Protokoll der Sitzung vom 15.12.2015

nicht die richtige Richtung erkennbar würden und die politische Liste weder Mut noch Weitblick zeige, lehne

die CDU-Fraktion diesen Haushaltsentwurf insgesamt ab.

Der Sprecher der FDP-Fraktion schloss sich dieser Kritik an. Darüber hinaus begrüßte er jedoch, dass zur

Schlussberatung im Ausschuss mit der technischen Liste die bis dahin ausstehende Gegenfinanzierung für

die Liste „Flüchtlingskrise“ und die politische Liste vorgelegt wurde und dass offensichtlich bei der Anpas

sung der Ansätze bei den Zinsausgaben und der globalen Minderausgabe die entsprechenden

Vorschläge seiner Fraktion übernommen worden seien. Auch das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion kün

digte zur Plenarsitzung einen eigenen Änderungsantrag an, mit dem aufgezeigt werden solle, dass es ange

sichts von Rekordsteuereinnahmen und historisch niedrigen Zinsen möglich wäre, die Nettokreditaufnahme

deutlich zu verringern.

Ich komme nun zu den eigentlichen Gesetzestexten und den hierzu vorgelegten schriftlichen Änderungsvor

schlägen der Koalitionsfraktionen, die - weitgehend unverändert - in die Beschlussempfehlungen übernom

men wurden.

Erwähnen möchte ich dabei drei streitige Punkte. Wegen der Einzelheiten und wegen der übrigen Geset

zesergänzungen verweise ich auf den vorliegenden schriftlichen Bericht für beide Gesetze, der die näheren

Begründungen für die Änderungen enthält.

Beim Haushaltsgesetz war der Eingriff in die kommunale Zweckbindung des Gemeindeverkehrsfinanzie

rungsgesetzes umstritten (§ 14/1). Damit soll die Erhaltung von Landesstraßen ausgeweitet werden; sie geht

allerdings zu einem nicht geringen Teil zulasten des kommunalen Straßenbaus.

Beim Haushaltsbegleitgesetz fand Artikel 4 Nr. 3 mit der umfangreichen Änderung des Aufnahmegesetzes

(vor allem des § 4 Abs. 1 und 2) besondere Aufmerksamkeit. Hierdurch wird die den Kommunen zu erstat

tende Pauschale für Flüchtlinge deutlich erhöht und zum Teil auch dynamisiert. Die oppositionellen Aus

schussmitglieder äußerten ihr Bedauern darüber, dass dabei die erhebliche Zeitverschiebung bei der Zu

grundelegung der Flüchtlingszahlen nicht beseitigt worden sei, während Mitglieder der Koalitionsfraktionen

auf die geplanten höheren Vorauszahlungen an die Kommunen hinwiesen.

Den dritten streitigen Punkt bildete Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes mit der Absenkung des Landes

zuschusses für die Grundsicherung (§ 5 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum SGB II). Hier war nicht die

grundsätzliche Berechtigung des Landes zur Absenkung des Zuschusses umstritten, die einer bundesrecht

lichen

Reform des Wohngeldrechts folgt, sondern die Höhe der Absenkung und die dafür

anzuwendenden Berechnungsgrundlagen. Hierüber ließ sich zwischen dem Fachministerium und den kom

munalen Spitzenverbänden auch während der parlamentarischen Beratungen keine Einigkeit herstellen.

Damit beende ich meine Ausführungen und bitte Sie nun im Namen des Ausschusses für Haushalt und Fi

nanzen, den Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zuzustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.