Zu den Anlagen des Haushaltsgesetzes, die Ihnen als gesonderte Empfehlungen vorliegen, gab es ein un
terschiedliches Stimmverhalten. Während die Empfehlungen zu den Einzelplänen des Landtages, des
Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs einstimmig beschlossen wurden, sind die Empfehlungen
zu allen weiteren Einzelplänen mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen zustande gekommen.
In diesem Jahr haben die kommunalen Spitzenverbände nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung im
Rahmen von zwei Anhörungen Gelegenheit erhalten, sowohl zu den Gesetzentwürfen als auch zu den Än
derungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen Stellung zu nehmen. Die jeweiligen Stellungnahmen sind als
Vorlagen zu den Drucksachen 4093 und 4188 verteilt worden und Ihnen damit bekannt.
Beteiligt worden sind in gewohnter Weise außerdem wieder alle Fachausschüsse des Landtages. Diese
haben sich im Rahmen ihrer Beratungen jeweils mit den in ihre Zuständigkeit fallenden Einzelplänen intensiv
Darüber hinaus haben nicht nur die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sondern auch der
Landesrechnungshof unsere Haushaltsberatungen wieder unterstützend begleitet. Dafür möchte ich mich
heute im Namen aller Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss noch einmal herzlich bedanken.
Bevor ich Ihnen nun die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den beiden Gesetz
entwürfen zusammenfassend erläutere, möchte ich auf die Veränderungen eingehen, die Ihnen der Aus
schuss zum Haushaltsplanentwurf, also dem Zahlenwerk des Haushalts, empfiehlt.
Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass ich in meinem mündlichen Bericht über unsere Haushaltsbera
tungen auf die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen nicht eingehe werde, da diese - wie von den
Fraktionen der CDU und FDP in den Ausschusssitzungen bereits angekündigt - erst jetzt zur Schlussbera
tung im Plenum eingebracht worden sind.
In diesem Jahr standen unsere Haushaltsberatungen maßgeblich im Zeichen der haushaltsmäßigen Auswir
kungen der Flüchtlingskrise. Schon im September dieses Jahres machte der Herr Finanzminister bei der
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs deutlich, dass es im Rahmen der parlamentarischen Beratungen
aufgrund der aktuellen Dynamik in der Flüchtlingskrise einigen Nachsteuerungsbedarf geben werde. Er gehe
außerdem davon aus, dass die Zahlen im nächsten Jahr mit großer Wahrscheinlichkeit noch einmal nachjus
Grundlage der abschließenden Beratungen im Haushaltsausschuss waren deshalb in diesem Jahr nicht nur
- wie üblich - die sogenannte technische Liste und die politische Liste, sondern auch eine zusätzliche techni
sche Liste über Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise mit einem Gesamtvo
lumen von 448,3 Millionen Euro.
Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen erklärten, dass der Gesamthaushalt mit den von ihnen
vorgelegten Empfehlungen nun sinnvoll abgerundet werde. Insgesamt würden mit dem jetzt zur Verabschie
dung anstehenden Haushalt mit einem Gesamtvolumen von rund 28,6 Milliarden Euro nicht nur die Zukunfts
fähigkeit unseres Landes weiterhin hoch bewertet, sondern auch alle anderen relevanten Themenfelder
- von den Bereichen „Flüchtlinge“ über „Soziales“ bis hin zu den Bereichen „Wirtschaft und Umwelt“ - gut
Beispielhaft wiesen die Sprecher der Regierungsfraktionen auf folgende Schwerpunkte aus ihrer rund 40
Millionen Euro umfassenden politischen Liste hin:
• Mehrarbeitsvergütungen für Polizeibeamtinnen und -beamte,
• zusätzliche Stellen und höheres Budget für Polizeianwärterinnen und -anwärter,
• zusätzliche Mittel für die Kommunen zur Förderung von Integrationsmaßnahmen über den Bereich
• zusätzliche Mittel für die kommunalen Theater,
• Erhöhung der Mittel für die Sprachförderung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich,
• zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte an den Schulen,
• Einrichtung einer Landeszentrale für politische Bildung,
• Zuschüsse für Investitionen an Unternehmen für den Bereich „Industrie 4.0“,
• Mittel für Maßnahmen zur Prävention salafistischer Radikalisierung,
• Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen zum Aufbau und zur Verbesserung der Inf