Neben den zahlreichen Reden und Vorträgen zur aktuellen Lage, die ich selbst, die Mitglieder der Landesregierung und nicht zuletzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums auf zahlreichen Veranstaltungen, in zahlreichen Sitzungen halten und vortragen, wird auch im Innen
Ich will jetzt nicht im Einzelnen darauf eingehen, was das beinhaltet. Ich würde aber einfach dafür plädieren, meine sehr geehrten Damen und Herren - insbesondere an Sie, liebe Frau Lorberg -, nicht den Eindruck zu erwecken, als würde die Landesregierung Sie nicht informieren. Wir informieren Sie umfassend, transparent und vollständig, und es gibt überhaupt keinen Grund, der Öffentlichkeit gegenüber den Eindruck zu vermitteln, wir täten genau dies nicht. Damit säen Sie Misstrauen in die Arbeit der Landesregierung und vor allen Dingen auch im Verhältnis zwischen Parlament und Exekutive. Das sollten wir uns nicht geben, das können wir uns nämlich schenken.
Das ist ein prima Stichwort für Weihnachten: Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch - - - Ach nee, ich komme ja noch einmal!
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4516 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist gefolgt.
Meine Damen und Herren, ich darf jetzt außerplanmäßig - die Landesregierung hat dazu das Recht, und sie hat das gestern angekündigt - Herrn Landwirtschaftsminister Meyer für eine Unterrichtung das Wort erteilen. Bitte, Herr Minister!
Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über den Verdacht auf Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven und im Landkreis Lüneburg
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, der Landtag hat einen Anspruch darauf, dass ich ihm von der guten Nachricht sowohl für die Geflügelhalter als auch für die Verbraucher und den Tierschutz berichte, dass wir vom Bund die Mitteilung bekommen haben, dass die eine Wildente bzw. Stockente im Landkreis Cuxhaven niedrig pathogen ist und dass damit kein Fall von Geflügelpest vorliegt.
Im Fall Lüneburg können wir noch nicht ganz entwarnen, weil wir das Ergebnis des Bundes noch nicht haben. Das erwarten wir morgen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAVES haben aber noch bei einer ganzen Zahl von Gänsen und Hühnern in dem Bestand Proben genommen, die alle negativ waren - also kein Fund von Vogelgrippe. Von daher ist das auch ein Zeichen der Hoffnung. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen und des Landes, die auch über die Weihnachtstage sehr wachsam bleiben werden, damit uns hoffentlich ein größerer Vogelgrippezug erspart bleibt.
Rein theoretisch, meine Damen und Herren, löst diese Unterrichtung, die knapp eine Minute gedauert hat, Redezeiten aus. Aber ich sehe Ihnen an, dass Sie angesichts dieser nicht schlechten Nachrichten keinen Debattenbedarf haben. - Schön, dass es so ist. Dann darf ich mich bedanken.
Tagesordnungspunkt 41: Abschließende Beratung: Keine Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten in die Kommunen - auch nicht über den Weg der Amtshilfe! - Antrag der Fraktion der
Wir treten in die Beratung ein. Hier liegen zwei Wortmeldungen vor. Es beginnt für die antragstellende Seite Herr Kollege Nacke. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja einigermaßen offenkundig, wenn man den Beratungsverlauf heute Nachmittag verfolgt, dass es die Strategie der Regierungsfraktionen ist, alle Anträge, die im Rahmen der Sondersitzung durch die CDU-Fraktion eingebracht wurden, abzulehnen. - Schade! Denn damit berauben Sie sich natürlich der Möglichkeit, hier gute Anregungen aufzunehmen und gegebenenfalls in eigene Politik umzusetzen.
Eine dieser guten Anregungen wäre auch dieser Antrag gewesen; denn es würde wirklich Sinn machen, bei der Frage der Verteilung auf die Kommunen im Rahmen der Amtshilfe eine sinnvolle Unterscheidung bei den Personen vorzunehmen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen.
Um zu verdeutlichen, was ich damit meine: Wir hatten eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung gestellt. Ich habe hier die Presseerklärung des Hauses vom 13. November, als die Antwort veröffentlicht wurde. Darin wird deutlich, wie viele Personen allein im Oktober aus sicheren Herkunftsstaaten in die Kommunen verteilt wurden. Es sind insgesamt 1 263 Personen gewesen - Personen, die aller Voraussicht nach relativ zeitnah wieder in ihr Heimatland zurückgeführt werden oder werden müssen oder die sich hoffentlich für die freiwillige Ausreise entscheiden.
Dass das relativ zeitnah passiert, ist ebenfalls einer Antwort der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage - Drucksache 17/4738 - vom 27. November zu entnehmen. Darin gibt es eine Aufzählung dazu, wie lange die Menschen hier zum Teil verbleiben. Daraus ergibt sich, dass von 2 540 Personen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, mehr als die Hälfte, nämlich 1 302, in einem Zeitraum von null bis sechs Monaten das Land wieder verlassen haben. Deren Aufenthaltsdauer lag also unter einem halben Jahr. Und das
Herr Minister, ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass Ihnen gar nicht so ganz klar ist, was Sie mit der Amtshilfe verursachen, was in den Kommunen passiert, wenn sie für das Land die Erstaufnahme übernehmen müssen. Die Flüchtlinge gehen zwar in die Kommunen, unterfallen aber nach wie vor den Regelungen der Erstaufnahme.
Bei der Gelegenheit sei angemerkt, dass nach wie vor nicht geklärt ist, ob diejenigen Personen, die im Rahmen der Amtshilfe zur Erstaufnahme an die Kommunen verteilt worden sind, am Ende auch tatsächlich in diesen Kommunen als normal zugewiesene unterzubringende Flüchtlinge verbleiben. - Sie rufen gerade dazwischen: „Das ist doch logisch“. Aber Ihr Haus, Herr Minister, sagt: „Das ist zwar wünschenswert, aber wir können es leider nicht garantieren.“ Deswegen bleibe ich dabei: Sie haben gar keine richtige Vorstellung davon, was da passiert.
Ich will Ihnen das konkret schildern, und zwar am Beispiel des Landkreises Ammerland, der für diese Personen sinnvollerweise eine dezentrale Unterbringung organisiert.
In der Gemeinde Wiefelstede wird also eine Familie dezentral untergebracht, und zwar in der Nachbarwohnung zu einer anderen Flüchtlingsfamilie, die über die ganz normale Zuweisung in die Gemeinde Wiefelstede gekommen ist. Was passiert da nun?
Die eine Familie hat schulpflichtige Kinder, die sich jeden Morgen auf den Weg zur Schule machen. Die andere Familie unterfällt den Regelungen der Erstaufnahme, und deshalb dürfen deren Kinder nicht zur Schule gehen; sie bekommen noch nicht einmal einen Gaststatus. Diese Kinder stehen morgens aber auch in der Tür und würden gerne mit in die Schule gehen. Aber wie gesagt, sie dürfen es nicht. Die Landesregierung sieht sich nicht in der Lage, hierfür eine vernünftige Ausnahmeregelung zu organisieren, damit auch diese Kinder die Chance haben, in die Schule zu gehen.
Dass es für die Kinder, die noch in der Erstaufnahmeeinrichtung sind, schwierig ist, ihren Anspruch auf Bildung zu erfüllen, darüber haben wir gerade heute Nachmittag diskutiert; Christian Dürr hat das in seiner Schlussbemerkung noch einmal angesprochen. Dass aber auch die Kinder der Familien, die Sie über die Amtshilfe in die Kommunen verteilt haben, nicht zur Schule gehen dürfen,
ist nicht nachzuvollziehen. Das führt im Übrigen auch dazu, dass die Integrationshelfer, die ehrenamtlich eine herausragende Arbeit leisten, große Schwierigkeiten haben, diesen Familien zu erklären, warum sie so ganz anders behandelt werden als die anderen Familien in der Gemeinde.
Und besonders schwierig ist es, wenn Sie dann auch noch Personen zur Erstaufnahme in die Kommunen schicken, die aller Voraussicht nach gar nicht im Land bleiben dürfen und bei denen die Frage der Integration eine besondere Schwierigkeit mit sich bringt.
Herr Minister, es ist doch gewollt, das Signal auszusenden: „Wer sich in einem sicheren Herkunftsland befindet, für den lohnt es sich nicht, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen, weil sich das, was er sich davon verspricht, nicht bewahrheiten wird. Er wird nicht hier bleiben können, er muss freiwillig wieder ausreisen, und wenn er sich dem widersetzt, wird er im Zweifel abgeschoben.“ Dieses Signal muss doch in die Länder gehen, damit es dort keinen Anreiz gibt, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen, weil man hier kein Bleiberecht hat. Es wäre wirklich sinnvoll, dass Sie sich dem nicht verweigern.
Aber ich habe das Gefühl, dass Sie sich gar nicht einer solchen sinnvollen Regelung verweigern, sondern dass Sie sagen: „Das ist schon wieder so eine Schwierigkeit mit der unterschiedlichen Behandlung von Personen, die hier Asyl beantragen. Ach, wie soll so etwas durch einen grünen Kreisparteitag gehen?“, und dass Sie es deshalb ganz einfach lassen, sodass die Kommunen wieder alleine dastehen.
Ich habe es gerade für die Erstaufnahme beschrieben: Wo ist denn noch der Unterschied zwischen dem, was das Land macht, und dem, was die Kommunen machen? - Die Kommunen sind viel schneller als das Land. Bei uns wird niemand untergebracht, der nicht schon registriert ist. Nach drei Tagen ist jeder medizinisch untersucht, und am vierten Tag gibt es zwischen denen, die Sie uns zur Erstaufnahme schicken, und denen, die zur normalen Aufnahme kommen, keinen Unterschied mehr. Aber trotzdem werden beide von Ihnen nach wie vor rechtlich unterschiedlich behandelt.
schon beim ersten Mal, als Sie das mit der Amtshilfe verkündet haben, gesagt: „Siehste, jetzt sagt er, das ist alles nur für kurze Zeit, aber das stimmt ja gar nicht.“
Dafür habe ich damals einen Ordnungsruf bekommen. - Dann wurde es Winter, und es hieß: bis Ende des Jahres. Jetzt heißt es, wenn ich richtig informiert bin: bis zum 16. Februar. Darauf kann sich aber keine Kommune einstellen; denn irgendwann, vielleicht am 10. Februar, werden Sie ja doch wieder sagen: „Übrigens, inzwischen ist es der 1. April“, nach dem Motto: Hauptsache, wir kriegen das Ganze irgendwie über die Wintertage.
Meine Damen und Herren, das ist keine verlässliche Politik, die das Land hier gegenüber den Kommunen ausübt.
Das ist es auch, was die Kommunen so wütend macht. Sie würden gerne mit Engagement ihre Aufgabe erfüllen, aber das Land schmeißt ihnen nach wie vor Knüppel zwischen die Beine.