Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Danke schön, Herr Kollege Bratmann. - Weitere Wortmeldungen zu diesen beiden strittigen Eingaben liegen nicht vor, sodass wir in den Abstimmungsvorgang eintreten können.

Wir stimmen also jetzt über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge abstimmen. Falls diese abgelehnt werden, lasse ich dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich beginne mit der laufenden Nr. 31 der Eingabenübersicht, der Eingabe 00040/04/17. Sie betrifft die Grundsätze für die Versetzung bzw. Nichtversetzung. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor.

Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der hebe die Hand. - Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der auf „Erwägung“ lautet. Wer dem Änderungsantrag der FDP folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsantrag der FDP abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer für die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist, der hebe die Hand. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur zweiten Petition, der laufenden Nr. 66 aus der Litanei der Eingabenübersicht. Es ist die Eingabe 03424/11/16. Sie betrifft die Weiterbeschäftigung einer pädagogischen Mitarbeiterin am Ratsgymnasium Stadthagen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU lautet auf „Erwägung“. Wer für den Änderungsantrag ist, der hebe die Hand. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Somit ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Material“ lautet. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Somit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, damit haben wir den Tagesordnungspunkt 20 abgewickelt.

Wir gehen über zu dem

Tagesordnungspunkt 21: Mündliche Anfragen - Drs. 17/170

Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Frage 4 von den Fragestellern zurückgezogen worden ist, weil das Thema bereits heute Morgen bei den Dringlichen Anfragen hinreichend beleuchtet wurde.

Ich darf eigentlich voraussetzen, dass die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Ge

schäftsordnung allen bekannt sind. Ich weise gleichwohl noch einmal darauf hin für den Fall, dass es der eine oder andere noch nicht verinnerlicht hat.

Die Regularien für Mündlichen Anfragen lauten wie folgt: Die Fragestellerin oder der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird.

Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Einleitende Bemerkungen sind ebenfalls nicht erlaubt.

Meine Damen und Herren, um auch dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, jedenfalls wenn es um eine Zusatzfrage geht.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie noch einmal bitten, Platz zu nehmen. Ich weiß, dass Sie diesem Punkt mit besonderer Spannung entgegensehen. Im Sitzen geht das besser als im Stehen. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen.

Ich stelle die Uhrzeit fest: Es ist 15.57 Uhr.

Für die erste Mündliche Anfrage hat sich die Abgeordnete Filiz Polat von Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Frau Kollegin, bitte sehr!

Frage 1: Geld statt Gutscheine

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geld statt Gutscheine: Das Innenministerium hat per Erlass verfügt, dass Kommunen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern künftig keine Gutscheine mehr ausgeben müssen, mit denen die Flüchtlinge in ausgewählten Läden Essen und Trinken, Kleidung und Hausrat erwerben konnten. Nun ist es den Kommunen freigestellt, den Flüchtlingen Bargeld an die Hand zu geben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Landkreise haben die Umstellung von der Abgabe von Wertgutscheinen auf die Auszahlung von Bargeld bislang vollzogen?

2. Liegen Absichtserklärungen aus den übrigen Landkreisen vor?

3. Wie bewertet die Landesregierung in einer ersten Bilanz die Umstellung?

Danke schön, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung antwortet Innenminister Pistorius. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die neue rot-grüne Landesregierung hat in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik einen Paradigmenwechsel vollzogen und bereits in den ersten 100 Tagen neue Akzente gesetzt.

(Beifall bei der SPD)

Ein herausragendes Ziel dieser neuen, auf Menschlichkeit ausgerichteten Politik war, ist und bleibt es, mehr Humanität in die Flüchtlings- und Asylpolitik zu bringen. So ist in der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Landesverband Niedersachsen, und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Niedersachsen, u. a. ausdrücklich vereinbart worden, auf Landesebene die diskriminierende Wertgutscheinpraxis zu beenden und durch Bargeldauszahlung zu ersetzen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Landesregierung hat sofort nach der Regierungsübernahme landeseigene Erlasse, Anwendungshinweise und die dazugehörige Verwaltungspraxis auf diese Ziele hin überprüft und dann daran ausgerichtet, soweit die bundesrechtlichen Vorgaben Handlungsspielräume zugelassen haben, wie es zu den Zielen der Landesregierung passt.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz - einem Bundesgesetz - sind bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen zu gewähren.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die niedersächsischen Leistungsbehörden mit Erlass vom 14. Mai 2007 auf das vorrangige Sachleistungsprinzip hingewiesen. Dabei wurde Folgendes ausgeführt - ich zitiere -:

„Soweit sich aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles das Sachleistungsprinzip nicht umsetzen lässt, kann anstelle der vorrangig zu gewährenden Sachleistungen auf andere Leistungsformen zurückgegriffen werden, soweit dies nach den Umständen erforderlich ist.

Andere Leistungsformen“

- so das Zitat weiter -

„sind Wertgutscheine, andere vergleichbare unbare Abrechnungen oder Geldleistungen. Ist die Ausgabe von Sachleistungen nicht möglich oder aber mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden, ist zu prüfen, ob auf Wertgutscheine oder andere vergleichbare unbare Abrechnungen zurückgegriffen werden kann.

Die Gewährung von Geldleistungen stellt weiterhin“

- so das Zitat -

„die Ultima Ratio dar, die - wie bisher -“

- so der Erlass aus dem Jahr 2007 -

„nur in Ausnahmefällen zulässig ist.“

Aufgrund dieses fachaufsichtlichen Hinweises zur Rechtsanwendung erfolgte die Bedarfsdeckung des physischen Existenzminimums in Niedersachsen grundsätzlich durch die Ausgabe von Wertgutscheinen. Geldleistungen wurden lediglich in begründeten einzelnen Ausnahmefällen gewährt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat nunmehr die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen - und ich darf sagen: es wurde Zeit -,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

um die Wertgutscheinpraxis zu beenden und durch Bargeldauszahlungen zu ersetzen.

Den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten wurde mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 27. Februar 2013 - also gut eine Woche nach Regierungsübernahme - mitgeteilt, dass es ihnen künftig überlassen bleibt, bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten selbst zu bestimmen, in welcher Form die Leistungen ausgegeben werden.

Ich füge hinzu: Eine verbindliche Vorgabe an die Kommunen, nur noch Geldleistungen auszuzahlen, ist aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz nicht möglich. Der bestehende gesetzliche Spielraum ist durch die Freistellung hinsichtlich der Entscheidung, welche Art der Leistung zu gewähren ist, aber ausgeschöpft worden.

Dies vorausgeschickt, meine Damen und Herren, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: