setzentwurf ist keiner so richtig zufrieden. Auf der einen Seite haben die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an überhaupt keinen Änderungsbedarf beim aktuell geltenden Personalvertretungsgesetz gesehen. Auf der anderen Seite haben aber vor allen Dingen auch die gewerkschaftlichen Vertretungen, für die Sie ja dieses Gesetz machen, gesagt: Was ist denn mit SPD und Grünen los? Die haben uns 2012 im Landtagswahlkampf hoch und heilig versprochen, dass sie einen Forderungskatalog von ver.di 1 : 1 umsetzen werden. Und was ist jetzt passiert? - Versprochen, gebrochen!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist - egal, wie man inhaltlich dazu steht - kein Stil, mit dem ich Politik machen möchte. Das ist ein schlechter Stil von Rot-Grün an dieser Stelle.
Ich möchte drei Punkte ansprechen, liebe Frau Kollegin Tiemann, bei denen ich einfach anderer Meinung bin im Vergleich zu dem, was Rot-Grün hier vorlegt. Das betrifft als erstes das Thema Freistellungsregelungen, das Sie auch angesprochen haben. Das wird ja auch von den kommunalen Spitzenverbänden deutlich kritisiert. Ich muss an dieser Stelle wirklich einmal sagen: Ich wage zu bezweifeln, dass es wirklich notwendig ist, so viele zusätzliche Planstellen auf Kosten der Kommunen zu schaffen, die derzeit unter der finanziellen Last der Flüchtlingsunterbringung und der Flüchtlingsbetreuung ächzen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema „Fachgruppenprinzip in der Schulverwaltung“. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie versuchen hier, ein Gesetz zu machen, das möglichst der GEW schmeckt, und Sie verursachen damit, dass bestimmte Fachgewerkschaften - beispielsweise der Realschullehrerverband und der Verband Bildung und Erziehung - bei einer Personalratswahl möglicherweise gar nicht mehr vertreten sind. Ich sage Ihnen: Das ist genau Ihr Ziel, nämlich nur die eine Gewerkschaft durch die Abschaffung des Fachgruppenprinzips zu stärken. Ihr Ziel ist es - das ist letztendlich ein Schritt, Frau Kollegin Tiemann -, dass man irgendwann zur Einheitsgewerkschaft kommt als erster Schritt dafür, dass man irgendwann den Einheitslehrer und am Ende die Einheitsschule bekommt.
Das ist ein Weg, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Limburg, den wir auf jeden Fall nicht mitgehen.
Ich möchte als dritten Punkt § 109 NPersVG ansprechen. Lieber Herr Tonne, Sie sollten sich einmal anhören, was Ihr Finanzministerium dazu in der Ausschussberatung gesagt hat. - Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln. Sie haben einen Änderungsvorschlag zur Regelung im Sparkassenrecht vorgelegt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem die Vertreterin des Finanzministeriums im Ausschuss glasklar gesagt hat: Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist mit dem Kreditwesengesetz nicht zu vereinbaren, das ist rechtswidrig, was Rot-Grün hier vorschlägt.
Sie sind dann dazu gekommen, einen anderen Vorschlag vorzulegen, bei dem die Vertreterin aus dem Finanzministerium aber nicht gesagt hat: Dann ist ja alles in Ordnung, wenn Rot-Grün jetzt den eigenen Vorschlag ändert. - Sie hat vielmehr gesagt, die rechtlichen Bedenken blieben bestehen, sie sei nicht davon überzeugt, dass es absolut rechtswidrig sei, aber rechtliche Bedenken habe sie weiterhin.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie beschließen hier heute einen Gesetzentwurf, bei dem Ihr Finanzminister rechtliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung hat. Das muss an dieser Stelle auch einmal klar gesagt werden.
Das mache gerne, sehr geehrter Herr Präsident. - Im Großen und Ganzen kann man sagen: Ein Gesetz, das keiner will und das handwerklich schlecht gemacht ist, findet unsere Zustimmung nicht.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Thomas Schremmer. Bitte sehr! Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Oetjen, Sie haben gar nicht gesagt, was ein gutes Gesetz wäre, dem Sie zustimmen könnten. Insofern war das, was Sie hier vorgetragen haben, weitgehend argumentfrei.
Wir legen heute einen guten Gesetzentwurf vor. Er beschäftigt sich wie das vorherige Gesetz mit guter Arbeit. Wir stärken die Sozialpartnerschaft auch in öffentlichen Verwaltungen und damit die Beteiligung der Beschäftigten, deren wichtige Arbeit - man kann das an den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Zuwanderung erkennen - unverzichtbar ist. Diese Arbeit verdient unsere volle Anerkennung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die wirksame Anerkennung setzt aber auch Mitbestimmung und Beteiligung voraus. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in erster Linie Expertinnen und Experten für die eigene Arbeit sind und damit Partnerinnen und Partner für uns, für die Politik, aber natürlich auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, und nicht etwa „Bremser“, wie ich öfter mal in der Anhörung vernommen habe. Ich finde, wir brauchen keine stromlinienförmigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wir betrachten die Beteiligung der Beschäftigten als Bereicherung. Deswegen ist dieses Gesetz richtig und gut an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir verbessern mit dem Gesetzentwurf erstens einige Teile der Mitbestimmung in der Beteiligung an Arbeitsprozessen, etwa hinsichtlich der Telearbeit und der Personalentwicklung. Insbesondere der Teil, der sich mit Kettenbefristungen beschäftigt, stellt deutlich heraus, dass auch das ein Thema im öffentlichen Dienst ist und dass hier von ganz entscheidender Bedeutung ist, dass Perso
Da Sie die Neuregelung des § 109 im Bereich der Sparkassen und Versicherungen ebenso in den Senkel gestellt haben, Herr Kollege Oetjen, will ich Ihnen eines sagen: Wenn die Abweichung von einer gemeinsamen Entscheidung der Einigungsstelle in Zukunft nur noch mit dem Votum des Verwaltungsrats möglich ist, dann nennt man das Demokratie und nicht Behinderung der unternehmerischen Freiheit.
Französisch ist hier im Parlament nicht zugelassen, weil es keine offizielle Amtssprache des Landes ist. Sonst hätte ich das gerne gemacht.
- que la loi que vous proposez ici à present, est contraire à la Kreditwesengesetz de l’état fédéral?
Vous êtes d’accord avec moi, si c’est contraire à la loi fédérale, la Kreditwesengesetz? Ça c’est la question importante.