Protokoll der Sitzung vom 14.12.2015

Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 3/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr nähertreten möchte, den darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen somit jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz insgesamt seine Zustimmung verleihen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Die Gegenprobe! - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist somit so beschlossen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 02368 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe!

(Das Abstimmungsverhalten bei der CDU ist uneinheitlich - Zurufe)

Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist jedenfalls mit großer Mehrheit gefolgt worden.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wir gehen über zu dem

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3759 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/4741 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4824

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir treten in die Beratung ein. Wenn ich das richtig sehe, hat sich zuerst für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Petra Tiemann gemeldet. Frau Tiemann, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von einer Reform des Personalvertretungsgesetzes hat Herr Minister Pistorius gesprochen, als die Landesregierung den heute zur Entscheidung vorliegenden Entwurf eingebracht hat. Heute liegt nun diesem Hohen Hause ein Vorschlag vor, der Niedersachsen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seinen Beamtinnen und Beamten eine wirkliche Verbesserung in punkto Mitbestimmung bringt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Schon vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfes hat der Minister mit dem Ministerium in einem beispielhaft breit angelegten Dialogprozess mit allen Beteiligten einen guten Entwurf erarbeitet und eingebracht. Diesen breiten Dialogprozess haben wir in der Gesetzesberatung fortgesetzt. Heute bekommt Niedersachsen ein modernes, der Zeit angepasstes Personalvertretungsgesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ihre Personalvertretung sorgt nicht nur traditionell, sondern auch aus guter Erfahrung dafür, dass sie ein wichtiger und gleichberechtigter Partner in unserem Land sind.

Was wird sich ändern?

Erstens. Die Freistellung für Mitglieder der Personalvertretungen ist für deren Arbeit unverzichtbar. Wir wollen die Mitbestimmung stärken und auf den gestiegenen Zeitaufwand eingehen. Dem tragen wir durch die Erhöhung der Freistellung Rechnung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zweitens. Wir führen in Dienststellen ab 200 Beschäftigten einen Wirtschaftsausschuss ein.

Drittens. Wir erweitern die Mitbestimmung in folgenden Punkten: Reduzierung der Kilometergrenze von 30 auf 15 km bei Umsetzungen, Mitbestimmung bei der Ablehnung von Sonderurlaub und, wenn der Betroffene es beantragt, auch bei Erholungsurlaub, Mitbestimmung bei der Befristung von Arbeitsverträgen ab der ersten Verlängerung, Mitbestimmung bei der Kürzung von Anwärterbezügen oder bei der Beihilfe und Mitbestimmung bei der Bestimmung des Inhalts der Beförderungsrichtlinie - ein sehr, sehr wichtiger Punkt für uns, meine Damen und Herren.

Viertens. Wir streichen die Fachgruppen in der Schulstufenvertretung und erhöhen dafür die Mitgliederzahl in der Schulstufenvertretung auf 25.

Fünftens. Wir erhöhen die Staffeln für die Mitgliederzahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

Sechstens. Bei einem Schiedsverfahren in einem Gemeinderat, Stadtrat oder einem Kreistag ent

scheidet nachher letztendlich der Hauptausschuss. Bei einer Sparkasse macht das bisher der Vorstand. Das fanden wir kritisch, und auch das haben wir verändert.

Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, waren nur einige Punkte aus einem sehr umfassenden Entwurf.

Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ist ein wichtiger Schritt. Wir sehen die Personalvertretungen als wichtige und vor allem als gleichberechtigte Partner in den Dienststellen unseres Landes, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir haben während des Anhörungsverfahrens deutliche Unterschiede in der Beurteilung und der Einschätzung zu dem damals vorliegenden Entwurf gehört. Das ist nicht ungewöhnlich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist immer so, wenn man unterschiedliche Positionen hat: Dem einen geht es zu weit, und dem anderen geht es nicht weit genug. Am Ende geht es darum, einen guten Kompromiss zu finden. Wir haben Ihnen nach gründlicher Abwägung der Argumente heute diesen Entwurf mit unserem eigenen Änderungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gute Arbeit ist für diese Landesregierung ein Aushängeschild. Dafür haben wir die Rahmenbedingungen in den letzten gut zweieinhalb Jahren deutlich verbessert. Wenn wir eine Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wollen, dann müssen wir auch hier gute Arbeitsbedingungen schaffen. Das war ein Antritt dieser Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen, und diesem Anspruch werden wir heute mit diesem Gesetzentwurf gerecht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken: bei den Anzuhörenden, bei den mitberatenden Ausschüssen, bei den beteiligten Ministerien - an der Spitze den Ministerinnen und Ministern - und natürlich auch beim GBD. Herzlichen Dank!

Ich hätte mich an dieser Stelle auch gerne bei der Opposition bedankt. Aber leider werden die Oppositionsfraktionen dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Christian Grascha [FDP]: Sie können sich trotzdem bedanken!)

- Doch, im letzten Plenum habe ich mich bei Ihnen bedankt. Da haben Sie einem guten Gesetzentwurf zugestimmt.

(Christian Dürr [FDP]: Wir werden es verkraften!)

Mir fehlten bei der Beratung zu diesem Gesetzentwurf die eindeutige Positionierung und vor allen Dingen die eigenen Vorschläge. Bis jetzt liegt uns von Ihnen nicht einmal ein Änderungsvorschlag vor. Das finde ich schade, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ei- nen schlechten Gesetzentwurf ändern wir nicht, wir lehnen ihn ab!)

Wir fordern und fördern überall den gesellschaftlichen Diskurs, wie u. a. die Bürgerbeteiligung. In diesem Zusammenhang ist die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Arbeitgeber als Expertise unverzichtbar. In Fall der Landesbediensteten ist es unsere Aufgabe, gute, zeitangepasste Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute bekommt Niedersachsen ein gutes, modernes Personalvertretungsgesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Tiemann. - Es folgt jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Herr Oetjen, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Tiemann, wenn Sie hier gute Gesetzentwürfe vorlegen würden, dann würden sie auch von den Fraktionen von FDP und CDU unterstützt. Das ist hier aber explizit nicht der Fall, liebe Frau Kollegin.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Petra Tiemann [SPD]: Abenteuerlich!)

Man muss sich die Stellungnahmen der unterschiedlichen Verbände durchlesen, die zu diesem Gesetzentwurf angehört wurden: Mit diesem Ge

setzentwurf ist keiner so richtig zufrieden. Auf der einen Seite haben die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an überhaupt keinen Änderungsbedarf beim aktuell geltenden Personalvertretungsgesetz gesehen. Auf der anderen Seite haben aber vor allen Dingen auch die gewerkschaftlichen Vertretungen, für die Sie ja dieses Gesetz machen, gesagt: Was ist denn mit SPD und Grünen los? Die haben uns 2012 im Landtagswahlkampf hoch und heilig versprochen, dass sie einen Forderungskatalog von ver.di 1 : 1 umsetzen werden. Und was ist jetzt passiert? - Versprochen, gebrochen!