Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Danke schön. - Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Genaue Zahlen sind nicht bekannt, jedenfalls nicht dem Innenministerium. Die Anzahl der Leistungsempfänger wird jeweils zum Stichtag 31. Dezember erhoben. Nach grober Schätzung werden im Zahlmonat Juli 2013 ca. 90 % der Leistungsempfänger Bargeldzahlungen erhalten.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Polat.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der Vorbemerkung des Innenministers, dass wir hier von einer bundesgesetzlichen Regelung sprechen, nämlich dem Asylbewerberleistungsgesetz, und Rot-Grün vereinbart hat, auch auf Bundesebene initiativ zu werden, frage ich die Landesregierung, ob es bereits Initiativen gibt oder ob Initiativen geplant sind, das Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern oder abzuschaffen.

Meine zweite Frage lautet: Gibt es hierzu vielleicht auch gemeinsame Initiativen mit anderen Bundesländern?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Herr Innenminister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist als Ziel Gegenstand der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen. Der Dialog mit den anderen A-Ländern ist bereits sehr zügig aufgenommen worden.

In dieser Legislaturperiode kann auf Bundesebene allerdings nichts mehr erreicht werden. Das bringen die Terminlage und das Prinzip der Diskontinuität mit sich.

Ein Gesetzentwurf des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, sodass die Möglichkeit für Änderungsanträge hier leider nicht gegeben ist.

Sofort nach der Bundestagswahl - das versteht sich - werden wir unser weiteres Vorgehen absprechen und entsprechende Maßnahmen z. B. über eine Bundesratsinitiative ergreifen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Maaret Westphely.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich würde interessieren, ob bei der Landesregierung Kritik von den Unternehmen, die im Moment die Wertgutscheine herstellen oder auf andere Art und Weise geschäftlich damit zu tun haben, bekannt geworden ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet, denke ich, wieder der Innenminister. Nicht dass Sie erschöpft sind!

(Heiterkeit)

So schnell nicht! - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, das den Erlass bekanntermaßen Ende Februar 2013 herausgegeben hat, ist von Unternehmen, die das Wertgutscheinsystem für die Leistungsbehörden durchgeführt haben und durchführen, bis zum heutigen Tag Kritik weder in schriftlicher noch in mündlicher Form herangetragen worden.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Frage stellt für die Fraktion der SPD Herr Kollege Karsten Becker.

Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass, wie wir gerade gehört haben, der größte Teil der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte auf das Geldsystem umgestellt hat, stelle ich die Frage, ob der Landesregierung Missbrauchsfälle bekannt geworden sind - wenn möglich, mit Angabe der Gesamtzahl und des prozentualen Anteils an der Gesamtzahl der Leistungen.

Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Becker. - Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachweise oder Zahlen oder konkretisierte, belastbare Vermutungen über Missbrauchsfälle liegen der Landesregierung nicht vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass mit den Wertgutscheinen Missbrauch getrieben worden ist. So wurde verschiedentlich der Verdacht geäußert, dass Wertgutscheine von Dritten unterhalb des Nennwertes in Bargeld umgetauscht wurden, um damit dann etwas anders zu machen. Das ist aber nur der Stand, den Sie alle auch haben. Dabei handelt es sich um eine Vermutung. Das sind Gerüchte und mehr oder weniger bestätigte Anhaltspunkte.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Innenminister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Maximilian Schmidt. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass immerhin 43 von 48 Landkreisen und kreisfreien Städten sich jetzt für diese humanere Praxis entschieden haben und das In

nenministerium bei der Begutachtung der kommunalen Praxis natürlich auch immer den Verwaltungsaufwand ermitteln muss, würde mich interessieren - das würde ich gerne erfragen und erfahren -, wie auch aus der Vorerfahrung des Herrn Innenministers der Verwaltungsaufwand der beiden unterschiedlichen Verfahren beurteilt wird - eben vor dem Hintergrund, dass wir nicht nur die Kosten, sondern auch den Aufwand in den kommunalen Verwaltungen möglichst verringern wollen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet der Innenminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier spricht der Innenminister und nicht der Oberbürgermeister.

Ja, meine Damen und Herren, in der Tat: Die Kosten - das ist eigentlich aber auch naheliegend - für die Ausgabe und Verwaltung von Gutscheinen sind grundsätzlich höher als für eine Auszahlung von Bargeld. Das kann sich jeder mit Verwaltungspraxis ausrechnen. Aus diesem Grund hatten nicht wenige Kommunen bereits vor dem Regierungswechsel immer wieder nachdrücklich darum gebeten, auf Bargeldleistungen umstellen zu dürfen.

Die Mehrkosten erklären sich natürlich insbesondere dadurch, dass sich die Mehrheit der Leistungsbehörden - in Ermangelung eigener Kapazitäten, versteht sich - für die Durchführung des Wertgutscheinverfahrens eines externen Dienstleisters bedient hat. Dabei sind beispielsweise für den Entwurf, den Druck, die Konfektionierung und Abrechnung der Wertgutscheine entsprechende Servicegebühren angefallen, die natürlich auf den Wert der Gutscheine draufzurechnen sind und sich in völlig unterschiedlicher Höhe bewegt haben. Aus dieser doppelten Begründung - das habe ich gesagt - erklärt sich, warum so viele Kommunen immer wieder diesen Wunsch geäußert haben, dem die neue Landesregierung mit dem Erlass vom 27. Februar nachgekommen ist.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Innenminister. - Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Hausmann für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, wir reden immer von dem Aufwand, den die Wertgutscheinpraxis in der Verwaltung auslöst, aber sie löst ja nicht nur Aufwand in der Verwaltung, sondern auch erheblichen Aufwand im Handel, in den Betrieben aus, in denen die Gutscheine eingelöst werden. Gibt es irgendwelche Rückmeldungen aus den Betrieben, wie dort die Umstellung von der Gutscheinpraxis auf die Auszahlung von Bargeld ankommt?

Danke schön. - Herr Innenminister!

(Jens Nacke [CDU]: Im Innenministe- rium ist darüber nichts bekannt!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage ohne Hintergrundfakten zu beantworten, hieße, im Nebel zu stochern. Dafür ist das Innenministerium nicht zuständig.

(Jörg Bode [FDP]: Welches Ministeri- um sollen wir denn fragen? Ist wieder alles an die Staatskanzlei abgege- ben?)

Aber natürlich kann eine Vermutung darüber angestellt werden. Es gab nicht wenige Supermärkte und insbesondere Discounter - das ist naheliegend und stützt sich in der Tat auf Berichte der vergangenen Jahre -, die über den mit der Gutscheinpraxis verbundenen Mehraufwand, aber auch die unangenehmen Begleiterscheinungen berichtet und geklagt haben; denn nicht selten standen Asylbewerber mit Gutscheinen an der Kasse, und bestimmte Dinge konnten nicht so geregelt werden, wie es sich beide Seiten gewünscht hätten. Von daher kann ich die Frage nur mit der Vermutung beantworten, dass auch dort eine durchaus spürbare Erleichterung zu verzeichnen sein dürfte.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Innenminister. - Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum von der Fraktion der SPD, vom Abgeordneten Michael Höntsch.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, meine Frage ist: Gibt es aus Sicht der Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den politischen Mehrheiten in den Kreisen und kreisfreien Städten und der Entscheidung, die Gutscheinregelung abzuschaffen?