Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Ich möchte hier zwei Dinge grundsätzlich feststellen:

Im Gegensatz zu Ihnen haben wir den Einstieg in die Qualitätsverbesserung im Kita-Bereich tatsächlich vorgenommen, und zwar durch die Finanzierung der stufenweisen Einführung der dritten Kraft in Krippen, die wir zu 100 % den Kommunen bezahlen. Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir die Qualitätsverbesserung in diesem Bereich wichtig finden und dass das Priorität hat, wann immer wir Geld haben.

(Lachen bei der CDU)

ver.di hat uns den Entwurf für ein Kita-Gesetz überreicht - aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Länder und die Weigerung des Bundes, in die Finanzierung der Qualitätsverbesserung einzusteigen, dazu beitragen, dass sich ihre Forderungen gar nicht alle umsetzen lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir alle müssen für mehr Steuergerechtigkeit einstehen, damit die Länder finanziell handlungsfähig gemacht werden.

Ein Zweites, Herr Försterling. In Sachen Betreuungsgeld rechnen wir mit einem Betrag von höchstens 80 Millionen Euro. Das ist kein dreistelliger Millionenbetrag. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Betreuungsgeld Teil des Asylkompromisses war und dass uns dieses Geld nur für drei Jahre, also nur bis zum Jahr 2018, zur Verfügung gestellt wird. Was danach wird, ist noch völlig offen. Darüber hinaus wissen Sie, dass vereinbart wurde, dass das Betreuungsgeld für Flüchtlingskinder im Elementarbereich ausgegeben werden muss.

Das heißt, wir können dieses Geld gar nicht für die Finanzierung eines neuen Kita-Gesetzes zur Verfügung stellen. Das wäre unredlich. Wir können es höchstens in befristete Maßnahmen investieren, bis wir wissen, ob wir es auch weiterhin erhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Hamburg. - Zu dieser Petition liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und FDP, die auf „Erwägung“ zielen. Wer diesen Anträgen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit sind die Anträge abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Material“ und im Übrigen auf Unterrichtung der Einsenderin über die Sach- und Rechtslage. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe jetzt die lfd. Nr. 15 der Eingabenübersicht auf. Das ist die Eingabe 01247/11/17. Sie betrifft die Änderung des § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf

„Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt die letzte strittige Eingabe auf, und zwar die Eingabe 01705/11/17. Sie betrifft die Aufenthaltserlaubnis für einen in der Türkei geborenen Ausländer.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der auf „Material“ lautet. Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Beratungen über die Eingaben.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 38: Abschließende Beratung: Übertragung ansteckender Krankheiten verhindern - Gesundheitsversorgung für Asylbewerber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen sicherstellen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4143 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4642 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4777

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4777 zielt auf die Annahme des Antrages in geänderter Fassung.

Wir kommen zur Beratung. Das Wort hat die Abgeordnete Annette Schwarz. Bitte schön, Frau Schwarz!

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin heute mit der Erwartung hier nach vorne gekommen, dass sich gerade die linke Seite dieses Hauses mit dem vorliegenden Änderungsantrag auseinandergesetzt, darüber nachgedacht und dabei hoffentlich auch die parteipolitische Brille einmal beiseitegelegt hat.

Angesichts der Flüchtlingswelle ist wohl jedem klar, dass der Infektionsschutz, dass die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern eine hohe Bedeutung haben. Wir wissen, dass vielfach unkonventionelle Lösungen erforderlich sind. Wir wissen, dass kreative Initiativen hilfreich sind. Das entbindet uns jedoch nicht davon, die erforderlichen Rahmenbedingungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen herzustellen.

Meine Damen und Herren, gegenüber unserem ersten Antrag vom September dieses Jahres haben jetzt zusätzlich zu den Erstaufnahmeeinrichtungen auch die Notaufnahmelager und die Unterkünfte, die im Zuge der Amtshilfeersuchen des Landes in den Kommunen eingerichtet werden mussten, ihre Berücksichtigung gefunden. Für die Feststellung des Gesundheitszustands sind die personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Meine Damen und Herren, die Fürsorgepflicht gegenüber den Flüchtlingen und gegenüber der ansässigen Bevölkerung wird auch angesichts eines Artikels im Weser-Kurier vom 14. Dezember 2015 unter dem Titel „Viele Infekte in niedersächsischen Notunterkünften“ deutlich. Das ist allerdings nicht erst seit drei Tagen bekannt.

Es gibt deutliche Hinweise vom Robert KochInstitut, noch einmal erneuert im Dezember 2015 durch das Epidemiologische Bulletin Nr. 50 vom 14. Dezember. Darin wird deutlich, dass Hepatitiserkrankungen zunehmen, dass Tuberkulose öfter auftritt, dass die Zahl der Menschen mit Influenza, mit Grippe, anwächst und dass gegenüber dem Vorjahr auch Masern häufiger auftreten. Angesichts dessen, dass die Durchimpfungsrate bei unserer Bevölkerung insgesamt abnimmt, auch bei den Kindern, und dass noch nicht einmal klar ist, welchen Impfstatus die Flüchtlinge haben, wenn sie zu uns ins Land kommen, müsste doch deutlich sein, dass hier ein Handlungserfordernis gegeben ist.

(Beifall bei der CDU)

Vergegenwärtigen wir uns zusätzlich noch die Zustände in den Unterkünften. Von den Flüchtlingen wissen wir, dass hier ein erhöhtes Maß an Prävention bzw. an Versorgung erforderlich ist.

Meine Damen und Herren, das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat gehandelt. Es hat Konzepte erstellt. „Konzept“ heißt allerdings: Es steht etwas auf dem Papier. Es ist noch nicht reell umgesetzt.

Von daher verdient es sehr wohl Anerkennung, wenn die Johanniter und der Hausärzteverband, Landesverband Niedersachsen, eine Kooperationsvereinbarung eingegangen sind. Am 26. November 2015 ist dies verkündet worden. Mehr als 250 Hausärzte haben sich innerhalb von 48 Stunden nach der Anfrage bereit erklärt, hier gemeinsam zu wirken und bei Bedarf die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in den Notunterkünften und Wohnheimen neben ihrer Praxistätigkeit zu übernehmen.

(Beifall bei der CDU - Dr. Max Matthiesen [CDU]: Das ist richtig toll! Bravo!)

Damit wollen diese Organisationen möglichen Engpässen, vor allem bei der regulären Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber, entgegenwirken. Das ist ein außerordentlich deutlicher Hinweis, dass hier noch nicht alles im Reinen ist, dass wir hier aktiv werden müssen.

(Beifall bei der CDU)

Man muss noch eines dazusagen: Das Innenministerium hat bereits Ende November per Erlass an die Kommunen mitgeteilt, dass zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte im kommenden Jahr 2016 zu errichten seien. 63 000 weitere Flüchtlinge werden für das erste Quartal 2016 angekündigt. Es wird betont, dass ca. 5 600 Flüchtlinge in der Woche hier in Niedersachsen ankommen werden. In der HAZ vom 3. Dezember heißt es dazu, es sei mindestens mit einer Verdopplung des zu verteilenden Gesamtkontingents für Niedersachsen zu rechnen.

Meine Damen und Herren, der Handlungsdruck liegt auf der Hand bzw. ist offensichtlich. Von daher können wir nur eines sagen: Die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern kann uns nicht egal sein.

Deshalb wäre es gut, wenn Rot-Grün dem Änderungsantrag zustimmen würde. Zieren Sie sich nicht! Heben Sie an der richtigen Stelle die Hand!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Sylvia Bruns [FDP])

Jetzt hat sich Filiz Polat, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Matthiesen, ich möchte Sie gleich zu Beginn meiner Rede zitieren. Wir hatten ja zwei ausführliche Beratungen im Sozialausschuss mit einer sehr guten Unterrichtung durch das Sozialministerium. Es wurden auch viele einzelne Fragen geklärt, bezogen auf die Notunterkünfte. Ich möchte Dr. Max Matthiesen aus der öffentlichen Sitzung zitieren, der von den Ausführungen insbesondere von Herrn Dr. Feil vom Landesgesundheitsamt, aber auch von den Ausführungen des Sozialministeriums durchaus begeistert war; denn Sie haben die Leistungen des Gesundheitsamtes und der Ministerien anerkannt und gesagt, dass sie ihr Bestes geben würden.

Frau Pieper, Sie berichteten von Soltau-Fallingbostel, dass dort in der Notunterkunft alles sehr gut laufe. Das ist eine der größten in diesem Land mit Platz für 4 000 Menschen.

(Gudrun Pieper [CDU]: Aber!)

- Auf das Aber wurde dann ausführlich geantwortet, auch auf die Fragen von Frau Joumaah. Eigentlich sind keine Fragen offen geblieben.