Dies vorausgeschickt, meine Damen und Herren, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: In Niedersachsen sind die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte als Leistungsbehörden für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig.
Folgende Leistungsbehörden - es sind 43 von 48 - haben die Umstellung auf die Gewährung von Geldleistungen beschlossen und werden diese spätestens zum Zahlmonat Juli 2013 vollzogen haben: die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Friesland, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg/Weser,
Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Osterode am Harz, Peine, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade und Uelzen, Verden, Wesermarsch, Wittmund, Wolfenbüttel und die Region Hannover.
Außerdem sind zu nennen die Landeshauptstadt Hannover und die Städte Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Göttingen, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg.
(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Alles in Niedersach- sen!)
Zu 2: In den Landkreisen Celle, Harburg, Hildesheim und Leer werden die entsprechenden kommunalen Gremien in den nächsten Wochen über die Umstellung entscheiden.
Zu 3: Die Landesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass die Leistungsbehörden den ihnen wieder eingeräumten Ermessensspielraum genutzt und
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Es beginnt mit einer ersten Zusatzfrage Herr Kollege Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben in Ihrer Antwort gerade ausgeführt, dass sich einige Kommunen noch nicht entschieden haben. Ich frage die Landesregierung: Sind der Landesregierung spezielle Gründe in den jeweiligen Kommunen bekannt, warum eine Umstellung noch nicht erfolgt ist?
(Björn Thümler [CDU]: Das hat er ge- rade vorgetragen! - Zuruf von der CDU: Kommunale Selbstverwaltung!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sagte bereits, dass bei einigen Kommunen in den nächsten Wochen die Entscheidung über die Umstellung ansteht. Das sind die Landkreise Celle, Harburg, Hildesheim und Leer. Gründe, warum die Beschlussfassung dort bislang noch nicht abgeschlossen worden ist, sind der Landesregierung leider nicht bekannt.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Thomas Schremmer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, wenn die Gründe für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte nicht bekannt sind, die bisher noch nicht umgestellt haben: Vielleicht sind Ihnen ja die Gründe bekannt,
weshalb einzelne Landkreise, kreisfreie Städte langsamer mit der Umstellung vorgegangen sind als andere. Vielleicht können Sie dazu noch ein paar Gründe vortragen.
(Björn Thümler [CDU]: Gute Frage! Ich bin auf die Antwort gespannt! - Jens Nacke [CDU]: Das ist aber Friendly Fire!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ganze hat zum Hintergrund, dass viele Kommunen langfristige Verträge mit entsprechenden Dienstleistern - zum Teil jedenfalls - abgeschlossen haben, was die Ausgabe von Wertgutscheinen und anderem angeht. Das ist eine Vermutung bezüglich eines der Gründe, die dazu geführt haben mögen, dass es in dem einen oder anderen Fall länger gedauert hat.
Grundsätzlich muss man einfach sehen: Es bedarf entsprechender Gremienentscheidungen und politischer Diskussionen. Der Erlass war ja, wie gesagt, sehr früh draußen, nämlich bereits Ende Februar. Aber ein Zeitablauf von etwas mehr als zwei Monaten ist, wie ich finde, sehr kurz. Wenn man bedenkt, wie viele Kommunen, wie viele Landkreise in der kurzen Zeit schon umgestellt haben, dann wird deutlich, dass die kommunale Landschaft auf diese Freigabe, auf die Wiedereinräumung des Ermessensspielraums sehnsüchtig gewartet hat und dann auch entsprechend zügig gehandelt hat.
Warum im Einzelfall die Entscheidung noch nicht getroffen wurde oder warum sie im Einzelfall vielleicht länger als sechs Wochen gedauert hat - was ich nun wirklich nicht tragisch finde -, kann ich nicht beantworten. Das wäre dann bei den betreffenden Kommunen direkt nachzufragen.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Meta Janssen-Kucz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen frage ich die Landesregierung, wie die Position der kommunalen Spitzenverbände zur Möglichkeit der Abschaffung der Wertgutscheine und zum Ersatz durch Bargeldauszahlung ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kommunalen Spitzenverbände haben sich inhaltlich zu diesem Erlass nicht geäußert. Sie haben allerdings ihre fehlende Beteiligung kritisiert und eine Aussetzung des Erlasses bis zur Verbandsbeteiligung erbeten.
In meiner Antwort an die kommunalen Spitzenverbände habe ich um Verständnis für die unmittelbar nach Regierungsantritt erfolgte Herausgabe des Erlasses gebeten.
Die erst nachträgliche Übersendung des Erlasses vom 27. Februar 2013 erklärte sich aus der besonderen Situation im Umfeld dieses politisch-atmosphärisch besonders bedeutungsvollen Vorgangs. So war es nicht nur der Wille der neuen Landesregierung - das will ich noch einmal betonen -, die verbindliche, ermessensspielraumreduzierte Ausgabe von Wertgutscheinen zu beenden. Es war auch der ausdrückliche Wunsch einer Reihe von kommunalen Gebietskörperschaften, die teilweise um sofortige Änderung der Praxis gebeten hatten. Die zügige und in großer Zahl erfolgte Umsetzung zeigt ja, dass man in der Tat auf diese Freigabe gewartet hat.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der SPD Herr Kollege Lynack.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Kommunen ist die Auszahlung von Bargeld statt Wertgutscheinen kostengünstiger. Das steht außer Frage. Ich frage vor diesem Hintergrund: Welche Ersparnis würde sich ergeben, wenn alle Kommunen in Niedersachsen auf eine Bargeldauszahlung umstiegen, und wie gehen gerade die finanzschwächeren Kommunen in unserem Land mit diesem Kostenargument um?
Danke schön. Das waren fast zwei Fragen. Wir nehmen es aber als eine Frage hin. - Herr Innenminister!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Gesamtersparnis lässt sich nicht beziffern, und zwar deshalb nicht, weil auch in der Vergangenheit nicht erhoben worden ist, welche Kosten das Wertgutscheinverfahren tatsächlich verursacht hat. Die hohe Quote der Umstellungen lässt aber darauf schließen, dass auch das Kostenargument bei den Kommunen maßgeblich für den Wunsch nach einer Veränderung dieses Verfahrens gesprochen hat. Anderenfalls wäre der Druck aus der kommunalen Ebene nach Änderung des Erlasses und Freigabe der Entscheidung nicht so groß gewesen. Ferner hätten auch nicht so viele kreisfreie Städte und Landkreise so zügig die sich aus diesem Erlass ergebenden Möglichkeiten genutzt, wenn damit neben dem humanitären Aspekt der Entdiskriminierung nicht gleichzeitig auch eine Kostenersparnis verbunden wäre.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der SPD die Kollegin Tiemann.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Innenminister, Sie haben eben klargestellt, in wie vielen kreisfreien Städten und Landkreisen schon umgestellt worden ist. Haben Sie eine Möglichkeit, uns zu beziffern, wie viele Asylbewerber in diesen Städten