Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, die Bauherreneigenschaft auf solche Universitäten und Hochschulen zu übertragen, die personell und vom Know-how her in der Lage sind, sie zu übernehmen. Überall dort - den LibeskindBau einmal ausgeklammert -, wo die Bauherreneigenschaft übertragen wurde, ob bei Stiftungsuniversitäten oder Hochschulen als Landesbetrieben, denen die Bauherreneigenschaft bei einer Einzelmaßnahme übertragen wurde, stellen wir fest: Die Projekte laufen schneller, der Kostenrahmen wird eingehalten.

Ich halte es absolut nicht für geboten, wegen der Probleme bei der Realisierung des LibeskindBaus, an der, glaube ich - das muss man fairerweise mal sagen -, vielleicht auch der eine oder andere Bauträger gescheitert wäre, Schlussfolgerungen für alle zukünftigen Hochschulbauten zu ziehen. Deshalb bleibe ich dabei: Die Übertragung der Bauherreneigenschaft werden wir umsetzen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Herr Kollege Bode, Sie dürfen gleich die nächste Frage stellen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, dass Sie meine Frage eben nicht beantworten konnten, weil Ihnen die Informationen nicht vorliegen, da Ihnen der Bericht von der Staatskanzlei zugeleitet worden ist, kann ich durchaus nachvollziehen. Aber dann erwarte ich, dass die Staatskanzlei die Antwort auf meine Frage gibt - gerne auch schriftlich nachgeliefert.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Der Be- richt ist doch nicht von der Landesre- gierung selbst geschrieben worden!)

An wen, an welche Bereiche in der Landesverwaltung, an welche Referate hat die Staatskanzlei den Bericht, der so hoch brisant ist und für ein strafrechtliches Verfahren von besonderer Bedeutung ist, gegeben? - Das möchte ich wissen, um einen Eindruck zu bekommen, ob mit einem solchen brisanten Bericht vernünftig und nicht grob fahrlässig umgegangen worden ist.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das ist mehr als eine Unterstellung!)

Meine zweite Frage ist - das ist auch meine letzte Frage -: Frau Ministerin, Sie haben eben bestätigt, dass es sich bei der Weitergabe des Berichts an den Weser-Kurier und eventuell auch an andere Medien um eine strafbare Handlung gehandelt hat und Sie davon ausgehen, dass sie nicht seitens der Landesverwaltung ausgeführt worden ist. Von daher stellt sich für mich die Frage: Beabsichtigen Sie, eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, oder ist die Staatsanwaltschaft eventuell schon tätig?

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Das war dann die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion. - Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Bode, ich könnte jetzt mit der Gegenfrage antworten:

(Jörg Bode [FDP]: Nein, das können Sie nicht!)

Wie viele derartige Anzeigen haben Sie als Minister erstattet?

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Aber leider darf ich als Mitglied der Landesregierung von hier vorne keine Fragen stellen.

Ich kann Ihnen nicht sagen, ob die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ich werde von mir aus jedenfalls keine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Hillmer, Sie haben das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie offensichtlich wenig Vertrauen in das Präsidium der Leuphana haben,

(Uwe Schwarz [SPD]: Haben Sie ei- gentlich zugehört? - Meta Janssen- Kucz [GRÜNE]: Die nächste Unter- stellung! Was hören Sie eigentlich?)

frage ich Sie sehr deutlich: Welche Termine haben Sie bis heute persönlich mit dem Präsidium der Leuphana Universität gehabt? Bitte eine exakte Angabe!

(Zurufe von der SPD und von den Grünen: Oh! - Johanne Modder [SPD]: Ich glaube, ich spinne!)

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Exakte Angabe: vor ca. zwei Wochen, anderthalb Stunden, in meinem Ministerium mit Herrn Spoun und Herrn Keller. Thema war zum einen, im Stiftungsrat einen Stiftungsausschuss zu gründen, der ein Finanzcontrolling unternimmt, zu dem er auch externen Sachverstand hinzuzieht, und zum anderen die Absprache darüber, dass MWK und OFD zukünftig an den Baubesprechungen teilnehmen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir nicht vor. - Doch, eine Wortmeldung noch - auf den letzten Drücker - von Frau Dr. Andretta. Sie haben das Wort, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, wie viele Termine die Vorgängerminister, also Herr Stratmann und Frau Wanka, beim Präsidium hatten, und warum es nicht gelungen ist, die Vorgän

ge, die wir jetzt hier beraten, vorsorglich, präventiv zu verhindern.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD]: Ja! - Petra Tiemann [SPD]: Das ist ei- ne sehr gute Frage!)

Bitte, Frau Ministerin!

(Christian Grascha [FDP]: Aber bitte eine exakte Antwort! - Thomas Schremmer [GRÜNE]: Gab’s da Kaf- fee?)

Die exakte Antwort, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ich Ihnen schuldig bleiben. Ich habe bedauerlicherweise keine Kenntnis darüber, wie oft sich Frau Wanka oder Herr Stratmann mit dem Präsidium getroffen haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt schließe ich aber wirklich ganz schnell den Tagesordnungspunkt 15 c. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Verhandlung der Dringlichen Anfragen abgeschlossen.

Bevor der Kollege Klare übernimmt, rufe ich noch auf den

Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Politische Bildung gehört in die Schule - Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/166

Die Einbringung des Antrages wird durch die Kollegin Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgen, der ich das Wort erteile.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Landtagswahl

2013 war die Wahlbeteiligung mit 59,4 % wieder nicht annähernd zufriedenstellend, und die Tendenz ist relativ schlecht. Das liegt keineswegs nur an der mangelnden Teilnahme von Jungwählerinnen und Jungwählern. Aber ich denke, wir müssen uns ernsthaft Gedanken machen, wie wir Heranwachsenden deutlicher machen, wie wichtig freie und fundierte Wahlentscheidungen für unsere Demokratie sind. Dazu brauchen wir auch in unseren Schulen mehr aktuellen Bezug in der politischen Bildung.

Im Niedersächsischen Schulgesetz ist der Bildungsauftrag deutlich definiert. Dort heißt es in § 2, dass die Schulen die Schülerinnen und Schüler dazu erziehen sollen, ihre staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen. Ferner sollen sie befähigt werden, sich umfassend zu informieren und Informationen kritisch zu werten.

Meine Damen und Herren, Diskussionen mit Politikerinnen und Politikern und die Auseinandersetzung mit den Konzepten von Parteien und ihren Repräsentanten sind ein wichtiger Bestandteil dieser Informationen. Dieses ist für Schülerinnen und Schüler besonders interessant, hoffentlich sogar spannend. Aber gerade dann, wenn sich Schülerinnen und Schüler am meisten für Politik, für Parteien, für Konzepte interessieren - nämlich unmittelbar vor den Wahlen, wenn überall Plakate hängen und Wahlwerbung betrieben wird -, dürfen in den Schulen während der Unterrichtszeit keine Podiumsdiskussionen stattfinden.

Im geltenden Erlass heißt es zu Einladungen von Politikerinnen und Politikern an Schulen:

„Für die letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl dürfen Einladungen nicht ausgesprochen werden.“

Podiumsdiskussionen, die von Schülervertretungen organisiert werden, dürfen in den letzten vier Wochen vor einer Wahl „nur nach Ende der regelmäßigen Unterrichtszeit stattfinden“.

Meine Damen und Herren, die Entscheidung darüber, ob Politikerbesuche und Podiumsdiskussionen vor Wahlen in den Schulen stattfinden dürfen, wurde 2007 vom damaligen Kultusminister Busemann im Zuge der Deregulierung in die Eigenverantwortung der Schulen gegeben, von den nachfolgenden Kultusministern aber - als einziger Erlass von ca. 30 - wieder dem Zuständigkeitsbereich der Eigenverantwortlichen Schule entzogen.

In der Folge mussten damals geplante Veranstaltungen abgesagt werden.

Einige von uns haben auch im Vorfeld der letzten Landtagswahl erlebt, welche Ängstlichkeit eine solche Regulierung in den Schulen bewirkt. Bereits Ende November 2012 lehnten z. B. Schulen Besuche von Landtagsabgeordneten ab, selbst wenn die sich bei der Leitung über die Frage der Ausbildungsplätze für Altenpfleger oder Erzieherinnen informieren wollten.

Meine Damen und Herren, statt unsere Schulen einzuschüchtern, brauchen wir mehr Ermutigung für die Schulen, in eigener Verantwortung politisch ausgewogene, spannende Debatten zu organisieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)