Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sagt ihr nicht: „Die Zielrichtung des CDUAntrags ist richtig, darin sind wir uns einig. Lasst uns prüfen, ob wir nicht einen gemeinsamen Antrag formulieren können. Wir erreichen das Ziel zwar nicht schon in der nächsten Woche, vielleicht auch nicht im nächsten Monat, aber wir geben damit immerhin den Kommunen das Signal, dass dort Entlastung stattfinden soll.“?

Aber nein, auf der linken Seite des Hauses gibt es eine Verweigerungshaltung, und das finde ich außerordentlich bedauerlich.

Wir werden dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. Gleichwohl kommen Sie so schnell nicht davon. Es liegen zwei Anträge auf eine Kurzintervention vor, zunächst von Frau Polat und dann vom Kollegen Hillmer. In der Reihenfolge, jeweils 90 Sekunden. Frau Polat, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Oetjen, die gesetzliche Frist für den Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung liegt bei drei Monaten. Wir sehen den Bund und das Land in der Pflicht, in diesem Zeitraum ihre Aufgaben zu erledigen, dass die Asylbewerber registriert werden und ihren Asylantrag stellen können. Dieser Zeitraum ist jetzt auf sechs Monate erweitert worden. Auch das ist noch in Ordnung.

Aber wir wollen - und das haben wir immer gesagt - nicht die Situation haben, die wir unter Ihrer Regierung hatten: Wir hatten damals viele Roma, die nicht abgeschoben werden konnten, weil der Staat Serbien sie völkerrechtswidrig nicht zurückgenommen hat, und diese Menschen haben dann sechs, sieben Jahre in den Gemeinschaftsunter

künften wie in Bramsche gelebt, weil sie nicht verteilt werden konnten.

Diese Menschen konnten aufgrund von Abschiebungshindernissen nicht abgeschoben werden und haben bei uns nichts anderes gesehen als ein Flüchtlingslager. Das wollen wir nicht. Ich habe mehrfach betont, und das hat Herr Dr. Pantazis auch noch einmal gesagt: Wenn die Asylverfahren nicht beschleunigt werden, werden wir keine Menschen länger als sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen lassen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Als Nächstes hat Herr Hillmer die Gelegenheit zu einer Kurzintervention.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oetjen, Sie haben sich eben mit der Frage auseinandergesetzt, warum man nicht sachlich über diesen Antrag diskutieren kann, obwohl er doch so viele richtige Punkte enthält - Punkte, die auch von der Landesregierung als richtig erachtet werden.

Ich darf nur daran erinnern, dass der Kollege Pantazis an dieser Stelle vor ungefähr zehn Minuten gesagt hat: Dies ist ein Oppositionsantrag, und deshalb wird er abgelehnt. - Mit einer solchen bornierten Haltung werden wir hier nie zu einer sachlich-inhaltlich korrekten Auseinandersetzung kommen.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Pantazis, war das eine Wortmeldung? - Das hat sich erledigt. Es wäre auch zu spät gewesen. - Jetzt Herr Oetjen. Bitte sehr! 90 Sekunden!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Kollegen Hillmer als Allererstes - - -

(Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])

Moment, bitte! - Herr Watermann, haben Sie etwas zu kommentieren?

(Ulrich Watermann [SPD]: Ja! Ich fand das unfair, weil Herr Pantazis ange- sprochen worden ist und nicht darauf antworten kann!)

- Es hätte ja ein Antrag zur Geschäftsordnung werden können. Jedenfalls hatte er die Hand oben gehabt. - Aber es ist alles in Ordnung, wir haben keinen Stress miteinander. - Bitte sehr, Herr Oetjen!

Vielleicht kann der Kollege Pantazis nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung noch nach dem Minister reden.

Ich möchte als Allererstes dem Kollegen Hillmer sagen: Ja, Sie haben recht. Wir erleben das ja an verschiedenen Stellen.

Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen sagen: Die Begründung „69 ist mehr als 68“ reicht nicht aus, um eine gute Politik für Niedersachsen zu machen!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

- Das lag an der Qualität dieser Anträge, Herr Kollege.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Ich möchte an die Adresse der Kollegin Polat sagen: Wir sind uns darin einig, dass wir Menschen nicht länger als sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen behalten wollen. Deswegen habe ich ja gesagt: Wenn Sie ein Signal gegeben hätten: „Wir können uns über dieses Thema unterhalten. Lasst uns doch versuchen, gemeinsam ein Signal auszusenden, um den Kommunen zu zeigen, dass die Politik in Niedersachsen verstanden hat, dass sie eine große Last tragen, die Politik in Niedersachsen hat verstanden, dass dort etwas geschehen muss!“, dann hätten wir das meinetwegen so formulieren können, verehrte Kollegin.

Für uns ist es wichtig, dass wir das Signal aussenden: Wir wollen eine deutliche Verkürzung der Asylverfahren. Dazu haben wir das Konzept des vorübergehenden humanitären Schutzes eingebracht. Das ist der wichtigste Ansatz. Wir wollen die Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten nicht auf die kommunale Ebene verteilen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Wollen Sie jetzt?

(Dr. Christos Pantazis [SPD]: Ja!)

- Okay. Herr Pantazis, Sie haben noch 4:24 Minuten. Bitte sehr!

So viel werde ich gar nicht benötigen, herzlichen Dank.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorhin ist gesagt worden, ich hätte gesagt, wir würden diesen Antrag per se ablehnen, weil er ein Oppositionsantrag sei. Dem ist aber nicht so.

Was ich gesagt habe, war: Der Antrag, der von der Opposition eingebracht worden ist, versucht zwar, vermeintliche Schwächen des Landes offenzulegen, aber offenbart letztendlich nur die Unzulänglichkeiten der Bundesebene. Ich habe die Sachlage erläutert: Der Bund hat bislang darin versagt, den Flaschenhals, also die Bearbeitung der Asylanträge, zu beseitigen.

Vor diesem Hintergrund können wir diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Herr Hillmer, ich hoffe, das ist jetzt klar.

(Beifall bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Danke für die Erläuterung!)

Vielen Dank, Herr Dr. Pantazis. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Innenminister Boris Pistorius. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen ist das ein Streit um des Kaisers oder, angesichts der Jahreszeit, eher des Weihnachtsmanns Bart. Denn der Antrag will im Wesentlichen etwas regeln, was im Asylpaket schon enthalten ist, nämlich dass die Menschen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben sollen.

(Jörg Hillmer [CDU]: Dann kann man ja zustimmen!)

Aber was in diesem Antrag, ich sage einmal, plumperweise ausgelassen wird, ist, dass das Bundesgesetz in der Begründung eine Ausnahmeklausel enthält, die auf unsere Initiative hin aufgenommen wurde und die da lautet: „soweit es die Kapazitäten zulassen“.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Richtig!)

Das unterschlagen Sie, genauso wie Sie unterschlagen, dass das Bundesgesetz natürlich keinerlei Regelungen darüber enthält, dass Flüchtlinge, die im Rahmen der Amtshilfe auf die Kommunen verteilt werden, ebenfalls darunterfallen. Das würde ja auch den Rahmen sprengen.

Der Antrag wird nicht abgelehnt, weil er von der Opposition kommt oder weil er in der Grundrichtung völlig falsch wäre, sondern er wird abgelehnt, weil er unvollständig ist und weil er weiter geht als das Gesetz. Das ist die Begründung, meine Damen und Herren. Die Landesregierung sagt ganz klar: Wir können dem Antrag nichts abgewinnen, weil Sie einfach übersehen, dass die Rechtsgrundlage so ist, wie ich sie beschrieben habe.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die Gesetzeslage ist so, dass Asylbewerber bis zu sechs Monate verpflichtet sind, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu bleiben. Von Herrn Oetjen und anderen, auch von mir, ist heute und auch an anderer Stelle mehrfach ausgeführt worden, dass uns diese gesetzliche Regelung nicht hilft, solange die Asylverfahren so lange dauern, wie sie dauern.

Meine Damen und Herren, wir können diese Menschen nicht ein Jahr oder länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen lassen. Das kann kein Bundesland, weil die Kapazitäten nach wie vor nicht dafür ausreichen.

Der Bund ist nicht einmal in der Lage, zu garantieren, dass das Asylverfahren nach einer bestimmten Zahl von Monaten abgeschlossen ist. Das werfe ich ihm angesichts des schleppenden Aufbaus des Personalbestands und des Rückstaus, der dadurch entsteht, nicht vor. Aber das kann nicht zulasten unserer Platzbelegung gehen. Es kann nicht sein, dass wir am Ende die Erstaufnahmeeinrichtung mit Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten voll haben, bei denen wir nicht sagen können, wie lange sie dort bleiben. Zudem fehlen uns die Plätze dann für diejenigen, die zusätzlich zu uns kommen.

Deswegen, meine Damen und Herren, verdient dieser Antrag die Ablehnung durch die Mehrheit des Hauses.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)