André Bock

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zu Beginn Ihrer Ausführungen zeichneten Sie einen sehr positiven Weg und eine positive Entwicklung der Unterrichtsversorgung auf. Gleichzeitig sprachen Sie an mehreren Stellen von Schwierigkeiten, die es bei der Stellenbesetzung gerade auch an kleineren Schulen gebe, um dann gleichzeitig das hehre Ziel für Ihr Haus auszugeben, zum 1. Februar 2018 und zum 1. August 2018 alle frei werdenden Stellen wieder besetzen zu wollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie - einmal angenommen, alle derzeit noch unbesetzten ausgeschriebenen Stellen könnten jetzt sofort besetzt werden -: Von welchem Versorgungswert gehen Sie zum 1. Februar 2018 aus, und wie ist der Planungswert für den Schuljahresbeginn 2018/19?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich muss doch noch einmal nachhaken. Ich hatte vorhin eine Frage mit Blick auf die derzeit unbesetzten ausgeschriebenen Lehrerstellen gestellt. Darauf antworteten Sie, was den Versorgungswert angeht, seien es 99,3 %, wenn diese 1 300 Stellen besetzt würden. Der zweite Teil meiner Frage richtete sich auf den Schuljahresbeginn 2018/19. Ich wollte wissen, wie der Planungswert für diesen Zeitraum ist.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Petenten der vorliegenden Eingabe wenden sich gegen den Erlass der zentralen Stellenbewirtschaftung aus dem Jahr 2014, gegen die Stellenstreichungen an den berufsbildenden Schulen, die wir zu verzeichnen haben - darüber haben wir schon gestern ausführlich gesprochen -, und fordern, den ProReKo-Prozess, so wie wir ihn im
Jahr 2010 alle gemeinsam wollten, weiterzuführen und umzusetzen.
Die Entschließung im Jahr 2010 zur Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren war und bleibt richtig. Das Kernelement der Weiterentwicklung war seinerzeit - das war Nr. 1 der gemeinsamen Entschließung, und das gilt auch heute noch -, den berufsbildenden Schulen die eigenverantwortliche Stellen- und Mittelbewirtschaftung zukommen zu lassen, damit die berufsbildenden Schulen kompetent und eigenständig vor Ort agieren können.
Dass damals mit der Auslastung der zugewiesenen Stellen nicht alles gut gelaufen ist und nicht optimal war - das haben wir ebenfalls schon gestern behandelt -, ist kein Geheimnis. Daher hatte der damalige Kultusminister Bernd Althusmann ja auch eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um eben die Auslastung zu optimieren. Die Ergebnisse von 2012 haben Sie aber nicht im Vorwege vernünftig mit den berufsbildenden Schulen abgestimmt, sondern Sie haben im Juli 2014 eigenständig den Erlass auf den Weg gebracht, die Stellenbewirtschaftung wieder zentralisiert und erst im Nachhinein mit den berufsbildenden Schulen gesprochen.
Ich frage: Ist das wirklich besser gewesen, was Sie im Juli 2014 gemacht haben? - Die Zahlen nämlich, wenn wir die von 2011 bis Mai 2014 und von 2014 bis 2015 vergleichen, zeigen ganz klar, eine deutliche Verbesserung der Unterrichtsversorgung und der Stellenauslastung haben hier nicht stattgefunden, meine Damen und Herren. Die Unterrichtsversorgung ist also nicht besser geworden. Das belegen die Zahlen.
Frau Heiligenstadt, es ist ein Irrglaube, zu meinen, dass die zentrale Stellenbewirtschaftung zu einer höheren Unterrichtsversorgung führt. Die Zahlen, wie gesagt, belegen genau Gegenteiliges.
Frau Heiligenstadt hat gestern ad hoc und nebenbei erklärt, man würde den berufsbildenden Schulen ja 160 Stellen mehr zur Verfügung stellen.
Ich frage mich immer noch: Wo kommen diese 160 Stellen auf einmal her? - Den sauberen Weg über die Haushaltsberatungen haben sie offensichtlich nicht gefunden.
Auch das Hinausschieben von Stellenstreichungen - 120 an der Zahl - von 2017 auf 2021 zeigt
ganz deutlich: Sie handeln eben nicht kompetent und langfristig vorausschauend. Sie handeln jeweils immer nur nach Tagesform, meine Damen und Herren.
Wir als CDU-Fraktion wollen den Grundgedanken von ReKo tatsächlich weiterentwickeln. Das heißt, der Kernbestand der eigenverantwortlichen Mittel- und Stellenbewirtschaftung muss auf Sicht wieder an die berufsbildenden Schulen zurückgeführt werden im Sinne der Petenten, aber auch im Sinne des gesamten ReKo-Prozesses, der Eigenverantwortlichkeit. Daher beantragen wir für diese Petition „Berücksichtigung“.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die berufliche Bildung haben wir erst vor Kurzem auf der Grundlage der drei vorliegenden Anträge eingehend beraten. Wir haben dabei feststellen müssen, dass Sie Ihre in großen Teilen schulfeindliche Politik in Sachen berufliche Bildung in Niedersachsen weiter durchziehen. Die Äußerungen von Herrn Politze mit Blick auf die berufsbildenden Schulen haben das gerade noch einmal deutlich unterstrichen. Es gibt kein Einschwenken auf einen Kurs, der unsere berufsbildenden Schulen als regionale Kompetenzzentren wieder stärkt. Im Gegenteil, meine Damen und Herren. Sie haben gerade in den letzten Debatten keinen Zweifel daran gelassen, dass Ihnen die wesentlichen Elemente der beruflichen Bildung nichts mehr wert sind.
Nicht nur ich frage mich: Welches ideologische Ziel steckt eigentlich dahinter? - Es ist nichts mehr zu hören und zu spüren von dem einmütigen Kurs in der beruflichen Bildung, den wir noch 2010 mit der gemeinsamen Entschließung beschritten hatten. Um dies festzustellen, reicht auch ein einziger Blick in den Haushalt 2017/2018 aus. Sie streichen auch im kommenden Jahr 120 Stellen an den berufsbildenden Schulen. Seit 2015 waren es ganze 350 Stellen. Das ist aus Ihrem eigenen Stellenplan ersichtlich. Wo Herr Politze da 160 Stellen mehr sieht, ist mir komplett schleierhaft. Und das ist ein Skandal, meine Damen und Herren.
Dabei ist die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen derzeit bei 88,6 % und damit auf einem historischen Tiefstand angekommen. Das haben Sie zu verantworten.
Frau Heiligenstadt, Sie haben offensichtlich nicht verstanden, dass an den berufsbildenden Schulen
vor allem ausreichend Unterricht stattfinden muss, um den Fachkräftenachwuchs in Niedersachsen vernünftig auszubilden. Seit vier Jahren regieren Sie nun das Land. Seit vier Jahren wird es deutlich schlechter. Sie können sich angesichts der Bilanz und der Lage, die wir an den berufsbildenden Schulen haben, mit Verweisen auf die Vorgängerregierung hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Jeder, der von Ihrer Politik betroffen ist, weiß, dass Sie die Ursache des Problems sind.
Meine Damen und Herren, dass mit den Stellenbesetzungen im Rahmen der ProReKo-Verantwortung nach 2011 nicht alles gut war, war und ist kein Geheimnis. Daher hatte ja auch der damalige Kultusminister Althusmann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu optimieren. Aber statt die Ergebnisse in Ruhe zu evaluieren und gemeinsam mit den berufsbildenden Schulen nach Wegen im Sinne von ProReKo zu suchen, haben Sie per Erlass im Sommer 2014 mal eben so die Stellenbewirtschaftung an sich gerissen und damit den Ruf der berufsbildenden Schule als Kompetenzzentrum ein Stück weit beschädigt.
Das können wir im Nachhinein noch klären, Herr Bratmann; jetzt nicht.
Erst im Nachhinein haben Sie sich mit den berufsbildenden Schulen an einen Tisch gesetzt. Herausgekommen ist dann die sogenannte koordinierte Stellenbewirtschaftung. Letztlich folgen auch hier Ihren Worten nicht die notwendigen Taten. Hatten Sie zunächst noch angekündigt, die Maßnahme sei nur vorübergehend, wird gerade in diesen Tagen mit Ihrem Erlass vom 29. November deutlich, dass ebendiese Maßnahme aus 2014 bleibt.
Ich kann in die Richtung der berufsbildenden Schulen nur sagen: Die Maßnahme bleibt noch vorübergehend. Dies wird ein überschaubarer Zeitraum sein; denn nach dem 14. Januar 2018 ist der rot-grüne Spuk in Niedersachsen vorbei.
Meine Damen und Herren, zu wenig Personal, zu wenig Unterricht, zu wenig Handlungsspielraum - Sie haben auch in diesem Haushaltsentwurf die Weichen für die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen falsch gestellt.
Als wenn dem nicht schon genug wäre, gehen Sie jetzt auch noch daran, dass sich die berufsbildenden Schulen mit ihren Budgetresten aus den Vorjahren künftig auch noch Stellen bzw. Personal bei Ihnen einkaufen sollen, meine Damen und Herren, wie es Herr Politze noch einmal unterstrichen hat.
Das ist ein Skandal und obendrein in der Tat hilflos!
Meine Damen und Herren, mit weniger Lehrern lässt sich eben nicht mehr Unterricht erteilen. Die Schulleiter müssen dringend wieder selbst über die Einstellung von Lehrpersonal an ihren Schulen entscheiden dürfen.
Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag „Vorfahrt für die berufliche Bildung in Niedersachsen“ nicht nur die richtigen Wege aufgezeigt; auch setzt sie im Haushalt die richtigen und notwendigen Signale.
Wir nehmen in unserem Haushaltsentwurf die von Ihnen beschlossenen, vorgesehenen und eingeleiteten Stellenstreichungen zurück und erhöhen das Lehrkräftebudget in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 10,6 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, das ist Handeln und der richtige Weg für die berufliche Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Niedersachsen. Das geht nur mit der CDU.
Bitte, Frau Menge!
Frau Menge spielt jetzt wahrscheinlich auf eine andere Geschichte an, die es vor Kurzem in meinem Wahlkreis gab. Ich weiß nicht, was dieses Thema jetzt direkt mit den berufsbildenden Schulen zu tun hat. Frau Menge, diese Frage kaschiert nicht, dass Sie die Stellenstreichungen und die Herabwirtschaftung der Unterrichtsversorgung in Niedersachsen an den berufsbildenden Schulen zu verantworten haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Bratmann, 88,6 % Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen haben Sie zu verantworten.
Ständig auf die Vergangenheit zu verweisen, ist an dieser Stelle schwierig.
Sie wissen ganz genau, dass die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen zu Regierungszeiten der CDU und der FDP deutlich besser war. Sie wissen ganz genau, dass Sie keine Anträge hierzu gestellt haben.
Wenn Sie mir vernünftig zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass ich in meinen letzten Teil angesprochen habe, dass die CDU-Fraktion für den Haushalt 2017/2018 pro Jahr 10,6 Millionen Euro mehr beantragt hat. Das macht 200 Stellen. Damit sind wir auf dem Weg Richtung 100 %. Dass wir die nicht schon morgen erreichen werden, ist doch jedem klar. Aber Sie schaffen das ja noch nicht einmal.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen hier im Plenum häufig darüber, was wir im Bereich der Bildung verbessern können, was wir hier tun und was wir hier auf den Weg bringen sollten.
Zum Bereich der Bildung gehört selbstverständlich auch das Feld der beruflichen Bildung. Über diese haben wir in den vielen Debatten, die wir zum Bereich der Bildung geführt haben, aber vergleichs
weise wenig gesprochen. Gleichwohl ist die berufliche Bildung der entscheidende Schlüssel auf dem Weg der jungen Menschen in das künftige Berufsleben.
Meine Damen und Herren, neben den ausbildenden Betrieben, den Partnern der Wirtschaft und des Handwerks sowie den Kammern und den Gewerkschaften ist das System der berufsbildenden Schulen, das die Berufsschule und die berufsbildenden Vollzeitschulen umfasst, einer der entscheidenden Akteure. Sie leisten bei der Berufsorientierung, der beruflichen Grundbildung und der Ausbildung einen wichtigen Beitrag, um Schülerinnen und Schüler ausbildungsreif zu machen und einen von Schülern und Eltern angestrebten mittleren oder gar höheren Bildungsabschluss zu erreichen - ein breiter Mix also, den gerade die berufsbildenden Schulen an dieser Stelle bieten. Sie zu stärken, sollte den Verantwortlichen im Land stete Verpflichtung sein.
Die gemeinsame Entschließung aus dem Februar 2010 hatte zum Ziel, die berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren zu entwickeln. Nun sind die berufsbildenden Schulen nicht die einzige Säule der beruflichen Bildung. Aber sie sind eine starke, wenn nicht sogar die tragende Säule dieses Systems. Daher sind die berufsbildenden Schulen ein Schwerpunkt der aktuellen Debatte.
Darüber hinaus gilt es zu schauen: Was können Wirtschaft, Handwerk, Kammern, Verbände und Gewerkschaften dazu beitragen, für einen ausreichenden Fachkräftenachwuchs zu sorgen und jungen Menschen eine Berufs- oder gar eine Studienperspektive zu geben? Was kann vor allem das Land dazu beitragen, und zwar mehr noch als bisher?
Die noch immer hohen Zahlen von jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung dürfen uns nicht kalt lassen, und das tun sie ja auch nicht. Ein Beleg dafür ist das Engagement, das alle Landtagsfraktionen aktuell oder in den vergangenen Jahren gezeigt haben, um dort Verbesserungen zu erreichen. Allerdings ist und war das Engagement sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Die Kernfrage ist doch: Was hat sich seit 2010, seit der gemeinsamen Entschließung, getan? Was hat sich nicht getan? Was hat sich gar negativ verändert? - Wer genau hinschaut - und das muss man, wenn gleich drei Anträge zu diesem Thema vorlie
gen -, wird feststellen: Ganz neu sind die aktuellen Diskussionen zu diesem Thema nicht.
Meine Damen und Herren, ein Kernpunkt der Entschließung aus dem Februar 2010 war die eigenverantwortliche Mittel- und Stellenbewirtschaftung unter der Überschrift „Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu regionalen Kompetenzzentren“ - ein klarer Weg, den die damalige Landesregierung auch konsequent beschritten hatte.
Aber wie das bei großen Themen nun einmal so ist, will sich natürlich jeder, auch die damalige Opposition, daran beweisen. Unter dem Titel „Berufliche Bildung endlich ernst nehmen - Masterplan berufliche Bildung für Qualität und für zukunftssichere regionale Angebote“ gab es damals einen Antrag der SPD-Fraktion, der es an vielen Stellen nicht schnell und nicht konsequent genug ging. Das war im Mai 2012.
Ich will die Debatte darüber jetzt nicht vertiefen. Aber was ich an diesem Antrag spannend finde, war der Appell an die damalige Landesregierung, im Sinne des gesamten Reformprozesses ReKo auf Erlasse, die dem Ziel der Eigenverantwortlichkeit zuwiderlaufen, zu verzichten.
Warum sage ich das so deutlich? - Weil das damals schon wenige Monate später, nämlich im Februar 2013, nicht mehr gelten sollte, meine Damen und Herren von der SPD, und zwar, als Sie die Regierungsverantwortung in diesem Land übertragen bekommen haben. Mit Ihrem Erlass vom Juli 2014 zur zentralen Stellenbewirtschaftung haben Sie anders gehandelt, als Sie zwei Jahre zuvor hier noch geredet haben.
Ich will Ihnen gerne zugestehen, dass Sie im Mai 2014 das Bündnis Duale Berufsausbildung initiiert haben, das an vielen Stellen sehr vielversprechende Ergebnisse geliefert hat - aber eben erst einmal nur Beratungsergebnisse, die zum Teil in Modellprojekte eingeflossen sind. Konkretes, zeitnah flächendeckend Umsetzbares, wie Sie es noch zu Oppositionszeiten in Ihren Anträgen und Wortbeiträgen immer wieder eingefordert haben, um Verbesserungen im System zu erreichen, kam zunächst nicht. Im Gegenteil: Sie haben die Stellenbewirtschaftung zentralisiert. Schönfärberisch nennen Sie das „koordinierte Stellenbewirtschaftung“.
Die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen im Land ist katastrophal. Zu der Zeit von CDU und FDP waren wir bei 93 %. Damit lagen wir natürlich nicht vorne. Aber jetzt liegen wir im Durchschnitt bei 88 %! Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben seit 2013 Kürzungen von mehreren Hundert Stellen an den berufsbildenden Schulen vorgenommen. Ist das der große Wurf dieser Landesregierung im Bereich der beruflichen Bildung?
Gerade weil die Problemfelder in der beruflichen Bildung bekannt waren und sind, hat die CDUFraktion im März 2015 einen ersten Antrag zu dieser Thematik mit Maßnahmen eingebracht, die vieles hätten anschieben können: angefangen von der echten Weiterentwicklung des ReKo-Prozesses, der ausreichenden Ausstattung der beruflichen Schulen auch für die Stellenbewirtschaftung, der Ausweitung der Berufsorientierung bis hin zu einer verbesserten Beraterstruktur für die jungen Leute, aber auch eine Konzeption, um dem Lehrermangel an den berufsbildenden Schulen adäquat entgegenzuwirken.
Jetzt sind wir anderthalb Jahre weiter und letztendlich noch immer nicht entscheidende Schritte vorangekommen. So lange brauchte es nämlich, bis Sie mit einem eigenen Antrag aus der Ecke kamen, weil Sie sich zunächst ganz und gar auf das Bündnis Duale Berufsausbildung beschränkt hatten.
Die CDU-Fraktion hat die Zeit dennoch genutzt, hat ihren Antrag nach der Anhörung und durch viele Gespräche noch ergänzt und darin eine deutliche Schwerpunktsetzung zugunsten der berufsbildenden Schulen vorgenommen.
Es geht, wie Sie in der Nr. 1 unseres Antrages, der aktuell vorliegt, feststellen können, vor allem darum, eine Qualitätsoffensive für die berufsbildenden Schulen auf den Weg zu bringen.
Unabdingbar für starke regionale Kompetenzzentren im beruflichen Bereich ist aus unserer Sicht, die Schulen wieder mit eigener Stellen- und Budgetverantwortung im Sinne der Entschließung aus dem Jahr 2010 auszustatten, vor allem die Unterrichtsversorgung zu verbessern, alle Maßnahmen, die dem zuwiderlaufen, wie beispielsweise die Stellenkürzungen oder die zentrale Stellenbewirtschaftung, sofort zu stoppen
und die Schulen bei der Umsetzung auch von Inklusion und insbesondere Integration massiv zu unterstützen - um nur einige zentrale Punkte herauszustellen.
Darüber hinaus brauchen wir natürlich auch ein abgestimmtes und übergreifendes Gesamtkonzept zur Berufs- und Studienorientierung. Wir brauchen eine Vertiefung der Kooperation zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, zwischen Wirtschaft, Handwerk und allen Schulen - und wir müssen endlich auch damit beginnen, das Übergangssystem zu reformieren. Unser Antrag bietet die Zielstellungen, anhand derer man zügig Verbesserungen erreichen könnte.
Heute allerdings - das befürchte ich, und das werden wir ja auch gleich sehen - wird Ihr Antrag beschlossen werden. Ich befürchte, wenn wir in wenigen Monaten nachfassen, wie es denn beispielsweise um die Weiterentwicklung von ReKo steht, was denn aus der sogenannten koordinierten Stellenbewirtschaftung geworden ist und was bis dahin zur Verbesserung der Berufsorientierung eigentlich angeschoben wurde, werden wir viele enttäuschte Gesichter im Lande Niedersachsen vorfinden.
Ihr Antrag bleibt gerade in diesen Punkten im Ungefähren und lässt nichts Konkretes erkennen, geschweige denn ein Zeitfenster der Umsetzung. Aber auch Ihr Beharren auf die weiter zentralisierte Stellenbewirtschaftung und die massive Stellenstreichung an den berufsbildenden Schulen seit 2013 haben uns eben keinen Anlass am Ende gegeben, wegen mancher vielleicht doch an einigen Stellen thematischen Überschneidungen zu einer gemeinsamen Entschließung zu kommen. In zentralen Fragen liegen wir diametral auseinander.
Für eine gute Zukunft der beruflichen Bildung in Niedersachsen braucht es jetzt klare Ansagen, konkrete Konzepte, klare Umsetzungsziele. Wir brauchen Vorfahrt für die berufliche Bildung in Niedersachsen. Wir, die beruflichen Schulen und vor allem die Schüler, die jungen Menschen, die adäquat ausgebildet werden wollen, erwarten das von Ihnen. Arbeiten Sie endlich daran!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da kann es einen doch gar nicht auf dem Stuhl halten, wenn man das von Frau Hamburg hören muss. Ja, gar keine Frage: Wir alle waren uns in diesem Hause zum Thema berufliche Bildung mal einig. Deshalb haben wir doch die gemeinsame Entschließung auf den Weg gebracht.
Vorhin habe ich in meiner Rede ausgeführt, dass Sie zentrale Punkte auf den Weg gebracht haben, die die beruflichen Schulen gerade schwächen. Wenn wir im Thema insgesamt vorankommen wollen, ist das kein guter Weg, den Sie da beschritten haben.
Der Haushalt 2017/2018 macht deutlich: Sie streichen Stellen. Sich hier hinzustellen und zu sagen: „Na ja, viele Stellen waren unbesetzt, deshalb kann man sie auch wegfallen lassen“, kann doch nicht der richtige Weg sein, um den Lehrermangel zu beseitigen und die Unterrichtsversorgung nach oben zu schrauben. Das ist doch der völlig verkehrte Weg.
Meine Damen und Herren, Frau Hamburg hat noch einmal ihr Bedauern ausgedrückt, dass wir nicht zu
einer gemeinsamen Entschließung kommen. Auch ich drücke mein Bedauern aus - - - Nein, ich sage es deutlich: Es ist unredlich, was Sie hier tun, was Sie insgesamt in dem Bereich getan haben, dass nämlich die Kultusministerin in vorderster Verantwortung Stellenstreichungen und Stellenreduzierungen vornimmt und die Stellenbewirtschaftung wieder zentral an das MK verlagert. Meine Damen und Herren, letzten Endes muss man feststellen: Die berufsbildenden Schulen sind das Stiefkind dieser Landesregierung, dieser Kultusministerin.
Wenn Sie jetzt glauben, dass dies eine Erfindung von mir ist, will ich Sie noch einmal daran zurückerinnern und deutlich machen, dass Sie heute anders handeln, als Sie 2010, 2011 und 2012 geredet haben.
2011 gab es eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf diese Problematik im Zusammenhang mit den Stellen an den berufsbildenden Schulen unter dem Titel -
- „Berufsbildende Schulen - Stiefkind dieses Kultusministers?“. Wir müssen feststellen, die berufsbildenden Schulen sind das Stiefkind dieser Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Hauptziel und Inhalt des Gesetzentwurfs, der uns vorliegt, hat Frau Ministerin Heiligenstadt ausgeführt. Insofern spare ich mir die erste Seite meiner Rede - sozusagen das Vorgeplänkel. Sie haben aufmerksam zugehört und wissen, worum es geht.
Generell ist dieser Gesetzentwurf auch aus unserer Sicht ein notwendiger Schritt mit Blick auf die staatliche Anerkennung der Schulen für Gesundheitsfachberufe. Dieser Schritt erscheint - abgesehen von den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung; das ist gesagt worden - richtig, weil mit einem solchen Gesetz auch aus unserer Sicht eine solide Grundlage geschaffen werden kann, um die detaillierten Bedingungen aus dem Erlass, wie er bisher besteht, verbindlich vorzugeben, um ein Mindestmaß an vergleichbarer Ausbildungsqualität herzustellen und um zu gewährleisten, dass auch die Schulen für Gesundheitsfachberufe den modernen Standards - das hat Frau Ministerin Heiligenstadt gesagt - der beruflichen Bildung entsprechen, soweit das unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Schulen möglich ist. Dieser letzte Punkt erscheint uns dennoch sehr wichtig.
Der Gesetzentwurf hat bereits eine erste Verbandsanhörung durchlaufen. 43 Verbände und Behörden waren daran beteiligt. Auffällig ist in der Gesetzesbegründung und in den Vorschlägen aus den Verbänden allerdings - Herr Santjer hat ja das Ganze etwas abgekürzt -, dass es einigen Verbesserungsbedarf gegeben hat; diese Vorschläge sind teilweise schon eingearbeitet worden. Das ist insbesondere deshalb bemerkenswert, da das Gesetz
auf einem bisherigen Erlass aufbaut, den das Kultusministerium bereits als Rechtsgrundlage herausgegeben hatte.
Die Rückmeldungen von den Fachverbänden, Institutionen, Schüler- und Lehrervertretern sowie Schulträgern legen nahe, dass diese erste Version des Gesetzentwurfs noch stark verbesserungswürdig war. Vor allem wurden von den Verbänden diese Punkte angesprochen: Mindestanforderungen an die staatliche Anerkennung für Schulen für Gesundheitsfachberufe und auch konkrete Mindestanforderungen an die Fachschulen für Physiotherapie, die das Gesetz eben nicht umfasst und regelt; die Details sollen in einer noch folgenden Verordnung geregelt werden. Aber es wurde auch die Frage angesprochen, wie die Passage mit den Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu interpretieren ist bzw. welche Wirkung diese entfalten könnte. Letztlich ging es auch um die Frage der Definition der Erreichbarkeit der Einrichtungen für die praktische Ausbildung. Auch hierbei ist die Rede von einer erläuternden Verordnung - wie an vielen Stellen dieses Gesetzentwurfs. Die Frage ist von großer Bedeutung; denn sie betrifft sowohl die beteiligten Schulen und Einrichtungen als auch die Schülerinnen und Schüler, meine Damen und Herren.
Es scheint zu diesem Gesetzentwurf doch noch einiges an Klärungs- und Beratungsbedarf zu geben. Daher erwarten wir eine intensive Beratung im Kultusausschuss, um zum einen die von mir skizzierten Fragen zu klären und um zum anderen zu klären, ob die Regelungen des Gesetzes ausreichen, um den Anforderungen an eine Konkretisierung der Bundesgesetze gerecht zu werden.
Darüber hinaus ist die Kernfrage, ob die detaillierteren, per Verordnung ja noch festzulegenden Bedingungen genau dem ursprünglichen und noch bestehenden Erlass entsprechen und ob es tatsächlich keine Verschlechterungen für die Verwaltungspraxis und letztendlich für die Schulen selbst geben wird.
Im Übrigen würden wir es sehr begrüßen, wenn die Verordnungen, von denen im Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen die Rede ist, gleich zusammen mit dem Gesetz beraten werden könnten; denn im Grundsatz müssten die Verordnungen ja vorliegen. Schließlich sollen sie - so wird es in der Begründung zum Gesetzentwurf angesprochen - die Details aus dem Erlass widerspiegeln, das Gesetz konkretisieren und helfen, zu vermeiden,
einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf vorlegen zu müssen.
In den anstehenden Beratungen muss es das Ziel sein - natürlich auch in der Anhörung im Ausschuss -, ein hohes Maß an Einvernehmen im Sinne der Verbände und Behörden zu erreichen, die für den Bereich der Gesundheitsfachberufe zuständig sind. Letztlich wird diese Gesetzesgrundlage Auswirkungen auf nicht weniger als 12 000 Schülerinnen und Schüler haben, die derzeit in der Ausbildung zu Gesundheitsberufen sind.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne werden wir in die weiteren Beratungen gehen und sie aufmerksam verfolgen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Hinweis geben: Wir würden es begrüßen, wenn in diesem Fall auch der Sozialausschuss beteiligt und mit befasst würde.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Verbesserung der Schutzgebietsbetreuung vor Ort durch Ökologische Stationen“ - dieses Thema ist nicht neu. Der Antrag führt vielleicht zu einer Verbesserung der Betreuung vor Ort; das hat Herr Brammer schon dargestellt.
Niedersachsen ist ein Flächenland. Wir haben schon Ökologische Stationen an verschiedenen Stellen, die aber bisher mehr durch Naturschutzbehörden auf der einen und Naturschutzverbände wie NABU und BUND auf der anderen Seite betreut werden. Ökologische Stationen können in der Tat eine Ergänzung des Naturschutzes vor Ort sein und die Strukturen vor Ort verbessern; denn gerade Akteure vor Ort - sei es aus dem Bereich der Landwirtschaft, der Fischerei oder der Jägerschaft - können den Naturschutz vor Ort besser einschätzen.
Es ist richtig, auf der einen Seite bestehende Kooperationen des Landes Niedersachsen fortzusetzen und auf der anderen Seite Strukturen zu verbessern. Ökologische Stationen können eine gute Ergänzung zu amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz sein. Sie haben sich gerade in Nordrhein-Westfalen - denn dort sind sie breit aufgestellt - über viele Jahrzehnte bewährt. Deswegen ist es richtig, das Thema anzufassen und auch uns anders und hoffentlich besser aufzustellen.
Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass Herr Brammer des Öfteren erwähnt hat, dass gerade die Akteure vor Ort mehr und stärker eingebunden werden müssen. Das war ein Punkt, auf
den wir als CDU-Fraktion in den Diskussionen im Ausschuss besonders hingewirkt haben. Deswegen haben wir fast ein halbes Jahr gebraucht, um die Beratungen zu diesem Antrag abzuschließen.
Uns geht es darum, dass die Akteure vor Ort, auch die Landwirtschaftsverbände, die Fischereiverbände, die Jägerschaft, die Naturschutz vor Ort leisten, eingebunden werden. Sie wissen, was vor Ort los ist, und sie müssen gefragt und eingebunden werden.
Aber nicht nur die, meine Damen und Herren, sondern natürlich müssen auch die „Landnutzer“ - so bezeichnen Sie das im Antrag so schön -, die Eigentümer vor Ort, entsprechend eingebunden werden, und zwar sowohl bei der Entwicklung des Konzeptes als auch bei der Umsetzung vor Ort.
Wir haben in der Tat - Herr Brammer hat das angeschnitten - darauf hingewirkt, dass unter Nr. 2 als Akteure vor Ort beispielhaft für die „Landnutzer“ die Landwirtschaftsverbände, die Jägerschaft und die Fischereiverbände aufgenommen werden. Insofern können wir als CDU dem Antrag heute zustimmen.
Wir wollten damit deutlich machen, dass wir keine neue bzw. weitere Spielweise für NABU, BUND und andere schaffen wollen, sondern dass es auch um die Einbindung der „Landnutzer“, der Eigentümer vor Ort geht. Das wollten wir unterstreichen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich endet die Beschäftigung mit diesem Thema nicht mit einem fast einstimmigen Beschluss - in der Tat stellt sich die Frage, was die FDP an der Stelle machen wird - am heutigen Tag, sondern wir werden ganz genau hinschauen - das ist im Ausschuss schon angekündigt worden -, wie das Konzept entwickelt wird, was in dem Konzept steht und wie es vor Ort umgesetzt wird. Kommen Sie Ihren Worten nach! Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen! Binden Sie vor Ort wirklich alle ein! In den nächsten Wochen und Monaten werden wir ganz genau darauf schauen. Das Konzept sollte - so lautete, soweit ich weiß, die Auskunft im März im Ausschuss - eigentlich schon bis Juni erstellt sein. Ich bin gespannt, was uns jetzt nach der Sommerpause vorgelegt werden wird. Wir werden, wie gesagt, genau hinschauen und es begleiten. Denn das, was Sie zugesagt haben, nämlich besseren Naturschutz vor Ort, kann wirklich am Ende nur funktionieren, wenn Sie die Menschen einbinden.
Naturschutz kann nur mit den Menschen vor Ort funktionieren.
Herr Brammer hat es gerade gesagt: Vor Ort muss es gelebt werden. - Um es noch einmal zu betonen, wir verstehen das so: Wenn es vor Ort gelebt wird, dann werden auch die Eigentümer, die Landwirtschaftsverbände, die Jägerschaft und die Fischerei mit eingebunden. Handeln Sie in diesem Sinne! Dann haben Sie unsere Unterstützung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf war direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Wie unser Präsident eben zu Recht festgestellt hat, erfolgt jetzt eine mündliche Vorstellung, um die öffentliche Erörterung im Plenum zu gewährleisten. Dem will ich gern nachkommen.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist im Wesentlichen eine Anpassung des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes an die geänderten Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des Bundes. Diese sollen ihrerseits vor allem der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der sogenannten Umweltinformationsrichtlinie Rechnung tragen.
Zu dem Gesetzentwurf finden Sie in der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz in der Drucksache 17/5745 einige Änderungsempfehlungen. Diese sind überwiegend redaktioneller Art. Eine inhaltliche Änderung wird zum Einleitungsteil des neu zu fassenden § 2 Abs. 2 des Gesetzes empfohlen. Durch die Einfügung des Wortes „insbesondere“ soll erreicht werden, dass die Fälle, in denen der Staat die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Umweltbereich durch Private im Rechtssinne kontrolliert, nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, abschließend, sondern eben nur als Regelbeispiele eingeführt werden. Auf diese Weise sollen etwaige rechtliche Risiken im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie vermieden werden.
Diese Änderungen waren in den Ausschüssen unstrittig. Eine inhaltliche Aussprache fand nicht statt. Die Beschlussfassung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder zustande. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat keine Empfehlung abgegeben.
Im Übrigen darf ich auf den schriftlichen Bericht in der Drucksache 17/5786 verweisen.
So weit mein Kurzbericht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die Antwort des Ministers auf die Frage von Herrn Angermann von eben frage ich die Landesregierung: Was tut die Landesregierung, um die genehmigte Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad zeitnah zu gewährleisten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sprachen hier im Plenum häufig schon darüber, was wir noch an Verbesserungen in der Bildung tun sollten und erreichen könnten. Zum Bereich der Bildung gehört selbstverständlich auch die berufliche Bildung. Über diese haben wir - leider, muss man sagen - bisher vergleichbar wenig debattiert. Gleichwohl ist dieser Bereich ein entscheidender Schlüssel für die jungen Menschen auf dem weiteren Weg in ihr Leben.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich alle darüber einig, dass auf diesem Weg niemand verloren gehen soll. Das gilt für den Übergang, aber auch gerade für die Zeit kurz davor, nämlich vor dem Schulabschluss. Auf diesem weiten Feld wurde vor über acht Jahren das Modellprojekt der sogenannten Berufsstarterklassen, finanziert durch Land und Bundesagentur für Arbeit, initiiert. Das Projekt ist zwar aus den unterschiedlichsten Gründen längst ausgelaufen. Aufgrund der hohen Erfolge - etwa 90 % der Schülerinnen und Schüler erreichen immerhin einen Hauptschulabschluss; etwa 80 % der Schülerinnen und Schüler können in eine Ausbildung vermittelt werden; Jugendliche, die in einer Berufsstarterklasse ihre Schulausbildung absolviert haben, brechen äußerst selten ihre Ausbildung ab -
wird das Projekt an einigen Schulen, gerade in den Kreisen Ammerland, Wesermarsch und Friesland, fortgeführt, an Haupt-, Realschulen und Oberschulen bis heute.
Konkret dienen Berufsstarterklassen nach wie vor dazu, abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler besonders zu fördern, damit sie einen Schulabschluss erreichen können und erfolgreich in eine Ausbildung gelangen. Das geschieht in diesen Klassen durch eine besonders enge Verzahnung von schulischem und betrieblichem Lernen, durch sogenannte Praxistage. Das ist, wie wir finden, ein richtiger und sinnvoller Ansatz.
Wenn wir alle gemeinsam hier im Hause vor dem Hintergrund des sogenannten Fachkräftemangels nach guten Ansätzen suchen und Lösungen erarbeiten, um gerade auch in der Übergangsphase Jugendlichen eine Perspektive zu geben, damit eben am Ende keiner verloren geht - sei es zum einen durch das initiierte Bündnis Duale Berufsausbildung, das mit seinen Handlungsempfehlungen sicherlich gute Ansätze enthält, sei es zum anderen durch den Antrag der CDU-Fraktion zur beruflichen Bildung, der seit über einem Jahr vorliegt und in Kürze in die Anhörung geht -, dann kann es doch am Ende nur richtig sein, dass wir, auch und gerade bevor die Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen, insbesondere denen eine Chance geben, die mit ihrem Abschluss nicht so gut aufgestellt sind.
Meine Damen und Herren, auch Berufsstarterklassen können daher eine sinnvolle Ergänzung im Gesamtkomplex der Berufsorientierung sein. Die Berufsstarterklassen, die in den genannten Kreisen fortgeführt werden, kommen jedoch zunehmend in Schwierigkeiten, den Unterricht zu gewährleisten. Ursächlich hierfür sind die Regelungen durch den sogenannten Klassenbildungserlass sowie die Umwandlung einiger Schulen in Oberschulen; denn diese müssen zum Teil bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 die erforderlichen Lehrerstunden aus dem eigenen Budget erwirtschaften. Zusätzliche Lehrerstunden gibt es seit dem Ende des Projektes durch das MK nicht.
Es ist zwar sehr löblich, dass die genannten Landkreise - die Kommunen also - nach dem Auslaufen des Modells dieses Projekt weiterfinanziert haben
und auch die örtliche Wirtschaft - vor allem der Mittelstand, das Handwerk - diese Berufsstarterklassen unterstützt. Wir müssen heute aber feststellen: Ohne Unterstützung des Landes Niedersachsens in Form von zusätzlichen Lehrerstunden wird eine Fortführung der Klassen nicht gewährleistet werden können.
Dem Ziel, dem entgegenzuwirken, diente vornehmlich auch schon unser erster Antrag in dieser Sache. Er sah im Weiteren vor, die bestehenden Klassen vor dem Hintergrund der Inklusion weiterzuentwickeln und darüber hinaus zu prüfen, ob weiteren Schulen die Einrichtung einer solchen Klasse ermöglicht werden könnte - aber eben nur „zu prüfen“, meine Damen und Herren.
Danke, Frau Präsidentin.
Und obwohl sich die Kollegin Logemann von der SPD-Fraktion und Herr Janßen von den Grünen in einer Veranstaltung Ende November 2015 im Ort Wiefelstede der positiven Einschätzung des Modells anschlossen und ihre Mithilfe zusagten, die Existenz des Modells auch für die Zukunft zu sichern, konnten Sie sich, meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen und eben auch Frau Logemann, unserem Antrag im Kultusausschuss Ende Februar leider nicht anschließen. Das war dann Ihre sogenannte Mithilfe.
Und weil das so war, will ich noch einmal ganz deutlich klarstellen - das war ja einer Ihrer Hauptkritikpunkte -: Wir wollten mit dem ersten Antrag keine flächendeckende Ausweitung der Berufsstarterklassen. Es ging vornehmlich um den Erhalt und die Unterstützung der bestehenden erfolgreichen Klassen.
Gerade mit den Nrn. 3 und 4 des Ursprungsantrags, den ich eben nannte, taten Sie sich schwer. Wir haben unseren Antrag daher jetzt abgeändert,
um das als Grundlage zu nutzen, die regionalen Berufsstarterklassen weiterzuführen, zu unterstützen. Vor allem wollen wir die einzelnen Standorte unterstützen und weiterführen, um die Klassen auch mit zusätzlichen Lehrerstunden versorgen zu können.
Frau Logemann und Herr Janßen, wenn Sie es mit Ihrer Unterstützung ernst meinten, wenn auch Sie von den regierungstragenden Fraktionen der Auffassung sind, dass es richtig ist, den Ansatz zu haben, keine Schülerin und keinen Schüler auf dem Weg ins Berufsleben zu verlieren, dann stimmen Sie heute unserem Änderungsantrag zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hamburg, weil Sie gerade sagten, wir sollten nicht erst in der Berufsschule anfangen, verstehe ich umso mehr nicht, warum Sie nicht schon damals im Kultusausschuss unserem Antrag zugestimmt haben und ihm auch heute nicht zustimmen und sich damit nicht mit Nachdruck für die Berufsstarterklassen, die eben noch existieren, einsetzen wollen.
Frau Logemann, Sie haben gerade selber die Begründung dafür geliefert, warum der Änderungsantrag der CDU, der vorliegt, noch aktuell ist und dass deshalb unbedingt über ihn abgestimmt werden sollte. Sie haben nämlich ausgesagt, dass die Landesschulbehörde bemüht sei, für eine ausrei
chende Versorgung zu sorgen, sie zu gewährleisten. Aber die Fragen, wie viele Stunden damit verbunden sind, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen usw., haben Sie damit nicht beantwortet, haben aber eben deutlich gemacht, dass vieles sozusagen noch im Fluss ist, jedoch nicht konkretisiert wurde.
Stand heute - ganz aktuell -: Die Schulen, die in den Kreisen Ammerland, Wesermarsch und Friesland betroffen sind, wissen bis heute von der Landesschulbehörde nicht, wie es mit den Berufsstarterklassen weitergeht. Sie sagen, man höre zwar aus Hannover und aus der Landesschulbehörde, man könne sich Hoffnungen machen, aber Konkretes liegt eben nicht vor. Umso mehr müssen Sie heute doch unserem Änderungsantrag zustimmen, um dieser ganzen Sache mehr Nachdruck zu geben, meine Damen und Herren.
Das, was Sie hier vorgetragen haben, sind für mich nur Lippenbekenntnisse. Wenn ich mir drei Jahre Rot-Grün hier in Hannover anschaue, dann gab es drei Jahre vieles an Ankündigungen gerade im Bereich Kultus. Vieles ist bis heute nicht umgesetzt worden. Ich will dazu nur die Novellierung des KiTaG oder auch die ganze Diskussion über die Schulsozialarbeit anschneiden. Und dann soll ich Ihnen in diesem Punkt vertrauen, dass das jetzt laufen wird? - Das glauben Sie am Ende doch wohl selber nicht, meine Damen und Herren.
Ich verstehe auch nicht, Frau Logemann, dass Sie hier von „atmosphärischen Störungen“ gesprochen haben. Ich glaube, dass diese Seite des Hauses unter solchen leidet; denn Sie erzählen vor Ort immer etwas anderes als das, was Sie hier in Hannover tun und erzählen.
Das beste Beispiel sind dafür auch wieder die Berufsstarterklassen, Frau Logemann. Sie haben sich vor Ort hingestellt, haben gesagt, dass Sie hier Ihre Mithilfe zusagen, dass Sie sich dafür einsetzen. Sie haben sich aktuell noch einmal in der NWZ für die Wesermarsch dafür starkgemacht und haben gesagt, es laufe alles, man brauche sich keine Sorgen zu machen. Aber am Ende werden Sie hier wieder nicht zustimmen und die Dinge nicht wirklich auf den Weg bringen. Im Kultusausschuss hieß es von Ihnen dann dazu - das in Richtung von Ulf Thiele, der das angesprochen hatte -: Ich kann nicht anders. - Aber vor Ort tun Sie halt
doch wieder anderes. Frau Logemann, das, was Sie dort tun, ist völlig unredlich.
Weil ich und wir Ihnen an dieser Stelle nicht trauen, bleibt uns auch nichts anderes übrig, als Sie hier herauszufordern: Ich beantrage für die jetzt anstehende Abstimmung namentliche Abstimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie führten eben in der Antwort zu Frage 1 der Anfrage zur Unterrichtsversorgung aus, dass sich das alles auch an den Gymnasien sehr positiv darstelle. Vor Ort scheint aber ein anderer Eindruck zu herrschen, wie wir sehen, wenn wir die aktuelle Umfrage des Verbandes der Elternräte der Gymnasien betrachten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung bzw. frage ich Sie: Wie bewerten Sie die Ergebnisse dieser Umfrage, wonach 40 % der Eltern der Auffassung sind, dass an den Gymnasien merklich Unterricht ausfällt, und immerhin ein Viertel sagt, dass in einzelnen Fächern und Klassen gar kein Unterricht erteilt wird?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage umfänglich zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen ausgeführt. Da in der Mündlichen Anfrage nicht konkret nach der Situation an den berufsbildenden Schulen gefragt worden ist, möchte ich das nachholen: Wie hoch ist im aktuellen Schuljahr die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen? Ende 2013 und Ende 2014 war sie mit 88,6 % bzw. 88,9 % ja nicht gerade umfänglich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir zum zweiten und wahrscheinlich auch zum letzten Mal über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion. Insgesamt werden uns aber nach meinem Eindruck folgende Fragen noch länger im Landtag beschäftigen: Agieren Verwaltung und Landesregierung so, dass Rechtssicherheit und sozialer Frieden gewährleistet sind? Oder werden immer mehr Unzufriedenheit und Unsicherheit verursacht, sobald ein Landwirt in Niedersachsen seine Stallungen umbauen und erweitern möchte?
Sehr geehrte Ministerinnen und Minister dieser Landesregierung, liebe Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen, wie sich auch in diesem Fall zu bestätigen scheint, sorgen Sie für Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger, in diesem Fall der Landwirtschaft, in die Verwaltung der Landkreise und in die Landesregierung selbst. Die FDP hatte mit ihrem Antrag versucht, mehr Transparenz in den zugegeben sehr speziellen und regionalen Fall in Holzminden zu bringen. Sie haben zusammen mit Ihren rot-grünen Regierungsfraktionen dafür gesorgt, dass dieses Ziel eben nicht erreicht wird.
Im Umweltausschuss hat die Landesregierung zwar immerhin eine schriftliche Unterrichtung vorgelegt. Kurz gesagt, schiebt aber das zuständige Umweltministerium in seinem Bericht der Kreisverwaltung in Holzminden einzig und allein den Schwarzen Peter zu. Angeblich sei die Kreisverwaltung vor Ort wiederholt nicht willens und nicht in der Lage, im bau- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren einen Genehmigungsentwurf vorzulegen, der vom Umweltministerium anschließend akzeptiert werden kann.
Sehr geehrter Herr Minister Wenzel - auch wenn Sie gerade in einem Gespräch beschäftigt sind -, Ihr Haus spricht in der Unterrichtung zwar von wesentlichen Kritikpunkten. Aber welche Kritikpunkte das sein sollen, Frau Moldenhauer, wird eben nicht erwähnt und nicht ausgeführt.
Fazit: Wir haben jetzt viel geredet und diskutiert - hier im Landtag, im Ausschuss -, wir haben Mate
rial zum Lesen bekommen, aber wir wissen immer noch nicht konkret und genau, woran es liegt, dass zu einem Bauvorhaben eines Landwirtes auch nach fast rund sechs Jahren keine Entscheidung vorliegt, meine Damen und Herren.
In der Unterrichtung der Landesregierung wird sich hierüber ausgeschwiegen. Sie lassen viele Fragen offen - unnötig offen. Irgendwie erwecken die Unterrichtung und die Aussagen im Umweltausschuss den Eindruck, dass es das zuständige MU auch gar nicht oder herzlich wenig interessiert - vor allem, weil wir hören mussten, dass das MU noch nicht einmal nachgehakt hat, was die fast sechs Jahre Verfahrensdauer begründet hat.
Im Umweltausschuss wurde die Kreisverwaltung von Holzminden letztlich so dargestellt, als führten sogar fachaufsichtliche Gespräche nicht zu einer Einsicht und als wäre die überlange Bearbeitung dieses Verfahrens allein der Kreisverwaltung anzulasten.
Meine Damen und Herren, entweder ist es so, wie man es uns im Ausschuss zu vermitteln versucht hat: Die Kreisverwaltung von Holzminden versagt in diesem Punkt. Das müsste dann aber bitte auch konkret geklärt werden. Dann muss die Fachaufsicht, nämlich das Umweltministerium, auch endlich wirkungsvoll im Sinne der Rechtsordnung - weil Sie es angesprochen haben, Frau Moldenhauer - und der Bürgerinnen und Bürger tätig werden.
Meine Damen und Herren, wenn die kommunale Ebene tatsächlich schon so lange versagen sollte, dann wird es höchste Zeit, dass die Fachaufsicht in die Hufe kommt.
Oder aber wir haben den folgenden Fall: Die Kreisverwaltung versagt nicht oder nicht in Gänze; aber ihr werden Steine in den Weg gelegt, weil die Genehmigung der Hähnchenmastanlagen aus ideologischen Gründen nicht gewollt ist.
Leider haben die Regierungsfraktionen unseren Antrag, demzufolge die ja nun wirklich heftig beschuldigte Landkreisverwaltung mittels einer Stellungnahme zu Wort kommen sollte, im Ausschuss abgelehnt und werden es auch heute hier tun. Ich halte das für einen Fehler; denn dann hätten alle
Seiten mit Sicherheit mehr Klarheit in diesem Fall erhalten.
Die Regierungsfraktionen haben sich im Ausschuss darauf versteift, dass es sich um eine Landkreisangelegenheit handelt. Frau Moldenhauer hat gerade auch noch einmal versucht, deutlich zu machen, weswegen diese Angelegenheit nur auf Kreisebene zu behandeln sei. Herr Bajus war in Gänze die Zeit zu schade, sich im Umweltausschuss mit dem Fall zu befassen.
- Das ist im Übrigen nachzulesen, Herr Bajus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da bin ich anderer Ansicht und teile auch die von der Kollegin von Below-Neufeldt im Ausschuss geäußerte Ansicht. Wenn das Ministerium als zuständige Fachaufsicht, das es ja nun einmal ist, drei Mal prüft und auch nach dreimaliger Nachbesserung des Landkreises immer noch keine Lösung vorliegt, dann sitzen eben auch das Umweltministerium und der Umweltminister hier mit im Boot, meine Damen und Herren.
Wir wissen bis heute nicht, warum der Landkreis Holzminden nicht imstande sein soll, den Erfordernissen zu genügen, die das Ministerium an den Landkreis formuliert hat.
Mit Ihrer Haltung dazu, mehr Licht in den Behördendschungel zu bringen, haben Sie, sehr verehrte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, der Transparenz und dem Vertrauen in Ihre Regierungsarbeit und Ihr Regierungshandeln einen Bärendienst erwiesen.
Mit den noch recht dünnen Auskünften seitens des MU erwecken Sie einmal mehr den Eindruck, als wäre es Ihnen nur lieb und recht, wenn hier noch mehr Zeit ins Land gehen würde, damit der Landwirt seine Zukunftsinvestitionen nicht tätigen kann und noch länger hingehalten wird. Wieder einmal werden mit Ihrer Haltung und mit Ihrem Agieren oder auch Nichtagieren in der Landwirtschaft die Landwirtschaft und das Unternehmertum in diesem Lande mit Füßen getreten. So stellt sich nämlich Ihr Regierungshandeln dar.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die Vermittlung von Grundwerten sind notwendige Bedingungen für die Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft. Wenn ich mich an die vielen Debatten um die Thematik „Flüchtlinge und Sprachförderung“ in den letzten Wochen und Monaten zurückerinnere, kann ich feststellen, dass sich diese Feststellung wie ein roter Faden im Grunde durch alle Reden zieht. Damit das funktio
niert, muss die Landesregierung die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen. - So weit, so gut, meine Damen und Herren.
Auffällig ist aber auch: Entweder hängen die Landesregierung, die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen oder beide der Lage hinterher: sei es bei der Einrichtung von Sprachlernklassen insgesamt, bei der Akquise von Lehrpersonal - von den vielen anderen Baustellen im Bereich der Flüchtlingskrise will ich gar nicht erst sprechen - oder eben bei dem Ziel, dass alle Schulen unbürokratisch und flexibel auf die Anforderungen reagieren und agieren können.
Die Debatte im Anschluss an die Unterrichtung des Kultusministeriums in der letzten Sitzung des Kultusausschusses hat gerade zum letzten Punkt noch einmal das deutlich gemacht, was ich eben gesagt habe: Statt sich den Argumenten, die dort von unserer Seite genannt worden sind, aber auch den Hinweisen des MK zu öffnen und vielleicht doch im Sinne unseres Antrages Pflöcke einzuschlagen, um keine Zeit zu verlieren, wurde der Antrag in einer einzigen Beratung schnöde abgelehnt.
Natürlich werden Sie, Frau Hamburg, auch in der heutigen Debatte - das vermute ich jedenfalls - wieder mit den Argumenten kommen, man habe im Bereich der Sprachförderung schon sehr viel getan und auf den Weg gebracht, man sei dabei, weitere Sprachlernklassen einzurichten, man habe schon mehrere Hundert eingerichtet, man habe 20 Bausteine zur Sprachförderung initiiert. So weit, so gut - aber auch dahin mussten wir Sie am Ende ja tragen, Frau Hamburg.
By the way will ich auch noch einmal an Folgendes erinnern: Die CDU-Fraktion hat bereits im Oktober 2014 und konkret zum Haushalt 2015 im Dezember 2014 mehr Sprachförderung, mehr Sprachlernklassen und mehr Lehrkräfte gefordert und auch eine Finanzierung aufgezeigt. Aber das alles wurde von Ihnen abgelehnt.
Wären Sie damals in den Punkten mitgegangen, hätte sich das eine oder andere wenige Monate später für Sie, aber vor allem auch für die Schulen und die Lehrkräfte entspannter dargestellt. - Aber sei‘s drum! Sie lernen halt langsam, meine Damen und Herren.
Aber gerade heute, wo es sich als schwierig erweist, zügig Lehrkräfte zu bekommen und Personal für die so wichtige Sprachförderung kurzfristig einzustellen, braucht es doch mehr Flexibilität, und zwar auch und gerade an den allgemeinbildenden Schulen und eben nicht nur an den berufsbildenden Schulen. Sie selbst haben in einem Antrag im November 2015 mehr Flexibilität und weniger Bürokratie eingefordert. Konkret sind Sie am Ende dann aber nicht geworden, meine Damen und Herren.
Gerade im Rahmen der Einstellung der Lehrkräfte im Dezember 2015 zeigte sich einmal mehr, dass wir schnellere Verfahren für die Schulen brauchen. Unser Antrag hat das Ziel, einzelne Elemente aus dem Sprach- und Integrationsprojekt SPRINT gerade mit Blick auf die Flexibilität bei Personaleinstellungen, außerschulischen Angeboten und Lehrkräften aufzugreifen und auf die allgemeinbildenden Schulen zu übertragen.
Auch heute sage ich noch einmal, Herr Politze: Wir wollen keine 1:1-Übertragung von SPRINT auf die allgemeinbildenden Schulen. Das wäre auch gar nicht darstellbar und macht am Ende auch keinen Sinn. Aber gerade in Bezug auf den Bereich Personal und Organisation sollte das doch geprüft und zumindest angeschoben werden.
Im Kultusausschuss - wenn Sie denn aufgepasst haben - wurde unterrichtet, dass man vielfach von Schulen höre, man wünsche sich mehr Flexibilität. Das MK hat eingeräumt, hier solle auch genau hingeschaut und geprüft werden; denn SPRINT sei in dem einen Bereich erfolgreich, es habe in der Praxis schon eine hohe Akzeptanz bewiesen, und einzelne Elemente aus SPRINT könnten gegebenenfalls auf die allgemeinbildenden Schulen übertragen werden.
Warum, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, geben Sie sich gerade vor diesem Hintergrund nicht einen Ruck, greifen dies auf und geben diesen Auftrag umgehend an das MK? - Wahrscheinlich, weil der Antrag von der CDU-Fraktion kommt. Das vermute ich einmal.
Aber selbst wenn dem so ist und Sie diesem CDUAntrag nicht zustimmen können, frage ich mich: Warum stützen Sie Ihre eigene Ministerin eigentlich in der Frage nicht? Auch Frau Ministerin Heiligenstadt hat sich nämlich im Dezember-Plenum an dieser Stelle durchaus offen für die Übertragung
von einzelnen Elementen aus dem Programm SPRINT auf die allgemeinbildenden Schulen gezeigt und gesagt, das sei doch ein Ansatz, den man prüfen müsse.
Und was hat sich diese Ministerin in den letzten Monaten und Jahren hier alles anhören müssen! Ob das nun alles richtig war und zu Recht war, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Aber von den eigenen regierungstragenden Fraktionen z. B. an dieser Stelle nicht unterstützt zu werden, ist schon schwierig, finde ich.
Das könnten Sie jetzt zumindest tun, meine Damen und Herren. Sagen Sie doch Ja zu dem Antrag, der heute hier vorliegt!
Stimmen Sie unserem Antrag zu! Sie wissen doch genau, dass der Weg stimmt und zum richtigen Ziel führt. Vor allem drängt die Zeit, meine Damen und Herren.
Aber nein; dann wird von Herrn Politze im Kultusausschuss argumentiert, der CDU-Antrag sei nicht konkret genug, und vor allem würde man mit diesem Antrag auch abqualifizieren. - Ich finde es schon bemerkenswert, meine Damen und Herren, wenn Herr Politze in Bezug auf das Projekt SPRINT und die dort im Rahmen der Flexibilität einsetzbaren Lehrkräfte auch aus dem Bereich der Sozialpädagogen und Quereinsteiger bei der Übertragung von „Abqualifizieren an die allgemeinbildenden Schulen“ redet.
Ihre Aussagen und Ihr Handeln, meine Damen und Herren von Rot und Grün, sind immer mehr und immer wieder fraglich und fragwürdig. Im November letzten Jahres reden Sie über mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für die Schulen. Im Dezember 2015 tun Sie dies hier auch. Jetzt haben wir Januar 2016. Sie werden es wahrscheinlich wieder tun. Aber in der Realität und in Taten passiert eben nichts. Das ist der entscheidende Punkt.
Statt heute klar die Richtung vorzugeben, suchen Sie, Herr Politze, wahrscheinlich gleich wieder händeringend nach Gründen für eine Ablehnung dieses Antrages. Aber ich prophezeie Ihnen heute schon eines: In wenigen Wochen werden Sie so oder so gezwungen sein, dem Ansinnen aus unserem Antrag nachzukommen und für mehr Flexibilität und für Personaleinstellungen gerade auch an den allgemeinbildenden Schulen sorgen. Darauf gebe ich Ihnen Brief und Siegel. Es wird so kom
men. Leider sind Sie nicht in der Lage, die Dinge auch einmal kurzfristig anzupacken und zu handeln, wie sich heute zeigen wird.
Meine Damen und Herren, in der Dynamik der Zeit und angesichts der aktuellen Herausforderungen brauchen wir bzw. unsere allgemeinbildenden Schulen auch mehr Flexibilität für die Einstellung von Lehrpersonal. Unser Antrag, der Ihnen vorliegt, bietet dafür den richtigen Ansatz.
Meine Damen und Herren von Rot und Grün, geben Sie sich gleich einen Ruck, und stimmen Sie unserem Antrag zu, bevor Sie in einigen wenigen Wochen schweißgebadet wieder der Lage hinterherlaufen und letzten Endes dann doch unserem Antrag nachkommen. Das hilft Ihnen nicht - und vor allem dem Land nicht.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Frau Hamburg, natürlich hatten wir schon seit 2014 ein Problem mit der Versorgung von Flüchtlingen mit Sprachförderung. Natürlich ist schon damals absehbar gewesen, welche Welle da auf uns zurollt. Deswegen hat die CDU bereits seit dem Jahr 2014 immer wieder die Initiative ergriffen und Sie auf verschiedene Punkte hingewiesen. Ich kann Ihnen eine ganze Palette von 42 Punkten vorlegen, mit denen wir Sie darauf hingewiesen haben, wie schwierig sich die Situation entwickelt. Sie haben alles verpennt.
Herr Santjer hat eben eine schöne Beweihräucherung des MK gemacht; das ist schön und gut. Auch hat er eine ganze Palette vorgelesen, was Sie angeblich alles getan haben. Aber das hilft den Schulen vor Ort, den allgemeinbildenden Schulen zurzeit doch nicht! Das ist der Punkt.
Ich frage mich, Herr Santjer, ob Sie in der letzten Kultusausschusssitzung aufgepasst haben. Denn dort wurde darüber unterrichtet, dass einzelne Punkte aus dem Projekt SPRINT sicherlich gut wären, um sie auf die allgemeinbildenden Schulen zu übertragen. Das ist ein erster Schritt gewesen. Dass das schon konkret umgesetzt wird, das sagen Sie. Aber wenn dem so ist, dann frage ich mich: Sind wir im Kultusausschuss falsch unterrichtet worden?
Tun Sie etwas! Stimmen Sie dem Antrag zu! Reden und beweihräuchern Sie nicht nur!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die Vermittlung von Grundwerten sind notwendige Bedingungen für die Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft. Der rasche Spracherwerb erleichtert die zügige Integration von schulpflichtigen Flüchtlingen in Regelklassen und damit auch in die deutsche Gesellschaft. In diesem Kernziel sind wir uns sicherlich fraktionsübergreifend einig.
Ich will mich aber in meinen weiteren Ausführungen mehr auf den Antrag von Rot-Grün beschränken; denn ich vermute, Sie werden ihn genauso kompromisslos hier durchs Plenum bringen, wie Sie, Frau Hamburg, es auch im Kultusausschuss getan haben. Sie haben dort Kompromissbereitschaft nicht gezeigt.
Schade, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, dass Sie, die Sie die Regierungsverantwortung in diesem Lande tragen, viel Zeit verloren haben, um die wirklich notwendigen Schritte für die so dringend benötigte Sprachförderung entscheidend voranzubringen. Mit Ihrem Antrag „Teilhabe ermöglichen - Zugang zu Bildung schaffen“ passiert eben leider das, was wir seit Wochen und Monaten in diesem Land beobachten. Ich sage Ihnen: Sie werden der Lage weiter hinterherlaufen.
Da hilft es eben auch nicht, Ihren Antrag hier in aller Eile durchzuwinken, weil er auch inhaltlich schwächelt und inkonsequent ist. Sie haben im Oktober-Plenum die Chance verpasst, mit dem zweiten Nachtragshaushalt noch deutlichere Schritte zu gehen. Sie haben die Chance verpasst, damit - wie Sie es selbst in Ihrem Antrag fordern, bzw. Sie bitten ja immer die Landesregierung - die zuständigen Behörden bzw. die Schulen in die Lage zu versetzen, auf die weitere Entwicklung wirklich kurzfristig und flexibel zu reagieren. Mit Ihrem ständigen Hinterherziehen machen Sie deutlich: Die Zahlen, auf denen Ihre Anträge fußen, sind überholt und eben nicht mehr belastbar, meine Damen und Herren.
Statt im Oktober-Plenum die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Schulen und Behörden kurzfristig und flexibel, wie Sie es wünschen, reagieren können, wurde erst einmal nur wieder das Nötigste getan. 250 weitere Sprachlernklassen, 250 weitere Stellen für Sprachförderkurse und Sprachförderunterricht: Das löst das Problem am Ende eben nicht, meine Damen und Herren. Das wird der zu erwartenden Lage mit mehr als 30 000 Flüchtlingskindern an den Schulen, von denen wahrscheinlich rund 9 000 nicht einmal in ihrer Muttersprache alphabetisiert sind, nicht gerecht.
Mit Ihrem vorliegenden Antrag und den dort genannten, oberflächlich angesprochenen sieben Maßnahmen für mehr Teilhabe und Zugang zu Bildung kommen Sie leider an der entscheidenden Stelle nicht weit, meine Damen und Herren. Es ist
ja nicht so, dass wir Ihnen komplett absprechen wollten, dass Sie etwas täten. Nein, Sie tun schon Schritte, ja, aber eben immer nur kleine Schritte. Das nennen Sie dann auch noch Auf-Sicht-Fahren. Herr Politze hat es in einer Pressemitteilung einmal bezeichnet mit, alles im Blick zu haben und das Richtige an der richtigen Stelle zu tun. Aber - das sage ich Ihnen - wer auf Sicht fährt, fährt eben nicht vorausschauend, und wer obendrein noch eine Sehschwäche für die Lage hat, bringt sich und andere in schwierige Situationen. Es hilft eben nicht, zu versuchen, Lobeshymnen auf die Regierung in Antragsform zu schreiben, wenn kein stimmiges Gesamtkonzept bei Ihnen vorliegt. Das wird mit dem heute vorliegenden Antrag ganz deutlich.
Sie rühmen sich in Ihrem Antrag mit dem Sprachfördererlass aus dem Juli letzten Jahres und wollen damit anscheinend ernsthaft den Eindruck erwecken, es habe sich seitdem schon viel getan. Die Wahrheit ist doch, meine Damen und Herren: Die Lage ist heute eine völlig andere als vor einem Jahr. Das wissen auch Sie ganz genau.
Nein. Ich denke, ich führe erst einmal aus. Dann können wir das vielleicht klären.
Meine Damen und Herren, neben den angesprochenen Punkten müssen Sie mir aber schon noch einmal erklären, warum Sie beispielsweise bereits im Dezember 2014 unseren Haushaltsanträgen zur Einrichtung von mehr Sprachlernklassen und zu Sonderprogrammen zur Vermittlung der Deutschkenntnisse nicht zugestimmt und sie sogar in namentlicher Abstimmung abgelehnt haben. Warum zeigten Sie sich nicht einmal aufgeschlossen gegenüber unserem Entschließungsantrag von Anfang September zur besseren Ausstattung unseres Bildungssystems, Frau Geuter?
Mir bleibt vor diesem Hintergrund nur, noch einmal festzustellen: Diese Landesregierung ist nach wie vor in allen Punkten und vor allem in diesem wich
tigen Punkt der Sprachförderung die Getriebene der Opposition, meine Damen und Herren.
Wir haben Konzepte vorgeschlagen. Wir als Opposition, als CDU-Fraktion, haben 1 000 Stellen als Sofortprogramm vorgeschlagen, um den Schulen wirklich konkrete Hilfe zu geben. Auch das haben Sie abgelehnt.
Meine Damen und Herren, erst anzufangen zu überlegen, wenn genug Personal tatsächlich zur Verfügung steht, hilft eben nicht. Die Voraussetzungen hätten von Ihnen längst rechtlich auf den Weg gebracht werden müssen. Das ist nämlich Ihre Aufgabe an dieser Stelle. Wir brauchen flexible Möglichkeiten. Mit diesem Antrag werden wir heute nicht besser und nicht flexibler in Niedersachsen.
Ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Frau Hamburg, es ist doch ein Treppenwitz. Sie begrüßen in Ihrem Antrag zusätzliche 250 Sprachlernklassen, weisen aber sogleich in einem Ihrer ersten Punkte oder einer Ihrer Bitten an die Landesregierung, nämlich unter 1 a, auf noch mehr Sprachlernklassen hin. Auf der anderen Seite lehnen Sie jedoch unsere weiter gehenden Anträge zu Sprachlernklassen ab, die längst mehr Flexibilität und Spielräume geschaffen hätten. Das ist doch ein Treppenwitz!
Ich sagte es bereits vorhin: Herr Politze hat in einer Pressemitteilung Ende September erklärt, die Landesregierung habe die Realität im Blick. Meine Damen und Herren, wo ist das denn bitte schön Realität?