Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Das ist es auch, was die Kommunen so wütend macht. Sie würden gerne mit Engagement ihre Aufgabe erfüllen, aber das Land schmeißt ihnen nach wie vor Knüppel zwischen die Beine.

Und dann höre ich hier auch noch jemanden wie Herrn Hausmann, der das alles negiert und sagt: „Die Kommen, mit denen ich rede, haben das, was die kommunalen Spitzenverbände in ihrem Brief geschrieben haben, gar nicht gesagt.“ So als ob die sich das alles nur ausgedacht hätten. Es gibt aber diesen Brief, in dem die kommunalen Spitzenverbände klar sagen, wie die Abschieberegeln in diesem Land verändert werden sollen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie verweigern sich inzwischen der Realität, und zwar zu Lasten der Kommunen und zu Lasten der Flüchtlinge. Das, was Sie hier an den Tag legen, ist kein ordnungsgemäßes Regierungshandeln.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Der nächste Redner für die SPD-Fraktion ist Dr. Christos Pantazis. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Kollege Nacke! Verehrte Kolleginnen und Kollegen im Haus! Ich möchte mich etwas sachlicher mit dem

Entschließungsantrag auseinandersetzen, der hier zur abschließenden Beratung vorliegt.

Der Antrag fordert die Landesregierung auf, Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten entsprechend § 47 Abs. 1 des Asylgesetzes ausschließlich in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die das Land oder die Hilfsorganisationen betreiben, und sie nicht auf die Kommunen zu verteilen, auch nicht im Rahmen der Amtshilfe. Darum geht es.

Schaut man sich die Gesetzeslage an, so ist festzuhalten: § 47 Abs. 1 des Asylgesetzes verpflichtet die Menschen, sich bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrages bis zur Ausreise in den Einrichtungen aufzuhalten.

Aber, meine Damen und Herren, dieser Paragraf regelt auch weitere Bereiche, und er hat auch Auswirkungen auf die §§ 49 und 50. Und in § 50 steht z. B.: Asylsuchende sind unverzüglich aus den Aufnahmeeinrichtungen zu entlassen und innerhalb des Landes zu verteilen, sofern das BAMF nicht oder nicht kurzfristig entscheiden kann.

Die aktuelle Sachlage hat es also in sich.

Die Zeit von der Ankunft in Niedersachsen bis zur Stellung des Asylantrags beträgt sieben Monate. Das Asylverfahren selbst dauert durchschnittlich 5,2 Monate, von der Antragstellung bis zur Entscheidung des BAMF. Ergo: Die Vorschrift ist erfüllt, und die Verteilung muss erfolgen. - Das ist das eine.

In § 49 heißt es dann allerdings: Aus sonstigen Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder aus anderen zwingenden Gründen muss der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung beendet werden. - Zu den zwingenden Gründen gehört beispielsweise die Verpflichtung der Länder, die Aufnahmefähigkeit für neue Asylsuchende sicherzustellen.

Schaut man sich das alles an, sieht man, dass es aufgrund der Sachlage weiterhin erforderlich ist, alle Asylsuchenden nach einem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen von rund sechs bis acht Wochen auf die Kommunen zu verteilen. Das trifft insbesondere auch für die Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern zu; denn ein mehr als einjähriger Aufenthalt ist aufgrund der Sachlage nicht darstellbar.

(Zustimmung bei der SPD und von Fi- liz Polat [GRÜNE])

Das haben Sie in der Ausschussberatung auch so besprochen. Es hat mich etwas gewundert, dass der Antragsteller nicht gewillt war, die Parlamentskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe an der Beratung zu beteiligen. Wir haben das zur Kenntnis genommen, obwohl wir es Ihnen anheimgestellt hatten. Aber das spricht ja auch Bände.

Gleichwohl sind aber auch in der Ausschussberatung Fragen aufgeworfen worden, beispielsweise die nach der Einführung beschleunigter Verfahren. Wir konnten heute einem Artikel der HAZ entnehmen, dass es insofern bereits ein Pilotprojekt im Bereich des Camps Fallingbostel/Oerbke durch die Johanniter Unfallhilfe und das Deutsche Rote Kreuz Ost und West gibt. Dort versuchen das Land und das BAMF in einer Erprobungsphase, das alles zu beschleunigen.

Wenn die Erprobungsphase ergibt, dass das möglich ist, kann man sich gerne darüber unterhalten. Aber die aktuelle Sachlage, so wie ich sie gerade geschildert habe, verursacht nun einmal Zwänge, denen wir uns nicht entziehen können.

Ich fasse zusammen: Ihr Antrag ist ein klassischer Oppositionsantrag, der vermeintliche Schwächen des Landes offenlegen sollte bzw. wollte, aber letztendlich nur die bis dato bestehende Unzulänglichkeit des Verfahrens auf Bundesebene, des sogenannten Flaschenhalses des Asylverfahrens, offenbarte. Vor diesem Hintergrund werden wir diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Pantazis. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Polat. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, Sie haben den Antrag zum Anlass genommen, noch einmal umfangreiche Kritik an der Aufnahmepraxis des Landes zu üben. Im Wesentlichen geht es in Ihrem Antrag aber um das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten - das Sie ja auch in anderen Anträgen implementiert haben - und um die Umsetzung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes.

Dazu haben wir in mehreren Debatten deutlich gemacht, dass die Position der Grünen insbesondere hier im Land Niedersachsen eine andere ist als Ihre. In dem Punkt sind wir uns auch uneinig mit unserem Koalitionspartner, der SPD.

Wir halten das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten zum einen politisch für das falsche Konzept. Zum anderen trifft es aber auch tatsächlich nicht zu - das habe ich schon mehrfach betont, und das sage ich auch immer wieder, gerade auch weil Innenminister de Maizière insofern an Ihre Bundestagskollegen geschrieben hat -, dass die Deklarierung eines Staates als „sicher“ zu einer Beschleunigung der Asylverfahren führt. Das wird zwar immer kolportiert, und so heißt es ja auch gleich am Anfang des Entwurfs des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, der verabschiedet wurde: Die Asylverfahren werden beschleunigt, indem man die Staaten für sicher erklärt. Aber das ist mitnichten so.

Sie suggerieren den Menschen etwas Falsches. Das Einzige, was zur Beschleunigung der Asylverfahren führt, sind mehr Mitarbeiter beim BAMF und ist ein Schnellverfahren, wie es in Bramsche seit Anfang des Jahres bei den Menschen, die aus dem Kosovo kommen, im Rahmen des Asylverfahrensgesetzes angewendet - ich sage einmal: geübt - wird. Das ist das Einzige, was zur Beschleunigung der Asylverfahren beiträgt - und da muss der Mitarbeiter auch nicht mit dem Kopf schütteln, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben mich vorhin persönlich angegriffen und gefragt, warum ich mich nicht äußere. Ich habe immer deutlich gesagt - und da stehen wir an der Seite des Innenministers -: Wenn aufgrund des Bundesgesetzes die Abschiebungen jetzt nicht mehr angekündigt werden, dann sind die Kommunen noch mehr in der Pflicht, die Einzelfälle zu prüfen. Dafür haben wir ihnen nicht nur den Rückführungserlass an die Hand gegeben, sondern dafür verweise ich auch auf das Bleiberecht aus humanitären Gründen.

Darüber haben wir uns lange Zeit mit Ihnen auseinandergesetzt. Das Bleiberecht aus humanitären Gründen ist der einzige Aufenthaltstitel, den Ausländerbehörden erteilen können. Wir wollen nichts anderes, als dass langjährig Geduldete, also Menschen, die z. B. seit 27 Jahren hier leben oder deren Kinder hier geboren wurden, von den Ausländerbehörden, bevor sie abgeschoben werden, auf die Härtefallkommission und auf das Recht,

einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht zu stellen, aufmerksam gemacht werden. Da die Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden und da, wie es uns bei dem Cloppenburger Fall mitgeteilt wurde - was aber noch zu prüfen ist -, die Kommunen nicht einmal mehr zur freiwilligen Ausreise auffordern, haben die Menschen, obwohl sie seit 27 Jahren hier leben, keine Chance, das Recht wahrzunehmen, das wir ihnen geschaffen haben.

In diesem Punkt, langjährig Geduldeten hier eine Perspektive zu geben, waren wir uns mit Ihnen im Juni einig. Ich hoffe, das sind wir auch nach wie vor. Wir haben immer gesagt: Wenn die Menschen einen schnellen Bescheid bekommen, dann sollen sie möglichst zügig abgeschoben werden und möglichst aus der Erstaufnahmeeinrichtung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Polat. - Als Nächstes spricht für die FDP-Fraktion Herr Jan-Christoph Oetjen. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir den Antrag im Innenausschuss diskutiert haben, habe ich gedacht, dass wir ihn eigentlich gemeinsam beschließen könnten. Schließlich entspricht sein Ziel dem - auch wenn dieses Ziel sicherlich nicht kurzfristig erreicht werden kann -, was im Asylkompromiss auf Bundesebene mit der Einrichtung von drei bis fünf besonderen Aufnahmezentren für Menschen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen - wo der Asylantrag bearbeitet und von wo aus sie wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden können -, beschlossen wurde.

Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, verstehe ich auch nicht, warum der Kollege Dr. Pantazis hier wortgewaltig nach Erklärungen gesucht hat, warum Sie den Antrag ablehnen.

(Petra Tiemann [SPD]: Das waren gu- te Argumente!)

Im Grunde muss man doch sagen, verehrte Kollegin Tiemann: Dieser Antrag ist einfach richtig,

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die FDP-Landtagsfraktion hat diesen Punkt übrigens auch in dem Antrag aufgeführt, den wir am 17. September 2014 eingebracht haben. Dort ging es darum, dass wir Menschen, die im DublinVerfahren sind oder die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, nicht auf die kommunale Ebene verteilen wollen, und zwar gerade deshalb, Frau Kollegin Polat, weil unser Ziel doch sein muss, dass die Asylverfahren schneller abgewickelt werden.

Wir müssen uns das doch nur einmal vor Augen führen: Bei uns in Deutschland dauert ein Asylverfahren, beginnend mit der Einreise, länger als zwölf Monate, aber in anderen Ländern Europas geht das in sechs Wochen. Da läuft bei uns doch etwas falsch, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das muss man doch einmal klar sagen, und da könnten Sie von der SPD ruhig auch einmal klatschen; denn Sie sehen das doch genauso; das weiß ich doch.

Herr Kollege Pantazis, wir können doch nicht damit zufrieden sein, dass die Bearbeitung der Anträge länger als zwölf Monate dauert, gerade wenn wir wissen, dass mehr als 99 % der Menschen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, nicht dauerhaft bei uns bleiben. Und weil das so ist, brauchen wir diese Menschen auch nicht auf die kommunale Ebene weiterzuverteilen, zumal die Kommunen schon große Last damit haben, die Menschen, die ansonsten zu ihnen kommen, aufzunehmen. Sie wollen die Menschen empfangen, aufnehmen und integrieren, damit sie Teil der Gemeinschaft werden. Aber wie soll das funktionieren, wenn sie nach ein paar Monaten wieder ausreisen müssen?

Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist das Nichtverteilen der Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten auf die Kommunen das richtige Signal, und das müssen wir jetzt auch geben. Das Land muss dafür sorgen, dass genügend Kapazitäten vorhanden sind, dass diese Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bleiben können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Oetjen, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Polat zu?

Nein, heute nicht, liebe Kollegin Polat, ich möchte, dass wir heute schneller nach Hause kommen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Staatssekretär Manke hat im Innenausschuss gesagt, dass er das Ziel dieses Antrages teilt. Von daher verstehe ich nicht, warum wir uns hier streiten und zu einem divergenten Abstimmungsverhalten kommen.

Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sagt ihr nicht: „Die Zielrichtung des CDUAntrags ist richtig, darin sind wir uns einig. Lasst uns prüfen, ob wir nicht einen gemeinsamen Antrag formulieren können. Wir erreichen das Ziel zwar nicht schon in der nächsten Woche, vielleicht auch nicht im nächsten Monat, aber wir geben damit immerhin den Kommunen das Signal, dass dort Entlastung stattfinden soll.“?