom Land Niedersachsen auf die Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPortMarketing GmbH & Co. KG (JWPM) - hier: Zustimmung des Niedersächsischen Landtages nach Artikel 63 NV i. V. m. §§ 63 und 64 LHO - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/4314 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4473
Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Übertragung von neu geschaffenen Flächen vom Land Niedersachsen auf die Niedersachsen Ports GmbH § Co. KG (NPorts) - hier: Zustimmung des Niedersächsischen Landtages nach Artikel 63 NV i. V. m. §§ 63 und 64 LHO - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/4313 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4479
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diese Punkte ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 17/4314 die beantragte Zustimmung erteilen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Das war einstimmig und ist so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 16: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 17/4313 die beantragte Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Das war ebenfalls einstimmig und ist deswegen so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: a) Sprache als Chance für ein neues Leben - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/2683 - b) Deutschkurse für Flüchtlinge aller Altersgruppen einrichten - Ausstattung aller Bildungseinrichtungen überprüfen und den neuen Herausforderungen anpassen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4140 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4206 - c) Teilhabe ermöglichen - Zugang zu Bildung schaffen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4355 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/4489
Der Kultusausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/4355 unverändert anzunehmen, den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2683 abzulehnen und den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4140 und den Änderungsantrag der FDP in der Drucksache 17/4206, der auf eine Annahme des Antrags in geänderter Fassung zielt, abzulehnen.
Wir kommen jetzt zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Julia Willie Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen. Frau Hamburg, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Täglich kommen Tausende von Menschen in unser Land, um hier bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung zu suchen. Die Bereitschaft der Zivilgesellschaft, zu helfen und
den Herausforderungen positiv zu begegnen, ist nach wie vor groß. Diese Bereitschaft ist getragen von der Überzeugung, dass unser reiches Land eine Verpflichtung hat, diese Aufgabe anzunehmen. Den Bildungseinrichtungen - Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten - kommt eine ganz besondere Bedeutung bei der Schaffung von Teilhabe geflüchteter Menschen an unserer Gesellschaft zu.
Die Kenntnis der deutschen Sprache ist zweifellos eine wichtige Voraussetzung, um Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Ebendarum ist diese Vermittlungsarbeit, die in Schulen und Kindertagesstätten geleistet wird, so wichtig für die Zukunft dieser Heranwachsenden, die schon so früh ihre Heimat verlieren mussten. Ich danke deshalb den Lehrkräften und den Erzieherinnen und Erziehern für ihr sehr großes Engagement und den leidenschaftlichen Einsatz für unsere Kinder. Dieses Engagement kennt derzeit keine Grenzen.
Wir erleben in der politischen Debatte immer wieder, dass die Anzahl der einzurichtenden Sprachlernklassen zum alleinigen Maßstab und Erfolg dieser Teilhabebestrebungen im Flüchtlingsbereich erhoben wird. Das ist eine absolute Verkürzung und eine verkürzte, eindimensionale Sicht auf dieses Thema.
Ihre Anträge, meine Damen und Herren von CDU und FDP, folgen vornehmlich genau dieser eindimensionalen Sicht: viele Sprachlernklassen gleich gelungene Integration. So wird es uns von Ihnen immer entgegengehalten.
Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das verkennt die Herausforderungen, vor denen Schulen derzeit stehen. Genauso bedeutsam wie die Sprache ist beispielsweise die Frage des Umgangs mit Traumatisierungen oder die Einbindung in bestehende Systeme. Diese Komplexe spielen in Ihren Anträgen fast gar keine Rolle.
Zum Thema des vielbeschworenen Konsenses möchte ich hier gerne Folgendes sagen: Wir haben Ihnen mit unserem Antrag das Angebot gemacht, eine gemeinsame Entschließung zu entwickeln, und Sie gebeten, Ihren Blick hier etwas zu weiten. Sie haben dieses Angebot mit dem Hinweis ausgeschlagen, dass wir uns dann, wenn wir über die Details reden, sowieso nicht einig werden. Das ist also die vielbeschworene Art und Weise, wie Sie
hier mit uns gemeinsam in der Flüchtlingspolitik an einem Strang ziehen wollen. Das ist entlarvend und schade, aber garantiert nicht das, was Sie, meine Damen und Herren, hier im Plenum immer versprechen.
Für Schülerinnen und Schüler, die noch gar kein Deutsch können, ist es sicherlich je nach Alter und Schulstruktur richtig, sie zunächst für eine gewisse Zeit in Sprachlernklassen zu unterrichten. Aber wenn die Kinder auch in den Schulen, im regulären Schulleben, wirklich teilhaben sollen, dann müssen sie einbezogen werden und ist es notwendig, sie so schnell wie möglich in Regelklassen mit zu unterrichten. Es gibt eben nicht nur den gerichteten Spracherwerb, liebe Kolleginnen und Kollegen - das dürften Sie wissen -, sondern es gibt auch diverse Formen des ungerichteten Spracherwerbs, die gerade für junge Schülerinnen und Schüler eine viel nachhaltigere Weise des Lehrens und Lernens darstellen.
Wir brauchen ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um schließlich auch vor Ort auf sehr unterschiedliche Gegebenheiten reagieren zu können. Es gilt, Vorsorge zu treffen, dass vor Ort kurzfristig und flexibel reagiert werden kann. Man muss auch ganz klar sagen: Eine Verengung auf das Thema „Sprachlernklassen und Sprache“ wird den derzeitigen Herausforderungen an Schulen absolut nicht gerecht.
Die Weichen für die Entwicklung der unterschiedlichsten Maßnahmen wurden gestellt. Ich möchte in Erinnerung rufen: Es gab ein Forum, bei dem die Verbände einbezogen wurden und gründlich über die Planungen informiert wurden. Bereits 2014 hat das Kultusministerium den Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache“ vorgelegt. Mit diesem Erlass ist eine Grundlage für eine differenzierte und flexible Sprach- und Bildungsförderung in den Schulen gelegt. Auf dieser Grundlage werden wir die Teilhabe von Flüchtlingskindern in unserer Bildungslandschaft weiterentwickeln.
Wir brauchen aber natürlich - das habe ich soeben deutlich gemacht - weitere Bausteine und Schritte, damit wir eine gute Schule für alle Kinder in Niedersachsen bekommen. Schon vor der Aufnahme in die Schule sollen die Flüchtlingskinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen stärker gefördert werden. Das vollzog auch der Nachtragshaushalt
nach. Die Chance, die die Ganztagsschule für umfassende Bildungsprozesse bildet, soll noch stärker und gezielter für die Förderungen der Flüchtlingskinder genutzt werden. Auch in den berufsbildenden Schulen müssen die Angebote für junge Geflüchtete ausgeweitet werden. Die Volljährigkeit darf hier keine Grenze dafür darstellen, dass jungen Menschen eine Perspektive auf eine gute Berufsausbildung und gute Abschlüsse gegeben wird.
Gerade für das Projekt SPRINT - wir haben im Kultusausschuss darüber gesprochen - bekommt das Kultusministerium sehr viele positive Rückmeldungen. Wir wollen überprüfen, inwiefern solche Angebote, die derzeit auf das Alter bis 21 Jahre beschränkt sind, ausgeweitet werden können, beispielsweise auf das Alter bis 25 Jahre.
Aber auch Erzieherinnen und Lehrkräfte müssen für diese Aufgaben weiter qualifiziert werden. Da gilt es, das Ganze auszubauen, und wir müssen schauen, welche Fort- und Weiterbildungsangebote noch gebraucht werden. Ein sehr wichtiges Thema ist hierbei auch der Umgang mit schweren Traumatisierungen; ich habe das bereits ausgeführt.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir können in Niedersachsen auf vielen guten Konzepten aufbauen. Wir sollten den Blick nicht auf Sprachlernklassen verengen! Deshalb bitte ich Sie hier noch einmal um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und darum, endlich mit uns gemeinsam an diesem Thema zu arbeiten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die Vermittlung von Grundwerten sind notwendige Bedingungen für die Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft. Der rasche Spracherwerb erleichtert die zügige Integration von schulpflichtigen Flüchtlingen in Regelklassen und damit auch in die deutsche Gesellschaft. In diesem Kernziel sind wir uns sicherlich fraktionsübergreifend einig.
Ich will mich aber in meinen weiteren Ausführungen mehr auf den Antrag von Rot-Grün beschränken; denn ich vermute, Sie werden ihn genauso kompromisslos hier durchs Plenum bringen, wie Sie, Frau Hamburg, es auch im Kultusausschuss getan haben. Sie haben dort Kompromissbereitschaft nicht gezeigt.